Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2368 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 932 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2159 Mögliche Vorverlegung von Sanierung und Ausbau der Landesstraße 33 Wortlaut der Kleinen Anfrage 932 vom 28.07.15: Die Landesstraße 33 ist die am zweitstärksten befahrene Landesstraße Brandenburgs . Als kürzeste Verbindung nach Berlin wird sie von Pendlern aus Strausberg und auch aus Rehfelde benutzt. Leider befindet sich die Straße insbesondere im Bereich der Ortsdurchfahrt Eggersdorf in einem schlechten Zustand. Obwohl die Landesstraße mit einer Zustandsnote von 4,5 bewertet wurde, wird sie erst nach vielen anderen Landesstraßen saniert, die deutlich bessere Zustandsnoten erhalten haben und eine geringere Verkehrsdichte aufweisen. Die Bewohner von Eggersdorf warten nun schon seit zwei Jahrzehnten auf die Sanierung der Straße. Mehrere Planungsvorleistungen wurden zwischenzeitlich erbracht, jedoch nicht umgesetzt. Insbesondere für Fußgänger, Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen ist die Straße aufgrund mangelnder Fuß- und Radwege sowie brüchiger Straßenränder eine Gefahr . Dies ist insbesondere problematisch, da sich an der Straße das einzige barrierefreie Strandbad der Region befindet (Strandbad Bötzsee), ebenso ein Seniorenzentrum . Viele Kinder aus der Region besuchen im Sommer das Strandbad mit dem Fahrrad. Mangels Radwegen und durch den brüchigen Straßenrand sind sie gezwungen , mitten auf der zweitverkehrsreichsten Landstraße Brandenburgs zu fahren. Aktuell besteht die Möglichkeit zum Bau von Radwegen entlang der Straße im Rahmen des Förderprogramms INTERREG V. Diese Förderung würden die Gemeinde Petershagen/Eggersdorf und der Landkreis Märkisch-Oderland gern in Anspruch nehmen, können dies jedoch nur bei einem Bau vor 2019. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche nicht durchgeführten Planungen zur Sanierung der L33 gab es seit 1990? Bitte tabellarisch auflisten und in der Tabelle jeweils Jahr und Grund angeben, warum diese Planung nicht durchgeführt wurde. 2. Welche Landesstraßen in Brandenburg werden laut aktueller Planung bis einschließlich 2019 saniert? Wann soll die Sanierung jeweils erfolgen? Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf diesen Landesstraßen und wie ist ihre aktuelle Zustandsnote ? Bitte als Tabelle auflisten. 3. Wenn Straßen mit gleicher oder besserer Zustandsnote beziehungsweise gleichem oder niedrigerem Verkehrsaufkommen vor der L33 saniert werden: Aus welchen Gründen wurden diese Landesstraßen in der Planung gegenüber der L33 vorgezogen? 4. Ist es möglich, die Sanierung der Landesstraße 33 angesichts des schlechten Zustands, des hohen Verkehrsaufkommens und der 2019 nicht mehr verfügbaren Fördermittel bzgl. eines möglichen Radwegbaus auf einen früheren Zeitpunkt vorzuziehen? 5. Falls Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Plant die Landesregierung die Planungen zu ändern und den Ausbau der L33 vorzuziehen? Falls Ja: Wann soll die Sanierung stattdessen erfolgen? Falls Nein: Warum wird trotz der gegeben Gründe keine Vorverlegung in Betracht gezogen? 6. Falls Frage 4 mit Nein beantwortet wird: Welche Gründe stehen der Vorverlegung der Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen im Weg? Wie können diese Gründe behoben werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche nicht durchgeführten Planungen zur Sanierung der L33 gab es seit 1990? Bitte tabellarisch auflisten und in der Tabelle jeweils Jahr und Grund angeben, warum diese Planung nicht durchgeführt wurde. Zu Frage 1: Daten über nicht durchgeführte Planungen werden generell nicht erfasst und können nachträglich nicht ermittelt werden. Frage 2: Welche Landesstraßen in Brandenburg werden laut aktueller Planung bis einschließlich 2019 saniert? Wann soll die Sanierung jeweils erfolgen? Wie hoch ist das Verkehrsaufkommen auf diesen Landesstraßen und wie ist ihre aktuelle Zustandsnote ? Bitte als Tabelle auflisten. Zu Frage 2: Bauliche Maßnahmen nach dem Landesstraßenbedarfsplan mit Laufzeit bis 2024 sind unter dem Link www.mil.brandenburg.de/cms/detail .php/bb1.c.237835.de einzusehen. Die in den jeweiligen Haushaltsjahren aktuellen Straßenvorhaben sind dem Haushaltsplan 11, Kapitel 11 460, Titel 891 10 zu entnehmen. Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 2019 im 100 Millionen Euro Sanierungsprogramm für Landesstraßen der Landesregierung sind unter dem Link www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.394619.de einzusehen. Frage 3: Wenn Straßen mit gleicher oder besserer Zustandsnote beziehungsweise gleichem oder niedrigerem Verkehrsaufkommen vor der L33 saniert werden: Aus welchen Gründen wurden diese Landesstraßen in der Planung gegenüber der L33 vorgezogen? Zu Frage 3: Grundlage für die zeitliche Einordnung für Straßenbaumaßnahmen sind fachliche und verkehrspolitische Kriterien. Neben dem Straßenzustand und dem Verkehrsaufkommen ist auch der Planungsstand entscheidend. Frage 4: Ist es möglich, die Sanierung der Landesstraße 33 angesichts des schlechten Zustands, des hohen Verkehrsaufkommens und der 2019 nicht mehr verfügbaren Fördermittel bzgl. eines möglichen Radwegbaus auf einen früheren Zeitpunkt vorzuziehen ? Frage 5: Falls Frage 4 mit Ja beantwortet wird: Plant die Landesregierung die Planungen zu ändern und den Ausbau der L33 vorzuziehen? Falls Ja: Wann soll die Sanierung stattdessen erfolgen? Falls Nein: Warum wird trotz der gegeben Gründe keine Vorverlegung in Betracht gezogen? Frage 6: Falls Frage 4 mit Nein beantwortet wird: Welche Gründe stehen der Vorverlegung der Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen im Weg? Wie können diese Gründe behoben werden? Zu Frage 4, 5 und 6: Eine Vorverlegung der Maßnahme kann nicht in Betracht gezogen werden, da die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) zwingend erforderlich ist. Der grundhafte Ausbau der L 33 in der Ortsdurchfahrt Eggersdorf auf einer Länge von 2 km mit gemeinsamen Geh-und Radwegen bzw. Radfahrstreifen ist soweit vorbereitet , dass im Herbst 2015 mit dem Baurechtsverfahren begonnen werden kann. Der Baubeginn ist abhängig von der Erlangung des Baurechts. Aufgrund der beengten Verhältnisse Vor-Ort würde der separate Bau eines Radweges eine erhebliche Einschränkung für die Realisierung des gesamten Bauvorhabens bedeuten.