Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2442 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 960 der Abgeordneten Dr. Ulrike Liedtke SPD-Fraktion Drucksache 6/2221 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 960 vom 04.08.2015: Entsprechend dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz - BbgFAG sind nach § 16 über den Ausgleichsfonds 45 Millionen Euro (2015) bzw. 40 Millionen Euro (ab 2016) jährlich zum Ausgleich besonderer Bedarfe bei Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung zu stellen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Stand der Bindung dieser Mittel nach § 16 BbgFAG für das Jahr 2015 sowie deren konkrete Verteilung nach Körperschaften? 2. Gibt es aus den Vorjahren (bis 2014) noch nicht verwendete Mittel nach § 16 BbgFAG, über deren Verteilung das Ministerium des Innern und für Kommunales noch zu befinden hätte? 3. Wann erfolgt diese Entscheidung über die in 2015 insgesamt noch verfügbaren Mittel? 4. Gibt es ggfs. schon Vormerkungen für das Jahr 2016? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Bindung dieser Mittel nach § 16 BbgFAG für das Jahr 2015 sowie deren konkrete Verteilung nach Körperschaften? zu Frage 1: Die Gesamtsumme der Mittel des § 16 BbgFAG in Höhe von 45 Mio. Euro verteilt sich für das Jahr 2015 in folgende Bereiche auf: Brand- und Katastrophenschutz 6.800.000 € Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) 2.200.000 € Schuldenmanagementfonds 5.000.000 € Ausgleichsfonds 14.500.000 € Zuweisungen für Investitionen 15.000.000 € E-Government 1.500.000 € Ab dem Jahr 2016 entfallen die Mittel für den Schuldenmanagementfonds. Der Stand der Bindungen zum 31.07.2015 stellt sich wie folgt dar: Brand- und Katastrophenschutz 0 € LSTE 2.200.000 € Schuldenmanagementfonds 5.000.000 € Ausgleichsfonds 6.749.496 € Zuweisungen für Investitionen 15.000.000 € E-Government 1.241.880 € Für die Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz erfolgt die konkrete Verteilung dieser Mittel auf die Körperschaften erst nach Abschluss der Prüfung der dem Ministerium des Innern und für Kommunales vorgelegten Zuwendungsanträge. Nähere Angaben können hierzu noch nicht erfolgen. Weiterhin konnten bisher keine Mittel gebunden werden, da die Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Anhand der beantragten Fördervolumina ist allerdings bereits absehbar, dass sämtliche Mittel vollständig ausgeschöpft werden. Die Verwendung der Mittel für die LSTE in Höhe von 2.200.000 EUR erfolgt im Rahmen einer vierteljährigen Rechnungslegung durch die LSTE. Im Bereich „E-Government“ werden die Mittel zum Betrieb des kommunalen Landesverwaltungsnetzes in Höhe von 1.241.880 EUR verwendet. Die Verteilung der Mittel auf die jeweilige Körperschaft für die Bereiche Schuldenmanagementfonds, Ausgleichsfonds und Investitionen sind in der Anlage dargestellt. In den aufgeführten Beträgen sind zum Teil Mittel aus den Vorjahren enthalten. Frage 2: Gibt es aus den Vorjahren (bis 2014) noch nicht verwendete Mittel nach § 16 BbgFAG, über deren Verteilung das Ministerium des Innern und für Kommunales noch zu befinden hätte? zu Frage 2: Es wurden Haushaltsausgabereste in Höhe von insgesamt 36.891.235 € gebildet. Von diesen Mittel ist ein Teil bereits verwendet worden (siehe zu Frage 1 und Anlage). Es stehen für eine Verteilung noch zur