Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2455 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 950 des Abgeordneten Sven Schröder AfD-Fraktion Drucksache 6/2208 Jagdliche Ziele Wortlaut der Kleinen Anfrage 950 vom 03.08.2015: In einem Bericht des Uckermark Kurier vom 22.07.2015 wird aus Protokollen von Besprechungen aus dem ehemaligen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zitiert: „ Die Jagd ist der Schlüssel für das zukünftige erfolgreiche Wirtschaften und die Erreichung der jagdbaulichen und finanziellen Ziele. Die Produktion von Trophäenträgern und das Aufstellen von Zäunen gehören nicht dazu.“ Daher frage ich frage die Landesregierung: 1.) Welche jagdbaulichen Ziele verfolgt die Landesregierung und in welchem Zeitraum ? 2.) Welche finanziellen Ziele verfolgt die Landesregierung bezüglich der Jagd und in welchem Zeitraum? 3.) Wie bewertet die Landesregierung die jagdwirtschaftlichen Ziele des Landesjagdverbandes Brandenburg? 4.) Welche Relevanz haben die Wildbewirtschaftungsziele des LJVB für die Umsetzung der Ziele der Landesregierung? 5.) Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Wildbewirtschaftung“? 6.) Auf welche Grundlage der Bewertung der Wildschäden im Wald durch Rotwild, Rehwild und Schwarzwild greift die Landesregierung zurück? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche jagdbaulichen Ziele verfolgt die Landesregierung und in welchem Zeitraum? Zu Frage 1: Die jagdlichen Ziele der Landesregierung werden maßgeblich und dauerhaft durch gesetzliche Vorgaben, vorrangig durch das Landesjagdgesetz bestimmt. Danach ist insbesondere ein artenreicher und gesunder Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten, bedrohte Wildarten zu schützen, die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und dabei die von jagdbaren Tieren verursachten Schäden am Wald und auf landwirtschaftlichen Kulturen auf ein wirtschaftlich tragbares Maß zu begrenzen. Frage 2: Welche finanziellen Ziele verfolgt die Landesregierung bezüglich der Jagd und in welchem Zeitraum? Zu Frage 2: In der Vorschrift über die Verwaltung und Nutzung der Jagd auf landeseigenen Flächen des Landes Brandenburg (Jagdnutzungsvorschrift Bbg 2011) sind die Ziele und Grundsätze der Verwaltungsjagd benannt. Die Verwaltungsjagd wird vom Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) auf den rd. 270.000 ha landeseigenen Flächen organsiert und ausgeübt. Neben den Zielen der Wildbewirtschaftung, des Vermögenserhaltes, der Waldverjüngung, des Artenreichtums und der kooperativen Verwaltungsjagd ist die Verwaltung, Nutzung und Ausübung der Jagd effizient und effektiv sowie an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit auszurichten. Dies ist u. a. dann gegeben, wenn neben den vorstehenden Zielen nachhaltig Erträge aus dem Jagdwert erreicht werden. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die jagdwirtschaftlichen Ziele des Landesjagdverbandes Brandenburg? Frage 4: Welche Relevanz haben die Wildbewirtschaftungsziele des LJVB für die Umsetzung der Ziele der Landesregierung? Zu den Fragen 3 und 4: Die Ziele von Wildbewirtschaftung und Jagd des Landesjagdverbandes Brandenburg erfüllen die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen und sind für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben von großer Relevanz. Frage 5: Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Wildbewirtschaftung“? Zu Frage 5: Unter dem Begriff Wildbewirtschaftung werden üblicherweise die Maßnahmen zusammengefasst, die darauf gerichtet sind, die jagdgesetzlichen Ziele zu erreichen (vgl. dazu Antwort zu Frage 1). Frage 6: Auf welche Grundlage der Bewertung der Wildschäden im Wald durch Rotwild , Rehwild und Schwarzwild greift die Landesregierung zurück? Zu Frage 6: Für die Bewertung von Wildschäden stehen verschiedene Bewertungsverfahren zur Verfügung. Diese unterscheiden sich nicht nach unterschiedlichen Wildarten, sondern vielmehr nach der Art der Schäden. Insoweit erfolgt eine Bewertung von Wildschäden im Wald nach anderen Kriterien und methodischen Ansätzen als Wildschäden auf landwirtschaftlichen Kulturen.