Datum des Eingangs: 24.08.2015 / Ausgegeben: 25.08.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2388 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 10 der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1113 Musikalische Bildung Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 10 vom 14.04.2015: Die kulturelle Bildung der Menschen des Landes Brandenburg ist ein wesentlicher Aspekt der Politik des Landes. Das zeigt sich zum Beispiel im Kulturentwicklungsplan der Landesregierung und in allen Zielvereinbarungen mit kulturellen Institutionen. Zentraler Bestandteil ist die Musikalische Bildung, die in hohem Maß zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beiträgt. Insbesondere sind es Fähigkeiten der ästhetischen Wahrnehmung, der Urteilsfähigkeit, des selbstbewussten Verhaltens gegenüber Musik, die die Entwicklung positiv beeinflussen können. Daneben sichert musikalisches Können und Wissen zugleich den Fortbestand einer traditionsreichen und vielfältigen kulturellen Bildung. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um die musikalische Bildung zu stärken? 2. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Landesregierung und Musikverbänden ? 3. Inwieweit wurden sie umgesetzt und wie sind sie aus Sicht der Landesregierung ggf. weiterzuentwickeln? Welche Erfahrungen gibt es nach Ansicht der Landesregierung aus der Zusammenarbeit mit diesen Verbänden? 4. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit jenen Verbänden, mit denen es keine Vereinbarungen mit der Landesregierung gibt? Musikalische Bildung in der Schule Der Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen erreicht im Gegensatz zu anderen musikalischen Angeboten aber auch denen der öffentlichen Musikschulen alle Kinder und Jugendliche. Seine Qualität und Wirksamkeit wird entscheidend durch eine qualifizierte Ausbildung und hohes Engagement der Musiklehrer bestimmt , aber auch durch entsprechende schulische Rahmenbedingungen. 5. Mit welchem Stundenvolumen ist der Musikunterricht derzeit in den einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen laut Stundentafel ausgewiesen? 6. An wie vielen Schulen und in wie vielen Klassen wird der Musikunterricht nicht durch Fachlehrerinnen und -lehrer unterrichtet? 7. Wie viele Fach-Lehrkräfte fehlen zurzeit, um den Bedarf abzudecken? 8. An welchen Schulen wird Musik auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet ? 9. In welchem Rahmen werden Lehrerstunden für die Ensemblearbeit zur Verfügung gestellt? 10. Erfolgreich verlaufende Projekte wie „KlasseMusik“, „Belcantare Brandenburg“ sowie die „Berlin-Brandenburgische Kinderchorwerkstatt“ sind auf Fördermittel angewiesen. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit dieser Projekte ein? Ist eine Fortschreibung der Förderung durch die Landesregierung beabsichtigt ? 11. Welche Fortbildungsangebote für Fachlehrerinnen und -lehrer für Musik bietet das Land an und wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich dafür angemeldet ? 12. Werden die Fortbildungen der Musiklehrerverbände – speziell des vdsBrandenburg – gleichrangig wie die Angebote der Schulämter und des LISUM anerkannt? 13. Welche Fachqualifizierung sichert die Landesregierung für Quereinsteiger als Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen ab? Programm „Musische Bildung für alle“ Seit 2010 unterstützt das Land jährlich mit 1,3 Mio. Euro die musische Bildung durch ein spezielles Programm. 14. Wie schätzt die Landesregierung insgesamt die Wirksamkeit und die Ergebnisse des Programms ein? 15. Wie verteilen sich in den jeweiligen Jahren die Mittel auf die 6 Einzelteile des Programms (Klassenmusizieren an Grund- und Förderschulen, Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher , Ensemblemusizieren an Musikschulen, Förderung des Kunstschulbereiches und Projekte mit Kitas in sozialen Problemlagen)? 16. Inwiefern setzt die Landesregierung eigene Schwerpunkte hinsichtlich der Verteilung der Mittel? 17. Wie bewertet die Landesregierung die Erfolge in den einzelnen Teilbereichen des Programms? 18. Wie verteilen sich die Projekte und Fördermittel auf die jeweils möglichen Empfänger der Förderung (förderfähige Musikschulen nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz, Musikakademien, allgemeinbildende Schulen, Kindertagesstätten, Behinderteneinrichtungen, Einzelpersonen oder eine Gruppe von Einzelpersonen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts wie z. B. Vereine, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften )? 19. Wie viele Kinder konnten durch das Programm erreicht werden? 20. Hinsichtlich des Teils „Klassenmusizieren“ sollen Grundschulen in sozialen Problemlagen und im ländlichen Raum vorrangig berücksichtigt werden. Wie schlägt sich diese Vorgabe bei der Verteilung der Mittel nieder? 21. Alle Angebote aus diesem Programm für Kinder und Jugendliche sollen zusätzlich und kostenfrei sein. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Landesregierung diese Vorgabe umgesetzt? 22. Wie bewertet die Landesregierung das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel ? 23. Ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung Schwierigkeiten hinsichtlich der Vergabe von Fördermitteln aus dem Programm aufgrund der jährlichen Förderabschnitte? 24. Inwiefern gibt es für das Programm mehr Anträge von Projekten als gefördert werden konnten? Für den Bereich Aus- und Fortbildung an Universitäten und Hochschulen 25. Wie beurteilt die Landesregierung die Studierendenzahlen im Bereich Musik (Lehramt) in Bezug auf den zu deckenden Bedarf im Land Brandenburg? 26. Wie viele Studierende für das Fach Musik werden derzeit an den Hochschulen und der Hoffbauer-Berufsakademie im Land Brandenburg ausgebildet? 27. Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg pro Studierenden (bei Erstimmatrikulation ) vom Bund einen festgesetzten Finanzzuschuss erhält? 28. Wie werden diese Mittel eingesetzt? 29. Erhält die Ausbildung von Musikpädagogen für den sozialen Bereich an der privat finanzierten Hoffbauer-Berufsakademie eine Förderung durch die Landesregierung ? 30. Wie werden neuere Forschungsergebnisse zur Musikpädagogik (z. B. Inklusion , Kulturelle Teilhabe u. a.) und Qualitätssicherung in die Lehre an der Universität Potsdam implementiert? 31. Gehen diese Forschungsergebnisse in die Entwicklung der Rahmenlehrpläne Musik ein? 32. Welche weiteren Fort- und Weiterbildungsangebote für Musikpädagogen für Schulen, Musikschulen und den sozialen Bereich gibt es im Land Brandenburg ? 33. Wie viele Musikschulen empfangen Mittel aus den Bundesprogrammen „Kultur macht stark“ oder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bitte getrennt nach den Programmen aufführen)? Für die Aus- und Fortbildung der Bundes- und Landesmusikakademie Rheinsberg als anerkannte Weiterbildungseinrichtung des Landes Brandenburg 34. Welche Landesverbände und Landesensembles führen regelmäßig ihre Arbeitsphasen und Fortbildungen in der Musikakademie Rheinsberg durch? 35. Welche Fortbildungsangebote bietet die Musikakademie an und werden sie vom Land unterstützt? 36. Welche Eigenkurse führt die Musikakademie Rheinsberg durch? 37. Was hat die Landesregierung zur Sicherung des Bundesstatus und für eine neue vertragliche Regelung zur Bundesfinanzierung der Musikakademie unternommen ? 38. Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung der Musikakademie für Proben- und Arbeitsphasen (Instrumente)? Für die Fort- und Weiterbildung der Institutionen und Fachverbände des Landesmusikrates Brandenburg 39. Welche Fortbildungsangebote im Bereich der Musikalischen Bildung, die von den Fachverbänden und Institutionen des Landesmusikrates durchgeführt werden, gibt es nach Kenntnis der Landesregierung? Inwiefern erhalten diese vom Land Brandenburg finanzielle Unterstützung und staatliche Anerkennung ? Für die Landesjugendensembles/Nachwuchs- und Begabtenförderung 40. Welche Fördermaßnahmen existieren derzeit für begabte Nachwuchsmusiker im Land Brandenburg? 41. Welche Mittel wurden in den letzten fünf Jahren von der Landesregierung für die Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit bereitgestellt und wie soll die Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit künftig ausgestaltet sein? 42. Wie erfolgt die musikalische Nachwuchsförderung in Bezug auf die musikalische Früherziehung und darauf aufbauende Musikpädagogik im Land Brandenburg ? 43. Wie beurteilt die Landesregierung die Teilnahme an landes- und bundesweiten Wettbewerben sowie die Mitwirkung in landesweiten Auswahlorchestern? 44. Welche Kurse für begabte junge Musikerinnen und Musiker fördert die Landesregierung ? 45. Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich der Musikschulen für Existenzgründungen und Erweiterungsinvestitionen über das Musikschulgesetz hinaus? 46. Welche Planungen gibt es in Bezug auf Ausbau und Weiterentwicklung von Schulen besonderer Prägung zur Förderung musikalisch begabter Schülerinnen und Schüler? Für den Bereich Laienmusizieren 47. Welche Laienensembles gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Brandenburg (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? 48. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit dieser Ensembles? 49. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung diese Ensembles seitens der Kommunen unterstützt? Inwiefern gibt es für diese Ensembles Möglichkeiten zur Förderung durch das Land? 50. Welche Kooperationen zwischen professionellen Musikern (Orchester und Musiktheater) und interessierten Bürgerinnen und Bürgern gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Brandenburg? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, diese Kooperationen zu unterstützen? 51. Welche Kooperationen existieren nach Kenntnis der Landesregierung zwischen Schulen und Laienensembles (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für diese Kooperationen ? 52. Welche Projekte auf kommunaler und Landesebene kennt die Landesregierung , die die Förderung einer lebendigen Rock- und Popszene zum Ziel hat? 53. In welchem Umfang und in welchen Bereichen fördert das Land die musikalischen Landesverbände? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Große Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung als geeignet an, um die musikalische Bildung zu stärken? Zu Frage 1: Musikalische Bildung wird auf sehr vielfältige Weise vermittelt und ist dabei nicht auf einen bestimmten Lebensabschnitt des Menschen beschränkt. Der Erwerb musikalischer Kompetenzen gehört, wie Bildung im Allgemeinen, zum lebensbegleitenden Entwicklungsprozess des Menschen, durch den er seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten erweitert und seine personalen und sozialen Kompetenzen stärkt. Unter Bezugnahme auf den Kontext der Großen Anfrage konzentriert sich die weitere Beantwortung der Fragen maßgeblich auf die Vermittlung von musikalischer Bildung an Kinder (ab 3. Lebensjahr), Jugendliche (ab 14. Lebensjahr) und junge Erwachsene (18. bis 30. Lebensjahr). Die Aneignung mu- sikalischer Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch diese Zielgruppen kann durch formales Lernen an Einrichtungen der allgemeinen oder beruflichen Bildung wie z.B. allgemein bildenden Schulen oder Hochschulen, durch non-formales Lernen außerhalb dieser Einrichtungen z.B. an Musikschulen und -akademien und durch informelles Lernen z.B. im Familienkreis, in einem Laienensemble oder in einer Musiktheateraufführung erfolgen. Die Landesregierung unterstützt in den dargestellten Lernebenen auf verschiedenartige Weise Maßnahmen, um musikalische Bildung zu stärken. Die junge Generation in besonderem Maß mit musikalischer Bildung zu fördern und zu unterstützen, um sie in angemessener Weise an Kunst und Kultur partizipieren lassen zu können, gehört zum Kern des schulischen Bildungsauftrags. Das betrifft die Regelaufgaben des Unterrichtes der musisch-künstlerischen Fächer, die einhergehen mit der Querschnittsaufgabe von kultureller Bildung und durch den rasanten medialen Wandel in der Gesellschaft unterschiedliche Facetten entwickeln. Insgesamt handelt es sich bei der musikalischen Bildung nicht nur um fachwissenschaftlich fundiertes Grundlagenwissen, sondern auch um die soziale und emotionale Entwicklung der jüngeren Generation. Diesem umfangreichen Ansatz will Schule gerecht werden. In den Kontingentstundentafeln des Landes Brandenburg für die Primarstufe und die Sekundarstufe I ist das Fach Musik für jede Jahrgangsstufe mit durchschnittlich mindestens einer Wochenstunde vorgesehen. Eine Schule kann auf der Grundlage der Beschlüsse der Schulkonferenz ihr Schulprofil auf besondere Prägungen ausrichten und den Musikunterricht durch Schwerpunktstunden verstärken. Das Brandenburger