Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2405 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 930 des Abgeordneten Frank Bommert CDU-Fraktion Drucksache 6/2144 Auswirkungen des Mindestlohns auf Landgasthöfe Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 930 vom 24.07.2015: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro. Nach Darstellung des DEHOGA Sachsen haben kleinere Hotels und Restaurants große Probleme mit dem Mindestlohn. Sie haben insbesondere mit dem hohen bürokratischen Aufwand und der Beschränkungen der Arbeitszeit zu kämpfen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass auch in Brandenburg kleinere Hotels und Gaststätten, insbesondere im ländlichen Raum, von den bürokratischen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes betroffen sind? 2. Wie viele kleinere Hotels und Restaurants (bis zu 10 Mitarbeiter) haben seit dem 1. Januar 2015 in Brandenburg geschlossen? Wie viele dieser Fälle lassen sich nach Kenntnis der Landesregierung auf die Einführung des Mindestlohnes zurückführen ? 3. Wie viele Saison- und Aushilfskräfte aus dem Minijob-Bereich sind seit dem 1. Januar 2015 im Hotel- und Gaststättengewerbe entlassen worden? Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der kleineren Hotels und Gaststätten für den ländlichen Raum? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, dass auch in Brandenburg kleinere Hotels und Gaststätten, insbesondere im ländlichen Raum, von den bürokratischen Auswirkungen des Mindestlohngesetzes betroffen sind? zu Frage 1: Die in Verbindung mit dem vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Mindestlohngesetz zu erbringende Dokumentationspflicht bedeutet für die Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe einen Mehraufwand. Eine übermäßige bürokratische Betroffenheit vermag die Landesregierung – auch vor dem Hintergrund der seit dem 1. August 2015 vom Bund geänderten Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung – nicht zu erkennen. Frage 2: Wie viele kleinere Hotels und Restaurants (bis zu 10 Mitarbeiter) haben seit dem 1. Januar 2015 in Brandenburg geschlossen? Wie viele dieser Fälle lassen sich nach Kenntnis der Landesregierung auf die Einführung des Mindestlohnes zurückführen ? zu Frage 2: Der Rückgang von Betrieben vor allem im Gaststättenbereich ist kein neues Thema und somit nicht auf die Einführung des Mindestlohnes zurück zu führen . Eine Untersuchung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zeigte bereits für die Jahre 2009 – 2011 auf, dass insbesondere die Zahl der Landgasthöfe um 11% zurückgegangen ist. Gründe dafür sind laut DEHOGA die gestiegenen Energie- und Betriebskosten, der demographische Wandel und der Wegzug jüngerer Generationen. Weitergehende statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Wie viele Saison- und Aushilfskräfte aus dem Minijob-Bereich sind seit dem 1. Januar 2015 im Hotel- und Gaststättengewerbe entlassen worden? Wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entwickelt? zu Frage 3: Eine Studie der Hochschule Heilbronn vom März 2015 zum Mindestlohn im Gastgewerbe bestätigt, dass jeder zweite Betrieb seine Mitarbeiterstruktur überprüft oder anpasst. Allerdings erwartet die Branche keine negativen Beschäftigungseffekte . Es wird ein geringer Anstieg an Teilzeitkräften und Auszubildenden erwartet, dem eine geringe Reduktion von Minijobbern gegenübersteht. Der DEHOGA Brandenburg bestätigt, dass aufgrund des erheblichen Fachkräftemangels von Seiten der Unternehmer Festeinstellungen forciert werden, um Mitarbeiter stärker zu binden. Weitergehende statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der kleineren Hotels und Gaststätten für den ländlichen Raum? zu Frage 4: Die Betriebe sind für den Tourismus wichtig, aber auch allgemein von vielfältiger Bedeutung. Sie schaffen und erhalten Arbeitsplätze und helfen, Strukturen und regionale Identität zu sichern. Sie sind oftmals Ankerpunkte im ländlichen Raum. Die Funktion der Betriebe geht deutlich über den Tourismus hinaus - ohne Tourismus wären diese Betriebe jedoch weniger wirtschaftlich.