Verfügung: Brand- und Katastrophenschutz 9.407.500 € Schuldenmanagementfonds 11.117.700 € Ausgleichsfonds 1.214.402 € 1 Zuweisungen für Investitionen 228.200 € Bei der Verteilung der Mittel sind gemäß den Vorgaben des Landesrechnungshofes vor der Inanspruchnahme der Haushaltsausgabereste erst die Mittel des Haushaltsjahres 2015 zu verwenden. Frage 3: Wann erfolgt diese Entscheidung über die in 2015 insgesamt noch verfügbaren Mittel? zu Frage 3: Der größte Teil der Mittel für das Jahr 2015 ist bereits gebunden (siehe zu Frage 1). Die Verteilung der noch verfügbaren Mittel wird anhand der hier vorliegenden bzw. der noch eingehenden Anträge auf Zuweisung im weiteren Jahresverlauf erfolgen. In Bezug auf die Mittel des Ausgleichsfonds ist es auch nicht beabsichtigt , zeitnah alle frei verfügbaren Mittel restlos zu binden, um auf ggf. im Verlauf des Kalenderjahres noch auftretende Notlagen kommunaler Antragsteller angemessen reagieren zu können. Frage 4: Gibt es ggfs. schon Vormerkungen für das Jahr 2016? zu Frage 4: Die Mittel unterliegen einer gesetzlichen Zweckbestimmung. Darüber hinaus kann eine verbindliche Mittelbindung nur durch rechtskräftige Verwaltungsakte für das Jahr 2016 erfolgen. In den Bereichen Ausgleichsfonds und Investitionen sind bereits Zuwendungsbescheide für das Jahr 2016 ergangen und Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 4.428.347 € gebildet worden. Im Übrigen wird eine verbindliche Festlegung erst im Haushaltsjahr 2016 erfolgen. Im Bereich „E-Government“ werden auch im Jahr 2016 Haushaltsmittel in Höhe von 1.241.880 € für den Anschluss der Kommunen an das Landesverwaltungsnetz zur Verfügung gestellt. Anlage zur KA 960 zu Frage 1: Konkrete Verteilung nach Körperschaften Schuldenmanagementfonds Wasser- und Abwasserzweckverband Emster 7.503.251,70 € Westprignitzer Trink- und Abwasserzweckverband 100.000,00 € Trink- und Abwasserverband Lindow-Gransee 131.603,00 € Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda 84.000,00 € Trink- und Abwasserzweckverband Luckau 266.747,16 € Gesamt 8.085.601,86 € Ausgleichsfonds Joachimsthal 26.419,18 € Amt Temnitz 7.616,00 € LK OSL 2.935.601,00 € Lauchhammer 3.651.159,88 € Gartz (Oder) 128.700,00 € Gesamt 6.749.496,06 € Zuweisungen für Investitionen Oderberg 524.473,20 € Liepe 690.107,16 € Straupitz 41.387,33 € Luckau 183.940,69 € Uebigau-Wahrenbrück 218.310,00 € Falkenberg/Elster 426.239,81 € Schlieben 119.092,03 € Bad Liebenwerda 274.409,97 € Tröbitz 796.895,27 € Rückersdorf 1.005.104,00 € Schönewalde 283.411,15 € Lindendorf 46.716,07 € Vierlinden 370.000,00 € Golzow 94.691,11 € Küstriner Vorland 123.609,60 € Friedland 308.345,12 € Tauche 421.260,75 € Eisenhüttenstadt 2.826.300,00 € Rheinsberg 1.054.000,00 € Neustadt (Dosse) 70.000,00 € Lindow (Mark) 659.922,61 € Herzberg (Mark) 386.267,48 € Treuenbrietzen 786.982,11 € Seite 2 von 2 Planetal 236.413,62 € Mühlenfließ 107.977,86 € Niemegk 3.614.424,48 € Groß Pankow 23.185,30 € Meyenburg 938.312,11 € Cumlosen 23.391,65 € Kümmernitztal 27.431,03 € Guben 313.012,83 € Forst (Lausitz) 595.000,00 € Boitzenburger Land 206.571,66 € Randowtal 429.133,65 € Passow 857.900,00 € Lychen 35.098,13 € Brandenburg a. d. H. 1.352.500,00 € Cottbus 710.000,00 € Frankfurt/O. 4.689.400,00 € Oberspreewald-Lausitz 783.683,17 € Ostprignitz-Ruppin 599.299,46 € Prignitz 118.406,16 € Gesamt 27.372.606,57 €