Schulgesetz gibt den Schulen die Möglichkeit, fachübergreifend und fächerverbindend zu arbeiten. Die geltenden Rahmenlehrpläne lassen den Dialog der Fachdisziplinen zu. Im aktuellen Entwurf des neuen Rahmenlehrplans 1-10 werden die übergreifenden Themen, zu denen auch die kulturelle Bildung zählt, extra beschrieben und mit den Fachplänen verbunden. Damit wird der fachübergreifende Aspekt, der ganz besonders die musikalische Bildung mit einbezieht, besonders gefördert. Gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 4 des Kindertagesstättengesetzes haben die Kindertagesstätten die Aufgabe, Kinder bei der Entfaltung ihrer musischen und schöpferischen Kräfte zu unterstützen. Dies schlägt sich nicht zuletzt in den Ausführungen zum Bildungsbereich Musik der „Grundsätze elementarer Bildung“ nieder, dem mit den Trägern vereinbarten gemeinsamen Rahmen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg. Danach legt jede Einrichtung in ihrer Konzeption dar, wie sie die musikalischen Kompetenzen der Kinder fördert und wie sie musikalische Praxis im Alltag der Kindertagesstätte verankert. Musikalische Bildung ist damit kein Zusatzangebot, sondern elementarer Bestandteil des Kita-Lebens. Entsprechende Fortbildungs- und Praxisunterstützungsangebote finden die Fachkräfte u.a. im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) oder durch (teilweise auch vom MBJS geförderte) Kooperationen mit dem Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) und dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. (LMR). Um musikalische Bildung in ihrer ganzen Dimension für eine umfassende Persönlichkeitsbildung und -entfaltung v.a. in Hinblick auf Kreativität, Kommunikationsfähigkeit und Sozialkompetenz zu erschließen, sind das Erlernen eines Instruments oder die Ausbildung der eigenen Singstimme sowie das gemeinschaftliche Musizieren in Chören, Kammermusikensembles oder Orchestern von erheblicher Bedeutung. Hier- für steht in erster Linie der musikalische Kompetenzerwerb durch non-formales Lernen , der bereits mit der beschriebenen musikalischen Früherziehung in den Kitas bzw. in den Musikschulen beginnt. Der Landesregierung ist es daher ein wichtiges Anliegen zur Stärkung der musikalischen Bildung, dass neben der schulischen Bildung im Land möglichst flächendeckend auch Unterrichtsangebote durch Musikschulen vorgehalten werden, die über einem einheitlichen landesweiten Qualitätsstandard verfügen und unter Wahrung der Chancengleichheit die Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen an den Unterrichtsangeboten gleichermaßen ermöglichen. In diesem Sinne ermöglicht das Land über das Brandenburgische Musik- und Kunstschulgesetz die Erhaltung einer flächendeckenden Musikschullandschaft mit landeseinheitlichen Qualitätsstandards. Mit dem seit 2010 bestehenden Landesförderprogramm „Musische Bildung für alle“, werden außerdem Kooperationsprojekte der Musikschulen mit allgemein bildenden Schulen, Kitas und Behinderteneinrichtungen unterstützt. Dieses Förderprogramm und die musikalischen Bildungsangebote der Musikschulen sollen möglichst alle Bevölkerungsgruppen erreichen. Mit der ergänzenden Förderung der Talententwicklung an anerkannten Musikschulen durch das Landesprogramm wird zudem ermöglicht, speziellen Talenteunterricht und die Unterrichtsleistungen der studienvorbereitenden Ausbildung für begabte Schülerinnen und Schüler kostenfrei anzubieten. Das Interesse und die Offenheit von Kindern und Jugendlichen für musikalische Bildungsangebote in ihrer Breite und Vielfalt stehen auch in engem Zusammenhang mit dem Bildungshintergrund der Familien. Ziel muss es sein, auch Kinder und Jugendliche zu erreichen, die durch den Familienkreis nicht die notwendige Motivation und Unterstützung zur Nutzung musikalischer Bildungsangebote bzw. zum Besuch von Musiktheateraufführungen, Orchesterkonzerten etc. erfahren. Deswegen ist es wichtig , dass in Kitas, allgemein bildenden Schulen und bei sonstigen Bildungsträgern die Musikschulen mit spezifischen Unterrichtsangeboten sowie professionelle Musikerinnen und Musiker, Ensembles, Musiktheater und Konzerthäuser mit Projektangeboten zur Musikvermittlung für alle Kinder und Jugendlichen präsent sind. Die Vor- und Nachbereitung von musikalischen Aufführungen, das gemeinsame Inszenieren von Stücken mit Kindern und Jugendlichen unter professionellen Bedingungen und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in Laienensembles sind wichtige Formen des indirekten Lernens zum Erwerb musikalischer Kompetenzen. Das Land unterstützt auch derartige Maßnahmen durch die finanzielle Beteiligung an Stellen für musikpädagogische Fachkräfte an Musiktheatern, Orchestern und Konzerthäusern . Im vielfältigen Bereich des Laienmusikschaffen konzentriert sich das Land über die Förderung der einzelnen Musikfachverbände darauf, Qualifikationsund Fortbildungsmaßnahmen für die Ensembleleiter und weiteren in der Ensemblearbeit ehrenamtlich Engagierten zu ermöglichen sowie die Teilnahme der Kindern und Jugendlichen an regionalen und landesweiten Musikwettbewerben zu unterstützen . Insbesondere bei den Landesjungendensembles in Trägerschaft der Musikfachverbände werden auch Aufführungsprojekte und Konzertreisen kontinuierlich durch das Land gefördert. Mit den Theatern und Orchestern sind darüber hinaus Projekte entstanden, in denen professionelle Künstler mit Amateuren oder Schülern oder mit Hochschul- und Akademieabsolventen verschiedener Kunstgattungen zusammenarbeiten. Diese Projek- te werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel seitens des Landes unterstützt . Frage 2: Welche Vereinbarungen gibt es zwischen Landesregierung und Musikverbänden ? Zu Frage 2: Zwischen dem Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) besteht eine 2012 geschlossene Rahmenvereinbarung. Sie dient als Grundlage für die Umsetzung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ mit den Förderschwerpunkten „Klasse:Musik für Brandenburg“, „Klingende Kita“ und „Inklusive Musik - Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderung“. Darüber hinaus besteht eine Kooperationsvereinbarung des MBJS mit dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. (LMR), die insbesondere als Grundlage für die Umsetzung des Projektes „Belcantare – Jedes Kind kann singen“ dient. Beide Vereinbarungen richten sich besonders an Grundschulkinder und Kinder an Förderschulen bis zur 6. Jahrgangsstufe bzw. innerhalb von Fortbildungsprogrammen an Lehrkräfte. Darüber hinaus sind sie eine Bereitschaftserklärung , dass beide Partner bestrebt sind, die musisch-kulturelle Bildung in den Schulen durch musikpädagogische und musikpraktische Angebote zu ergänzen. Für die operationelle Umsetzung des Programms „Musische Bildung für alle“, bestehen seit dem Programmstart 2010 zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und dem VdMK jährliche Beleihungsverträge zur Durchführung des Bewilligungsverfahrens. Sie beziehen sich auf die Förderschwerpunkte „Klasse:Musik“, „Klingende Kita“, „Förderung des Instrumentalspiels für Menschen mit Behinderungen an Musikschulen und in Behinderteneinrichtungen“, sowie auf die „Förderung der Ensemblearbeit und besonderer Begabungen an Musikschulen“. Mit den weiteren Musikverbänden Brandenburgischer Chorverband e.V. (BCV), Landesblasmusikverband Brandenburg e.V. (LBV), Brandenburgischer Rockmusikerverband e.V. (BRV) und Brandenburgischer Verein Neue Musik e.V. (BVNM) bestehen derzeitig keine Vereinbarungen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur beabsichtigt in 2015 mit dem LMR und dem VdMK, wie auch schon mit den anderen Fachverbänden außerhalb des Musikbereichs (Landesverband Freier Theater Brandenburg e.V. – LVFT; Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur Brandenburg e.V. – LAG Soziokultur; Brandenburgischer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. – BVBK) des Landes Rahmenvereinbarungen abzuschließen. In diese Rahmenvereinbarungen, in die auch der BCV, der BRV, der BVNM und der LBV einbezogen werden sollen, werden ausgehend von den satzungsmäßigen Aufgaben der Verbände gemeinsame Interessen und Ziele für die folgenden Jahre definiert und turnusmäßige Abstimmungsrunden festgelegt. Außerdem ist die Erarbeitung jährlicher Arbeitsprogramme durch die Verbände vorgesehen. Frage 3: Inwieweit wurden sie umgesetzt und wie sind sie aus Sicht der Landesregierung ggf. weiterzu-entwickeln? Welche Erfahrungen gibt es nach Ansicht der Landesregierung aus der Zusammenarbeit mit diesen Verbänden? Frage 4: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit jenen Verbänden, mit denen es keine Vereinbarungen mit der Landesregierung gibt? Zu Frage 3 und 4: Die vorliegende Rahmenvereinbarung zwischen MBJS und VdMK ist eine gute Arbeitsgrundlage. Die Umsetzung erfolgt durch die Schulen. Da sich Schulen selbständig für eine Projektteilnahme bewerben können, gibt es regelmäßig geringfügige Veränderungen bei den am Programm partizipierenden Schulen. Die bisher zwischen dem MWFK und VdMK abgeschlossenen Beleihungsverträge wurden ordnungsgemäß vom VdMK umgesetzt. Im Rahmen einer Prüfung des Landesrechnungshofes der Bewilligung und Verwendung der Mittel für das Förderprogramm betreffend das Haushaltsjahr 2013 haben sich hinsichtlich der Durchführung der Bewilligungsverfahren durch den VdMK auf der Grundlage des Beleihungsvertrages keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Weiterentwicklungsbedarf für die Ausgestaltung des Beleihungsvertrages wird derzeitig nicht gesehen. Die Zusammenarbeit mit den Musikverbänden ist vielfältig und insgesamt als positiv zu bewerten. Die Geschäftsstellen und der überwiegende Teil der Einzelprojekte sowohl des LMR als auch des VdMK werden jährlich direkt durch Landeszuwendungen über das MWFK gefördert. Innerhalb dieser Landeszuwendungen werden dem LMR vom MWFK auch Mittel zur Weiterleitung an die weiteren Musikverbände Brandenburgischer Chorverband e.V. (BCV), Brandenburgischer Rockmusikerverband e.V. (BCV) und Brandenburgischer Verein Neue Musik e.V (BVNM) zur Verfügung gestellt, um die Geschäftsstellen- und Projektarbeit dieser Verbände zu unterstützen. Der VdMK leitet Mittel an den traditionell eng mit ihm verbundenen Landesblasmusikverband Brandenburg e.V. (LBV) weiter. Zwischen dem LMR bzw. VdMK und den genannten Musikverbänden werden dazu privatrechtlich ausgestaltete Fördervereinbarungen abgeschlossen. Der LMR nimmt eine Sonderstellung unter den Musikverbänden des Landes ein, da er als Dachverband brandenburgischer Verbände und Einrichtungen des Musiklebens , der Musikerziehung und der Musikforschung sämtliche Musiksparten repräsentiert . Der LMR ist daher ein wichtiger Ansprechpartner für die Landesregierung zu übergreifenden und grundlegenden Fragen der Erhaltung und Weiterentwicklung einer vielfältigen Musikkultur im Land. Er gewährleistet den notwendigen fachlichen Informationsaustausch zwischen seinen Mitgliedern und weiteren Akteuren der Musikszene des Landes und ist durch seine Zusammenarbeit mit den Landesmusikräten in anderen Bundesländern sowie dem Deutschen Musikrat in landesübergreifende Entwicklungen und Themenstellungen der Musikkultur eingebunden. Der LMR koordiniert und realisiert eine Vielzahl regional übergreifender und landesweiter Projekte , die sich im besonderen Maße der musikalischen Bildung, der Laienmusikkultur und der Spitzenförderung für die berufliche Nachwuchsgewinnung widmen. Der LMR nimmt sich daher im Rahmen seiner Projektarbeit in vielfältiger Weise dem in der kulturpolitischen Strategie 2012 verankerten kultur- und bildungspolitischen Anliegen der Landesregierung zur Stärkung der kulturellen Bildung an. Die Landesregierung hat ein Interesse, dass die bisher wesentlich über die Projektarbeit getragene Profilbildung des LMR zukünftig noch mehr durch den Diskurs und die fachliche Positionierung zu strategisch-konzeptionellen Grundsatzfragen und aktuellen Entwicklungen in der brandenburgischen Musiklandschaft geprägt wird. In diesem Sinne hat das MWFK die Geschäftsstellenförderung des LMR zur Verbesserung der personellen Ausstattung erhöht. Das MWFK wird eine erweiterte Profilierung der Verbandsarbeit auch zum Gegenstand der Verständigung über die Rahmenvereinbarung machen. Der VdMK ist für die Landesregierung ebenso ein wichtiger Partner und Akteur bei der Umsetzung des kultur- und bildungspolitischen Anliegens der Landesregierung zur Stärkung der kulturellen Bildung. Der VdMK nimmt eine äußerst aktive und gestaltende Rolle bei der landesweiten Nachwuchsförderung in musikalisch-kreativen Sparten, bei der Qualitätssicherung der Musikschullandschaft Brandenburgs sowie bei der Beförderung der Teilhabemöglichkeiten an musikalischen Bildungsangeboten ein. Die derzeitige inhaltliche Ausgestaltung