Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2426 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 947 der Abgeordneten Franz-Josef Wiese und Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/2205 Zeltstadt in Eisenhüttenstadt Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 947 vom 03.08.2015: Die Zeltstadt für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) kann ab Ende der Woche bezogen werden. Sie ist bereits die zweite ihrer Art. Sie steht auf einem Gelände der Bundespolizei. Die Notquartiere sollen vorübergehend Platz für bis zu 500 Asylbewerber bieten, gelten aber als Zwischenlösung. „Ab Oktober sind Zelte als Unterkünfte nicht mehr möglich“, erklärte Rudolf Seiters, Präsident des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der MOZ am 29.07.2015. Wir fragen die Landesregierung: 1.) Wie lange soll diese so genannte Zwischenlösung existieren? 2.) Gibt es eine Ersatzlösung ab Oktober? Wenn ja, welche, wo und mit welchen geplanten Kapazitäten? 3.) Kann die Landesregierung eine Obdachlosigkeit der Zeltstadtbewohner nach dem Wegfall der Zwischenlösung (voraussichtlich Oktober) ausschließen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange soll diese so genannte Zwischenlösung existieren? zu Frage 1: Die derzeit aufgestellten Zelte sollen bis Oktober 2015 genutzt werden. Frage 2: Gibt es eine Ersatzlösung ab Oktober? Wenn ja, welche, wo und mit welchen geplanten Kapazitäten? zu Frage 2: Derzeit ist im Ministerium des Innern und für Kommunales eine Koordinierungsgruppe eingesetzt. Sie soll Lösungen zur Unterbringung von Asylbewerbern während der Heizperiode bzw. bis zur Fertigstellung der Außenstellen der Zentralen Ausländerbehörde in Doberlug-Kirchhain und in Wünsdorf sicherstellen. Frage 3: Kann die Landesregierung eine Obdachlosigkeit der Zeltstadtbewohner nach dem Wegfall der Zwischenlösung (voraussichtlich Oktober) ausschließen? zu Frage 3: Die Landesregierung wird ihre Verpflichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden auch künftig erfüllen.