Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2433 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 926 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 6/2133 Lehrerstellen im brandenburgischen Schuldienst Wortlaut der Kleinen Anfrage 926 vom 23.07.2015: An vielen Brandenburger Schulen sollen im kommenden Schuljahr 2015/2016 Klassen zusammengelegt werden. Auch Klassen im Gemeinsamen Unterricht sollen oft größer werden, als es die Sonderpädagogik-Verordnung vorgibt. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport am 25. Juni 2015 begründete der Bildungsminister diese Schritte damit, dass sich aufgrund einer berichtigten Schülermodellrechnung die Lehrerausstattung, die sich an der Schülerzahl orientiere, im Schuljahr 2015/2016 verkleinere. Der Vorsitzende der Brandenburger GEW Günther Fuchs hat in einem offenen Brief vom 12. Juli 2015 an den Bildungsminister sogar von einer „Stellenkürzung von 210 Stellen“ gesprochen. Der vom Landtag am 12. Juni 2015 beschlossene Doppelhaushalt weist demgegenüber im Einzelplan 05 eine leicht steigende Anzahl von Planstellen für Lehrkräfte aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele rechnerische Vollzeitstellen für Lehrkräfte waren laut Landeshaushalt im brandenburgischen Schuldienst in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 vorgesehen? Wie viele sind im kommenden Schuljahr 2015/2016 vorgesehen? 2. Wie viele rechnerische Vollzeitstellen wurden in welchen Schuljahren benötigt, um die Absenkung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an den verschiedenen Schultypen auszugleichen? 3. Inwiefern kann sich eine vom Haushaltsplan abweichende Lehrerausstattung ergeben und wonach richtet sich diese? 4. Wie viel Lehrkräfte sind von der Landesregierung in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 über den Stellenplan im Einzelplan 05 hinaus (ggf. befristet und zu besonderen Bedingungen) beschäftigt worden - und zu welchen besonderen Zwecken (z. B. Beschulung von Flüchtlingskindern, Ersatz für langzeiterkrankte Lehrer)? Und wie viele solcher Lehrkräfte plant die Landesregierung nach derzeitigem , ggf. vorläufigem Stand im Schuljahr 2015/2016 zu welchen Zwecken zu beschäftigen? (bitte, soweit möglich, in rechnerischen VZE angeben/umrechnen) 5. Wie viele Brandenburger Lehrer gelten als langzeitig erkrankt und wie hat sich diese Zahl in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 entwickelt? 6. Wie werden die in Frage 4 erfragten Lehrkräfte im Landeshaushalt verbucht, und inwiefern bedarf die Einstellung solcher Lehrkräfte des Einvernehmens mit dem Finanzministerium? Die Anlage 1 zur VV Unterrichtsorganisation gibt über verschiedene Schultypen hinweg den Wert von 28 Schülerinnen und Schüler als oberen Wert der Bandbreite bei der Klassenbildung an. Ferner regelt die Sonderpädagogik-Verordnung, dass Klassen im Gemeinsamen Unterricht nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler haben sollen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich. 7. Sind Schulleitungen bzw. Regionalstellen in einem Schreiben des Bildungsministeriums darauf hingewiesen worden, dass abweichende Richtwerte möglich seien ? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen seien Abweichungen von den oben genannten Richtwerten möglich? Und welche Höchstwerte sollten stattdessen gelten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele rechnerische Vollzeitstellen für Lehrkräfte waren laut Landeshaushalt im brandenburgischen Schuldienst in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 vorgesehen? Wie viele sind im kommenden Schuljahr 2015/2016 vorgesehen ? Zu Frage 1: In der nachfolgenden Tabelle sind die in den Haushaltsplänen veranschlagten Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte inklusive Vollzeiteinheiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, Beschäftigungspositionen