des Landesprogramms „Musische Bildung für alle“ geht in hohem Maße auf seine konzeptionellen Überlegungen zurück . Der VdMK leistet eine engagierte Lobbyarbeit in der Öffentlichkeit, um die Belange seiner Mitglieder zu vertreten und hat einen wichtigen Anteil daran, dass Willensbildungsprozesse im politisch-parlamentarischen Raum beginnend seit 2010 zu einer finanziellen Stärkung der Musik- und Kunstschularbeit seitens des Landes geführt haben. Die Arbeit der weiteren vom Land über den LMR bzw. VdMK indirekt geförderten Musikverbände hat für das Land dahingehend eine besondere Relevanz, dass von diesen für die jeweilige Musiksparte die Realisierung landesweit wirksamer Wettbewerbe und Festivals, die Koordinierung der Nachwuchsarbeit sowie die notwendige Fortbildungs- und Qualifizierungsarbeit geleistet wird. Dies sind wichtige Aufgabenfelder , um die Musikkultur in ihrer Breite und Vielfalt im Land vital zu halten. Der Landesregierung ist sich darüber bewusst, dass demografische Entwicklungen, die sich insbesondere im Chorbereich und der Blasmusik durch Schwierigkeiten bei der Nachwuchsgewinnung und Auflösung von Ensembles bzw. ihrer Trägervereine manifestieren , auch zu Erschwernissen für die landesweite Verbandsarbeit führen. Die Landesregierung sieht daher Handlungsbedarf, dass Synergien bei der Organisation von Wettbewerben, der Ensemblearbeit, von Fortbildungs- und Qualifizierungsangeboten , Konzerten etc. genutzt werden, indem die bestehenden Organisationsstrukturen überprüft und ggfs. sparten- bzw. verbandsübergreifende Modelle entwickelt werden. Vor diesem Hintergrund sollen durch die oben dargestellte Übertragung der Steuerung der Verbändeförderung auf den LMR bzw. VdMK Impulse für die Stärkung der Kooperationen zwischen den Musikverbänden gesetzt werden Musikalische Bildung in der Schule Frage 5: Mit welchem Stundenvolumen ist der Musikunterricht derzeit in den einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen laut Stundentafel ausgewiesen? Zu Frage 5: Das Fach Musik/Kunst bzw. der Lernbereich Ästhetik ist in der Kontingentstundentafel der Primarstufe fest verankert (Doppeljahrgangsstufe 1/2 mit je 4 Wochenstunden und in den Doppeljahrgangsstufen 3/4 sowie 5/6 mit je 8 Wochenstunden ). Für Gesamt- und Oberschulen beträgt das Stundenvolumen für das Fach Musik /Kunst in den Doppeljahrgangsstufen 7/8 sowie 9/10 je 4 Wochenstunden. Die Mindeststundenzahl in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 beträgt insgesamt 6 Wochenstunden . Für die Gymnasien beträgt das Stundenvolumen für das Fach Musik/Kunst in den Doppeljahrgangsstufen 7/8 sowie 9/10 je 4 Wochenstunden. Die Mindeststundenzahl in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 beträgt insgesamt 6 Wochenstunden. Die Mindeststundenzahl in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 beträgt insgesamt 14 Wochenstunden. Frage 6: An wie vielen Schulen und in wie vielen Klassen wird der Musikunterricht nicht durch Fachlehrerinnen und -lehrer unterrichtet? Zu Frage 6: Datengrundlage für die Beantwortung dieser Frage ist die Schuldatenerhebung 2014/2015 mit dem Stichtag 6. Oktober 2014 für allgemeinbildende Schulen. An 660 allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 Musikunterricht im Klassenverband erteilt. An 33 dieser Schulen ist keine für das Fach Musik ausgebildete Lehrkraft tätig. In 7529 Klassen wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 Musikunterricht im Klassenverband erteilt. In 1263 Klassen wird dieser Unterricht nicht durch Fachlehrerinnen und -lehrer gegeben. Frage 7: Wie viele Fach-Lehrkräfte fehlen zurzeit, um den Bedarf abzudecken? Zu Frage 7: Rein rechnerisch fehlen keine Fachlehrkräfte, um den Bedarf zu abzudecken . Eine 100 % fachgerechte Erteilung des Musikunterrichts wird sich dennoch nicht realisieren lassen. Grund dafür ist nicht die fehlende Zahl von Lehrkräften mit einer Ausbildung für das Fach Musik, sondern der flächendeckende Einsatz aller für das Fach Musik ausgebildeten Lehrkräfte. Bedarf und Bestand sind nicht immer in Übereinstimmung zu bringen. Besonders an Grundschulen ist es aufgrund der geringen Stundenzahl schwierig, Lehrkräfte an mehreren Schulen einzusetzen, da die Fahrzeit zwischen einzelnen Schulen oft sehr lang ist. Deshalb werden die Musikstunden mitunter von Lehrkräften aus den Stammschulen ohne eine Ausbildung für das Fach Musik abgedeckt. Frage 8: An welchen Schulen wird Musik auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet ? Zu Frage 8: An Schulen, die ihr Schulprofil auf die Erweiterung des Musikunterrichtes ausgerichtet haben, erfolgt ein erhöhtes Anforderungsniveau. Die folgende Übersicht weist aus, an welchen Schulen im Schuljahr 2014/2015 Musik auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet wird: Schulname Ort Fläming-Gymnasium Bad Belzig Evangelisches Gymnasium am Dom zu Brandenburg anerkannte Ersatzschule Brandenburg an der Havel Pückler-Gymnasium Cottbus Cottbus Carl Bechstein Gymnasium Erkner Erkner Lise-Meitner-Gymnasium Falkensee Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium Neuruppin Neuruppin Evangelische Schule Neuruppin Gymnasium Neuruppin Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium Europaschule Potsdam Evangelisches Gymnasium Hermannswerder - mit Internat - Potsdam Schiller-Gymnasium Potsdam Musikbetonte Gesamtschule Paul Dessau Zeuthen Zeuthen Datengrundlage: Schuldatenerhebung 2014/2015 mit dem Stichtag 6. Oktober 2014 für allgemeinbildende Schulen Frage 9: In welchem Rahmen werden Lehrerstunden für die Ensemblearbeit zur Verfügung gestellt? Zu Frage 9: An Schulen in öffentlicher Trägerschaft werden keine Lehrerstunden für die Ensemblearbeit zur Verfügung gestellt. Frage 10: Erfolgreich verlaufende Projekte wie „KlasseMusik“, „Belcantare Brandenburg “ sowie die „Berlin-Brandenburgische Kinderchorwerkstatt“ sind auf Fördermittel angewiesen. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit dieser Projekte ein? Ist eine Fortschreibung der Förderung durch die Landesregierung beabsichtigt? Zu Frage 10: Die Realisierung des Gesamtprojektes „Klasse:Musik“ einschließlich der zweimal jährlich stattfindenden Sing- bzw. Instrumentenklassentreffen wird überwiegend aus dem Landesförderprogramm „Musische Bildung für alle“ aus dem Geschäftsbereich des MWFK finanziert und nimmt ca. 50 % des zur Verfügung stehenden Programmfördervolumens in Anspruch. Weiterhin werden Zuwendungsmittel aus dem Geschäftsbereich des MBJS für die anteilige Finanzierung der regelmäßig notwendig werdenden „Tandemfortbildung“ für die beteiligten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen und den Musikschulen zur Verfügung gestellt. Die Fortsetzung des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ ist im Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages verankert. Auf der Grundlage des Beschlusses des Landtags vom 18. März 2015 zur Volksinitiative „Musische Bildung jetzt“ sind für das Programm im Landeshaushalt 2015/2016 – wie in den Vorjahren auch – jährlich Mittel von 1,3 Millionen Euro eingestellt. Über die Bereitstellung von Fortbildungsmitteln für das Projekt wird jedes Jahr im MBJS erneut nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel befunden. Auch für 2015 ist eine entsprechende Zuwendung des MBJS vorgesehen. Das Projekt „Klasse Musik“ an Grund- und Förderschulen wurde seit dem Schuljahr 2009/2010 an 66 Schulen mit insgesamt 167 Klassen durchgeführt. Die pädagogischen Chancen des Programms bestehen darin, dass alle Schülerinnen und Schüler an den teilnehmenden Schulen ein Instrument erlernen bzw. die eigene Singstimme entwickeln und entfalten sowie gemeinsam musizieren können. Derzeit werden 4.175 Kinder im Tandem von Musiklehrern der Grund- und Förderschulen und Musikschullehrer der gemeinnützigen Musikschulen unterrichtet. Die Kooperation zwischen den Musikschulen und den allgemeinbildenden Schulen im Rahmen von „Klasse:Musik“ haben nach Ansicht der Landesregierung einen wichtigen Stellenwert, um über den regulären Schulunterricht hinaus gehende Angebote der musikalischen Bildung einem breiten Kreis von Kindern und Jugendlichen zu eröffnen . Kinder und Jugendliche, die aufgrund von sozialen Hintergründen zunächst kein Interesse und keine Motivation entwickeln, eine Musikschule oder Kunstschule zu besuchen, sind im schulischen Kontext unter erleichterten Bedingungen für die Teilnahme an entsprechenden Angeboten ansprechbar und motivierbar. Damit wird auch der Chancengleichheit zur Talententwicklung eine breitere Basis gegeben. Bestärkt wird die Landesregierung in der Fortführung von „Klasse:Musik“ durch die Ergebnisse aus einer begleitenden Evaluation der Teilprogramme „Klasse:Musik“ und „Klingende Kita“ von Frau Prof. Dr. Susanne Keuchel (Zentrum für Kulturforschung ) aus dem Jahr 2013. Die Kinder würden bei dem Projekt vor allem die Möglichkeit selbst künstlerisch aktiv zu werden schätzen, die Selbstbestätigung in Form von Lernerfolgen oder Auftritten sowie das gemeinsame Musizieren in der Klasse. Sowohl die Musikschullehrkräfte als auch die beteiligten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen zeigten sich zufrieden mit der musikalischen Entwicklung der Kinder. Gleichzeitig seien Fortschritte bei sozialen wie auch weiterer Schlüsselkompetenzen spürbar. In allen Einrichtungen würde die veränderte Wahrnehmung der Potenziale der Schülerinnen und Schüler betont. Insbesondere leistungsschwache Schülerinnen und Schüler könnten sich in kulturellen Bildungsprojekten ganz anders bewähren. Ebenfalls hervorgehoben würden von den Einrichtungen die Veränderungen in der Gruppendynamik bzw. das soziale Miteinander. Neben der erwähnten positiven Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen sei auch ein Anstieg des Selbstbewusstseins und des Verantwortungsbewusstseins festzustellen . Beobachtet würden zudem wachsende Selbständigkeit wie auch bessere motorische und sprachliche Fähigkeiten. Das Projekt „Belcantare Brandenburg - Jedes Kind kann Singen!“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. (LMR) wird unter der Schirmherrschaft des Staatssekretärs des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport durchgeführt und wird durch Fortbildungsmittel aus dem Geschäftsbereich des MBJS gefördert . Das Projekt ist eine zweijährige Fortbildungsreihe zum Thema „Singen für Grundschullehrer und Grundschullehrerinnen im Land Brandenburg“, die das Fach Musik unterrichten. Es soll möglichst viele Grundschulkinder besonders im ländlichen Raum von Brandenburg erreichen und vor allem durch den frühen Ansatz in der Grundschule und durch die Konzentration auf die systematische Entwicklung der Singstimme die Entdeckung und Entfaltung der eigenen Musikalität fördern. Die ersten beiden Fortbildungsstaffeln wurden durch die Unterstützung der Ostdeutschen Sparkassenstiftung sowie den regionalen Sparkassen Uckermark, Prignitz und Ostprignitz -Ruppin ermöglicht. Bisher haben 56 Lehrer und Lehrerinnen aus drei Landkreisen an der Fortbildungsreihe teilgenommen. Damit können planerisch etwa 5.600 Kinder in den Schulen am Programm partizipieren. Die Landesregierung schätzt die bisher geleistete Projektarbeit als sehr wirkungsvoll ein, da sie erfolgreich einen zweifachen musikalischen Fördergedanken erfolgreich verfolgt, jedes Kind und jeder teilnehmenden Lehrkraft mehr Selbstvertrauen in die eigenen Fähigkeiten zu geben und zum Singen in Schulklassen zu befähigen. Die daraus resultierende Freude am gemeinsamen Singen fördert die Sozialkompetenzen ebenso, wie die Konzentrationsfähigkeit und den Lernwillen der Schülerinnen und Schüler generell. Durch die Konzentration auf Grundschulkinder erreicht das Projekt Kinder aus allen sozialen und kulturellen Schichten. Nach der erfolgreichen Durchführung der ersten und zweiten Staffel startet ab Schuljahr 2015/2016 mit dem Landkreis Elbe-Elster unter Beteiligung möglichst aller Grundschulen die 3. Staffel. Weitere Staffeln sind in Vorbereitung. Das Projekt wird gefördert von der Ostdeutschen Sparkassenstiftung und den regionalen Sparkassen. Der derzeit dargestellte Förderbetrag des MBJS in Höhe von 406 820 EUR erstreckt sich über den Förderzeitraum von 2015 bis 2020. Das Projekt „Berlin-Brandenburgische Kinderchorwerkstatt“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. (LMR) wurde bisher mit Zuwendungsmitteln aus dem Geschäftsbereich des MBJS gefördert und wird in diesem Jahr eine Förderung des MBJS aus der Lotto-Konzessionsabgabe erhalten. Die Durchführung der Kinder- chorwerkstatt mit Kinderchören aus Grundschulen des Landes Brandenburg (und Berlin) und den Chorleitern fördert aktives Singen und Musizieren nachhaltig und qualifiziert gleichzeitig die Chorleiterinnen und Chorleiter praktisch weiter. Durch das Kennenlernen