Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2409 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 964 der Abgeordneten Anita Tack Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2237 Ausfallzeiten durch Lokführerstreik Wortlaut der Kleinen Anfrage 964 vom 05.08.2015 Das Land Berlin hat resultierend aus dem Lokführerstreik 2015 für die dadurch entstandene Leistungsreduzierung wie Verspätungen und Zugausfälle Rückzahlungen für die sogenannten Schlechtleistungen bei der S-Bahn abgefordert. Die Senatsverwaltung hat dafür 11,5 Mio. Euro veranschlagt, weitere Summen betreffen das Jahr 2014. Da Brandenburg als Teil des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg ebenso betroffen war, ist davon auszugehen, dass das Land Brandenburg ebenfalls finanzielle Rückforderungen geltend macht. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche Summen werden in diesem Zusammenhang für Schlechtleistungen 2014 und für das 1. Halbjahr 2015 von der S-Bahn zurückgefordert? 2. Welche Schienenverkehrsunternehmen sind davon in welcher Höhe betroffenen? 3. Zu welchen Zwecken werden die zurückfließenden Gelder im öffentlichen Personenschienenverkehr verwendet? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Summen werden in diesem Zusammenhang für Schlechtleistungen 2014 und für das 1. Halbjahr 2015 von der S-Bahn zurückgefordert? zu Frage 1: Für die S-Bahn Berlin GmbH minderte sich der tatsächliche Vergütungsanspruch durch den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im 2. Halbjahr 2014 und 1. Halbjahr 2015 im Land Brandenburg um insgesamt ca. 960.000 Euro. Diese vorläufige monetäre Bewertung beinhaltet sowohl die Minderung durch streikbedingt ausgefallene Zugkilometer (Nichtleistung) als auch – jedoch aufgrund der derzeit vorliegenden Daten nur für das Jahr 2014 – den Abzug für ausschließlich streikbedingt nicht erreichte Pünktlichkeitsvorgaben (Schlechtleistung). Der Minderungsbetrag wird erst über die Jahresschlussabrechnungen umgesetzt. Frage 2: Welche Schienenverkehrsunternehmen sind davon in welcher Höhe betroffenen ? zu Frage 2: Außer der S-Bahn Berlin GmbH wurden auch Zugfahrten der DB Regio AG durch die GDL im 2. Halbjahr 2014 und im 1. Halbjahr 2015 bestreikt. Weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen sind im Verbundgebiet des VBB nicht betroffen gewesen . Im Land Brandenburg minderte sich der tatsächliche Vergütungsanspruch durch den Streik der GDL für die DB Regio AG in Summe um ca. 8.730.000 Euro. Diese vorläufige monetäre Bewertung beinhaltet die Minderung durch streikbedingt ausgefallene Zugkilometer (Nichtleistung). Der oben aufgeführte Betrag wird erst über die einzelnen Jahresschlussabrechnungen der betroffenen Verkehrsverträge umgesetzt. Frage 3: Zu welchen Zwecken werden die zurückfließenden Gelder im öffentlichen Personenschienenverkehr verwendet? zu Frage 3: Die Mittel des Regionalisierungsgesetzes sind zweckgebunden. Aufgrund von Nicht- und Schlechtleistungen einbehaltene Mittel werden wieder dem System ÖPNV zugeführt. Dies geschieht z.B. durch die Bestellung zusätzlicher Leistungen und Sonderverkehre. Dazu gehören u. a. Fahrradverstärker auf der RB36 und RB60 im Jahr 2014 sowie die Stärkung der RB51 zur BUGA 2015. Ein Teil der zurück geflossenen bzw. einbehaltenen Mittel wird für Investitionen in die Infrastruktur verwendet. Beispiele hierfür sind auf der Strecke Königs Wusterhausen – Frankfurt (Oder) der Ausbau und die Geschwindigkeitserhöhung im Abschnitt Grunow – Frankfurt (Oder) sowie auf der Strecke Eberswalde – Frankfurt (Oder) der Ausbau und die Geschwindigkeitserhöhung im Abschnitt Wriezen – Werbig.