Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2441 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 940 der Abgeordneten Iris Schülzke, Gruppe BVB/Freie Wähler Drucksache 6/2187 Kiesabbau in Mühlberg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 940 vom 30.07.2015: Am 24.07.15 fand eine Radtour der Bürgerinitiative „Für eine Heimat mit Zukunft“ durch das Kiesabbaugelände in Mühlberg/Elbe statt. Auf den Bannern in der Region war gegen den Raubbau an der Heimat aufgerufen. In Mühlberg/E. sind über 400 ha Kiesabbaugelände aufgeschlossen, weitere ca. 300 ha sollen folgen. Die über 100 Teilnehmer der samstäglichen Aktion waren erschüttert über die vorliegende Situation . Ca. 17000 t Kies werden nach dortigen Aussagen täglich abgebaut und per Schiene oder LKW abtransportiert. Bisher gibt es nur unbedeutende Rekultivierungen . Eine Sand- bzw. Kieshalde ist zu einem ca. 25m hohen Berg aufgetürmt worden , obwohl wohl nur 15m in den bergbaurechtlichen Genehmigungen erlaubt sind. In Mühlberg/E. machen sich die Bürger große Sorgen, wie mit dem wertvollen Ackerland der Elbaue umgegangen wird, auch wie sorglos der bisher abgetragene Mutterboden behandelt wird. Während der dreistündigen Radtour am 24. Juli fegten mehrere riesige Sandwolken aus den Abbaugebieten in Richtung der Ortschaften um Mühlberg/E.. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß sind die in Mühlberg/E. genehmigten Kiesabbauflächen? (Bitte Fläche genau angeben!) 2. Wie groß ist die Fläche, die zur Zeit in Mühlberg/E. und in Bad Liebenwerda in Vorbereitung für den Kiesabbau ist? (Bitte alle beantragten Flächen im Detail angeben !) 3. Auf welchen Flächen wurde nach 1990 bisher erfolgreich eine Rekultivierung durchgeführt? (Bitte die Flurstücke und die ausgeführten Maßnahmen detailliert einzeln aufführen!) 4. Auf welchen Flächen (Flurstücken) werden zur Zeit Rekultivierungen geplant? 5. Wer überwacht die Umsetzung der Rekultivierung? 6. Wie ist es möglich, dass 400 ha große und nach Bürgerberichten, 40m tiefe Löcher entstehen, ohne dass wirksame Rekultivierungen, zumindest an den Randbereichen erfolgten und der Abbau trotzdem immer weiter voran getrieben wird? 7. Wie werden die Bürger, der um die Kiestagebaue liegenden Ortschaften vor den Wirkungen der Erosion geschützt? Die Sandwolken die am 24. Juli durch die Luft gewirbelt wurden, hatten riesige Dimensionen. 8. Wann werden die Auflagen der Betriebspläne umgesetzt, z.B. die ordnungsgemäße Profilierung des ca. 25 hohen Sand/Kiesberges? 9. Wieviel Flächen wurden seit 1990 aus dem Bergrecht entlassen, wurden auf diesen Flächen alle naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt? (Bitte die einzelnen Flurstücke und die umgesetzten Maßnahmen detailliert auflisten!) 10. In Mühlberg/E. sind die verschiedensten Erweiterungen der Kiesabbauflächen geplant, betroffen ist dabei auch eine Trinkwasserfassung, die neben Mühlberg/E. auch z.B. die Stadt Riesa versorgt. In welcher Form und wann werden die Trinkwasserversorger beteiligt? 11. Wer überwacht den Schutz des Mutterbodens, wie wird sichergestellt, dass abgetragener Mutterboden im Gebiet verbleibt und zur Überdeckung rekultivierter Flächen in den Kiestagebauen in Mühlberg/E. genutzt wird? 12. Der Präsident des Bergamtes war vor einiger Zeit in Mühlberg/E. vor Ort. Er wurde von Stadtverordneten der Stadt Mühlberg/E. auf die verschiedensten Unzulänglichkeiten im Kiesabbaugebiet in Mühlberg/E. angesprochen. Welche Maßnahmen wurden seitdem im Detail zum Abbau der von den Bürgern und Abgeordneten bemängelten Missstände eingeleitet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß sind die in Mühlberg/E. genehmigten Kiesabbauflächen? (Bitte Fläche genau angeben!) zu Frage 1: Mit