von klassischem Kinderliedgut sowie neuen nationalen und internationalen Kinderliedern sollen ebenso neue Impulse in die Schulen gebracht werden. Die Kinder- bzw. Schulchorszene soll damit einen Entwicklungsschub erfahren. Die Kinderchorwerkstatt wird als Lehrkräftefortbildung vom MBJS anerkannt. Das Projekt wird gleichzeitig durch die DKB-Stiftung gefördert. Die Landesregierung befürwortet eine Fortschreibung der Förderung der vorgenannten Projekte und weiterer vergleichbarer Projekte wie z.B. das Brandenburgische Kita-Musikseminar und das Berlin-Brandenburgische Dirigentenseminar für Kinder – und Jugendchorleitende – jeweils in Trägerschaft des LMR -. Dies macht eine jährliche Prioritätensetzung und Interessenabwägung in Hinblick auf weitere Projektförderanträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erforderlich. Frage 11: Welche Fortbildungsangebote für Fachlehrerinnen und -lehrer für Musik bietet das Land an und wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben sich dafür angemeldet ? Zu Frage 11: Die Organisation und Durchführung von Angeboten der staatlichen Lehrkräftefortbildung erfolgt durch die BUSS-Agenturen bei den zuständigen Regionalstellen des Landesschulamtes. Alle Angebote werden online im Veranstaltungskatalog des Fortbildungsnetzes unter https://tisonline.brandenburg .de/web/guest/catalog veröffentlicht. Zu den Themenschwerpunkten kompetenzorientierter Musikunterricht, Arbeit mit Instrumenten, Tanzen und Singen sowie individuelles Lernen und Binnendifferenzierung im Musikunterricht gibt es zahlreiche regionale Angebote in unterschiedlichen Formaten und für verschiedene Zielgruppen. Weiterhin besteht für externe Anbieter die Möglichkeit, ihre Fortbildungsangebote durch das MBJS anerkennen und ebenfalls im Fortbildungsnetz veröffentlichen zu lassen. Genutzt wird dies beispielsweise durch - den Deutschen und den Brandenburgischen Chorverband e.V. mit Chorleiterseminaren und -workshops, - den Verband Deutscher Schulmusiker e.V. (VDS) mit Tagungen für Fachseminarleiterinnen und Fachseminarleiter, - Volkshochschulen, - den Landesmusikrat Brandenburg e.V. mit dem Dirigentenseminar, - den Arbeitskreis für Schulmusik Berlin-Brandenburg mit musikpädagogischen Tagungen oder Fortbildungen zum Unterricht mit Instrumenten und - den VDS Landesverband Brandenburg e.V. mit landesweiten Fortbildungstagungen für Musiklehr-kräfte - den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. Landesweite Auswertungen zu Anmeldezahlen in der gewünschten Form liegen nicht vor. Teilnehmerzahlen zu den einzelnen regionalen Angeboten im Rahmen der staatlichen Lehrkräftefortbildung sind in der Datenbank vorhanden, aufgrund der Durchführung der Fortbildungen in verschiedenen Organisationsformen – zentral, regional, schulintern sowie unter Nutzung von Veranstaltungen externer Anbieter kann zur Frage der Anmeldungen ohne erheblichen Abfrage- und Auswertungsaufwand derzeit keine seriöse Zahl angegeben werden. Frage 12: Werden die Fortbildungen der Musiklehrerverbände – speziell des VDSBrandenburg – gleichrangig wie die Angebote der Schulämter und des LISUM anerkannt ? Zu Frage 12: Musiklehrerverbände haben die Möglichkeit, als externer Anbieter (weiterer Träger) ihre Fortbildungsangebote durch das MBJS anerkennen zu lassen. In der Regel, insbesondere wenn der Träger durch Zuwendungsmittel des Landes gefördert wird, erfolgt die Anerkennung als Ergänzungsangebot zur staatlichen Lehrkräftefortbildung . Frage 13: Welche Fachqualifizierung sichert die Landesregierung für Quereinsteiger als Musiklehrer an allgemeinbildenden Schulen ab? Zu Frage 13: Seiteneinsteiger haben die Möglichkeit, die Fortbildungsangebote des regionalen BUSS (siehe Frage 11 und 12) zu nutzen. Im Rahmen der regionalen Fortbildung gibt es auch spezielle fachliche Angebote für Seiteneinsteiger bzw. fachfremd eingesetzte Lehrkräfte. Das MBJS wird die grundsätzliche pädagogisch /didaktische Qualifizierung von Seiteneinstiegen durch spezielle Angebote absichern . Programm „Musische Bildung für alle“ Frage 14: Wie schätzt die Landesregierung insgesamt die Wirksamkeit und die Ergebnisse des Programms ein? Frage 17: Wie bewertet die Landesregierung die Erfolge in den einzelnen Teilbereichen des Programms? Zu Frage 14 und 17: Innerhalb des Förderprogramms bestehen verschiedenartige Förderstrukturen, um Projekte zu initiieren und zu realisieren, die darauf ausgerichtet sind, die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen bei der Inanspruchnahme musischer Bildungsangebote zu verbessern, für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu musischer Bildung zu ermöglichen sowie die Talententwicklung und Ensemblearbeit an Musikschulen zu befördern. Die Landesregierung schätzt die Wirksamkeit des Programms v.a. im Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche sowie der Ermöglichung des Zugangs zu musischen Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen als sehr positiv ein. Im Bereich der Kooperationsprojekte der gesetzlich förderfähigen Musikschulen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen („Klasse:Musik“ und „Klingende Kita“) erfolgte 2012/2013 eine begleitende Evaluation durch das Zentrum für Kulturforschung , die verdeutlichte, dass nicht nur Kinder aus allen Bevölkerungsschichten in den teilnehmenden Kitas und allgemeinbildenden Schulen mit den Angeboten erreicht werden, sondern insbesondere auch Schülerinnen und Schüler ohne künstlerische Vorerfahrungen mit bildungsfernen Elternhäusern zu über 50 % künftig weiter künstlerisch-kreativ tätig sein wollen und seitens der Eltern über 60 % an der schulische Fortführung entsprechender Maßnahmen interessiert sind. Angesichts der bundesweit zu verzeichnenden Schwierigkeiten, Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Kontexten an Kunst und Kultur heranzuführen, ist dies als ein Erfolg des Förderkonzeptes zu werten. Hinsichtlich der positiven Wirkungen auf musikalischen Fä- higkeiten und andere Leistungen bzw. Schlüsselkompetenzen der Kinder und Jugendlichen wird auf die Ausführungen zu Frage 10 verwiesen. Auch bei der mit dem Landesprogramm verbundenen Zielstellung, für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu musischer Bildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern , sieht die Landesregierung eine erfolgreiche Entwicklung. Der Erfolg kann insbesondere daran gemessen werden, inwieweit die Musikschulen durch Förderanreize aus dem Programm Angebote entwickelt bzw. so ausgerichtet und realisiert haben , dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Interessen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden. Die über das Programm geförderten Kooperationsprojekte sind eine wichtige Option für die Musikschulen, Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu ihren Unterrichtsangeboten zu ermöglichen, insbesondere wenn zugängliche Angebote in den Räumen der Musikschulen aus infrastrukturellen Gründen oder aufgrund der Art der Behinderung nicht gewährleistet werden können. Die Förderimpulse durch das Programm „Musische Bildung für alle“ haben bereits verschiedene Aktivitäten der gesetzlich förderfähigen Musikschulen bewirkt, die auch die Umsetzung der Inklusionsziele der Landesregierung positiv beeinflussen. 13 der derzeitig 84 landesweit bestehenden Inklusionsschulen sowie 8 Förderschulen mit den Schwerpunkten „Lernen“, „emotionale-soziale Entwicklung“ und „geistige Behinderung“ nehmen derzeitig an „Klasse:Musik“ teil. Alle am Projekt „Klingende Kita“ teilnehmenden 17 Kitas arbeiten inklusiv. Die einbezogenen Musikschullehrkräfte werden hierdurch auch mit den inklusionspädagogischen Anforderungen zunehmend vertrauter. Darüber hinaus schafft die vom VdMK im Rahmen der Programmsäule zur Förderung des Instrumentalspiels für Menschen mit Behinderungen entwickelte Initiative „Inklusive:Musik“ eine wichtige Grundlage für eine langfristig angelegte Kooperation zwischen Einrichtungen der Behindertenhilfe und den gesetzlich förderfähigen Musikschulen. Derzeitig kooperieren sieben gesetzlich geförderte Musikschulen mit acht Einrichtungen der Behindertenhilfe wie z.B. Werkstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Behinderung“. Weitere acht Einrichtungen sollen in diesem Jahr noch hinzukommen. Es handelt sich dabei immer um einen gemeinsamen Unterricht einer Betreuerin/einer Betreuers oder einer Lehrkraft oder einer Erzieherin/ eines Erziehers der jeweiligen Einrichtung und einer für das Fach „Schlagwerk/Schlagzeug“, Elementare Musikpädagogik der einem anderen Fach ausgebildeten Fachlehrkraft der kooperierenden Musikschule. Mit den Programmmitteln werden Instrumente, z.B. Perkussionsinstrumente, Instrumentarium für die Elementare Musikpädagogik oder Bandequipment angeschafft, die den Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Musikschullehrkraft steht 90 Minuten wöchentlich zur Verfügung und wird aus Mitteln des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ finanziert. Mit der Entwicklung der Initiative wurde vom VdMK ein eigener Fortbildungslehrgang „Inklusive:Musik“ ins Leben gerufen, da geeignete sonder- und inklusionspädagogische Lehrgänge für Musikschullehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal der Einrichtungen der Behindertenhilfe nicht angeboten wurden. Die Musikschullehrkräfte erhalten in dem Lehrgang eine Einführung in sonder- und inklusionspädagogische Arbeitsfelder, um den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Teilnehmergruppen in der Bildungsarbeit gerecht zu werden. Das pädagogische Fachpersonal der Be- hinderteneinrichtungen erhält eine musikpädagogische Schulung, um musikalische Angebote auch im Alltag der Einrichtung zu integrieren. Mit der Programmsäule „Förderung besonderer Begabungen an Musikschulen“ verbindet sich die Zielstellung, eine Anreizwirkung für die Musikschulen zu schaffen, verstärkt besonders begabte Schülerinnen und Schüler zu fördern und hierbei die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen mit sozialen Benachteiligungen sicherzustellen. Aufgrund der derzeitigen Förderstruktur werden kostenfreie zusätzliche Unterrichtsangebote der gesetzlich förderfähigen Musikschulen für die Talententwicklung einschließlich studienvorbereitende Ausbildung bei Berücksichtigung bestimmter einheitlicher Qualitätsstandards gefördert. Von diesen Förderangeboten machte ein größerer Anteil der gesetzlich förderfähigen Musikschulen Gebrauch und hat dementsprechend durch Änderung der Gebühren- bzw. Entgeltordnungen die speziellen Unterrichtsleistungen zur Talentförderung und studienvorbereitenden Ausbildung entgeltfrei gestellt. Gleichwohl ist die Inanspruchnahme bzw. Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die Musikschulen sehr disparat ausgeprägt. Valide Daten, inwieweit die bisherigen Fördermaßnahmen zur Begabtenförderung zu einer gestiegenen Nachfrage nach Angeboten zum speziellen Talentunterricht bzw. zur studienvorbereitenden Ausbildung geführt haben, liegen der Landesregierung bisher nicht vor. Eine Orientierungsgröße für die Wirksamkeit der Programmsäule sind die Teilnahmeentwicklungen beim Wettbewerb „Jugend musiziert“. Im Verlauf der zurückliegenden Jahre sind leicht ansteigende Teilnahmezahlen festzustellen. Diese sind jedoch nicht so signifikant ausgeprägt, um daraus bereits auf eine nachhaltige Wirksamkeit der Förderstruktur in dieser Programmsäule schließen zu können. Daher werden gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem VdMK die Förderstrukturen für den Bereich der Begabtenförderung auf Optimierungsbedarfe überprüft und neu ausgerichtet. Es darf allerdings nicht unberücksichtigt bleiben, dass die v.a. durch demografische Entwicklungen in peripheren ländlichen Räumen allgemein zu verzeichnenden Geburtenrückgänge auch Einfluss auf die Entwicklung von musikalischen Nachwuchstalenten haben. Mit der Programmsäule zur Förderung der Ensemblearbeit an gesetzlich förderfähigen Musikschulen sollen die bestehende Ensemblearbeit gestärkt und darüber hinaus neue Impulse durch zusätzliche Projekte und Aktivitäten für die Ensembletätigkeit gesetzt werden. In den zurückliegenden Jahren wurden v.a. Probenfahrten und Konzertreisen von Musikschulensembles über das Programm gefördert. Derartige Aktivitäten setzen Anreize zur Steigerung des künstlerischen Leistungsvermögens der Ensembles, fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Solidarität zwischen den Ensemblemitgliedern und unterstützen die erfolgreiche Teilnahme an überregionalen und landesübergreifenden Wettbewerben mit Ensemblewertungen. Die geförderten Ensembleprojekte hätten ohne die Landesförderung nicht oder nicht in der qualitativen Ausgestaltung umgesetzt werden können. Valide Daten, inwieweit die Fördersäule zu einem Ausbau der Ensemblearbeit