Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2403 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 897 der Abgeordneten Birgit Bessin AfD-Fraktion Drucksache 6/2083 Arbeitsbelastung in der gymnasialen Oberstufe des OSZ Cottbus Wortlaut der Kleinen Anfrage 897 vom 17.07.2015: (Brief des Kollegiums der Abteilung 1 des OSZ Cottbus an das Ministerium für Bildung , Jugend, Sport des Landes Brandenburg vom 30.03.2015) In dem o.g. Brief schildern 22 Lehrerinnen und Lehrer der Abteilung 1 des Oberstufenzentrums Cottbus, dass sie „die derzeitigen Arbeitsbedingungen zunehmend als belastend und gesundheitsgefährdend … (erleben) und sich deshalb nicht vorstellen (können), wie (sie) unter diesen Bedingungen bis zum regulären Ausscheiden aus dem Schuldienst arbeiten sollen“. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es wahr, dass Mitarbeiter des Ministeriums bzw. von diesem beauftragte Personen in Einzelgesprächen mit den Unterzeichnern des o.g. Briefes diese versucht haben so zu „beeinflussen“, dass sie sich von genanntem Brief distanzieren ? 2. Ist es wahr, dass den Unterzeichnern des genannten Briefes Sanktionen in Form von Abmahnungen und Missbilligungen „angedroht“ wurden, falls diese nicht bereit wären, neben der Distanzierung vom Inhalt des Briefes, auch ihre Unterschrift zurück zu ziehen? 3. Ist es wahr, dass über diese Einzelgespräche Protokolle geführt wurden, welche von den Unterzeichnern des Briefes unterschrieben werden sollten? 4. Ist es beabsichtigt, den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Landtages diese Protokolle zur Kenntnis zu bringen? 5. Falls das nicht der Fall sein sollte, was spräche aus Sicht der Landesregierung dagegen? 6. Ist es wahr, dass gegen die sogenannten „Köpfe“ dieses Briefes Abmahnungen ausgesprochen wurden? 7. Um wie viele Abmahnungen handelt es sich? 8. Ist es wahr, dass den anderen Unterzeichnern Missbilligungen ausgesprochen wurden? 9. Um wie viele Missbilligungen handelt es sich? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Lehrkräfte der Abteilung 1 des OSZ Cottbus zeigten mit dem Brief vom 30.03.2015 eine besondere Arbeitsbelastung an. Das Schreiben ging zeitgleich an den Bildungsausschuss des Landtages, die Abgeordneten der Cottbuser Wahlkreise , die GEW, den BLV, das Landesamt für Schule und Lehrerbildung /Regionalstelle Cottbus, den Schulleiter, den Lehrerrat des OSZ Cottbus und das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Mit Blick auf die Adressaten, Form und Inhalt der Forderungen wurde unbeschadet der beamtenrechtlichen Situation am 24.04.2015 in einem gemeinsamen Gespräch der Schulleitung mit den Lehrkräften unter Beteiligung des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung/Regionalstelle Cottbus und dem MBJS die beschriebene besondere Arbeitsbelastung diskutiert, fachlich geprüft und bewertet und Unterstützungsangebote durch die Schulleitung und Angebote zur Fortbildung durch Fachberater und ggf. für persönliche Fortbildung durch Coaching oder Supervision dargestellt. Frage 1: Ist es wahr, dass Mitarbeiter des Ministeriums bzw. von diesem beauftragte Personen in Einzelgesprächen mit den Unterzeichnern des o.g. Briefes diese versucht haben so zu „beeinflussen“, dass sie sich von genanntem Brief distanzieren? Zu Frage 1: Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport oder von ihnen beauftragte Personen haben keine Einzelgespräche mit Unterzeichnern des Briefes geführt. Frage 2: Ist es wahr, dass den Unterzeichnern des genannten Briefes Sanktionen in Form von Abmahnungen und Missbilligungen „angedroht“ wurden, falls diese nicht bereit wären, neben der Distanzierung vom Inhalt des Briefes, auch ihre Unterschrift zurück zu ziehen? Zu Frage 2: Nein. Im Rahmen von Anhörungen wurde den Lehrkräften durch den Schulleiter als Dienstvorgesetzter verdeutlicht, dass und in welchem Ausmaß der „offene Brief“ ein arbeits- und dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten darstellt. Frage 3: Ist es wahr, dass über diese Einzelgespräche Protokolle geführt wurden, welche von den Unterzeichnern des Briefes unterschrieben werden sollten? Zu Frage 3: Die Ergebnisse der Anhörungen wurden festgehalten und den Lehrkräften zur Kenntnis bzw. ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Frage 4: Ist es beabsichtigt, den Mitgliedern des Bildungsausschusses des Landtages diese Protokolle zur Kenntnis zu bringen? Frage 5: Falls das nicht der Fall sein sollte, was spräche aus Sicht der Landesregierung dagegen? Frage 6: Ist es wahr, dass gegen die sogenannten „Köpfe“ dieses Briefes Abmahnungen ausgesprochen wurden? Frage 7: Um wie viele Abmahnungen handelt es sich? Frage 8: Ist es wahr, dass den anderen Unterzeichnern Missbilligungen ausgesprochen wurden? Frage 9: Um wie viele Missbilligungen handelt es sich? Zu den Fragen 4 bis 9: Die dienst- bzw. arbeitsrechtliche Reaktion erfolgte in gebotener Weise gemäß den einschlägigen beamten- bzw. arbeitsrechtlichen Bestimmungen . In Personaleinzelangelegenheiten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information an Dritte weitergegeben.