Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2387 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 941 des Abgeordneten Dierk Homeyer CDU-Fraktion Drucksache 6/2188 Entscheidung der Mindestlohnkommission Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 941 vom 30.07.2015: Anfang Juni hat sich die Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg mehrheitlich auf die Empfehlung verständigt, dass die Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg um 50 Cent auf 9 Euro pro Stunde erhöht werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein 9-köpfiges Gremium, Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Wer sind die acht stimmberechtigten Mitglieder, die paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern , Wissenschaft und Landesverwaltung gestellt werden (Bitte namentlich mit Angabe der Funktion benennen.) 2. Den Angaben des MASGF zufolge wurde das Ergebnis mehrheitlich getroffen. Wie lautet das konkrete Abstimmungsergebnis, d.h. wie viele und welche Mitglieder stimmten für die Empfehlung, die Lohnuntergrenze zu erhöhen, wie viele und welche Mitglieder stimmten dagegen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage1: Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein 9-köpfiges Gremium, Arbeitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt ist in der Kommission nicht stimmberechtigt. Wer sind die acht stimmberechtigten Mitglieder, die paritätisch von Arbeitnehmern, Arbeitgebern , Wissenschaft und Landesverwaltung gestellt werden (Bitte namentlich mit Angabe der Funktion benennen.) zu Frage 1: Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist viertelparitätisch besetzt und besteht aus neun Mitgliedern, davon acht mit Stimmrecht (zwei Mitglieder aus der Gruppe der Gewerkschaften, zwei aus der Gruppe der Arbeitgeber, zwei Mitglieder aus der Wissenschaft sowie zwei Mitglieder aus dem Arbeits- bzw. Wirtschaftsministerium . Vorsitzende der Kommission – allerdings ohne Stimmrecht – ist die Staatssekretärin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie . Gegenwärtig sind folgende Personen Mitglied der Mindestlohnkommission: Frau Almuth Hartwig-Tiedt Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, (Vorsitzende) Frauen und Familie Rainer Knerler IG Bau Berlin-Brandenburg BzV Berlin Astrid Westhoff ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg Andreas Fleischer Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB) Iris Helbeck Gebäudereinigungsservice Iris Helbeck e.K. Prof. Dr. Gert G. Wagner Vorstandsmitglied Deutsches Institut für Wirt- schaftsforschung (DIW) Prof. Dr. Beate Jochimsen Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Professur für allgemeine Volkswirtschaftslehre Dr. Friederike Haase Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Dr. Carsten Enneper Ministerium für Wirtschaft und Energie Frage 2: Den Angaben des MASGF zufolge wurde das Ergebnis mehrheitlich getroffen . Wie lautet das konkrete Abstimmungsergebnis, d.h. wie viele und welche Mitglieder stimmten für die Empfehlung, die Lohnuntergrenze zu erhöhen, wie viele und welche Mitglieder stimmten dagegen? zu Frage 2: Entsprechend § 3 Abs. 2 BbgVergG-Kommissionverordnung des MASGF entscheidet die Brandenburger Mindestlohnkommission durch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist vertraulich. Über das Abstimmungsverhältnis wird deshalb keine Auskunft gegeben.