Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2428 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 956 der Abgeordneten Danny Eichelbaum und Rainer Genilke CDU-Fraktion Drucksache 6/2214 Zur Umsetzung des Schallschutzprogramms in den Anwohnergemeinden des BER Wortlaut der Kleinen Anfrage 956 vom 03.08.2015: In der 10. Sitzung des Landtages vom 29.04.15 wurde von der Landesregierung der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Finanzierungsfonds Flughafen BER“ eingebracht. Dazu erklärte Herr Minister Görke lt. vorliegendem Protokoll: „Ich bin froh, dass die Flughafengesellschaft grünes Licht gegeben hat, dass jetzt klar ist, welchen Zielkorridor wir für die Inbetriebnahme anpeilen können. Mit dem dann über das Sondervermögen auszureichenden Darlehensbetrag sichern wir auch die vollumfängliche Finanzierung des Schallschutzes in der Größenordnung von 730 Millionen Euro. Gerade das war ein Punkt, der für die Landesregierung wichtig war. Nur mit einem vollumfänglichen Schallschutz, der kommen muss, ist die Akzeptanz dieses Flughafens erreichbar.“ Bereits lange vor der Debatte zu diesem Gesetzentwurf , wurde von mehreren Fraktionen in verschiedenen Ausschussberatungen immer gefordert, dass die Umsetzung des baulichen Schallschutzes gemäß Planfeststellungsbeschluss und Gerichtsentscheidungen, schnellstmöglich erfolgen muss und so ein wirksamer Schallschutzes realisiert wird. Wir fragen die Landesregierung: 1. Konnten bisher mit den von der FBB durchgeführten Informationsveranstaltungen unter Hinzuziehung der Ingenieurbüros und ausführender Firmen zum Schallschutz sämtliche Antragssteller über die Möglichkeiten und Ausführungen des baulichen Schallschutzes informiert werden? 2. Wenn nein, für welche Teilgebiete der betroffenen Gemeinden konnten berechtigte Antragsteller zur Umsetzung noch nicht informiert werden? 3. Wurden sämtliche Antragssteller mit einbezogen, die bei den geänderten Startverfahren im Bereich der südlichen Start- und Landebahn betroffen sind? 4. Wie weit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatungsstelle in Schönefeld zu den Veranstaltungen hinzu gezogen? 5. Welche Möglichkeiten ergeben sich aus der Sicht der Landesregierung das Bürgerberatungszentrum Schönefeld in das Beschwerde- und Widerspruchsverfahren zu den Anspruchsermittlungen für den baulichen Schallschutz mit einzubeziehen ? 6. Besteht aus der Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, die Vorschläge der AG 2 des Kommunalen Dialogforums zu berücksichtige und so für die Betroffe- nen eine großzügige Lösung für kleine Küchen, an- und ausgebaute Wintergärten sowie Wohn- und Schlafräume zu finden, ohne dass hierzu Mindestmaße Voraussetzung zur Bewilligung sind? 7. Haben Antragsteller künftig die freie Wahl ihre Immobilie mit einer Außen- oder Innendämmung für Schallschutzmaßnahmen zu versehen? 8. Plant die Landesregierung die Endfassung zur sogenannten Schallschutz-Matrix des Dialogforums als Handlungsempfehlung dem Landtag zur Beschlussfassung zuzuleiten? 9. Wieviel von den eingeplanten 730 Millionen € Schallschutzkosten wurden bereits zum 30.06.2015 einschließlich aller Abfindungsbeträge (lt. Verkehrswertgutachten usw.) bewilligt? 10. Werden noch in diesem Jahr sämtlichen Anspruchsberechtigten, die einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, die Anspruchsermittlungen zugestellt? 11. Wird mit der finanziellen Bereitstellung für die Anspruchsberechtigten nach Auffassung der Landesregierung der Schallschutz bis zum voraussichtlichen Eröffnungstermin des BER auch tatsächlich umgesetzt werden? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Konnten bisher mit den von der FBB durchgeführten Informationsveranstaltungen unter Hinzuziehung der Ingenieurbüros und ausführender Firmen zum Schallschutz sämtliche Antragssteller über die Möglichkeiten und Ausführungen des baulichen Schallschutzes informiert werden? Frage 2: Wenn nein, für welche Teilgebiete der betroffenen Gemeinden konnten berechtigte Antragsteller zur Umsetzung noch nicht informiert werden? Zu Frage 1 und 2: Laut Auskunft der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wurden die Antragsteller aus dem Bereich der südlichen Start- und Landebahn persönlich per Brief zu den Informationsveranstaltungen eingeladen. Die Auswertung der bisher durchgeführten 16 Informationsveranstaltungen zeigt, dass weit mehr als 1.000 Eigentümer der Einladung der FBB gefolgt sind. Bei allen 16 Veranstaltungen wurden die Eigentümer u.a. über die Möglichkeiten der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen informiert. Daher waren an jeder Veranstaltung das jeweils zuständige Ingenieurbüro sowie mehrere bauausführende Firmen beteiligt. Bisher noch nicht eingeladen wurden laut Auskunft der FBB all jene Eigentümer, die nicht im Bereich der südlichen Start- und Landebahn liegen. Dies betrifft z.B. die Orte Diedersdorf , Mahlow, Wassmannsdorf und Bohnsdorf. Die FBB wird auch in diesen Gebieten Informationsveranstaltungen durchführen. Dies geschieht, sobald die Eigentümer ihre Anspruchsermittlung, also die notwendigen Unterlagen zur Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen, erhalten haben. Frage 3: Wurden sämtliche Antragssteller mit