für das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ und Vollzeiteinheiten mit kw-Vermerk für Überhänge ausgewiesen; im Betrachtungszeitraum ist die Schülerzahl im öffentlichen Schulwesen deutlich gesunken . Tabelle 1: Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte Schuljahr VZE gemäß Haushaltplan 2009/2010 16.721 2010/2011 16.633 2011/2012 16.617 2012/2013 16.429 2013/2014 16.514 2014/2015 16.897 2015/2016 17.174 Quelle: Auswertung MBJS Frage 2: Wie viele rechnerische Vollzeitstellen wurden in welchen Schuljahren benötigt , um die Absenkung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte an den verschiedenen Schultypen auszugleichen? Zu Frage 2: Zur Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Grundschulen und an der Primarstufe der Oberschulen und Gesamtschulen sowie der Lehrkräfte an der Sekundarstufe I der Oberschulen in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 werden jeweils ca. 338 VZE eingesetzt. Zur Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für alle anderen Lehrkräfte werden im Schuljahr 2015/2016 ca. 296 VZE eingesetzt. Frage 3: Inwiefern kann sich eine vom Haushaltsplan abweichende Lehrerausstattung ergeben und wonach richtet sich diese? Zu Frage 3: In den Haushaltsplänen werden grundsätzlich für die Lehrkräfte Planstellen und für das sonstige pädagogische Personal (Unterrichtshelferinnen und Unterrichtshelfer ) Stellen ausgebracht. Im Umfang der Planstellen können sowohl Beamtinnen und Beamte als auch tarifbeschäftigte Lehrkräfte befristet und unbefristet beschäftigt werden. Im Umfang der Stellen können Tarifbeschäftigte befristet und unbefristet beschäftigt werden. Darüber hinaus können Lehrkräfte im Rahmen des Vertretungsbudgets und der allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten befristet beschäftigt werden.  Im Bereich der Lehrkräfte wird als Teil des Personalbudgets die Ausstattung bei Kapitel 05 300 Titel 427 10 bewirtschaftet, die zur Vermeidung von Unterrichtsausfall veranschlagt ist. Diese Ausstattung entspricht etwa einem Umfang von 100 VZE.  Gemäß den allgemein geltenden haushaltswirtschaftlichen Regelungen können Mitarbeiter befristet beschäftigt werden, soweit die haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, d.h., soweit das Personalbudget dadurch nicht überschritten wird. Durch Nutzung dieser Regelungen kann der VZE-Umfang der Beschäftigten insgesamt höher sein als die Anzahl der Planstellen und Stellen im Haushaltsplan. Frage 4: Wie viel Lehrkräfte sind von der Landesregierung in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 über den Stellenplan im Einzelplan 05 hinaus (ggf. befristet und zu besonderen Bedingungen) beschäftigt worden - und zu welchen besonderen Zwecken (z. B. Beschulung von Flüchtlingskindern, Ersatz für langzeiterkrankte Lehrer )? Und wie viele solcher Lehrkräfte plant die Landesregierung nach derzeitigem, ggf. vorläufigem Stand im Schuljahr 2015/2016 zu welchen Zwecken zu beschäftigen ? (bitte, soweit möglich, in rechnerischen VZE angeben/umrechnen) Zu Frage 4: In der nachfolgenden Tabelle wird der ermittelte Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals in VZE im Vergleich zu den in den Haushaltsplänen veranschlagten Vollzeiteinheiten für Lehrkräfte inklusive Vollzeiteinheiten zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, Beschäftigungspositionen für das Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ und Stellen mit kw-Vermerk für Überhänge dargestellt: Tabelle 2: Beschäftigungsumfang der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals Schuljahr VZE gemäß Haushaltplan VZE IST lt. Statistik Anm.1 Differenz zu VZE gemäß HH-Plan 2009/2010 16.721 16.845 124 2010/2011 16.633 16.592 -41 2011/2012 16.617 16.620 3 2012/2013 16.429 16.458 29 2013/2014 16.514 16.511 -3 2014/2015 16.897 