Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2437 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 954 des Abgeordneten Franz-Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/2212 Wie wird Flüchtlingswelle begegnet? Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 954 vom 03.08.2015: Nach den neuesten Zahlen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde bis zum Jahresende bisher bundesweit mit bis zu 500.000 Neuankömmlingen gerechnet. Nach PNN-Informationen (PNN vom 29.07.2015) ist diese Vorhersage nicht mehr zu halten: Das Bundesamt rechnet nun intern sogar mit 600.000 Flüchtlingen. Allein für Brandenburg würde sich damit die Zahl der bis Jahresende zu erwartenden Asylbewerber auf mindestens 18.000 erhöhen. Bislang ging das Innenministerium in Potsdam von 14.000 neuen Flüchtlingen in diesem Jahr aus. 6.300 waren es im vergangenen Jahr und mehr als 3.000 im Jahr 2013. Derzeit kommen in Brandenburg pro Woche rund 500 neue Asylbewerber an. Ich frage die Landesregierung: 1.) Sind die Angaben der PNN richtig? 2.) Wenn ja, warum hat die Landesregierung die zuständigen Ausschüsse von den neuen Zahlen nicht informiert? 3.) Wie gedenkt die Landesregierung die angespannte Wohnraumsituation für die Flüchtlinge zu lösen? 4.) Welche finanziellen Mittel stehen der Landesregierung vom Bund zur Verfügung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die Angaben der PNN richtig? Frage 2: Wenn ja, warum hat die Landesregierung die zuständigen Ausschüsse von den neuen Zahlen nicht informiert? zu den Fragen 1 und 2: Das BAMF hat erst am 19. August 2015 eine neue Prognose über zu erwartende Asylanträge in Deutschland im Jahr 2015 veröffentlicht. Eine Unterrichtung der Ausschüsse des Landtages ist nicht erforderlich. Frage 3: Wie gedenkt die Landesregierung die angespannte Wohnraumsituation für die Flüchtlinge zu lösen? zu Frage 3: Es wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 1 und 4 der Kleinen Anfrage Nr. 686 und zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 785 verwiesen. Frage 4: Welche finanziellen Mittel stehen der Landesregierung vom Bund zur Verfügung? zu Frage 4: Es wird auf § 15a des Gesetzes über den allgemeinen Finanzausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Land Brandenburg (Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz – BbgFAG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2015, verwiesen. Zur Begründung wird auf die Landtagsdrucksache 6/774 verwiesen.