Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2402 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 945 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Henryk Wichmann CDU-Fraktion Drucksache 6/2203 Aus für die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH? Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 945 vom 31.07.2015: Im Juli 2014 hat der Landtag Brandenburg mehrheitlich das Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes beschlossen. Damit befürwortete die rot-rote Regierungsmehrheit , dass künftig die Tierhalter bzw. die sie tragenden Verbände entsprechende Rahmenvereinbarungen mit entsprechenden Dienstleistern für den Tierseuchenfall abschließen. Das Land Brandenburg hingegen zog sich vollständig aus dieser Verantwortung zurück. Daraufhin gründeten der Landesbauernverband Brandenburg , der Landeskontrollverband sowie der Rinder-, Schweinezucht- und Geflügelwirtschaftsverband die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH, die entsprechende Stand-by-Verträge mit Dienstleistern abschließen sollte. Zudem sollte die Gesellschaft ein Präventions- und Handelssystem aufbauen und unterhalten, welches sich aus den Pflichten des Tierhalters gemäß § 3 Absatz 3 des Tiergesundheitsgesetzes ergibt. Die CDU-Fraktion hatte im damaligen Gesetzgebungsverfahren diesen Weg abgelehnt und ein stärkeres staatliches Engagement gefordert. 1. Wann erfolgte die Eintragung der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH in das Handelsregister? 2. Ist es richtig, dass die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH Insolvenz angemeldet hat? Wenn ja, wann wurde die Insolvenz angemeldet? 3. Aus welchen konkreten Gründen musste die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH Insolvenz anmelden? 4. Welche Maßnahmen werden die Landesregierung und insbesondere das für Tierseuchen zuständige Mitglied der Landesregierung ergreifen, um die von der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH wahrgenommenen Aufgaben und Geschäfte fortzuführen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann erfolgte die Eintragung der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH in das Handelsregister? zu Frage 1: Die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft (BTSVG) ist seit dem 2. März 2015 als GmbH im Handelsregister eingetragen. Frage 2: Ist es richtig, dass die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH Insolvenz angemeldet hat? Wenn ja, wann wurde die Insolvenz angemeldet? zu Frage 2: Ja, der Insolvenzantrag wurde am 6. August 2015 vom Geschäftsführer der BTSVG beim Amtsgericht Potsdam eingereicht. Frage 3: Aus welchen konkreten Gründen musste die Brandenburgische Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH Insolvenz anmelden? zu Frage 3: Nach vorliegenden Informationen ist der Geschäftsführer der BTSVG von drei der fünf Gesellschafter aufgefordert worden, bis spätestens 31. Juli 2015 einen Antrag auf Insolvenz der Gesellschaft zu stellen. Gleichzeitig hat die BTSVG mitgeteilt , dass der Zuwendungsbescheid des MdJEV für das Projekt „Erarbeitung eines Konzeptes zur Ermittlung des gemeinen Wertes von landwirtschaftlichen Nutztieren“ auf Grund eines mehrheitlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung nicht angenommen wird. Frage 4: Welche Maßnahmen werden die Landesregierung und insbesondere das für Tierseuchen zuständige Mitglied der Landesregierung ergreifen, um die von der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH wahrgenommenen Aufgaben und Geschäfte fortzuführen? zu Frage 4: Die privatwirtschaftlich gegründete BTSVG hat bisher keine Aufgaben im Bereich der Tierseuchenvorsorge wahrgenommen. Das MdJEV beabsichtigt, eine rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Vorhalte- und Vorsorgemaßnahmen für den Tierseuchenfall durch Änderung des brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetzes in Form einer entsprechenden Erweiterung der Aufgaben der Tierseuchenkasse mit der Möglichkeit der Aufgabenübertragung an Dritte außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Parallel zur Gesetzesinitiative wird eine Ausschreibung dieser Aufgabe vorbereitet. Frage 5: Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der Brandenburgischen Tierseuchenvorsorgegesellschaft mbH? zu Frage 5: Die Zukunft der Brandenburgischen Tierseuchengesellschaft mbH wird von den unternehmerischen Entscheidungen der Gesellschafter und des Geschäftsführers bestimmt.