Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2427 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 953 des Abgeordneten Andreas Kalbitz AfD-Fraktion Drucksache 6/2211 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 740 vom 12.06.2015 – Privatisierung des Flughafens Cottbus-Drewitz Wortlaut der Kleinen Anfrage 953 vom 03.08.2015: Seit dem 24.06.2015 liegt dem Amtsgericht Cottbus ein Eigenantrag auf Insolvenz von der Flughafen Süd-Brandenburg-Cottbus GmbH vor. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet worden. Wie der Lausitzer Rundschau zu entnehmen ist, sind etwaige Investitionspläne, die beim Kauf des Platzes vorgelegt worden sind, „nach derzeitigem Stand“ vom Tisch. Aufgrund des neuen Sachverhaltes und der gegebenen Antworten der Landesregierung ergeben sich neue Fragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über den Eigenantrag auf Insolvenz? 2. Welche Grundstücke sind im Rahmen der Vertragsprüfung (siehe Antwort zu Frage 2) genehmigt worden (Größe, Lage, Bebauung, Nutzung der Fläche)? 3. Gemäß Antwort 5 „Dem Betreiber ist aufgegeben, baldmöglichst Reparaturen zu veranlassen, um sicheren IFR-Betrieb wieder aufnehmen zu können.“ – sieht die Landesregierung einen Zusammenhang mit zu leistenden Reparaturmaßnahmen für die Betreibergesellschaft und einem Eigenantrag auf Insolvenz der Betreibergesellschaft ? Wenn ja, wie bewertet sie diesen und welche Folgerungen leitet sie deshalb ab? 4. Gemäß Antwort 5 „Weitere Entwicklungen (in Abhängigkeit von Handlungswillen des Betreibers) und ggf. genehmigungsrechtliche Konsequenzen sind vorerst noch nicht absehbar.“ – Aufgrund von betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten scheint die Umsetzung des Handlungswillens auf unabsehbare Zeit als nicht gegeben (geplante Investitionen). Wie bewertet die Landesregierung die bekannt gewordenen Umstände und die noch bestehende Aufrechterhaltung der „temporären und teilweisen“ Befreiung „von der Betriebspflicht“? 5. Liegen aus Sicht der Landesregierung Rückabwicklungsgründe vor bzw. wie bewertet die Landesregierung die Gesamtsituation? 6. Zieht die Landesregierung noch weitergehende Folgerungen aus dem Sachverhalt , besonders mit Blick auf die Privatisierung von Infrastruktur an private Betreiber, welche langfristig den Betrieb dieser Infrastruktur wirtschaftlich sicherstellen sollten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann hat die Landesregierung Kenntnis über den Eigenantrag auf Insolvenz ? Zu Frage 1: Der Landesregierung wurde der Antrag auf Insolvenz durch die Pressemeldungen ab dem 18.07.2015 bekannt. Frage 2: Welche Grundstücke sind im Rahmen der Vertragsprüfung (siehe Antwort zu Frage 2) genehmigt worden (Größe, Lage, Bebauung, Nutzung der Fläche)? Zu Frage 2: Gegenstand der Genehmigung war der Verkauf von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft. Im Rahmen einer Vertragsprüfung werden keine Grundstücke oder Grundstücksverkäufe genehmigt. Frage 3: Gemäß Antwort 5 „Dem Betreiber ist aufgegeben, baldmöglichst Reparaturen zu veranlassen, um sicheren IFR-Betrieb wieder aufnehmen zu können.“ – sieht die Landesregierung einen Zusammenhang mit zu leistenden Reparaturmaßnahmen für die Betreibergesellschaft und einem Eigenantrag auf Insolvenz der Betreibergesellschaft ? Wenn ja, wie bewertet sie diesen und welche Folgerungen leitet sie deshalb ab? Zu Frage 3: Ob der Antrag der Flugplatzbetreiberin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens im direkten Zusammenhang mit den Reparaturkosten für die defekten Navigationsanlagen zur Wiederaufnahme von Instrumentenflugbetrieb (IFR) am Verkehrslandeplatz Cottbus-Drewitz steht, ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 4: Gemäß Antwort 5 „Weitere Entwicklungen (in Abhängigkeit von Handlungswillen des Betreibers) und ggf. genehmigungsrechtliche Konsequenzen sind vorerst noch nicht absehbar.“ – Aufgrund von betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten scheint die Umsetzung des Handlungswillens auf unabsehbare Zeit als nicht gegeben (geplante Investitionen). Wie bewertet die Landesregierung die bekannt gewordenen Umstände und die noch bestehende Aufrechterhaltung der „temporären und teilweisen“ Befreiung „von der Betriebspflicht“? Zu Frage 4: Zwischenzeitlich sind weitere Schäden an den Flugbetriebsflächen aufgetreten , die zur Sperrung der befestigten Start- und Landebahn führten und eine weitere Einschränkung der Betriebspflicht zur Folge hatte. Zurzeit findet nur auf der unbefestigten Start- und Landebahn (Grasbahn) Flugbetrieb statt. Es besteht weiterhin die Pflicht der Flugplatzbetreiberin die Schäden alsbald zu beseitigen und den genehmigten Flugbetrieb wiederaufzunehmen. Ob die dafür notwendigen finanziellen Mittel der Flugplatzbetreiberin zur Verfügung stehen und gegebenenfalls vom Insolvenzverwalter freigegeben werden, ist der Landesregierung nicht bekannt. In Abhängigkeit der weiteren Entscheidungen der Flugplatzbetreiberin und des Insolvenzverwalters , wird die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) von Ihrem Ermessen bezüglich der Einleitung weiterer Schritte Gebrauch machen. Frage 5: Liegen aus Sicht der Landesregierung Rückabwicklungsgründe vor bzw. wie bewertet die Landesregierung die Gesamtsituation? Zu Frage 5: Über die Ausübung der Rückübertragungsoption haben die am Verkauf beteiligten Kommunen als Vertragspartner zu entscheiden. Letztendlich ist es eine Entscheidung der Flugplatzbetreiberin, ob und in welcher Form der Verkehrslandeplatz weitergeführt wird. Frage 6: Zieht die Landesregierung noch weitergehende Folgerungen aus dem Sachverhalt, besonders mit Blick auf die Privatisierung von Infrastruktur an private Betreiber, welche langfristig den Betrieb dieser Infrastruktur wirtschaftlich sicherstellen sollten? Zu Frage 6: An Hand von Einzelfällen lassen sich keine grundsätzlichen Folgerungen für die Landesregierung mit Blick auf die Privatisierung von Infrastruktureinrichtungen ziehen.