Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2454 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 949 des Abgeordneten Sven Schröder AfD-Fraktion Drucksache 6/2207 Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 949 vom 03.08.2015: In einem Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 18. März 2015 wurden verschiedene Landnutzerverbände aufgefordert , eine Stellungnahme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Land Brandenburg abzugeben. Ich frage die Landesregierung: 1.) Welche Verbände wurden aufgefordert, Stellung zu obig benannten Richtlinien zu nehmen? 2.) Bis wann müssen oder mussten die Stellungnahmen im MLUL eingegangen sein (Datum)? 3.) Was beinhalten die Stellungnahmen (Bitte die vollständigen Stellungnahmen in den Anhang der Beantwortung anfügen)? 4.) Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahmen? 5.) Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Bewertung der Stellungnahmen ? 6.) Was waren die Intentionen für die Verbändebeteiligung hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Vogelsänger die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) besteht für die Mitgliedsstaaten die Verpflichtung, Öffentlichkeitsbeteiligungen im Zusammenhang mit dem 2. Bewirtschaftungszyklus der WRRL und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum HWRMRL-Plan durchzuführen. Dazu haben die zuständigen Behörden Aufforderungen zur Beteiligung, u.a. auch der Landnutzerverbände, gestartet. So wird nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und für Risikomanagementpläne nach § 75 des Wasserhaushaltsgesetzes eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Rahmen der SUP werden nicht nur die möglichen Um- weltauswirkungen bei der Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementpläne ermittelt und bewertet. Es resultieren daraus auch umfangreiche Beteiligungsrechte für vom Plan bzw. vom Programm berührte Behörden und die betroffene Öffentlichkeit. Unabhängig davon besteht für jede Person die Gelegenheit, zu den Bewirtschaftungsplänen der WRRL Stellung zu nehmen (§ 83 Abs. 4 WHG). Verbände konnten sich zudem als „interessierte Stellen“ umfangreich in den Umsetzungsprozess der WRRL und der HWRM-RL einbringen. Frage 1: Welche Verbände wurden aufgefordert, Stellung zu obig benannten Richtlinien zu nehmen? Frage 6: Was waren die Intentionen für die Verbändebeteiligung hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie ? zu den Fragen 1 und 6: Auf die Durchführung der Beteiligungsverfahren zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen nach WRRL sowie zum Hochwasserrisikomanagementplan der Flussgebietsgemeinschaft Elbe wurde mit amtlicher Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg hingewiesen. Mit dem vom Fragesteller benannten Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 18. März 2015 wurden folgende Verbände im Umsetzungsprozess beider Richtlinien noch einmal explizit über die Möglichkeit zur Stellungnahme informiert: Landesbauernverband Brandenburg e.V., Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V., Grundbesitzerverband Brandenburg e.V., Industrie- und Handelskammer Cottbus, Handwerkskammer Frankfurt (Oder), BDEWLandesgruppe Berlin/Brandenburg, Verband der chemischen Industrie e.V., Landesverband Nordost, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Bauernbund Brandenburg e.V., Waldbauernverband Brandenburg e.V., Gartenbauverband Berlin-Brandenburg e.V., Landesanglerverband Brandenburg e.V., Waldbesitzerverband Brandenburg e.V., Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR, Landestourismusverband Brandenburg e.V., Industrie- und Handelskammer Potsdam, Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg, Handwerkskammer Potsdam , Handwerkskammer Cottbus, DVGW-Landesgruppe Berlin/Brandenburg, BWKLandesverband Brandenburg und Berlin e.V., Deutscher Braunkohlen-IndustrieVerein e.V. Die Landesregierung misst den Beiträgen der Verbände und ihrer Rolle als Multiplikatoren wasserwirtschaftlicher Ziele und Strategien einen hohen Stellenwert bei. Frage 2: Bis wann müssen oder mussten die Stellungnahmen im MLUL eingegangen sein (Datum)? Zu Frage 2: Die Stellungnahmen waren bis zum 22.06.2015 zu übermitteln (Ende der Auslegungs- und Äußerungsfrist für die betroffene Öffentlichkeit). Aufgrund des Streiks bei der Deutschen Post wurden jedoch auch Stellungnahmen im Verfahren betrachtet, die nach diesem Stichtag eingegangen sind. Die letzte Stellungnahme aus dem Bereich der Öffentlichkeit, die noch zu einem der Beteiligungsverfahren aufgenommen wurde, ist am 9. Juli 2015 eingegangen. Frage 3: Was beinhalten die Stellungnahmen (Bitte die vollständigen Stellungnahmen in den Anhang der Beantwortung anfügen)? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahmen? Frage 5: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Bewertung der Stellungnahmen? Zu den Fragen 3, 4 und 5: Die Bewertung der Stellungnahmen aus den verschiedenen Beteiligungsverfahren ist derzeit in Arbeit. Aufgrund der noch laufenden Planaufstellungsverfahren können abseits der folgenden statistischen Angaben noch keine Schlussfolgerungen zu einem gegebenenfalls folgenden Änderungsbedarf an den Plan- bzw. Programmentwürfen gezogen werden. Der aktuelle Erfassungsstand der Stellungnahmen für Brandenburg ist folgender: - zum Hochwasserrisikomanagementplan Elbe: 55 - zum Hochwasserrisikomanagementplan Oder: 45 - zum Maßnahmenprogramm Elbe: 115 - zum Maßnahmenprogramm Oder: 20 - zum Bewirtschaftungsplan Elbe: 30 - zum Bewirtschaftungsplan Oder: 18 Es ist in den Flussgebieten zwischen den Bundesländern abgestimmt, der Öffentlichkeit die Einzelforderungen und -hinweise der Stellungnahmen zusammen mit den Bewertungen und Schlussfolgerungen in anonymisierter Form Ende dieses Jahres im Internet zugänglich zu machen.