Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2400 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 861 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2039 Staatsverträge Berlin-Brandenburg Immer wieder wird betont, wie wichtig die Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg zur weiteren Entwicklung der Region ist. In diesem Zusammenhang wurde ausgeführt , dass Staatsverträge hier ein hervorragendes Mittel der Zusammenarbeit zur Lösung von Problemen ist. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Welche Staatsverträge zwischen Berlin und Brandenburg gibt es? Wann wurden sie abgeschlossen und was beinhalten sie? 2. Welche Ergebnisse wurden bezüglich der Vereinbarung aus Staatsverträgen erreicht ? 3. Was sind die zukünftigen Ziele und Ergebnisse für die Entwicklung in der Regel der abgeschlossenen Staatsverträge für das Land Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Staatsverträge zwischen Berlin und Brandenburg gibt es? Wann wurden sie abgeschlossen und was beinhalten sie? zu Frage 1: Die zwischen Brandenburg und Berlin abgeschlossenen Staatsverträge sind unter nachfolgendem Link öffentlich zugänglich und abrufbar: http://www.berlinbrandenburg .de/zusammenarbeit/dokumente-und-berichte/staatsvertraege/ Frage 2: Welche Ergebnisse wurden bezüglich der Vereinbarung aus Staatsverträgen erreicht? Frage 3: Was sind die zukünftigen Ziele und Ergebnisse für die Entwicklung in der Regel der abgeschlossenen Staatsverträge für das Land Brandenburg? Zu Fragen 2 und 3: Ein Vertrag wird immer dann geschlossen, wenn ein einvernehmliches Handeln alleine nicht genügt, also eine normative Wirkung eintreten muss. Ziele des Abschlusses von Staatsverträgen sind zum Beispiel die Festlegung gemeinsamer Regeln, für die landesrechtlich ein Gesetz erforderlich wäre, insbesondere also, wenn Rechtspflichten der Bürger begründet werden, die Schaffung juristischer Personen des öffentlichen Rechts oder die Übertragung von Hoheitsrechten. Darüber hinaus wird die Form eines (zustimmungsbedürftigen) Staatsvertrages auch bei erheblicher politischer Bedeutung des Vertragsgegenstandes zu wählen sein. Die mit Berlin abgeschlossenen und künftigen Staatsverträge orientieren sich an diesen Zielen und sind das Ergebnis der skizzierten Prüfung.