an den Musikschulen geführt hat, liegen der Landesregierung bisher noch nicht vor. Festzustellen ist, dass nicht alle gesetzlich förderfähigen Musikschulen die zur Verfügung stehenden Landesmittel in Anspruch nehmen bzw. ausschöpfen. Daher werden gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem VdMK die Förderstrukturen für den Bereich der Ensemblearbeit an Musikschulen auf Optimierungsbedarfe überprüft. In der Programmsäule, die sich der Förderung von Projekten weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich widmet, sollen Projekte außerhalb des Musikschulbereichs initiiert und unterstützt werden, die die vorgenannten Programmsäulen sinnvoll und nachhaltig ergänzen. Gefördert wurden bisher z.B. innovative Theateru . Zirkusprojekte, Literaturvorhaben und Malworkshops in allen Regionen des Landes . Dadurch konnten landesweit zusätzlich Angebote entwickelt werden, die Kindern und Jugendlichen auch in diesen künstlerischen Genres theoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln. Der Landesregierung liegen bisher keine statistischen Erhebungen darüber vor, in welchem Maße Kindern und Jugendliche mit sozialen Benachteiligungen an diesen Projekten partizipieren konnten. Frage 15: Wie verteilen sich in den jeweiligen Jahren die Mittel auf die 6 Einzelteile des Programms (Klassenmusizieren an Grund- und Förderschulen, Arbeit mit Menschen mit Behinderungen, Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher, Ensemblemusizieren an Musikschulen, Förderung des Kunstschulbereiches und Projekte mit Kitas in sozialen Problemlagen)? Zu Frage 15: Die nachfolgende Übersicht beruht auf den Angaben des VdMK. Frage 16: Inwiefern setzt die Landesregierung eigene Schwerpunkte hinsichtlich der Verteilung der Mittel? Zu Frage 16: Die Verteilung der Programmittel beruht auf einer zwischen dem VdMK und dem MWFK abgestimmten und regelmäßig modifizierten Programmkonzeption, darauf basierenden Förderleitlinien sowie der jährlichen Abstimmung der Finanzpläne zwischen VdMK und MWFK im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Übertragung der Programmmittel auf den VdMK. Insoweit finden sich die Zielstellungen und Schwerpunkte der Landesregierung in vollem Umfang in den dargelegten Grundlagen zur Verteilung der Programmittel wieder. Im Bereich der Fördersäule zur Förderung von Projekten weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich erfolgt die Förderentscheidung derzeitig unmittelbar durch das MWFK. Frage 18: Wie verteilen sich die Projekte und Fördermittel auf die jeweils möglichen Empfänger der Förderung (förderfähige Musikschulen nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz, Musikakademien, allgemeinbildende Schulen, Kindertagesstätten , Behinderteneinrichtungen, Einzelpersonen oder eine Gruppe von Einzelpersonen und sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts wie z. B. Vereine, GmbH, Stiftungen, Genossenschaften)? Zu Frage 18: Die Landesregierung führt keine statistischen Erhebungen zum Förderprogramm differenziert nach den beschriebenen Empfängergruppen durch. Die nachfolgenden Diagramme beruhen auf den Erhebungen des VdMK zur Verteilung der Fördermittel auf die Zielgruppen und Programmsäulen im Förderjahr 2014. 45% 22% 2% 14% 7% 10% Förderprogramm "Musische Bildung 2014 (Gesamtausgaben) Verteilung nach Zielgruppen allgemeinbildende Schulen/ Kitas Musikschulen Behinderteneinrichtungen Landesensembles in Trägerschaft des VdMK Frage 19: Wie viele Kinder konnten durch das Programm erreicht werden? Zu Frage 19: Die Landesregierung orientiert sich bei der Definition „Kinder“ an den Regelung in § 1 Absatz 1 Nummer 1 Jugendschutzgesetz, wonach es sich um Personen handelt, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Lediglich die Programmfördersäulen „Klasse:Musik“ und „Klingende Kita“ richten sich in ihrer Förderstruktur explizit an Kinder. Bei den weiteren Programmfördersäulen „Förderung des Instrumentalspiels für Menschen mit Behinderungen an Musikschulen und in Behinderteneinrichtungen“, „Begabtenförderung an Musikschulen“, „Förderung der Ensemblearbeit an Musikschulen “ sowie „Förderung weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich“ gehören zu den Zielgruppen auch Jugendliche und junge Erwachsene. Der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V., der mit der Umsetzung der Programmfördersäulen von der Landesregierung im Rahmen eines Beleihungsvertrages betraut ist (siehe oben Frage 2), erhebt keine nach den o.g. Zielgruppen differenzierten statistischen Daten, sodass lediglich für „Klasse:Musik“ und „Klingende Kita“ förderjahresbezogen Daten zu den erreichten Kindern zur Verfügung stehen: Klingende Kita 2011 2012 2013 2014 2015 1.500 Kinder 1.575 Kinder 1.425 Kinder 1.350 Kinder 1.350 Kinder 43% 2% 2% 11% 14% 11% 7% 10% Förderprogramm "Musische Bildung" 2014 (Gesamtausgaben) Verteilung nach Programmsäulen Klasse:Musik (Grundschulen, Förderschulen) Klingende:Kita (Kitas) Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderungen (Behinderteneinrichtungen) Ensemblearbeit an Musikschulen inkl. Konzertreihe des VdMK "Musikschulen öffnen Kirchen" Sonderprojekte der Landesensembles in Trägerschaft des VdMK Begabtenförderung an Musikschulen (inkl. Förderkurs "Alte Musik" und Abnahme von Oberstufenabschlüssen nach den Regularien des VdM) Anträge weiterer Antragstelller aus dem musischen Bereich inkl. Kunstschulbereich (jurist. Personen öffentl./privaten Recht, Einzelpersonen) Übrige (Vergütung für die Beleihung des VdMK u. sonstige Personal- u. Sachausgaben des VdMK für die konzept.- inhaltliche Umsetzung des Programms) Klasse:Musik 2010 2011 2012 2013 2014 2015 1.800 Kinder 2.900 Kinder 3.575 Kinder 3.975 Kinder 4.150 Kinder 4.175 Kinder Frage 20: Hinsichtlich des Teils „Klassenmusizieren“ sollen Grundschulen in sozialen Problemlagen und im ländlichen Raum vorrangig berücksichtigt werden. Wie schlägt sich diese Vorgabe bei der Verteilung der Mittel nieder? Zu Frage 20: Bei der Auswahl der Grund- und Förderschulen, die sich um eine Teilnahme beworben haben, wurde durch den VdMK in besonderem Maße darauf geachtet , dass sich die Schulstandorte im ländlichen Raum befinden, d.h. die betreffenden Gemeinden unter 50.000 Einwohner aufweisen, und nach Möglichkeit alle Regionen des Landes mit entsprechenden Schulstandorten in „Klasse:Musik“ vertreten sind. 147 der 166 Musikklassen befinden sich im ländlichen Raum. Dies entspricht 88 % der teilnehmenden Klassen bzw. Schülerinnen und Schüler. Eine gesonderte Erhebung, ob an den Schulstandorten ein signifikanter Anteil an Schülerinnen und Schüler mit sozialen Benachteiligungen zu verzeichnen ist, erfolgte aufgrund der hierzu u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen nur schwer zu ermittelnden Datenbasis nicht. Frage 21: Alle Angebote aus diesem Programm für Kinder und Jugendliche sollen zusätzlich und kostenfrei sein. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Landesregierung diese Vorgabe umgesetzt? Zu Frage 21: Diese Vorgabe wird je nach Förderschwerpunkt differenziert umgesetzt. Für die Teilnahme an den Kooperationsprojekten der Musikschulen mit den Kitas, Schulen und Behinderteneinrichtungen müssen die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern keine Beiträge entrichten. Die Instrumente werden ebenso kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für die Musikklassentreffen wird ein Teilnahmeentgelt erhoben . Bei den Kooperationsprojekten handelt es sich um zusätzliche Angebote zur musikalischen Bildung, die reguläre Unterrichtsangebote in den Einrichtungen nicht ersetzen. Maßnahmen der Begabtenförderung an Musikschulen (spezieller Talentunterricht, studienvorbereitende Ausbildung), die über das Programm unterstützt werden, werden durch die Musikschulen für die Musikschülerinnen und -schüler entgeltfrei erbracht . In der Regel zahlen daher die betreffenden Musikschülerinnen und Musikschüler nur ein Entgelt für die erste Hauptfachstunde. Die Nachfrage nach entsprechenden Unterrichtsangeboten an den Musikschulen ist unterschiedlich ausgeprägt und hängt u.a. von den individuellen Zielstellungen der Musikschüler und – schülerinnen, ihrem Grad besonderer Begabung und dem frühzeitigen fördernden Engagement der Musikschullehrkräfte ab. Für die Teilnahme an Projekten, die der Ensemblearbeit an Musikschulen dienen (z.B. Probenfahren, Konzertreisen), erhebt die jeweilige Musikschule je nach finanzieller Gesamtdeckung der Maßnahme und sozialem Hintergrund der Teilnehmenden im Einzelfall geringfügige Unkostenbeiträge von den Teilnehmenden. Es ist davon auszugehen, dass diese Projekte zur Qualifizierung und Stärkung der Ensemblearbeit ohne den Zuschuss aus dem Programm nicht oder nicht in dieser qualitativen Ausgestaltung realisiert werden könnten. Dies gilt analog für Projekte weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich wie z.B. Kunstschulen. Frage 22: Wie bewertet die Landesregierung das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel ? Zu Frage 22: Die Vergabe der Fördermittel in den Fördersäulen für Kooperationsprojekte der Musikschulen mit Kitas, allgemeinbildenden Schulen und Behinderteneinrichtungen sowie die Ensemblearbeit und das Begabtenspiel an Musikschulen erfolgt auf der Grundlage eines Beleihungsvertrages durch den VdMK im Rahmen von Zuwendungsverfahren (siehe auch Antwort zu Frage 3). Die Vergabe der Fördermittel in der Fördersäule, die die Förderung von Projekten weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich zum Gegenstand hat, erfolgt derzeitig unmittelbar durch das MWFK im Rahmen von Zuwendungsverfahren. Das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel in den benannten Fördersäulen durch den VdMK hat sich bewährt. Die Zuwendungsverfahren werden vom VdMK ordnungsgemäß durchgeführt (siehe auch Antwort zu Frage 3). Der VdMK hat sich für die Ausreichung dieser Programmmittel als geeignet erwiesen, da er als Fachverband über eine besondere Sachkunde zur Musikschularbeit im Land verfügt und die übergreifende inhaltlich-konzeptionelle Steuerung der Programmfördersäulen verantwortet , die Kooperationsprojekte der gesetzlich förderfähigen Musikschulen und Fördermaßnahmen an diesen Musikschulen betreffen. So sichert der VdMK u.a. die notwendigen Fortbildungen der an den Kooperationsprojekten beteiligten Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuerinnen und Betreuer ab. Die inhaltlichen Voraussetzungen für die Förderungen einzelner Fördersäulen sind in einer Programmkonzeption und veröffentlichten Förderleitlinien transparent und präzise geregelt . Der Aufwand bei der Bearbeitung der Zuwendungsverfahren durch den VdMK wird dadurch begrenzt, dass es sich bezogen auf die Programmsäulen um weitgehend homogene Bewilligungsverfahren handelt, bei denen Zuwendungsempfänger regelmäßig die gesetzlich förderfähigen Musikschulen sind und der Fördergegenstand überjährig konstant bleibt. Frage 23: Ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung Schwierigkeiten hinsichtlich der Vergabe von Fördermitteln aus dem Programm aufgrund der jährlichen Förderabschnitte? Zu Frage 23: Schwierigkeiten bei der Vergabe der Fördermittel bestehen nur punktuell . Für das Förderprogramm ist im jeweiligen Landeshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150.000 € für das Folgejahr eingestellt, sodass bereits im laufenden Haushaltsjahr eine verbindliche haushaltsrechtliche Grundlage für die Erteilung von Zuwendungen für Projekte besteht, die im Sinne der Programmzielstellungen kontinuierlich fortgesetzt werden sollen bzw. aufgrund ihrer Ausgestaltung unmittelbar zu Beginn des Folgejahres durch eine Förderung abgesichert werden müssen. Aufgrund der derzeitigen Förderstruktur in der Fördersäule „Begabtenförderung an Musikschulen“ steht die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Landesmittel erst zu einem späten Zeitpunkt im Jahresverlauf fest. Dies erschwert eine zielführende Umverteilung der Mittel innerhalb des Förderprogramms und ist ein weiterer Anlass, in Abstimmung mit dem VdMK eine Optimierung der Förderstruktur herbeizuführen. Frage 24: Inwiefern gibt es für das Programm mehr Anträge von Projekten als gefördert werden konnten? Zu Frage 24: Die Nachfragen der allgemeinbildenden Schulen und Kindertagesstätten liegen höher, als Projekte aus dem Landesprogramm „Musische Bildung für alle“ bewilligt werden können. Es besteht eine Warteliste von 39 allgemeinbildenden Schulen zur Einrichtung von 78 Musikklassen. Bei den Kitas besteht eine Warteliste mit 10 interessierten Einrichtungen. Im Rahmen der Programmfördersäule, die Projekte weiterer Antragsteller aus dem musischen Bereich unterstützt, überschreitet das mit den Projekten beantragte Fördervolumen in der Regel die für die Fördersäule zur