den Kiessandtagebauen Mühlberg II (Ziegeleigrube) und Altenau ist eine Gewinnung auf insgesamt 538 ha zugelassen. Frage 2: Wie groß ist die Fläche, die zur Zeit in Mühlberg/E. und in Bad Liebenwerda in Vorbereitung für den Kiesabbau ist? (Bitte alle beantragten Flächen im Detail angeben !) zu Frage 2: Die im Verfahren befindlichen Vorhaben in Mühlberg und Altenau weisen insgesamt eine Flächengröße von 707 ha aus. Auf dem Gebiet von Ortsteilen der Stadt Bad Liebenwerda gibt es ein im Verfahren befindliches Vorhaben in der Größe von 83 ha. Frage 3: Auf welchen Flächen wurde nach 1990 bisher erfolgreich eine Rekultivierung durchgeführt? (Bitte die Flurstücke und die ausgeführten Maßnahmen detailliert einzeln aufführen!) zu Frage 3: Die Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen ist Voraussetzung, damit eine Fläche aus der Bergaufsicht entlassen werden kann. Seit 1990 wurde im fraglichen Gebiet der südliche Teil des Kiessandtagebaues Mühlberg IV (Gries- und Angerwiesen) aus der Bergaufsicht entlassen. Dort sind entsprechend Rekultivierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Eine flurstückbezogene Erfassung von Rekultivierungsmaßnahmen findet nicht statt und ist mit zumutbarem Aufwand auch nicht ermittelbar. Maßgebend für das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) sind die Betriebsplangrenzen, Lagepläne, Schnitte und das markscheiderische Aufmaß. Frage 4: Auf welchen Flächen (Flurstücken) werden zur Zeit Rekultivierungen geplant ? zu Frage 4: Für den Westsee (westlicher Teil) in Mühlberg beginnen aufgrund der vom LBGR im Rahmen der Bergaufsicht festgestellten ungenügenden Umsetzung von Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung (Rekultivierung) demnächst Arbeiten zur Herstellung von standsicheren Böschungen und zur Strandgestaltung. Bezüglich der erfragten flurstückbezogenen Erfassung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . Frage 5: Wer überwacht die Umsetzung der Rekultivierung? zu Frage 5: Das LBGR überwacht die Umsetzung im Rahmen der Entlassung aus der Bergaufsicht nach Einstellung der Kiesgewinnung. Frage 6: Wie ist es möglich, dass 400 ha große und nach Bürgerberichten, 40 m tiefe Löcher entstehen, ohne dass wirksame Rekultivierungen, zumindest an den Randbereichen erfolgten und der Abbau trotzdem immer weiter voran getrieben wird? zu Frage 6: Die Grundlage jeglicher Nachnutzung bei Nassabbauvorhaben (bis 50 m Abbautiefe) ist die Gewährleistung der Standsicherheit der über und unter dem Gewässer geschaffenen Böschungen. Dazu werden zunächst Standsicherheitsnachweise vom Unternehmen gefordert. Nach Prüfung und Bestätigung werden durch die Unternehmen auf der Grundlage der Standsicherheitsnachweise die noch durchzuführenden Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen festgelegt und die zur Umsetzung erforderlichen Abschlussbetriebspläne erarbeitet. Diese werden vom LBGR nach entsprechender Beteiligung zugelassen. Rekultivierungsmaßnahmen werden z. T. auch bereits parallel zur Gewinnung mit der gleichen Technik durchgeführt. So werden z. B. im Bereich des Ostsees mit der Gewinnung Überschusssande verspült, so dass Inseln für den Vogelschutz entstehen und augenscheinlich bereits intensiv genutzt werden. Bei sicheren Verspülbereichen im Osten des Westsees wird im Vorfeld abgetragener bzw. aufgehaldeter Boden für eine landwirtschaftliche Nachnutzung aufgebracht. Frage 7: Wie werden die Bürger, der um die Kiestagebaue liegenden Ortschaften vor den Wirkungen der Erosion geschützt? Die Sandwolken die am 24. Juli durch die Luft gewirbelt wurden, hatten riesige Dimensionen. zu Frage 7: Insbesondere bei extremen Wettersituationen können Staubwolken im Bereich von Kiessandtagebauen und der