Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2430 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 969 des Abgeordneten Péter Vida BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2245 Planungen für den Ausbau der Windkraft – II Wortlaut der Kleinen Anfrage 969 vom 06.08.2015: Aus der Bevölkerung erreichen uns nach wie vor zahlreiche Fragen zu den Ausbauplänen der Windenergie. Die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 312 (Antwort: Drucksache 6/958) und 412 (Antwort: Drucksache 6/1144) haben teilweise zu neuen Fragen geführt. Zudem war in den letzten Wochen aus der Regierungskoalition ein wachsender Zweifel an der Akzeptanz der Windenergie in Brandenburg und den entsprechenden Ausbauplänen zu vernehmen. Einige Kommunen haben in der Vergangenheit freiwillig 2 % oder einen noch höheren Anteil ihrer Flächen für Windeignungsgebiete (WEG) zur Verfügung gestellt. Dies geschah oft im Vertrauen auf Versprechen, dass die Gemeinden so selbst festlegen könnten, wo und wie viele Windeignungsgebiete auf ihrer Fläche errichtet werden. Dies auch um damit der zwangsweise Ausweisung von Windeignungsgebieten durch die Regionalen Planungsgemeinschaften zuvorzukommen. Tatsächlich müssen viele dieser ursprünglich der Windkraft gegenüber aufgeschlossen Gemeinden erleben, dass ohne Rücksicht auf bisher freiwillig ausgewiesene WEG auf den Gemeindeflächen von den Regionalen Planungsgemeinschaften gegen den Willen der Gemeinden weitere WEG ausgewiesen werden. Einige dieser „Vorreiter“-Gemeinden sind nun in Gefahr, komplett von Windkraftanlagen eingekreist zu werden und die Bürger stehen der Windkraft nun ablehnend gegenüber. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Können Kommunen durch freiwillige Ausweisung von WEG auf ihren Flächen die zwangsweise Ausweisung von WEG auf anderen Gemeindeflächen durch die Regionalen Planungsgemeinschaften verhindern? Wenn ja: Wie? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die kommunale Selbstverwaltung bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten wieder zu stärken und die freiwillige Ausweisung von Windeignungsgebieten durch Kommunen wieder attraktiver zu machen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Können Kommunen durch freiwillige Ausweisung von WEG auf ihren Flächen die zwangsweise Ausweisung von WEG auf anderen Gemeindeflächen durch die Regionalen Planungsgemeinschaften verhindern? Wenn ja: Wie? Zu Frage 1: Ziele der Raumordnung – und dabei handelt es sich bei der Festlegung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen – sind von den Kommunen zu beachten (§ 4 Abs. 1 Raumordnungsgesetz- ROG). Windenergienutzung ist daher nur innerhalb der Windeignungsgebiete zulässig (§ 7 Abs. 7 Nr. 3 ROG). Kommunen sind im Gegenzug bei der Aufstellung der Regionalpläne zu beteiligen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ROG). Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch ). Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die kommunale Selbstverwaltung bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten wieder zu stärken und die freiwillige Ausweisung von Windeignungsgebieten durch Kommunen wieder attraktiver zu machen? Zu Frage 2: Die Kommunen haben Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die Städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 Baugesetzbuch ). Ob Bauleitpläne zur Konkretisierung von Windeignungsgebieten in Regionalplänen erforderlich sind, entscheiden die Kommunen in eigener Verantwortung. Dieser Konkretisierung sind durch § 4 Abs. 1 ROG bzw. § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch durch Bundesrecht Grenzen gesetzt (s. Antwort zu Frage 1).