einbezogen, die bei den geänderten Startverfahren im Bereich der südlichen Start- und Landebahn betroffen sind? Zu Frage 3: Laut Auskunft der FBB hat diese die Eigentümer aus dem Bereich der südlichen Start- und Landebahn eingeladen, die einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben. Davon ausgenommen sind Eigentümer, die keinen Anspruch auf Schallschutz haben, durch die FBB nicht zu erreichen sind (z.B. durch Eigentümerwechsel, die der FBB nicht angezeigt wurden) oder im reinen Nachtschutzgebiet wohnen. Frage 4: Wie weit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatungsstelle in Schönefeld zu den Veranstaltungen hinzu gezogen? Zu Frage 4: Laut Auskunft der FBB wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatungsstelle über die Termine und Veranstaltungsorte der Informationsveranstaltungen informiert. Eine Teilnahme war ihnen jederzeit möglich. Frage 5: Welche Möglichkeiten ergeben sich aus der Sicht der Landesregierung das Bürgerberatungszentrum Schönefeld in das Beschwerde- und Widerspruchsverfahren zu den Anspruchsermittlungen für den baulichen Schallschutz mit einzubeziehen ? Zu Frage 5: Die Anspruchsberechtigten können im Bürgerberatungszentrum für die Flughafenregion eine vom Flughafen unabhängige professionelle Schallschutzberatung in Anspruch nehmen. Den Anspruchsberechtigten stehen hier Experten für den baulichen Schallschutz sowie für die Verkehrswertermittlung zur Verfügung. Darüber hinaus finden laut Auskunft der FBB mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerberatungsstelle wöchentliche Treffen zum Zwecke eines Informationsaustausches statt. Anlässlich dieser Treffen werden komplexe Einzelfälle besprochen und deren Lösung gemeinsam vorbereitet. Frage 6: Besteht aus der Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, die Vorschläge der AG 2 des Kommunalen Dialogforums zu berücksichtige und so für die Betroffenen eine großzügige Lösung für kleine Küchen, an- und ausgebaute Wintergärten sowie Wohn- und Schlafräume zu finden, ohne dass hierzu Mindestmaße Voraussetzung zur Bewilligung sind? Zu Frage 6: Maßgeblich für die Ansprüche der betroffenen Anwohner gegenüber der FBB sind die Anforderungen zum baulichen Schallschutz nach dem Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg“ vom 13. August 2004 (Az. 44/1-6441/1/101) in Verbindung mit dem Planergänzungsbeschluss „Lärmschutzkonzept BBI“ vom 20.10.2009 (Az. 44-6441/1/114) und nach den hierzu ergangenen Urteilen der Verwaltungsgerichte. Die Vorgehensweise bei einzelnen Problemlagen zum baulichen Schallschutz, die auch die in der Frage aufgeführten umfassen, wird derzeit in der AG 2 „Fluglärm“ des Dialogforums Airport Berlin Brandenburg erörtert. Im Einvernehmen mit der FBB erarbeitete Vorschläge der AG 2 des Kommunalen Dialogforums werden im Rahmen des Schallschutzprogramms BER umgesetzt. Frage 7: Haben Antragsteller künftig die freie Wahl ihre Immobilie mit einer Außenoder Innendämmung für Schallschutzmaßnahmen zu versehen? Zu Frage 7: Laut Auskunft der FBB werden grundsätzlich in den Anspruchsermittlungen Innendämmungen vorgesehen. Bei einem ausdrücklichen Wunsch des Eigentümers nach einer Außendämmung kann diese abweichend von der Anspruchsermittlung umgesetzt werden. Um die Wirksamkeit einer Außenwanddämmung zu belegen , müssen Nachweise über die Einhaltung der zur Erfüllung der Schutzziele erforderlichen Bauschalldämmmaße vorliegen bzw. beigebracht werden. Die entsprechenden Unterlagen sind durch den Eigentümer vorzulegen. Sofern die ausreichende Wirksamkeit der Außenwanddämmung nachgewiesen ist, erstattet die FBB die Kosten bis zur Höhe der vorgesehenen Innendämmung. Frage 8: Plant die Landesregierung die Endfassung zur sogenannten SchallschutzMatrix des Dialogforums als Handlungsempfehlung dem Landtag zur Beschlussfassung zuzuleiten? Zu Frage 8: Nein. Die Matrix dient als Grundlage für die im Dialogforum geführte Diskussion . Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Frage 9: Wieviel von den eingeplanten 730 Millionen € Schallschutzkosten wurden bereits zum 30.06.2015 einschließlich aller Abfindungsbeträge (lt. Verkehrswertgutachten usw.) bewilligt? Zu Frage 9: Laut Auskunft der FBB ist bisher ein niedriger dreistelliger MillionenBetrag an Mitteln für die in den Anspruchsermittlungen enthaltenen Maßnahmen gebunden . Hiervon ist etwas weniger als die Hälfte tatsächlich abgeflossen. Frage 10: Werden noch in diesem Jahr sämtlichen Anspruchsberechtigten, die einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, die Anspruchsermittlungen zugestellt? Zu Frage 10: Laut Auskunft der FBB strebt diese an, alle vorliegenden und bearbeitbaren Anträge bis zum Jahresende 2015 abzuarbeiten. Frage 11: Wird mit der finanziellen Bereitstellung für die Anspruchsberechtigten nach Auffassung der Landesregierung der Schallschutz bis zum voraussichtlichen Eröffnungstermin des BER auch tatsächlich umgesetzt werden? Zu Frage 11: Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Anspruchsberechtigten, die rechtzeitig (mindestens ein Jahr vor der Inbetriebnahme) einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, von der FBB in die Lage versetzt werden, die erforderlichen Schallschutzvorrichtungen einbauen zu lassen.