Landwirtschaft entstehen, die mit verhältnismäßigem Aufwand schwer zu beherrschen sind. Grundsätzlich sind die Bergbauunternehmen zur Gewährleistung des Immissionsschutzes verpflichtet, erforderliche planerische, technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. So ist z. B. nicht unmittelbar zur Wiedernutzbarmachung eingesetzter kulturfähiger Boden schonend zwischenzulagern und zu begrünen. Zur Reduzierung von Staubaufwirbelungen durch den Fahrzeugverkehr ist die Fahrgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände begrenzt. Frage 8: Wann werden die Auflagen der Betriebspläne umgesetzt, z.B. die ordnungsgemäße Profilierung des ca. 25 hohen Sand/Kiesberges? zu Frage 8: Bei erforderlichen Zwischenlagerungen durch Aufhaldung in Altenau sind ebenfalls Immissionsschutzmaßnahmen technisch und personell abzusichern. Über den Verbleib oder die Endgestaltung wird im derzeit laufenden Planänderungsverfahren entschieden. Frage 9: Wieviel Flächen wurden seit 1990 aus dem Bergrecht entlassen, wurden auf diesen Flächen alle naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt? (Bitte die einzelnen Flurstücke und die umgesetzten Maßnahmen detailliert auflisten!) zu Frage 9: Eine Flurstück bezogene Prüfung und Zulassung der Gewinnung und Wiedernutzbarmachung (schließt die Rekultivierung und evtl. naturschutzfachliche Maßnahmen ein) ist nicht erforderlich und wird daher nicht erfasst. Maßgebend für das LBGR sind die Betriebsplangrenzen, Lagepläne, Schnitte und das markscheiderische Aufmaß. Frage 10: In Mühlberg/E. sind die verschiedensten Erweiterungen der Kiesabbauflächen geplant, betroffen ist dabei auch eine Trinkwasserfassung, die neben Mühlberg /E. auch z.B. die Stadt Riesa versorgt. In welcher Form und wann werden die Trinkwasserversorger beteiligt? zu Frage 10: Die Trinkwasserfassung bei Fichtenberg (Brunnen in Sachsen) ist im Planfeststellungsverfahren Altenau durch Beteiligung auch der sächsischen Seite berücksichtigt worden. Eine Beeinflussung durch das zugelassene Vorhaben gibt es nicht. Bei den derzeit geplanten Vorhaben wurde (Scoping) und wird (Planfeststellungsverfahren ) die sächsische Seite wieder beteiligt. Frage 11: Wer überwacht den Schutz des Mutterbodens, wie wird sichergestellt, dass abgetragener Mutterboden im Gebiet verbleibt und zur Überdeckung rekultivierter Flächen in den Kiestagebauen in Mühlberg/E. genutzt wird? zu Frage 11: Überwachungsbehörde ist das LBGR. Zur Gewährleistung einer minimalen bergbaulichen Flächeninanspruchnahme ist die Vorfeldberäumung (Oberbodenbeseitigung ) nur in dem Maße vorzunehmen, wie dies für einen störungsfreien Betriebsablauf unbedingt erforderlich ist. Die obere kulturfähige Bodenschicht (Mutterboden ) ist getrennt zu gewinnen und für die nachfolgende Wiedernutzbarmachung zu verwenden. Nicht unmittelbar zur Wiedernutzbarmachung eingesetzter kulturfähiger Boden ist schonend zwischenzulagern und zu begrünen. Frage 12: Der Präsident des Bergamtes war vor einiger Zeit in Mühlberg/E. vor Ort. Er wurde von Stadtverordneten der Stadt Mühlberg/E. auf die verschiedensten Unzulänglichkeiten im Kiesabbaugebiet in Mühlberg/E. angesprochen. Welche Maßnahmen wurden seitdem im Detail zum Abbau der von den Bürgern und Abgeordneten bemängelten Missstände eingeleitet? zu Frage 12: Wie bereits oben ausgeführt, war dem LBGR die Sachlage durch eigene Feststellung und Informationen der Bürger und Stadt bereits vor dem Vor-OrtTermin des Präsidenten des LBGR bekannt. Es wurden bereits oben beschriebene Festlegungen und Maßnahmen gegenüber den Unternehmen getroffen bzw. umgesetzt . Zusätzlich wurde nach dem Vor-Ort-Termin insbesondere die Fortführung /Bildung der Arbeitsgruppen unter Leitung der Unternehmen festgelegt.