Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2369 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 938 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2182 Zuschüsse für den Betrieb der Cottbuser Straßenbahn Wortlaut der Kleinen Anfrage 938 vom 28.07.2015: Das Land Brandenburg erteilt jährlich Zuschüsse für den Betrieb der Cottbuser Straßenbahn sowie für Investitionen in das bestehende Straßenbahnnetz an die Stadt Cottbus/die Cottbusverkehr GmbH. Die Cottbusverkehr GmbH besitzt 21 Straßenbahnfahrzeuge des Typs KTNF6 auf der Grundlage der Tatra-Bahnen der Firma CKD-Prag (Typ KT4D). Die Fahrzeuge des Typs KT4D wurden in den Jahren 1978 bis 1990 angeschafft, das älteste Fahrzeug im Bestand der Cottbusverkehr GmbH ist aus dem Jahre 1981 und somit 34 Jahre alt. Zum größten Teil entsprechen die Fahrzeuge somit nicht mehr den modernen Standards. Es ist der Cottbusverkehr GmbH ohne größeres kaufmännisches Risiko nicht möglich, neue Fahrzeuge anzuschaffen. Vielen Straßenbahnbetrieben in Brandenburg geht es ähnlich. Im Jahr 2009 bekannte sich die Stadtverordnetenversammlung Cottbus wiederholt zum Erhalt ihrer Straßenbahn und unterstützt sie mit jährlichen Zuwendungen. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert laut § 8 Abs. 3 bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr. Gibt es seitens der Landesregierung einen Maßnahmenplan, welcher die Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen bildet? In welchem Umfang ist die Straßenbahn als wichtigstes innerstädtisches Beförderungsmittel Teil dieses Planes? 2. Der Landtag hat im Jahr 2015 einen Beschluss zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für das Land Brandenburg beschlossen. Wie bewertet die Landesregierung den Stellenwert des Verkehrsträgers Straßenbahn bei der zukünftigen Entwicklung nachhaltiger und umweltgerechter Mobilitätsangebote? 3. Gibt es bzw. ist es vorgesehen ab 2015/16 eine entsprechende Förderrichtlinie im Land Brandenburg, zur Anschaffung von barrierefreien Straßenbahnneufahrzeugen durch die Verkehrsunternehmen zu erarbeiten? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 4. Die vorhandene Förderrichtlinie in Höhe von 5 Mio. € jährlich (§ 10 Abs. 2 des 4. Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-G vom 26.2.2014) ist gegenwärtig gerade ausreichend für die Sicherung der bestehenden Infrastrukturanlagen Straßenbahn bzw. O-Bus. Gibt es bzw. ist es vorgesehen im Jahr 2015/16 eine ergänzende Förderrichtlinie im Land Brandenburg, die die Erweiterung bzw. Anpassung von Infrastrukturanlagen (Gleise, Fahrleitungen, etc.) infolge geänderter Verkehrsbedürfnisse der Kunden vorsieht zu erarbeiten? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 5. Welche Kommunen haben in welcher Höhe im Jahr 2014 investive Mittel für den Kauf von modernen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen erhalten? 6. Welche Kommunen haben für die Jahre 2015 und 2016 in welcher Höhe investive Mittel für den Kauf moderner barrierefreier Straßenbahnfahrzeuge beantragt bzw. erhalten? 7. Ist eine Aufstockung der Mittel für das ÖPNV- Gesetz nach 2016 geplant? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) fordert laut § 8 Abs. 3 bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr. Gibt es seitens der Landesregierung einen Maßnahmenplan, welcher die Voraussetzungen für die Umsetzung durch die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen bildet ? In welchem Umfang ist die Straßenbahn als wichtigstes innerstädtisches Beförderungsmittel Teil dieses Planes? Zu Frage 1: Das Land Brandenburg hat im ÖPNV-Gesetz das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit gemäß § 8 Absatz 3 PBefG übernommen. Die Formulierung der Anforderungen an die vollständige Barrierefreiheit nach § 8 Absatz 3 Satz 3 PBefG ist Voraussetzung für die Bestandsaufnahme im Land Brandenburg und daraus resultierend die Ermittlung von Finanzbedarfen. Entsprechende erläuternde Vorgaben dazu hat der Bundesgesetzgeber bisher nicht zur Verfügung gestellt. Deshalb haben sich die Bundesländer verabredet, eine derzeit in Nordrhein-Westfalen laufende Studie zu nutzen, um möglichst einheitlich den Gesetzesauftrag zu untersetzen. Die Studie besteht aus 2 Teilen: 1. Teil: funktionale Formulierung der Mindestanforderungen an die vollständige Barrierefreiheit , 2. Teil: Darstellung der technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Anforderungen . Nach Vorlage der Studie werden die Gespräche zwischen den Ländern zur Umsetzung aufgenommen. Unabhängig davon sind die Aufgabenträger gehalten, bei der Umsetzung der Investitionen die Anforderungen an die Barrierefreiheit zu berücksichtigen . Frage 2: Der Landtag hat im Jahr 2015 einen Beschluss zur Erarbeitung eines Mobilitätskonzeptes für das Land Brandenburg beschlossen. Wie bewertet die Landesregierung den Stellenwert des Verkehrsträgers Straßenbahn bei der zukünftigen Entwicklung nachhaltiger und umweltgerechter Mobilitätsangebote? Zu Frage 2: Die Eckpunkte der Mobilitätsstrategie liegen vor und bewerten den ÖPNV und die Nahmobilität als wichtige Themen. Auf einzelne Verkehrsmittel gehen die Eckpunkte nicht ein. Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Verkehrspolitik der Landesregierung dem ÖPNV und der Nahmobilität einen hohen Stellenwert zumisst. Frage 3: Gibt es bzw. ist es vorgesehen ab 2015/16 eine entsprechende Förderrichtlinie im Land Brandenburg, zur Anschaffung von barrierefreien Straßenbahnneufahr- zeugen durch die Verkehrsunternehmen zu erarbeiten? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage 3: Es ist seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung nicht vorgesehen, eine Förderrichtlinie ab 2015/2016 zur Anschaffung barrierefreier Straßenbahnneufahrzeuge zu erarbeiten. Die u. a. bis 2004 geltende projektbezogene Fahrzeugförderung im ÖPNV (Bus und Straßenbahn einschließlich deren Anlagen) wurde eingestellt. Um die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung der kommunalen Aufgabenträger zu stärken, wurden im Gegenzug finanzielle Mittel in Höhe des Durchschnitts der vorangegangenen 10 Jahre von der Richtlinien-Förderung in eine pauschalierte Zuweisung nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz- ÖPNVG) umgewandelt. Diese Mittel können seither auch zur Beschaffung von Fahrzeugen verwendet werden. Frage 4: Die vorhandene Förderrichtlinie in Höhe von 5 Mio. € jährlich (§ 10 Abs. 2 des 4. Gesetzes zur Änderung des ÖPNV-G vom 26.2.2014) ist gegenwärtig gerade ausreichend für die Sicherung der bestehenden Infrastrukturanlagen Straßenbahn bzw. O-Bus. Gibt es bzw. ist es vorgesehen im Jahr 2015/16 eine ergänzende Förderrichtlinie im Land Brandenburg, die die Erweiterung bzw. Anpassung von Infrastrukturanlagen (Gleise, Fahrleitungen, etc.) infolge geänderter Verkehrsbedürfnisse der Kunden vorsieht zu erarbeiten? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Zu Frage 4: Seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung ist nicht geplant, eine ergänzende Förderrichtlinie ab 2015/2016 für die Erweiterung bzw. Anpassung von Infrastrukturanlagen von Straßenbahnen und O-Bus zu erarbeiten. Frage 5: Welche Kommunen haben in welcher Höhe im Jahr 2014 investive Mittel für den Kauf von modernen barrierefreien Straßenbahnfahrzeugen erhalten? Frage 6: Welche Kommunen haben für die Jahre 2015 und 2016 in welcher Höhe investive Mittel für den Kauf moderner barrierefreier Straßenbahnfahrzeuge beantragt bzw. erhalten? Zu Frage 5 und 6: Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen Öffentlichen Personennahverkehr obliegt im Land Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger für den ÖPNV. Das Land unterstützt die Aufgabenerfüllung mit Mitteln nach dem ÖPNV-Gesetz, die von den kommunalen Aufgabenträgern im Rahmen ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung verwendet werden. Die Mittel werden in Form von Pauschalzuweisungen ausgereicht. Diese Mittel sind zweckgebunden für den ÖPNV konsumtiv und investiv einsetzbar. Die Aufgabenträger verwenden die Mittel auch für den Betrieb der Straßenbahnen und Investitionen ins System (Infrastruktur, Fahrzeuge). Ein Einzelnachweis im Hinblick auf den Kauf barrierefreier Fahrzeuge erfolgt nicht. Frage 7: Ist eine Aufstockung der Mittel für das ÖPNV- Gesetz nach 2016 geplant? Zu Frage 7: Mit der Novelle des ÖPNV-Gesetzes zum 1.1.2014 erhalten die Aufgabenträger , die Straßenbahn- und O-Bus-Infrastruktur unterhalten (das sind die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam sowie die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland und Oder-Spree), zusätzlich 5 Millionen Euro in Form einer jährlichen pauschalen Zuweisung durch das Land. Derzeit ist keine weitere Aufstockung der Mittel geplant.