Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2435 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 943 der Abgeordneten Sven Petke und Björn Lakenmacher CDU-Fraktion Drucksache 6/2199 Erreichbarkeit des Polizeinotrufes per SMS und WhatsApp Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 943 vom 31.07.2015: Auf die Kleine Anfrage 3611 „Erreichbarkeit des Polizeinotrufes per SMS“ (Drucksache 5/9115) vom28.05.2014 hat die Landesregierung am 25.06.2014 geantwortet (Drucksache 5/9292), dass der Polizeinotruf in Brandenburg nicht per SMS erreichbar sei. Laut eines Presseberichts vom 24. Juli 2015 hat sich eine Familie im Naturschutzgebiet Döberitzer Heide verirrt. Ein Anruf bei der Potsdamer Polizei hatte keinen Erfolg, weil die Akkus ihrer Mobiltelefone schon fast leer waren. Sie schafften es jedoch noch per WhatsApp ihre GPS-Koordinaten durch zugeben. Um die Informationen zu empfangen, musste ein Polizeibeamter sein privates Handy zur Verfügung stellen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? 2. Ist der Polizeinotruf mittlerweile per SMS erreichbar? 3. Ist die Polizei Brandenburg über Whats App erreichbar? 4. Warum musste ein Polizeibeamter sein privates Handy zur Verfügung stellen, um die GPS-Koordinaten der Familie abrufen zu können? 5. Welche sozialen Medien nutzt die Polizei Brandenburg in welcher Art und Weise (z. B. WhatsApp, Twitter, Youtube und Facebook)? 6. Wie vielen der Brandenburger Polizisten ist es technisch möglich, welche der sozialen Medien dienstlich zu nutzen? Wie vielen davon ist es erlaubt, die jeweiligen sozialen Medien nutzen? 7. Wie viele der Brandenburger Polizisten haben in welchen sozialen Medien ein eigenes dienstliches Account, über das sie z.B. mit den Bürgern ihres Zuständigkeitsbereiches kommunizieren können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt? zu Frage 1: Die Bewältigung des Einsatzes wird aus hiesiger Sicht als sachgerecht erachtet. Aus der Einsatzdokumentation geht hervor, dass sich die Familie in einem hilflosen Zustand befand und die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Familie und der Polizei, bis auf die fernmündlich abgestimmte Möglichkeit einer Standortübermittlung via „WhatsApp“, stark eingeschränkt war. Der bei diesem Einsatz stattgefundene Rückgriff eines Polizeibeamten auf sein privates Smartphone erschien zweckmäßig und geboten. Frage 2: Ist der Polizeinotruf mittlerweile per SMS erreichbar? zu Frage 2: Nein, grundsätzlich nicht. Allerdings wurde für Gehörlose und hörgeschädigte Bürger seit dem 29.10.2009 eine spezielle Notrufnummer (0049-171 869 2500) eingerichtet, die auch auf der Internetseite des „Landesverband der Gehörlosen e. V.“ veröffentlicht ist. Die Polizei ist speziell für diese Zielgruppe per SMS über ein Mobilfunktelefon des Einsatz- und Lagezentrums in Notfällen erreichbar. Frage 3: Ist die Polizei Brandenburg über WhatsApp erreichbar? zu Frage 3: Derzeit nicht. Derzeit wird geprüft, ob ggf. perspektivisch eine entsprechende Kommunikation unter Berücksichtigung polizeilicher Einsatzbelange zweckmäßig erscheint. Frage 4: Warum musste ein Polizeibeamter sein privates Handy zur Verfügung stellen , um die GPS-Koordinaten der Familie abrufen zu können? zu Frage 4: Der Polizeibeamte hat sein privates Handy genutzt, weil keine andere technische Voraussetzung zur zeitnahen und damit für den Einsatzerfolg zielführenden Standortbestimmung der Familie vorhanden war. Frage 5: Welche sozialen Medien nutzt die Polizei Brandenburg in welcher Art und Weise (z. B. WhatsApp, Twitter, YouTube und Facebook)? zu Frage 5: Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt das Polizeipräsidium unter dem Namen „Polizei Brandenburg“ seit dem 30.07.2015 eine eigene Seite bei Facebook. Weitere soziale Medien werden bisher nicht genutzt. Die Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg betreibt seit dem Jahr 2009 eine eigene Facebook-Seite und nutzt Twitter, YouTube sowie Google+ für die Nachwuchsgewinnung . Frage 6: Wie vielen der Brandenburger Polizisten ist es technisch möglich, welche der sozialen Medien dienstlich zu nutzen? Wie vielen davon ist es erlaubt, die jeweiligen sozialen Medien nutzen? Frage 7: Wie viele der Brandenburger Polizisten haben in welchen sozialen Medien ein eigenes dienstliches Account, über das sie z.B. mit den Bürgern ihres Zuständigkeitsbereiches kommunizieren können? zu den Fragen 6 und 7: Vier Bediensteten der Pressestelle des Polizeipräsidiums sowie dem Lagedienst des Einsatz- und Lagezentrums ist es technisch möglich, Facebook dienstlich zu nutzen und mit Facebook-Nutzern zu kommunizieren. Alle Polizeibedienstete haben die Möglichkeit, soziale Medien ohne Account-Anmeldung zu nutzen.