Verfügung stehenden Landesmittel. Zur Vermeidung der Ablehnung von Förderanträgen wird daher im Rahmen der einzelnen Bewilligungsverfahren das ursprüngliche beantragte Fördervolumen nach Verständigung mit den Projektträgern für die jeweiligen Projekte abgesenkt. Für den Bereich Aus- und Fortbildung an Universitäten und Hochschulen Frage 25: Wie beurteilt die Landesregierung die Studierendenzahlen im Bereich Musik (Lehramt) in Bezug auf den zu deckenden Bedarf im Land Brandenburg? Zu Frage 25: Auf Grundlage der aktuellen Lehrermodellrechnung des MBJS (LMR 2015) bestehen insbesondere im Primarbereich Einstellungsbedarfe im Fach Musik. Bislang war festzustellen, dass die vom Land an der Universität Potsdam zur Verfügung gestellten Ausbildungskapazitäten im Fach Musik nicht ausgeschöpft werden. Diese Unterauslastung ist einerseits mit der Zugangsvoraussetzung der künstlerischen Eignungsprüfung im Fach Musik zu erklären und andererseits damit, dass die Bewerberinnen und Bewerber keine Zulassung im zweiten Fach (in der Primarstufe zwingend Deutsch, Mathe oder – künftig – Englisch) erhalten, weil die örtliche Zulassungsbeschränkung dem entgegensteht. Um dem abzuhelfen, wurde in das neue Gesetz zur Neuregelung der Hochschulzulassung im Land Brandenburg eine „Vorabquote “ für Studienfachkombinationen mit einem besonderen öffentlichen Bedarf, also auch in den so genannten „Mangelfächern“ (z.B. Musik, Sport) aufgenommen, d.h. Hochschulen müssen Bewerberinnen und Bewerber um Studienplätze mit entsprechenden Fachkombinationen im Rahmen dieser Quote vorrangig einen Studienplatz losgelöst von den örtlichen Zulassungsbeschränkungen einräumen. Frage 26: Wie viele Studierende für das Fach Musik werden derzeit an den Hochschulen und der Hoffbauer Berufsakademie im Land Brandenburg ausgebildet? Zu Frage 26: An der Universität Potsdam studierten im Wintersemester 2014/15 45 Studierende im 1. Fachsemester das Fach Musik auf Lehramt (BA/MA). An der Brandenburgisch-Technischen Universität Cottbus-Senftenberg haben im Wintersemester 2014/15 135 Studierende Instrumental- und Gesangspädagogik (B.A./Diplom) belegt. Dieser Studiengang bildet zur/zum Lehrenden für Gesang oder für Instrumente (Fachrichtung Klassik oder Popularmusik) an Musikschulen aus. An der Hoffbauer Berufsakademie befinden sich aktuell 46 Auszubildende im Ausbildungsgang „Musikpädagogik und Musikvermittlung in Sozialer Arbeit“. Frage 27: Ist es zutreffend, dass das Land Brandenburg pro Studierenden (bei Erstimmatrikulation ) vom Bund einen festgesetzten Finanzzuschuss erhält? Zu Frage 27: Es trifft zu, dass sich der Bund gemäß der Verwaltungsvereinbarung für den Hochschulpakt an den Kosten der Länder für zusätzliche Studienanfängerinnen und -anfänger beteiligt. Die Phasen I und II des Hochschulpakts 2020 dienten insbesondere dem Ziel, die aufgrund der doppelten Abiturjahrgänge und der Aussetzung der Wehrpflicht prognostizierte Zunahme an Studienanfängerinnen und -anfängern zu bewältigten. In der im Oktober 2014 von Bund und Ländern beschlossenen III. Phase des Hochschulpakts sollen auf der Grundlage der KMK-Vorausberechnung von 2014 bundesweit insgesamt 760.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und - anfänger gegenüber 2005 finanziert werden. Der Bei-trag des Bundes ist im Gegensatz zur ersten und zweiten Förderphase gedeckelt. Frage 28: Wie werden diese Mittel eingesetzt? Zu Frage 28: Die im Rahmen des Hochschulpakts 2020 vereinbarten Mittel werden gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vollständig für die Zwecke des Hochschulpakts und entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hochschulverträge eingesetzt. Die vertraglich vereinbarten Handlungsfelder sind: 1. Optimierung der Betreuungssituation, 2. Verbesserung der Studienbedingungen, 3. Sicherstellung von Studienkapazitäten für besondere Bedarfe, 4. Optimierung der Auslastung grundständiger Studienangebote, 5. Kooperationen im Bereich der Lehre, 6. Sicherung der Studiennachfrage. Frage 29: Erhält die Ausbildung von Musikpädagogen für den sozialen Bereich an der privat finanzierten Hoff-bauer Berufsakademie eine Förderung durch die Landesregierung ? zu Frage 29: Die Hoffbauer Berufsakademie erhält keine Förderungen durch die Landesregierung. Frage 30: Wie werden neuere Forschungsergebnisse zur Musikpädagogik (z. B. Inklusion , Kulturelle Teilhabe u.a.) und Qualitätssicherung in die Lehre an der Universität Potsdam implementiert? Zu Frage 30: Gemäß des Gesamtkonzeptes zur Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung werden seit der Verabschiedung des BbgLeBiG im Dezember 2012 in allen lehramtsbezogenen Studiengängen inklusionspädagogische Kompetenzen vermittelt. Für die Einführung neuer Themen und Ausbildungsinhalte besteht mit dem neu gegründeten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB) eine fakultätsund fächerübergreifende Einrichtung an der Universität Potsdam, die u.a. für die Struktur- und Entwicklungsplanung des lehramtsbezogenen Studiums zuständig ist (§ 2 ZeLBV). Damit gehören einerseits die Abstimmung neuer Inhalte mit den lehrerbildenden Fächern und Verantwortlichen zu den Aufgaben des ZeLB und andererseits die ent-sprechende Entwicklung der Studien- und Prüfungsordnungen. Durch den Kooperationsrat des ZeLB besteht außerdem ein Gremium zur Zusammenarbeit in der Lehrerbildung zwischen MBJS, MWFK und UNIP. Die Aufgabe der universitären Lehrerbildung besteht darin, berufsbezogene professionelle Handlungs-kompetenzen anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu vermitteln. Die theoretische Absicherung der Entwicklung dieser Lernziele wird zukünftig auch durch vom ZeLB initiierte Forschungen gewährleistet, u.a. im Rahmen der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“. Die Universität Potsdam ist seit 2012 systemakkreditiert. Im Rahmen der internen Akkreditierung erfolgt die evaluationsbasierte Qualitätssicherung der Lehramtsstudiengänge . Auch die Durchführung von Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung sowie Mitwirkung bei der Akkreditierung und Reakkreditierung von Lehramtsstudiengängen gehört zu den Aufgaben des ZeLB. Dort wird eine ständige Arbeitsgruppe Qualitätsentwicklung Lehrerbildung eingerichtet. Ihre Aufgaben sind die Initiierung sowie die Koordinierung der Entwicklung und Anwendung von Verfahren und Instrumenten zur kontinuierlichen und umfassenden Qualitätsentwicklung der Lehrerbildung an der Universität Potsdam. Frage 31: Gehen diese Forschungsergebnisse in die Entwicklung der Rahmenlehrpläne Musik ein? Zu Frage 31: Die neuen Rahmenlehrpläne werden durch einen Expertenkreis von erfahrenen Lehrkräften und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler entwickelt. Ein Professor, der an der Universität der Künste Berlin in der Fakultät Musik tätig ist, hat die Rahmenlehrplangruppe Musik beraten und begleitet. Relevante Ergebnisse der musikpädagogischen Forschung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Frage 32: Welche weiteren Fort- und Weiterbildungsangebote für Musikpädagogen für Schulen, Musikschulen und den sozialen Bereich gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 32: Das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) biete ein breites Spektrum an Veranstaltungen in Kooperation mit der Landesmusikakademie an. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zählen Musikpädagogen - und pädagoginnen nicht zur Zielgruppe der Fort- und Weiterbildung. Diese sind als Dozentinnen und Dozenten im Rahmen der Fort- und Weiterbildung von sozialpädagogischen Fachkräften, wie Erzieherinnen und Sozialarbeiterinnen, tätig. Hinsichtlich der Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Frage 33: Wie viele Musikschulen empfangen Mittel aus den Bundesprogrammen „Kultur macht stark“ oder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bitte getrennt nach den Programmen aufführen)? Zu Frage 33: Das Bundesprogramm „Kultur macht stark“ wird operationell durch die Bundeskulturverbände umgesetzt. Das Land ist dabei nicht involviert. Die Landesregierung kann daher nur auf statistische Daten zurückgreifen, die dem VdMK über den Verband Deutscher Musikschulen e.V. zur Verfügung gestellt wurden. Danach werden über das Bundesprogramm acht Musikschulen mit 55 Maßnahmen bis zum 31.12.2015 gefördert. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien auf Grundlage der §§ 34 Absatz 7 SGB XII, 28 Absatz 7 SGB II und 6b BKGG (Bildungs- und Teilhabepaket) führt die Landesregierung in Bezug auf die Nutzung für Angebote der Musikschulen keine statistischen Erhebungen durch. Nach einer statistischen Erhebung durch den VdMK für das Jahr 2013 nehmen 1.142 Kinder von über 30.000 Musikschülerinnen und Musikschüler insgesamt entsprechende Sozialleistungen für die Nutzung von Musikschulangeboten in Anspruch. Für die Fort- und Weiterbildung der Institutionen und Fachverbände des Landesmusikrates Brandenburg Frage 34: Welche Landesverbände und Landesensembles führen regelmäßig ihre Arbeitsphasen und Fortbildungen in der Musikakademie Rheinsberg durch? Zu Frage 34: In der Musikakademie Rheinsberg als Teil der Musikkultur Rheinsberg gGmbH führen sowohl Landes- als auch Bundesverbände sowie Ensembles in deren Trägerschaft regelmäßige Arbeitsphasen und Fortbildungen durch. Hinzu kommen einzelne Probenphasen und Fortbildungen, die allerdings nicht regelmäßig stattfinden . Die nachfolgende Übersicht gibt daher nur die regelmäßigen Probenphasen und Fortbildungen der letzten Jahre wieder und ist aufgeschlüsselt in brandenburgische Landesverbände und ihre Ensembles (a), bundesweit agierende Verbände und ihre Ensembles und Landesverbände (b) und Ensembles anderer Bundesländer (c). Frage 35: Welche Fortbildungsangebote bietet die Musikakademie an und werden sie vom Land unterstützt? Zu Frage 35: Die Landesregierung unterstützt die Musikkultur Rheinsberg gGmbH, zu der als Teil die Musikakademie Rheinsberg gehört, durch eine jährliche institutionelle Förderung in Höhe von 1.115.900 EUR. Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH entscheidet in eigener Verantwortung über die Realisierung von Fortbildungsangeboten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets. Darüber hinaus werden einzelne Veranstaltungen aus Lottomitteln des Landes unterstützt. Frage 36: Welche Eigenkurse führt die Musikakademie Rheinsberg gGmbH durch? Zu Frage 36: Die Musikakademie Rheinsberg als Teil der Musikkultur Rheinsberg gGmbH führte in den vergangenen Jahren folgende Eigenkurse durch: - Osterwerkstatt Alte Musik mit Opern- bzw. Orchesterwerkstatt - Rheinsberger Pfingstwerkstatt Neue Musik - Violinklasse Berlin-Brandenburg - Rheinsberger Hofkapelle - Internationale Meisterkurse Querflöte, Klavier als Solo- und Kammermusikinstrument , Violine, Gesang Flöten- und Klavierkurs für Junggebliebene Frage 37: Was hat die Landesregierung zur Sicherung des Bundesstatus und für eine neue vertragliche Regelung zur Bundesfinanzierung der Musikakademie unternommen ? Zu Frage 37: Die Landesregierung ist im Gespräch mit dem zuständigen Bundesministerium , um eine Bundesförderung der Musikakademie Rheinsberg in den kommenden Jahren zu erreichen. Hierzu bedarf es eines vorrangig überregionalen Profils der Musikakademie. Derzeit wirkt die Musikakademie eher regional und örtlich begrenzt . Die Bundesförderung richtet sich außerdem nach den Förderzielen des Kinder - und Jugendplanes des Bundes. Aufgabe der neuen künstlerischen Leiterin der Akademie, die ab Juli 2015 ihre Tätigkeit aufnimmt, wird es daher sein, der Musikakademie Rheinsberg ein überregionales und auf die Förderziele des Kinder- und Jugendplanes abgestimmtes Profil in Übereinstimmung mit dem bisherigen Angebot zu geben. Frage 38: Wie bewertet die Landesregierung die Ausstattung der Musikakademie für Proben- und Arbeitsphasen (Instrumente)? Zu Frage 38: Die Landesregierung sieht hier grundsätzlichen Handlungsbedarf und hat daher im Jahr 2015 zusätzlich zum bestätigten Wirtschaftsplan Investitionsmittel in Höhe von 40.000 EUR für die Musikkultur Rheinsberg gGmbH eingeplant. In den vergangenen Jahren wurde von Seiten der Musikakademie Rheinsberg keine Vorsorge für eine entsprechende instrumentale Ausstattung bzw. notwendige Reparaturen Vorsorge getroffen. Des Weiteren hat sich das MWFK in Abstimmung mit der Musikkultur Rheinsberg gGmbH erfolgreich um eine zusätzliche Förderung aus dem Programm „Invest-Ost“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bemüht. Von der BKM ist eine Förderung in Höhe von 20.675 EUR bestätigt, so dass der Musikkultur Rheinsberg gGmbH in diesem Jahr etwa 60.000 EUR für Investitionen zur Verfügung stehen. Diese Investitionen sollen u.a. in die Ausstattung des neu übergebenen Marktflügels der Musikakademie Rheinsberg