Datum des Eingangs: 05.12.2014 / Ausgegeben: 10.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/238 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 50 des Abgeordneten Axel Vogel Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/85 Geplante Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tierplätzen in Schmergow Wortlaut der Kleinen Anfrage 50 vom 10.11.2014 : Die terhorst agrar GmbH & Co. KG hat den Bau und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tieren in der Gemarkung Schmergow, Flur 8, Flurstück 114 beantragt. Geplant sind 3 Stallgebäude mit je ca. 24 x 100 Meter Grundfläche, eine Verkehrsanbindung an die L86 und weiteren Versiegelungsflächen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Brandenburger Osthavelniederung “ sowie des angrenzenden Vogelschutzgebietes in Richtung Havel. Parallel zur Havel verläuft der Europa-Radweg R1 und quert die Zufahrt (L 86) zur Fähre nach Ketzin. Land- und Wassertourismus sind wichtige Wirtschaftsfaktoren der Region. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen im „Schmergower- und Phöbener Bruch“ mit ganzjährig hoch anstehendem Wasser das in offenen Meliorationsgräben abgeführt wird. Die landwirtschaftlichen Flächen der Umgebung sind bereits durch das Ausbringen von Gärresten aus der benachbarten Biogasanlage und Gülle beansprucht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der beantragten Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tieren und den Zielen der Regionalplanung „Havelland-Fläming 2020“ in diesem sensiblen Landschafts- und Vogelschutzgebiet? 2. Wie bewertet die Landesregierung den ökonomischen Nutzen der geplanten Anlage gegenüber den Umwelt- und Gesundheitsbelastungen für die ortsansässige Bevölkerung und den zu erwartenden Einbußen im Tourismus in der Region? 3. Hat der Antragsteller beim Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Anlage beantragt ? Falls Ja, in welcher Höhe wurden diese beantragt und welche Mittel wurde bewilligt? 4. Wie genau lief das Genehmigungsverfahren bisher ab, welche Genehmigungen sind erforderlich und was wurde bisher genehmigt? 5. Wurden die anerkannten Naturschutzverbände an dem Verfahren beteiligt? 6. Wo und über welchen Zeitraum wurden die Antragsunterlagen öffentlich zur Einsichtnah- me ausgelegt? Wie und wo genau wurde über die Auslegung informiert? 7. Wie soll verhindert werden, dass Geruchsbelästigungen entstehen oder die mit Keimen belastete Abluft aus den Ställen gesundheitliche Probleme bei den Anwohnern verursacht? 8. Ist der Landesregierung bekannt wo der 300 m³ Behälter für die geplante Mastanlage zur Zwischenlagerung von belastetem Reinigungswasser aus den Ställen platziert werden soll? Dies ist auf den bisher bekannten Planungsunterlagen nicht ersichtlich. 9. Wohin werden die Kadaver aus der Mastanlagen und dem Kadavercontainer entsorgt? Wer ist für die Überprüfung der Entsorgungsnachweise/-wege zuständig? 10. Wo sollen die Hähnchen geschlachtet werden und wie weit ist der Schlachthof von der Anlage entfernt? 11. Gibt es Konzepte zur Rettung der Tiere bei Feuer oder einer Havarie? Gibt es für diesen Fall Ausweichmöglichkeiten für die Unterbringung? 12. Gibt es eine 24h Anwesenheitspflicht für einen Betreuer? 13. Wie erklärt die Landesregierung, das im Antrag der terhorst agrar GmbH & Co. KG als Verantwortlicher nach § 52a BImSchG, Herr Heiner Terhorst eingetragen ist, aber die Kontaktangaben von Herrn Titus Engelbertus Andreas (Bert) Groenestege, eingetragen wurden ? Wer hat den Antrag beim LUGV geprüft? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Antrag der terhorst agrar GmbH & Co. KG auf Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage in der Gemarkung Schmergow wird gegenwärtig von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), auf Vollständigkeit geprüft sowie durch die Antragstellerin vervollständigt. Die Prüfung der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen erfolgt nach Vorliegen eines vollständigen Antrages. Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung den Widerspruch zwischen der beantragten Hähnchenmastanlage mit 165.000 Tieren und den Zielen der Regionalplanung „Havelland-Fläming 2020“ in diesem sensiblen Landschafts- und Vogelschutzgebiet? zu Frage 1: Ob das Vorhaben den Zielen der Regionalplanung entspricht, wird im weiteren Verfahrensverlauf zu prüfen sein. