Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2411 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 948 des Abgeordneten Franz-Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/2206 Vermüllung entlang von Straßen Wortlaut der Kleinen Anfrage 948 vom 03.08.15: Entlang von Straßen weggeworfene Abfälle verunstalten die Landschaft, können nicht verwertet werden und gefährden Mensch und Tier. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Institutionen sind für die Entsorgung des Mülls, der entlang von Straßen in Brandenburg anfällt, zuständig? 2. Wie groß ist die jährlich anfallende Müllmenge, die entsorgt werden muss? 3. Welche jährlichen Kosten entstehen durch die Müllentsorgung? 4. Welche Rolle spielen freiwillige Aktionen von Schulklassen, Vereine usw. bei der Beseitigung des Mülls? 5. Wie setzt sich der Müll zusammen? Welche Rolle spielen Getränkegebinde und Fast-Food-Verpackungen? 6. Wie wird der anfallende Müll entsorgt? 7. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010 bis 2014 Bußgelder wegen illegaler Müllentsorgung verhängt? 8. Wie viele Mülleimer sind entlang von Brandenburgs Landstraßen aufgestellt? 9. Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Vermüllung bekämpfen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landesregierung kann zum Thema Vermüllung entlang von Straßen nur Aussagen für die Bundesfern- und Landesstraßen treffen. Angaben zu Kreis- und Gemeindestraßen liegen nicht vor. Frage 1: Welche Institutionen sind für die Entsorgung des Mülls, der entlang von Straßen in Brandenburg anfällt, zuständig? Zu Frage 1: Die Zuständigkeit ist im § 4 (2) Satz 4 (Entsorgung herrenloser Abfälle) Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) geregelt. Demzufolge sammelt der Landesbetrieb Straßenwesen entsprechend seinen Möglichkeiten die herrenlosen Abfälle an Bundesfern- sowie Landesstraßen und überlässt sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung. Frage 2: Wie groß ist die jährlich anfallende Müllmenge, die entsorgt werden muss? Zu Frage 2: Die durchschnittliche Müllmenge beläuft sich nach der letzten Auswertung im Jahr 2014 auf ca. 1.670 m³. Frage 3: Welche jährlichen Kosten entstehen durch die Müllentsorgung? Zu Frage 3: Im Jahr 2014 entstanden folgende Personal- und Fahrzeugkosten sowie Kosten für Containeraufstellung und Transport auf den Straßen: Bundesautobahnen: ca. 500.000 EUR Bundes- und Landesstraßen: ca. 870.000 EUR Frage 4: Welche Rolle spielen freiwillige Aktionen von Schulklassen, Vereine usw. bei der Beseitigung des Mülls? Zu Frage 4: Freiwillige Aktionen an Bundesfern- und Landesstraßen außerhalb von Ortschaften finden nicht statt, da die hohe Gefährdung durch den allgemeinen Fahrzeugverkehr solche Aktionen nicht zulässt. Frage 5: Wie setzt sich der Müll zusammen? Welche Rolle spielen Getränkegebinde und Fast-Food-Verpackungen? Zu Frage 5: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, da keine Untersuchungen zur Zusammensetzung der herrenlosen Abfälle durchgeführt werden. Frage 6: Wie wird der anfallende Müll entsorgt? Zu Frage 6: Der herrenlose Müll wird dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Entsorgung überlassen. Frage 7: In welcher Höhe wurden in den Jahren 2010 bis 2014 Bußgelder wegen illegaler Müllentsorgung verhängt? Zu Frage 7: Der Landesbetrieb Straßenwesen meldet den zuständigen Behörden illegale Müllentsorgung und bringt diesen ggf. auch zur Anzeige. Die Verhängung von Bußgeldern ist Aufgabe der jeweils zuständigen Behörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz. Frage 8: Wie viele Mülleimer sind entlang von Brandenburgs Landstraßen aufgestellt ? Zu Frage 8: Entlang der Bundesfern- und Landesstraßen sind in Brandenburg keine Müllbehälter aufgestellt worden. Lediglich auf den Rastanlagen an den Bundesautobahnen sind Abfallbehälter vorhanden. Frage 9: Mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung die Vermüllung bekämpfen ? Zu Frage 9: Spezielle Maßnahmen zur Müllbekämpfung im Land Brandenburg entlang von Straßen sind nicht vorgesehen.