16.914 17 2015/2016 17.174 ./. ./. Anm.1 vergleiche das Vorwort zum EP 05 Quelle: Schulstatistik (Stichtagsbetrachtung) Die Überschreitungen resultierten aus dem Lehrkräfteüberhang. Für das Schuljahr 2015/2016 wurde dem Landesschulamt die Möglichkeit der befristeten Beschäftigung von Lehrkräften im Umfang von bis zu 124 VZE über den Stellenplan hinaus zur Deckung des Unterrichtsbedarfs für die in der Schülermodellrechnung noch nicht berücksichtigten , schulpflichtigen Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen einge- räumt. Der Umfang wurde zunächst abgeschätzt auf der Grundlage der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund im Schuljahr 2014/2015 im Vergleich zu 2013/2014. Frage 5: Wie viele Brandenburger Lehrer gelten als langzeitig erkrankt und wie hat sich diese Zahl in den Schuljahren 2009/2010 bis 2014/2015 entwickelt? Zu Frage 5: Für die Statistik der langfristig kranken Lehrkräfte im Land Brandenburg werden diejenigen Lehrkräfte erfasst, die zum Stichtag mindestens 6 Wochen oder länger krank sind. Zum Erhebungsstichtag 02.03.2015 meldeten die Regionalstellen des Landesschulamtes 513 langfristig kranke Beschäftigte. Das entspricht einem Anteil von 2,9 % aller Beschäftigten. Tabelle 3: Entwicklung der langfristigen Erkrankungen seit dem Schuljahr 2009/2010 Stichtag 01.03.2010 01.03.2011 01.03.2012 01.03.2013 01.03.2014 02.03.2015 Anzahl der langfristig Kranken 407 440 484 538 489 513 Anteil aller Beschäftigten 2,2 % 2,4 % 2,7 % 3,0 % 2,7 % 2,9 % Quelle: APSIS Frage 6: Wie werden die in Frage 4 erfragten Lehrkräfte im Landeshaushalt verbucht , und inwiefern bedarf die Einstellung solcher Lehrkräfte des Einvernehmens mit dem Finanzministerium? Zu Frage 6: Die Personalausgaben der Lehrkräfte werden in den Kapiteln 05 321 bis 05 332 gebucht,  die Ausgaben für beamtete Lehrkräfte bei den Titeln 422 10,  die Ausgaben für Tarifbeschäftigte einschließlich befristet Beschäftigter bei den Titeln 428 10 und  die Ausgaben für befristet Beschäftigte im Rahmen der Vertretungsbudgets bei den Titeln 427 10. Für die Einstellung befristet Beschäftigter über den Stellenrahmen hinaus ist ein Einvernehmen mit dem Finanzministerium nicht erforderlich, sofern sie im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen erfolgt. Gemäß § 13 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2015/2016 ist das Ministerium der Finanzen ermächtigt, mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen des Landtages Brandenburg für unbefristet Beschäftigte Planstellen und Stellen zusätzlich auszubringen, sofern hierfür ein unabweisbares und nicht auf andere Weise zu befriedigendes Bedürfnis besteht. Vorbemerkung des Fragestellers vor Frage 7: Die Anlage 1 zur VV Unterrichtsorganisation gibt über verschiedene Schultypen hinweg den Wert von 28 Schülerinnen und Schüler als oberen Wert der Bandbreite bei der Klassenbildung an. Ferner regelt die Sonderpädagogik-Verordnung, dass Klassen im gemeinsamen Unterricht nicht mehr als 23 Schülerinnen und Schüler haben sollen. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich. Frage 7: Sind Schulleitungen bzw. Regionalstellen in einem Schreiben des Bildungsministeriums darauf hingewiesen worden, dass abweichende Richtwerte möglich seien? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen seien Abweichungen von den oben genannten Richtwerten möglich? Und welche Höchstwerte sollten stattdessen gelten? Zu Frage 7: Die Frequenzrichtwerte für die Klassenbildung und die Werte der Bandbreite sowie die Voraussetzungen für Abweichungen sind in den Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation festgelegt. Hinweise an das Landesschulamt oder die Regionalstellen bzw. die Schulleitungen, dass von den Regelungen der Verwaltungsvorschriften über die Unterrichtsorganisation abgewichen werden könne, hat es nicht gegeben.