gehen, um weitere Aufenthalts-, Proben- und Fortbildungsmöglichkeiten für Musiker und Musikerinnen sowie Ensembles zu schaffen. Für die Fort- und Weiterbildung der Institutionen und Fachverbände des Landesmusikrates Brandenburg Frage 39: Welche Fortbildungsangebote im Bereich der Musikalischen Bildung, die von den Fachverbänden und Institutionen des Landesmusikrates durchgeführt werden , gibt es nach Kenntnis der Landesregierung? Inwiefern erhalten diese vom Land Brandenburg finanzielle Unterstützung und staatliche Anerkennung? Zu Frage 39: Wie bereits aus den Kontext der Antworten zu den vorausgegangen Fragen hervorgeht, hat die Landesregierung von einer Vielzahl von Fortbildungsangeboten des Landesmusikrates und der in ihm organisierten Fachverbände, Institutionen und Arbeitskreise für den Bereich der musikalischen Bildung Kenntnis. Nachfolgend erfolgt eine nicht abschließende Aufstellung von Fortbildungsangeboten, die insbesondere vom Land gefördert werden bzw. über eine staatliche Anerkennung als Lehrkräftefortbildung verfügen. Nr. Träger Fortbildungsangebot Staatliche Anerkennung als Ersatzoder Ergänzungsangebot durch MBJS Förderung Land Eigenprojekte des Landesmusikrates 1 Belcantare Brandenburg X ab 2015 MBJS 2 BerlinBrandenburgische Kinderchorwerkstatt X x 3 BerlinBrandenburgisches Dirigentenseminar (für Kinder- und Jugendchorleiter - und leiterinnen ) X x 4 Brandenburgisches Kita-Musikseminar x Projekte der Mitgliedsverbände 5 Verband Deutscher Schulmusiker e.V. Jährliche Fortbildungstagung in der Musikakademie x x /Bundesverba nd Musikunterricht e.V. Rheinsberg 6 Arbeitskreis für Schulmusik „Musikpädagogische Tage“ und themenspezifische Seminare x x Brandenburgischer Chorverband e.V. 7 Jährliches Chorleiterseminar in der Musikakademie Rheinsberg sowie Workshops für Chorleiterinnen und - leiter X x 8 Projektarbeit "Fritz HöftChor " (Chor der Chorleiterinnen und Chorleiter ) x Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. 9 berufsbegleitender Lehrgang (Basisfortbildung ) elementares Musizieren an Grund- und Förderschulen und Aufbaufortbildungen im Rahmen von „Klasse :Musik“ für beteiligte Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen x x 10 im Rahmen des Projektes „Klingende Kita“ Leitertreffen der Tandems aus Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräften der Musikschulen sowie InhouseFortbildungen in den Kitas x 11 Fortbildungslehrgang „Inklusive:Musik - Instrumentalspiel für Menschen mit Behinderungen “, Leitertreffen und Supervisionstreffen x x der beteiligten Betreuerinnen /Betreuer, Lehrkräfte der Musikschulen und Erzieherinnen/ Erzieher 12 landesweite Fachtagung alle 2 Jahre zu wechselnden Themen für Lehrkräfte der Musik - und Kunstschulen im Land Brandenburg X x 13 Landesweite musik- und kunstpädagogische Fortbildungskurse und Workshops für Lehrkräfte an Musik- und Kunstschulen , an Grundschulen sowie Erzieher und Erzieherinnen an Kitas X x Landesblasmusikverband Brandenburg e.V. 14 Dirigentenlehrgänge für Spielmannszüge und Blasorchester sowie pädagogische Fortbildungen im Bereich Nachwuchsarbeit (Ausbilderqualifizierungen u.a.) x Für die Landesjugendensembles/Nachwuchs- und Begabtenförderung Frage 40: Welche Fördermaßnahmen existieren derzeit für begabte Nachwuchsmusiker im Land Brandenburg? Zu Frage 40: Für begabte Nachwuchskünstler gibt es eine Vielzahl an Fördermaßnahmen , die vom Land unterstützt werden. Nachfolgend werden exemplarisch Maßnahmen aufgeführt, die mit Landesmitteln unterstützt werden: - kostenfreie Unterrichtsleistungen für die Förderung von Talenten und die studienvorbereitende Ausbildung an nach dem Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG) gesetzlich förderfähigen Musikschulen im Rahmen des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ - Projektarbeit (u.a. Probenphasen, Konzerte) der acht Landesjugendensembles - Kontrabass-Seminar „Bassini“ des Landesmusikrates Brandenburg e.V. für Nachwuchskontrabassistinnen und -bassisten sowie durch den Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. organisierte Meister- und Förderkurse für besonders begabte Musikschülerinnen und Musikschüler, Z.B. Förderkurs „Alte Musik“ an der Musikakademie Rheinsberg - Landesbegegnung „Jugend jazzt“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. für brandenburgische Nachwuchskünstlerinnen- und künstler in der Musiksparte Jazz - Landeswettbewerb „Jugend komponiert“ in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. - Landeschor- und Landesorchesterwettbewerb in Trägerschaft des Landesmusikrates Brandenburg e.V. - Regionalwettbewerbe und Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in Trägerschaft des Verbandes der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. (VdMK) - Vorbereitungskurse für alle Teilnehmenden am Bundeswettbewerb „Jugend musiziert “ an der Musikakademie Rheinsberg - zentrale Abnahme der Oberstufenabschlüsse von Musikschülern und Musikschülerinnen nach dem Strukturplan des Verbandes Deutscher Musikschulen (höchste Prüfungsstufe in der Ausbildung an öffentlichen Musikschulen) koordiniert durch den VdMK - Dirigentenforum im Rahmen der Deutsch-Polnischen Musikfesttage an der Oder in Zusammenarbeit des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt (Oder) mit dem Deutschen Musikrat e.V. - Förder- und Meisterkurse der Musikkultur Rheinsberg GmbH, z.B. internationaler Meisterkurs Violine - internationales Opernfestival für junge Opernsängerinnen und -sänger im Rahmen der Kammeroper Rheinsberg in Trägerschaft der Musikkultur Rheinsberg gGmbH Frage 41: Welche Mittel wurden in den letzten fünf Jahren von der Landesregierung für die Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit bereitgestellt und wie soll die Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit künftig ausgestaltet sein? Zu Frage 41: Das aufgezeigte Angebot an Fördermaßnahmen ist sehr heterogen und nicht abschließend. Die Benennung einer Gesamtfördersumme ist der Landesregierung daher nicht möglich. Die Zuschüsse aus dem Landesprogramm “Musische Bildung für alle“ für zusätzlichen Förderunterricht und für die studienvorbereitende Ausbildung besonders begabter Musikschülerinnen und Musikschüler stellen sich für die letzten fünf Jahre wie folgt dar: Gesamt: 812.057 € Die Landesregierung beabsichtigt, die Förderung der musikalischen Nachwuchsarbeit in der bisherigen Vielfalt und Breite fortzusetzen. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 14 und 16 ausgeführt, überprüft die Landesregierung gegenwärtig die Förderstrukturen in der Fördersäule „Begabtenförderung“ des Landesprogramms „Musische Bildung für alle“ auf Optimierungsbedarfe. Frage 42: Wie erfolgt die musikalische Nachwuchsförderung in Bezug auf die musikalische Früherziehung und darauf aufbauende Musikpädagogik im Land Brandenburg ? Zu Frage 42: Zum obligatorischen Fächerkanon für die Anerkennung von Musikschulen nach dem BbgMKSchulG gehört die „Musikalische Früherziehung“. Die im Land Brandenburg anerkannten und geförderten Musikschulen ermöglichen bereits den Kleinkindern entsprechende Angebote in Eltern-Kind-Gruppen oder ab einem Alter von 3 Jahren in kleinen Gruppen. Sofern das Lehrplanwerk des Verbandes Deutscher Musikschulen e.V. (VdM) durch die Musikschulen zur Grundlage ihrer Unterrichtstätigkeit gemacht wird, können die im Bereich der musikalischen Früherziehung tätigen Lehrkräfte der Musikschulen auf ausdifferenzierte Arbeitsgrundlagen des VdM wie z.B. den „Bildungsplan Musik für die Elementarstufe/Grundstufe“ und die Arbeitshilfe „Spektrum Rhythmik - Musik und Bewegung/Tanz in der Praxis“ zurückgreifen , die - entwickelt auf der Basis der Zusammenarbeit des VdM mit Hochschulen - die neuesten Erkenntnisse der elementaren Musikpädagogik/Rhythmik berücksichtigen . Darüber hinaus gibt es seit einigen Jahren kontinuierliche Kooperationen des VdMK bzw. der Musikschulen mit Hochschulen und insbesondere Dozentinnen und Dozenten im Bereich der elementaren Musikpädagogik/Rhythmik. Der VdMK hat im Rahmen der Kooperationsprojekte des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ berufsbegleitende Lehrgänge (siehe Antwort zu Frage 39) konzipiert, die entsprechend auf wissenschaftliche Erkenntnisse der elementaren Musikpädagogik respektive Rhythmik in Übereinstimmung mit den Erfahrungen der aufbauenden Musikpädagogik zurückgreifen. Es erleichtert die spätere Instrumental- oder Vokalausbildung von Musikschülern und Musikschülerinnen in hohem Maße, wenn diese vom frühesten Kindesalter an vielfältige musikalische Grunderfahrungen in Bezug auf die eigene Stimme, den Zusammenhang von Musik und Bewegung, mit klingenden Materialien bis hin zum elementaren Einsatz von Instrumenten sammeln und betreuende Kita-Erzieherinnen und Erzieher wie auch Lehrkräfte an Musikschulen zu altersmäßigen Entwicklungsfenstern , Erschließungsmöglichkeiten etc. für musikalische Bildungsprozesse geschult sind. Insofern beginnt musikalische Nachwuchsförderung bereits mit der musikalischen Früherziehung und wird daher durch die Landesregierung v.a. durch die Förderung von Projekten im Rahmen der Fördersäule „Klingende Kita“ des Landesprogramms „Musische Bildung für alle“ und des „Brandenburgischen KitaMusikseminars “ unterstützt. Frage 43: Wie beurteilt die Landesregierung die Teilnahme an landes- und bundesweiten Wettbewerben sowie die Mitwirkung in landesweiten Auswahlorchestern? Zu Frage 43: Die Landesregierung führt selbst keine statistischen Erhebungen zu den Wettbewerbsteilnahmen durch und bezieht sich daher bei ihrer Beurteilung auf folgende vom Landesmusikrat Brandenburg e.V. und vom Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V. übermittelten statistische Angaben zu den jeweils von den Verbänden betreuten Musikwettbewerben: Wettbewerb „Jugend musiziert“ (mit turnusmäßigen Änderungen der Wertungskategorien) 2012 2013 2014 2015 - Landeswettbewerb (Teilnehmende) 307 350 355 391 - Bundeswettbewerb (Teilnehmende) 98 85 103 121 Ensemblewettbewerb „enviaM-Musik aus Kommunen“ 2012 2013 2014 2015 - Regionalwettbewerb (Ensemble/Teilnehmende) 21/63 26/69 35/112 47/128 - Finalwettbewerb zusammen mit Sachsen Sachsen-Anhalt (jeweils ein Ensemble pro Bundesland /brandenburgische Ensemblemitglieder) 1/2 1/2 1/7 offen Wettbewerb „Jugend jazzt“ 2012 2013 2014 2015 - Landeswettbewerb (Bands) 2 7 4 4 - Bundeswettbewerb (Bands) 1 3 1 1 Landeswettbewerb „Jugend komponiert“ 2012 2013 2014 2015 (Teilnehmende) 8 12 20 14 Rockwettbewerb („Local Heroes“) 2012 2013 2014 2015 - Landesausscheid (Bands) 87 71 69 offen - Bundesausscheid (jeweils eine Band/Bundesland) 1 1 1 offen Chorwettbewerb 2005 2009 2013 - Landeswettbewerb (Chöre) (alle 4 Jahre) 15 27 19 - Bundeswettbewerb (Chöre) (alle 4 Jahre) 5 3 4 Orchesterwettbewerb 2007 2011 2015 - Landeswettbewerb (alle 4 Jahre) 20 7 10 - Bundeswettbewerb (alle 4 Jahre) 8 5 3 Danach stellt sich die Situation der Teilnahmeentwicklungen aus Brandenburg je nach Wettbewerb unter Betrachtung des Zeitraums 2012 -2014/2015 unterschiedlich dar. Während bei den Wettbewerben „Jugend musiziert“ und „enviaM-Musik aus Kommunen“ ansteigende Teilnahmezahlen festgestellt werden können, sind insbesondere beim Chorwettbewerb und beim Rockwettbewerb „Local Heroes“ gegenläufige Entwicklungen zu konstatieren. Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die aufgezeigten positiven Trends auf die verstärkte Förderung der Talenteentwicklung und des Ensemblespiels an Musikschulen im Rahmen des Förderprogramms „Musische Bildung für alle“ zurückzuführen sind. Um diesen Zusammenhang jedoch nachweisen zu können, bedarf es einer eingehenden Untersuchung, inwieweit an den benannten Programmfördersäulen teilnehmende Musikschülerinnen -und schüler an den Wettbewerben mitwirken bzw. erfolgreiche Wettbewerbsergebnisse erzielen konnten. Eine diesbezügliche Untersuchung findet gegenwärtig im Zusammenhang mit der Überprüfung der Förderstrukturen statt, ist jedoch noch nicht abgeschlossen (siehe auch Antworten zu Fragen 14 und 16). Bei Wettbewerben mit einer unzureichenden Entwicklung der Teilnahmezahlen dürfen Aspekte wie demografische Entwicklungen in den ländlichen Räumen Brandenburgs , verändertes Freizeitverhalten der heranwachsenden Generationen, die Sog- wirkung der kreativen Szene der Bundeshauptstadt für junge Nachwuchsmusikerinnen und -musiker und dadurch insgesamt bedingte Veränderungen in der Musiklandschaft Brandenburgs nicht außer Betracht gelassen werden. Die Landesregierung sieht gleichwohl auch Handlungsbedarf, um unbefriedigende Entwicklungen in den Teilnahmezahlen im Interesse einer von Vielfalt geprägten Musiklandschaft umzusteuern . In Übereinstimmung mit dem Landesmusikrat Brandenburg e.V. strebt die Landesregierung insbesondere an, im Chorbereich gegenüber der „Breitenförderung“ der „Spitzenförderung“ wieder mehr Profil zu geben. Auch setzt sich die Landesregierung mit den zuständigen Musikverbänden darüber auseinander, wie die Popularmusikszene Brandenburgs lebendig gehalten und weiterentwickelt werden kann (siehe auch Antwort zu Frage 59). Es besteht eine rege Nachfrage von jungen Nachwuchsmusikerinnen und -musiker zur Mitwirkung in den acht landesweiten Auswahlorchestern. Die überwiegende Zahl der Auswahlorchester weist ein hohes künstlerisches Niveau auf, das sich auch wiederholt in erfolgreichen Wertungen bei der Teilnahme an bundesweiten Ausscheiden und Auswahlwettbewerben ausdrückt. Unter anderem das hohe künstlerische Niveau hat bei einzelnen Klangkörpern, wie dem Landesjugendjazzorchester und dem Landesjugendpopchor „Young Voices Brandenburg“ zur Folge, dass ihre Besetzung nicht überwiegend mit jungen Nachwuchsmusikerinnen und – musikern aus Brandenburg realisiert werden konnte. Die Landesregierung hat mit dem Träger dieser Ensembles, dem Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V., eine Verständigung erzielt, dass dieser Maßnahmen einleitet, damit die Ensemblemitglieder bis spätestens 2017 wieder zu 70 Prozent durch junge Talente aus Brandenburg repräsentiert werden, die entweder eine musikalische Ausbildung an einer Musikschule in Brandenburg erhalten oder eine entsprechende musikalische Ausbildung bereits absolviert haben und weiterhin über einen Wohnsitz in Brandenburg verfügen. Frage 44: Welche Kurse für begabte junge Musikerinnen und Musiker fördert die Landesregierung? Zu Frage 44: Es wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. Frage 45: Welche Fördermöglichkeiten gibt es im Bereich der Musikschulen für Existenzgründungen und Erweiterungsinvestitionen über das Musikschulgesetz hinaus? Zu Frage 45: Mit der Förderung über des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetz (BbgMKSchulG) und über das Förderprogramm „Musische Bildung für alle“ sind die Fördermöglichkeiten des Landes in Bezug auf die Musikschulen und deren Bedarfe grundsätzlich ausgeschöpft. Da den Musikschulen als bedeutendem Teil der landesweit bestehenden Infrastruktur für die Vermittlung kultureller Bildungsangebote im Rahmen der kulturpolitischen Strategie der Landesregierung eine entscheidende Rolle zukommt, ist im Einzelfall eine Projektförderung aus Landesmitteln für entsprechende Maßnahmen möglich. Im Übrigen wird hinsichtlich der Förderung von Existenzgründungen auf die ESF-Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) und des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) zur „Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründungen “verwiesen. Existenzgründerinnen und Existenzgründer von privaten Musikschulen können die vielfältigen Beratungs-, Coaching- und Qualifizierungsangebote im Rahmen der gemeinsamen Richtlinie des MASGF und des MWE zur Förderung von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bei Existenzgründun- gen (veröffentlicht im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 41 vom 8. Oktober 2014) in Anspruch nehmen. Ansprechpartner vor Ort sind insbesondere die regionalen Lotsendienste in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs. Weiterführende Informationen sind im Internet unter www.MASGF.Brandenburg.de, www.ilb.de oder unter www.Gruendungsnetz.Brandenburg.de erhältlich. Frage 46: Welche Planungen gibt es in Bezug auf Ausbau und Weiterentwicklung von Schulen besonderer Prägung zur Förderung musikalisch begabter Schülerinnen und Schüler? Zu Frage 46: Nach dem Brandenburgischen Schulgesetz kann das für Schule zuständige Ministerium Schulen genehmigen, die sich als Schulen mit besonderer Prägung (Spezialschule) organisieren, soweit sie einen Schulversuch erfolgreich abgeschlossen haben oder eine dem Antrag entsprechende Genehmigung bereits einer anderen Schule im Land Brandenburg erteilt wurde. Derzeit gibt es keine Planungen von Schulen auf einen Schulversuch. Für den Bereich Laienmusizieren Frage 47: Welche Laienensembles gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Brandenburg (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? Zu Frage 47: Die Landesregierung verfügt über keine statistischen Erhebungen, welche Laienensembles es im Land Brandenburg gibt. Auch der Landesmusikrat Brandenburg e.V. verfügt über keine entsprechende Übersicht. Frage 48: Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit dieser Ensembles? Zu Frage 48: Die Arbeit der Laienensembles in den verschiedenen Musiksparten unterstützt aus Sicht der Landesregierung die Vielfalt und Lebendigkeit der brandenburgischen Musiklandschaft, regionale Identitätsbildung und sozialen Zusammenhalt. Die Laienensembles haben einen wichtigen Stellenwert bei der Pflege des musikkulturellen Erbes sowie regionaler Traditionen und regionalen Brauchtums. Die häufig bereits über Jahrzehnte oder über ein Jahrhundert bestehenden Trägervereine prägen das kulturelle wie zivilgesellschaftliche Leben in den Gemeinden und Regionen und wirken dabei identitätsstiftend. Die Laienensembles mit ihren Vereinen sind daher nicht nur als Institutionen der Musikpflege zu verstehen, sondern übernehmen auch eine gemeinschaftsbildende Rolle. Unter den Ensemblemitgliedern wird über das gemeinsame künstlerisch-kreative Interesse am Musizieren ein Zusammengehörigkeitsgefühl geschaffen, das es vermag, nahezu alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von sozialen Hintergründen etc. zu integrieren. Darüber hinaus bilden Laienensembles im Nachwuchsbereich eine wichtige Basis, Talente zu entdecken und zu entwickeln sowie für diese die Voraussetzungen zu schaffen, die für die spätere Aufnahme eines künstlerischen Berufes elementar sind. Da zwischen den Laienensembles häufig ein künstlerischer Austausch auf regionaler, Landes-, Bundes- und grenzüberschreitender Ebene im Rahmen von Wettbewerben, Festivals und Konzertreisen gepflegt wird, trägt die Ensemblearbeit auch zur Verständigung von Kulturen und Generationen bei. Frage 49: Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung diese Ensembles seitens der Kommunen unterstützt? Inwiefern gibt es für diese Ensembles Möglichkeiten zur Förderung durch das Land? Zu Frage 49: Der Landesregierung ist bekannt, dass eine Vielzahl von Kommunen Auftrittsprojekte von Laienensemble, z.B. im Bereich der Chorsinfonik, unterstützt. Im Einzelfall können innovative Auftrittsprojekte, die insbesondere den grenzüberschreitenden kulturellen Austausch befördern, von überregionaler kulturtouristischer Bedeutung sind oder für die musikalische Nachwuchsarbeit in der betreffenden Musiksparte besonders wirkungsvoll sind sowie Sonderprojekte aus Anlass eines Ensemblejubiläums zur besonderen Würdigung der ehrenamtlichen Ensemblearbeit vom Land gefördert werden. Frage 50: Welche Kooperationen zwischen professionellen Musikern (Orchester und Musiktheater) und interessierten Bürgerinnen und Bürgern gibt es nach Kenntnis der Landesregierung derzeit in Brandenburg? Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung , diese Kooperationen zu unterstützen? Zu Frage 50: Nach Kenntnis der Landeregierung gibt es eine Vielzahl von Kooperationsprojekten zischen professionellen Musikern und Musikerinnen und interessierten Bürgern und Bürgerinnen. Hier liegt der Fokus besonders auf dem Bereich der Kinder - und Jugendbildung. Die Landesregierung unterstützt beispielsweise das Education-Projekt des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt (Oder), Workshop- und Inszenierungsprojekte des Wanderoper Brandenburg Verein für kulturelle Bildung e.V. oder die Zusammenarbeit der Kammerakademie Potsdam gGmbH mit einer Stadtteilschule und einem Stadtteilzentrum in Potsdam-Drewitz. In den letzten vier Jahren wurde darüber hinaus begonnen, neben dem Theaterbereich auch im Musikbereich Stellen für Musikpädagogen einzurichten und gemeinsam mit den kommunalen Trägern zusätzlich zu finanzieren (Nikolaisaal Potsdam, Brandenburgisches Staatsorchester). Diese fachspezifische Unterstützung wirkt sich überaus positiv auf die Vermittlung und Vernetzung musikalischer Bildungsangebote aus (siehe auch Antwort zu Frage 1). Frage 51: Welche Kooperationen existieren nach Kenntnis der Landesregierung zwischen Schulen und Laienensembles (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Welche Fördermöglichkeiten gibt es für diese Kooperationen? Zu Frage 51: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Statistische Erhebungen zu diesbezüglichen Kooperationen werden nicht durchgeführt. Frage 52: Welche Projekte auf kommunaler und Landesebene kennt die Landesregierung , die die Förderung einer lebendigen Rock- und Popszene zum Ziel hat? Zu Frage 52: Zur Förderung und Entwicklung einer dynamischen und innovativen Rock-/Popszene in Brandenburg sind die Kommunen im Rahmen ihrer Unterstützung soziokultureller Zentren sehr rege. Dabei decken die zahlreichen Initiativen und Zen- tren ein sehr breites Spektrum der mit der Rock-/Popszene verbundenen Themen und Aktivitäten ab – je nach den Bedarfen vor Ort. Hierzu einige Beispiele: - Das Zentrum Freiland in Potsdam ist sehr aktiv im Ausbau von Probenräumen und im Aufbau eines professionellen Tonstudios. Diese Infrastruktur wird intensiv genutzt und erfreut sich großer Nachfrage. Gleichzeitig werden dort alternative Ansätze zum Urheberrecht erarbeitet. Angesicht der Entwicklung digitaler Kommunikation haben sich auch die Herausforderungen, denen sich Musikproduktion und -verwertung stellen müssen, stark verändert. Das gilt für alle Bereiche in diesem Feld: Komposition, Herstellung, Bearbeitung, Vertrieb, Promotion, Aufführung. Diese Veränderungen ziehen neue Fragen der Nutzung und Nachnutzung von kreativem Eigentum nach sich, die mit gängigen Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz nicht hinreichend berücksichtigt werden können. - Im soziokulturellen Zentrum Lübbenau ist die Organisation von Auftrittsmöglichkeiten für regionale Bands und ein Bandcontest die wichtigste Aufgabe, um musikalische Initiativen im Bereich Popularmusik zu entwickeln. - Das Bergschlösschen Spremberg stellt Bandprobenräume zur Verfügung, initiiert Bandwettbewerbe und hilft Nachwuchsbands beim Erstellen von Musikvideos. Dort hat sich ein Schwerpunkt im Bereich des Hip-Hops herausgebildet. Dieser Stil steht auch im Zentrum der dort veranstalteten internationalen Musikcamps. Auf Landesebene unterstützt der Brandenburgische Rockmusikverband e.V. (BRV) die Entwicklung der Popularmusik. Ihm gehören Musikinitiativen, Musiker und Musikerinnen und Musikinteressierte an. Mit Workshops zum digitalen Mixen oder zum Mach Musik Camp gelingt dem Verband auf verschiedenen Wegen Jugendliche an die Popularmusik heranzuführen. Dabei werden sie dazu aktiviert, Musik nicht allein zu konsumieren, sondern auch selbst aktiv Musik zu machen, ihre Talente zu entdecken und zu entwickeln. Formate wie der Landesrockwettbewerb (Local Heroes Brandenburg), in dessen Rahmen Nachwuchsbands für den Bundeswettbewerb Local Heroes Deutschland ausgewählt werden, unterstützten und fördern den popularmusikalischen Nachwuchs weiter. Der überdurchschnittliche Erfolg Brandenburger Bands in bundesweiten Ausscheiden spricht für die Qualität der landesinternen Auswahlprozesse . Darüber hinaus führt der BRV Workshops zu Instrumenten, Gesang oder Ton- und Aufnahmetechnik durch. Er stellt Equipment für Festivals zur Verfügung und fördert damit die Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten der Bands, unterstützt Musikinitiativen und regionale Veranstalter. Die Verbindung der Aktivitäten der soziokulturellen Zentren und die Maßnahmen des BRV bieten gute Voraussetzungen für die Weiterentwicklung einer lebendigen Rockund Popkultur in Brandenburg. Weitere Strategien des Landes, die gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Initiative Musik der Bundesregierung für Musikwirtschaft erarbeitet werden, sollen in Zukunft helfen, diese Aktivitäten zu ergänzen. Frage 53: In welchem Umfang und in welchen Bereichen fördert das Land die musikalischen Landesverbände? Zu Frage 53: Das Land fördert die Geschäftsstellen- und Projektarbeit der musikalischen Landesverbände, wie sie in den Antworten zu den Fragen 39 und 40 näher dargestellt ist. Wie bereits in der Antwort zu den Fragen und 3 und 4 erläutert, erhalten der Landesmusikrat Brandenburg e.V. (LMR) und der Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.(VdMK) jährlich direkt Landeszuwendungen über das MWFK. Innerhalb dieser Landeszuwendungen werden vom MWFK Mittel zur Weiterleitung an die weiteren Musikverbände zur Verfügung gestellt, um die Geschäftsstellen - und Projektarbeit dieser Verbände zu unterstützen. Die Verteilung der Landesmittel stellt sich danach für 2015 wie folgt dar