Datum des Eingangs: 05.12.2014 / Ausgegeben: 10.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/237 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 49 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/84 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort durch Politiker der Linken?“ Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 49 vom 10. November 2014: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Fahrerflucht) stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern verletzt auch massiv die Interessen der Opfer und der Geschädigten einschließlich der Versichertengemeinschaft. Nicht zuletzt um diesen gemeinschädlichen Folgen entgegenzuwirken, unternehmen Polizei und Justiz erhebliche Anstrengungen , um entsprechende Delikte aufzuklären und zu ahnden. Diese Bemühungen werden jedoch gerade in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich konterkariert, wenn der Eindruck einer unsachlichen, womöglich sogar (partei-)politischen Beeinflussung entsteht. Wir fragen die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass der Spitzenpolitiker der Partei Die Linke, Bodo R., am frühen Morgen des 30. November 2013 auf der BAB 10 als Fahrer eines PKW einen Unfall mit mehreren Tausend Euro Schaden verursachte? 2. Hat der Fahrzeugführer diesen Verkehrsunfall innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallereignis bei einer Polizeidienststelle in räumlicher Nähe zum Unfallort angezeigt? 3. Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob Alkohol- oder Suchtmittelkonsum bei dem Unfallereignis eine Rolle spielte? 4. Wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam über den Sachverhalt unterrichtet ? Falls ja, wann? 5. An welchem Tag hat die Staatsanwaltschaft Potsdam das Verfahren einge- stellt? 6. Entspricht die Bearbeitungszeit zwischen Verfahrenseingang und Einstellung der üblichen Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft? 7. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Verfahrenseingang bis zur Einstellung/Anklageerhebung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam? 8. Ging der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Kontaktaufnahme mit der Generalstaatsanwaltschaft oder dem Ministerium der Justiz voraus? 9. Mit welchem Dezernat/Referat erfolgte die jeweilige Kontaktaufnahme, und wurde die Hausleitung über die Angelegenheit unterrichtet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nachdem zwischenzeitlich in der Thüringischen Landeszeitung vom 7. November 2014 und in der Thüringer Allgemeinen vom 10. November 2014 darüber berichtet worden ist, dass der thüringische Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke, Bodo Ramelow, an dem in der Kleinen Anfrage beschriebenen Unfallgeschehen beteiligt war, wird von einer Anonymisierung des Betroffenen abgesehen . Frage 1: Trifft es zu, dass der Spitzenpolitiker der Partei Die Linke, Bodo R., am frühen Morgen des 30. November 2013 auf der BAB 10 als Fahrer eines PKW einen Unfall mit mehreren Tausend Euro Schaden verursachte? Frage 2: Hat der Fahrzeugführer diesen Verkehrsunfall innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfallereignis bei einer Polizeidienststelle in räumlicher Nähe zum Unfallort angezeigt ? zu den Fragen 1 und 2: Am 1. Dezember 2013 gegen 18:30 Uhr teilte der thüringische Landtagsabgeordnete und Fraktionsvorsitzende der Partei Die Linke, Bodo Ramelow, bei der Landespolizeiinspektion Nord in Erfurt mit, dass er am 30. November 2013 gegen 08:30 Uhr auf dem Berliner Ring, BAB 10, in Fahrtrichtung Schönefelder Kreuz aus Richtung Nuthetal kommend, an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sei. An einem vorausfahrenden Fahrzeug habe sich ein Spanngurt gelöst und sei mit seinem Fahrzeug kollidiert, woraufhin er kurzzeitig die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren habe und mit der linken Fahrzeugseite gegen die Mittelleitplanke gefahren sei. An seinem Fahrzeug sei ein Schaden von ca. 3.000,- Euro entstanden. Ein Fremdschaden an der Leitplanke wurde im Rahmen der Ermittlungen nicht festgestellt. Frage 3: Liegen Erkenntnisse dazu vor, ob Alkohol- oder Suchtmittelkonsum bei dem Unfallereignis eine Rolle spielte? zu Frage 3: Nein. Frage 4: Wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam über den Sachverhalt unterrichtet ? Falls ja, wann? zu Frage 4: Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat mit Schreiben vom 20. Januar 2014, eingegangen am 27. Januar 2014, die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme des Verfahrens gebeten. Aufgrund der Immunität des Landtagsabgeordneten hat die Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst einen Überprüfungsvorgang angelegt und mit Schreiben vom 12. Februar 2014 die Präsidentin des Landtages Thüringen entsprechend Nummer 192a der Richtlinien für das Straf- und das Bußgeldverfahren darüber unterrichtet , dass beabsichtigt sei, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Nach Zugang der Mitteilung wurde am 21. Februar 2014 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Frage 5: An welchem Tag hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt? zu Frage 5: Das Verfahren wurde am 19. März 2014 gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Frage 6: Entspricht die Bearbeitungsdauer zwischen Verfahrenseingang und Einstellung der üblichen Bearbeitungszeit der Staatsanwaltschaft? Frage 7: Wie lange ist die übliche Bearbeitungszeit vom Verfahrenseingang bis zur Einstellung /Anklageerhebung bei der Staatsanwaltschaft Potsdam? zu den Fragen 6 und 7: Eine gesonderte statistische Erhebung über die Laufzeiten von Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, die zudem einen Immunitätsbezug aufweisen, erfolgt bei den Staatsanwaltschaften des Landes nicht. Die durchschnittliche Verfah- rensdauer aller bei der Staatsanwaltschaft Potsdam erledigten Verfahren lag im Jahr 2013 bei 1,8 Monaten. Frage 8: Ging der Einstellung durch die Staatsanwaltschaft Potsdam eine Kontaktaufnahme mit der Generalstaatsanwaltschaft oder dem Ministerium der Justiz voraus? Frage 9: Mit welchem Dezernat/Referat erfolgte die jeweilige Kontaktaufnahme, und wurde die Hausleitung über die Angelegenheit unterrichtet? zu den Fragen 8 und 9: Der mit dem Verfahren befasste Leitende Oberstaatsanwalt in Potsdam hat das Ministerium der Justiz sowie den Generalstaatsanwalt über die Aufnahme und das Ergebnis seiner Prüfung im Rahmen der ihm in herausgehobenen Verfahren allgemein obliegenden Berichtspflicht von sich aus unterrichtet. Im Übrigen erfolgte weder vonseiten des Ministers der Justiz noch von dem für die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften zuständigen Referat eine Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Potsdam.