Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2474 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 919 der Abgeordneten Rainer Genilke, Anja Heinrich und Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2124 Rufbus wegen Unterrichtsausfall Wortlaut der Kleinen Anfrage 919 vom 23.07.2015: An der Oberschule Falkenberg werden Schüler, deren Schultag wegen Unterrichtsausfall vorzeitig endet, mit einem sogenannten „Rufbus“ abgeholt und nach Mühlberg gefahren. Der Bus fährt aber nicht die Ortschaften Altenau, Fichtenberg und Borschütz an. In diesen Ortschaften gibt es darüber Unmut. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Unterrichtsstunden sind an der Oberschule Falkenberg im Schuljahr 2014/2015 ersatzlos ausgefallen und warum? 2. Wie viele der Ausfallstunden waren letzte Stunde, so dass ein Rufbus nötig wurde? 3. Wie bewertet die Landesregierung dieses Problem? 4. Wer muss die durch den Unterrichtsausfall entstehenden Kosten des Rufbusses aufkommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Unterrichtsstunden sind an der Oberschule Falkenberg im Schuljahr 2014/2015 ersatzlos ausgefallen und warum? Zu Frage 1: In Auswertung der Ausfallstatistik sind in der Oberschule Falkenberg im Schuljahr 2014/2015 insgesamt 612 Unterrichtsstunden ersatzlos ausgefallen. Das entspricht 4,3 %. Das Stundensoll lag bei 14.252 Stunden, zur Vertretung sind 2.476 Stunden angefallen, davon wurden 1.864 Stunden vertreten. Die Hauptursache für Vertretungsnotwendigkeiten (80 %) war mit 1.995 Unterrichtsstunden die Erkrankung von Lehrkräften. Die Schule hatte in diesem Schuljahr zwei Lehrkräfte mit Langzeiterkrankungen, die das gesamte Schuljahr nicht anwesend waren. Hinzu kamen vier Lehrkräfte mit zum Teil erheblichen Fehlzeiten von insgesamt 201 Tagen und noch einmal acht Lehrkräfte mit 101 Fehltagen. Frage 2: Wie viele der Ausfallstunden waren letzte Stunde, so dass ein Rufbus nötig wurde? Zu Frage 2: Die Ausfallstatistik erfasst die insgesamt zur Vertretung anfallenden Unterrichtsstunden , die vertretenen Unterrichtsstunden sowie die insgesamt ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden. Es gibt keine Erhebung darüber, wo die jeweiligen Stunden im täglichen Stundenplan platziert werden. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung dieses Problem? Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung im Land Brandenburg ist die Möglichkeit des Rufbusses zu begrüßen. Die Region verfügt aktuell über ein quantitativ differenziertes Schulangebot. Das Angebot an weiterführenden Schulen ist zurückgegangen , sodass die Schulwege für die Schülerinnen und Schüler zugenommen haben. Es gibt insgesamt drei Rufbuslinien (nach Mühlberg, Rehfeld und Beyern) an der Oberschule Falkenberg. Die Rufbusse können aktiviert werden, wenn nach der 4. Stunde Unterrichtsschluss ist. Für die Bestellung der Rufbusse sind die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zuständig. Sind die Schülerinnen und Schüler nicht aus einem der drei benannten Orte oder mit dem Fahrrad zur Schule gekommen, wird kein Rufbus bestellt. Für Ausfälle von der 5. bis zur 8. Stunde werden keine Rufbusse benötigt. Die Fahrt in die Wohnorte wird in diesen Fällen durch die regulär bestehenden Busverbindungen gewährleistet. Frage 4: Wer muss die durch den Unterrichtsausfall entstehenden Kosten des Rufbusses aufkommen ? Zu Frage 4: Der Schulträger ist für die Kosten des Schülertransports zuständig. Der Rufbus ist ohne zusätzlichen sog. Komfortzuschlag nutzbar. Es werden die Fahrausweise der Schülerinnen und Schüler anerkannt.