Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2453 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 946 des Abgeordneten Sven Schröder AfD-Fraktion Drucksache 6/2204 LAGA Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 946 vom 03.08.2015: Laut Kabinettbeschluss vom 6. Oktober 1996 sind Landesgartenschauen (beginnend ab 2000) im zweijährigen Turnus durchzuführen. Landesmittel sollten im Rahmen geltender Förderprogramme und verfügbarer Haushaltmittel der einzelnen Ressorts bereitgestellt werden. Mitnichten wurde dieser Beschluss umgesetzt: - LAGA 2000 in Luckau - LAGA 2002 in Eberswalde - LAGA 2006 in Rathenow - LAGA 2009 in Oranienburg - LAGA 2013 in Prenzlau - LAGA 2019 in ??? Ich frage die Landesregierung: 1.) Kennt die Landesregierung diesen Beschluss? 2.) Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt (ausführliche Begründung)? 3.) Wie beurteilt die Landesregierung das Nichtumsetzen dieses Beschlusses für den Gartenbau in Brandenburg? 4.) Wie bewertet die Landesregierung das Entwicklungspotential von Landesgartenschauen in den einzelnen Landkreisen Brandenburgs? 5.) Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die konsequente Umsetzung des Kabinettbeschlusses von 1996 in den Randgebieten Brandenburgs der demografischen Entwicklung entgegengewirkt hätte? Wenn nein: Bitte begründen sie warum nicht. Wenn ja: Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Kennt die Landesregierung diesen Beschluss? Frage 2: Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt (ausführliche Begründung )? Frage 3: Wie beurteilt die Landesregierung das Nichtumsetzen dieses Beschlusses für den Gartenbau in Brandenburg? Frage 5: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die konsequente Umsetzung des Kabinettbeschlusses von 1996 in den Randgebieten Brandenburgs der demografischen Entwicklung entgegengewirkt hätte? Wenn nein: Bitte begründen sie warum nicht. Wenn ja: Warum wurde dieser Beschluss nicht umgesetzt? Zu den Fragen 1, 2, 3 und 5: Bereits mit dem Beschluss der Landesregierung zur LAGA des Landes Brandenburg 2000 in Luckau wurde festgelegt, dass „…die Konzeption hinsichtlich des 2-jährigen Turnus….“ „..nach Durchführung“ zu überprüfen ist. Noch im Prozess der Vorbereitung der ersten LAGA und nach der Entscheidung für die Vorbereitung der LAGA 2002 in Eberswalde fasste die Landesregierung bereits im Februar 2000 aus sachlichen Gründen und auch „…aus Gründen der Finanzierbarkeit ...“ einen Beschluss zur Veränderung des Durchführungsturnus auf einen vierjährigen. Dieser Beschluss wird umgesetzt. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung das Entwicklungspotential von Landesgartenschauen in den einzelnen Landkreisen Brandenburgs? Zu Frage 4: Die Landesregierung erwartet von den Landesgartenschauen Impulse bezüglich der Entwicklung in der durchführenden Kommune und der jeweiligen Region . Sowohl in den Durchführungszeiträumen als auch nachhaltig konnten Entwicklungsimpulse in der durchführenden Stadt, in der Region und für das Land insgesamt gegeben werden.