Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2438 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 959 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2220 Speicherung personenbezogener Hinweise in Polizeidatenbanken Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 959 vom 04.08.2015: In den Datenbanken der Polizei werden auf Landes- sowie auf Bundesebene sogenannte personengebundene Hinweise erfasst. Diese Hinweise, unter anderem darauf , ob eine Person bewaffnet oder gewalttätig ist, sollen die PolizeibeamtInnen auf eine mögliche Gefährdungslage aufmerksam machen. Ein gemeinsamer Antrag der Piratenfraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin fordert, den personengebundenen Hinweis „Ansteckungsgefahr (ANST)“ in Polizeidatenbanken nicht mehr zu erfassen. Zuvor hatte eine kleine Anfrage ergeben, dass in Berlin das Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ unter anderem für HIV-Positive und Menschen mit einer Hepatitis Infektion in der Polizeidatenbank verwendet wird. Ebenso in Berlin hat der zuständige Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Jahresbericht 2012 die Notwendigkeit der Speicherung dieser Hinweise bezweifelt und auf die damit verbundene stigmatisierende Wirkung hingewiesen. Der überwiegende Teil von Menschen mit einer HIVInfektion wird medikamentös behandelt. Diese können das Virus nicht mehr übertragen . Insofern sagt die Tatsache, dass jemand HIV-infiziert ist, nichts über dessen Ansteckungsgefahr aus. Ähnliches gilt für Menschen mit Hepatitis oder einer anderen Virusinfektion. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche personengebundenen Hinweise werden in welchen Datenbanken, auf die die Brandenburger Polizei Zugriff hat, gespeichert? 2. Verwendet die Brandenburger Polizei das Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ für Personen mit HIV- oder Hepatitis- Infektion? Wenn ja: a) Wie viele Personen mit dem Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ sind aktuell in den Datenbanken, die die Brandenburger Polizei verwendet, erfasst? Wie viele davon mit einer HIV- oder Hepatitis-Infektion? b) Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko einer HIV- oder HepatitisÜbertragung durch Verletzungen im Polizeidienst ein? c) Wie viele PolizeibeamtInnen wurden in den letzten zehn Jahren im Dienst mit einem oder beiden Viren infiziert? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr der Stigmatisierung von Personen, die aufgrund einer HIV- oder Hepatitis Erkrankung mit dem Hinweis auf „ANST (Ansteckungsgefahr)“ in den polizeilichen Datenbanken abgespeichert werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Vergabe von personengebundenen Hinweisen (PHW) wird auf der Grundlage eines bundesweit abgestimmten Leitfadens durchgeführt. Frage 1: Welche personengebundenen Hinweise werden in welchen Datenbanken, auf die die Brandenburger Polizei Zugriff hat, gespeichert? zu Frage 1: Personenbezogene Hinweise werden in Brandenburg im Polizeilichen Auskunftssystem Straftaten (POLAS) verwendet. Die PHW werden, konform der Vorgaben des bundeseinheitlichen Leitfadens, an das bundesweite System INPOLZENTRAL weitergeleitet. Folgende personengebundene Hinweise können vergeben werden: - bewaffnet - gewalttätig - Ausbrecher - Ansteckungsgefahr - Geisteskrank - Betäubungsmittelkonsument - Freitodgefahr - Straftäter rechtsmotiviert - Straftäter linksmotiviert - Straftäter politisch motivierte Ausländerkriminalität - Sexualtäter - Explosivstoffgefahr - Rocker Darüber hinaus werden im Land Brandenburg die personenbezogenen Hinweise „Intensivtäter Brandenburg/ Berlin“ (ITBB) sowie „Jugendlicher Intensivtäter“ (JUIT) vergeben . Frage 2: Verwendet die Brandenburger Polizei das Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr )“ für Personen mit HIV- oder Hepatitis- Infektion? Wenn ja: a) Wie viele Personen mit dem Merkmal „ANST (Ansteckungsgefahr)“ sind aktuell in den Datenbanken, die die Brandenburger Polizei verwendet, erfasst? Wie viele davon mit einer HIV- oder Hepatitis-Infektion? b) Wie hoch schätzt die Landesregierung das Risiko einer HIV- oder HepatitisÜbertragung durch Verletzungen im Polizeidienst ein? c) Wie viele PolizeibeamtInnen wurden in den letzten zehn Jahren im Dienst mit einem oder beiden Viren infiziert? zu Frage 2: Der personengebundene Hinweis „ANST“ (Ansteckungsgefahr) wird in Brandenburg verwendet. Entsprechend des benannten Leitfadens ist eine Vergabe des personengebundenen Hinweises „ANST“ ausschließlich bei Vorliegen der Krankheiten Hepatitis B, Hepatitis C und HIV zulässig. a) In POLAS ist, entsprechend einer Recherche vom 10. August 2015, bei 29 Personen der personengebundene Hinweis „ANST“ vergeben. Eine Klassifizierung hinsichtlich jeweilig zugrunde liegender Krankheiten ist nicht möglich. INPOL-ZENTRAL ist keine Recherchedatenbank, sondern ein Abfragesystem. Damit sind keine weiteren Angaben entsprechend der Fragestellung möglich. b) Das Risiko einer HIV- oder Hepatitis-Infektion durch Verletzungen ist im Gegensatz zur Normalbevölkerung für Polizeibedienstete höher. Das Risiko hängt insbesondere von der konkreten Tätigkeit des Bediensteten ab. Gesundheitliche Gefährdungen können sich nicht nur aus dem Kontakt mit dem Betroffenen selbst, sondern auch aus mitgeführten Gegenständen (z. B. Spritzen) ergeben. c) In den letzten 10 Jahren sind keine Infektionen an HIV oder Hepatitis bei Polizeibeamten bzw. Polizeibeamtinnen, die dienstbedingt entstanden sind, bekannt geworden . Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die Gefahr der Stigmatisierung von Personen , die aufgrund einer HIV- oder Hepatitis Erkrankung mit dem Hinweis auf „ANST (Ansteckungsgefahr)“ in den polizeilichen Datenbanken abgespeichert werden ? zu Frage 3: Die PHW dienen primär dem Schutz der Betroffenen und der Eigensicherung von Polizeibediensteten. Die Landesregierung kann daher, insbesondere unter Berücksichtigung der zweckbindenden Ausrichtung des Instruments „personengebundener Hinweis“, keine Stigmatisierung des betroffenen Personenkreises erkennen.