Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2406 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 931 des Abgeordneten Dierk Homeyer CDU-Fraktion Drucksache 6/2145 Erstellung kommunaler Energiekonzepte Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 931 vom 24.07.2015: Im Rahmen des RENplus-Programmes fördert das Ministerium für Wirtschaft und Energie die Erstellung von kommunalen Energiekonzepten. In ihrem Koalitionsvertrag haben die regierungstragenden Parteien angekündigt, die Umsetzung regionaler und kommunaler Energiekonzepte weiter voranzubringen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben bereits kommunale Energiekonzepte erstellt? 2. Wie hoch war jeweils der Zuschuss aus dem RENplus-Programm für die Erstellung der kommunalen Energiekonzepte? (Bitte detaillierte Auflistung) 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welches / welche Unternehmen jeweils kommunale Energiekonzepte für eine Kommune erstellt haben? 4. Welche Kommunen haben bereits Voranfragen gestellt, um auch unter der neuen RENplus-Richtlinie die Förderung der Erstellung kommunale Energiekonzepte zu beantragen, wenn diese in Kraft tritt? 5. Welche Kommunen, die bereits kommunale Energiekonzepte erstellt haben, sind bereits dabei, diese umzusetzen? Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kommunen haben bereits kommunale Energiekonzepte erstellt? Frage 2: Wie hoch war jeweils der Zuschuss aus dem RENplus-Programm für die Erstellung der kommunalen Energiekonzepte? (Bitte detaillierte Auflistung) zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen des RENplus-Programmes ist bisher die Erarbeitung von 29 kommunalen Energiekonzepten gefördert worden. Die Förderung erfolgte als Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bis zu einem Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro je Konzept. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht über die geförderten Konzepte mit den jeweiligen Zuschussbeträgen: a. Fertiggestellte kommunale Energiekonzepte (d.h. der Durchführungszeitraum des geförderten Projekts endete bis zum 31.07.2015) Zuwendungsempfängerin Zuschussbetrag in Euro Stadt Cottbus 98.770,00 Stadt Templin 67.310,00 Stadt Baruth/Mark 100.000,00 Stadt Wriezen (Amt Barnim-Oderbruch, Amt Falkenberg -Höhe, Bad Freienwalde) 99.750,00 Stadt Bad Belzig 67.500,00 Gemeinde Neuhausen/Spree 29.730,00 Stadt Senftenberg 75.000,00 Stadt Eberswalde 100.000,00 Gemeinde Oberkrämer 37.500,00 Gemeinde Wandlitz 75.000,00 Gemeinde Schönwalde-Glien 67.500,00 Amt Temnitz 37.840,00 Gemeinde Glienicke/Nordbahn 76.480,00 Gemeinde Rehfelde 48.750,00 Gemeinde Uckerland 90.000,00 Gemeinde Kolkwitz 97.500,00 Amt Kleine Elster 97.500,00 Gemeinde Schipkau 97.500,00 Stadt Kremmen 55.350,00 Amt Plessa 97.500,00 Amt Schradenland 97.500,00 Stadt Großräschen 97.500,00 Stadt Perleberg 56.250,00 Stadt Schwedt 97.500,00 b. Kommunale Energiekonzepte noch in Erarbeitung (d.h. der Durchführungszeitraum des geförderten Projekts endet bis zum 31.12.2015) Zuwendungsempfängerin Zuschussbetrag in Euro Stadt Müncheberg 30.000,00 Stadt Ludwigsfelde 75.000,00 Amt Meyenburg 75.000,00 Stadt Angermünde 47.320,00 Stadt Treuenbrietzen 33.750,00 Frage 3: Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, welches / welche Unternehmen jeweils kommunale Energiekonzepte für eine Kommune erstellt haben? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Unternehmen an der Erstellung der einzelnen, aus dem RENplus-Programm geförderten kommunalen Energiekonzepte als Auftragnehmer der bezuschussten Kommune beteiligt gewesen sind bzw. beteiligt sind. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg führt als Bewilligungsbehörde für das Programm RENplus keine Statistiken über die von den Kommunen mit der Erstellung der jeweiligen Energiekonzepte beauftragen Unternehmen. Entsprechende Daten könnten nur mit großem Aufwand durch die Auswertung jedes Einzelfalles im Wege der Durchsicht der Förderakten ermittelt werden. Frage 4: Welche Kommunen haben bereits Voranfragen gestellt, um auch unter der neuen RENplus-Richtlinie die Förderung der Erstellung kommunale Energiekonzepte zu beantragen, wenn diese in Kraft tritt? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen bis jetzt keine konkreten Voranfragen von Kommunen zur Beantragung der Förderung der Erstellung kommunaler Energiekonzepte unter einer neuen RENplus-Richtlinie vor. Frage 5: Welche Kommunen, die bereits kommunale Energiekonzepte erstellt haben, sind bereits dabei, diese umzusetzen? Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? zu Frage 5: Die praktische Umsetzung der aus dem RENplus-Programm geförderten kommunalen Energiekonzepte liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Kommune.