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den ökonomischen Nutzen der geplanten Anlage gegenüber den Umwelt- und Gesundheitsbelastungen für die ortsansässige Bevölkerung und den zu erwartenden Einbußen im Tourismus in der Region? zu Frage 2: Die Bewertung des ökonomischen Nutzens einer Anlage ist nicht Gegenstand des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Die Anlage darf allerdings nur genehmigt werden, wenn alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, d. h. auch, wenn sichergestellt ist, dass die rechtlichen Anforderungen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Frage 3: Hat der Antragsteller beim Land Brandenburg Fördermittel für den Bau der Anlage beantragt? Falls Ja, in welcher Höhe wurden diese beantragt und welche Mittel wurde bewilligt? zu Frage 3: Das Antragsverfahren für die neue Förderperiode wurde noch nicht eröffnet. Daher konnte auch kein Antrag gestellt werden. Frage 4: Wie genau lief das Genehmigungsverfahren bisher ab, welche Genehmigungen sind erforderlich und was wurde bisher genehmigt? zu Frage 4: Der Eingang des Antrags wurde mit 08.07.14 durch das LUGV bestätigt. Der Antrag wird derzeit auf Vollständigkeit geprüft sowie durch die Antragstellerin vervollständigt. Die beantragte Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) konzentriert die baurechtliche Genehmigung sowie die Entscheidung über die Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet. Frage 5: Wurden die anerkannten Naturschutzverbände an dem Verfahren beteiligt? zu Frage 5: Eine Beteiligung der Verbände im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung findet generell nicht statt. Auch eine Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist nicht vorgesehen, da die hier zu prüfende Befreiung aus dem Landschaftsschutzgebiet keine Fallkonstellation nach § 63 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundes-Naturschutzgesetz - BNatSchG) darstellt. Frage 6: Wo und über welchen Zeitraum wurden die Antragsunterlagen öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt? Wie und wo genau wurde über die Auslegung informiert? zu Frage 6: Eine Auslegung der Antragsunterlagen hat noch nicht stattgefunden und ist auch noch nicht terminiert. Über Auslegungsort und -zeitraum wird entsprechend den verfahrensrechtlichen Vorgaben der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren ) rechtzeitig im Internet, im Amtsblatt des Landes Brandenburg sowie in der örtlichen Tagespresse informiert. Frage 7: Wie soll verhindert werden, dass Geruchsbelästigungen entstehen oder die mit Keimen belastete Abluft aus den Ställen gesundheitliche Probleme bei den Anwohnern verursacht? zu Frage 7: Zu einzelnen Genehmigungsvoraussetzungen kann wegen der noch ausstehenden fachlichen Prüfungen noch keine Aussage erfolgen. Frage 8: Ist der Landesregierung bekannt wo der 300 m³ Behälter für die geplante Mastanlage zur Zwischenlagerung von belastetem Reinigungswasser aus den Ställen platziert werden soll? Dies ist auf den bisher bekannten Planungsunterlagen nicht ersichtlich. zu Frage 8: Nach den eingereichten Antragsunterlagen befindet sich die Reinigungsabwassersammelgrube neben Stall 3 und ist im objektbezogenen Lageplan eingezeichnet. Frage 9: Wohin werden die Kadaver aus der Mastanlagen und dem Kadavercontainer entsorgt? Wer ist für die Überprüfung der Entsorgungsnachweise/-wege zuständig? zu Frage 9: Die Entsorgung der Kadaver erfolgt durch die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Für die Überprüfung der Entsorgungsnachweise ist das Veterinäramt des Landkreises zuständig. Frage 10: Wo sollen die Hähnchen geschlachtet werden und wie weit ist der Schlachthof von der Anlage entfernt? zu Frage 10: Der Genehmigungsantrag enthält keine Angaben zum Standort des Schlachthofs und dessen Entfernung zum Anlagenstandort. Diese Fragen sind für die Entscheidung über den Genehmigungsantrag nicht relevant. Frage 11: Gibt es Konzepte zur Rettung der Tiere bei Feuer oder einer Havarie? Gibt es für diesen Fall Ausweichmöglichkeiten für die Unterbringung? zu Frage 11: Den Antragsunterlagen liegt ein Brandschutzkonzept bei, welches nach Vervollständigung der Antragsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens durch die zuständige Fachbehörde geprüft wird. Abschließende Aussagen können daher derzeit nicht getroffen werden. Frage 12: Gibt es eine 24h Anwesenheitspflicht für einen Betreuer? zu Frage 12: Nein, es gibt keine 24h-Anwesenheitspflicht für einen Betreuer. Frage 13: Wie erklärt die Landesregierung, das im Antrag der terhorst agrar GmbH & Co. KG als Verantwortlicher nach § 52a BImSchG, Herr Heiner Terhorst eingetragen ist, aber die Kontaktangaben von Herrn Titus Engelbertus Andreas (Bert) Groenestege, eingetragen wurden? Wer hat den Antrag beim LUGV geprüft ? zu Frage 13: Dieser Frage wird nach Vervollständigung der Antragsunterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens nachgegangen.