Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2475 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 934 der Abgeordneten Kerstin Kircheis der SPD-Fraktion Drucksache 6/2178 Leitbild Verwaltungsstrukturreform 2019: Kostenobergrenze Funktionalreform Wortlaut der Kleinen Anfrage 934 vom 29.07.2015 : Im Vorschlag des Ministers des Innern und für Kommunales für den Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (DS 6/1788) wird unter 4.1 ausgeführt : „Die Landesregierung bekennt sich zur Finanzierungsverantwortung und -pflicht (Konvexität) für neu übertragene Aufgaben. Angesichts der beschränkten Finanzmittel ist es für das Land nur möglich, Aufgaben in dem Umfang zu übertragen, wie dies in Summe unter Berücksichtigung von Gebühreneinnahmen nicht zu höheren Ausgaben des Landes für diese Aufgaben als im Jahr 2014 führt. Soweit die Landesregierung bereits Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen für die betroffenen Bereiche beschlossen hat, ist dies bei der Berechnung des Gesamtaufwandes mit zu berücksichtigen, d. h. in Abzug zu bringen.“ Ich frage die Landesregierung: In einer Anlage 2 des Vorschlages des Ministers des Innern und für Kommunales für den Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/1788) werden unter I. Funktionalreform in zwanzig Nummern Landesaufgaben benannt . Die Landesregierung schlägt vor, diese Aufgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2020 auf die Kommunen übertragen. Nachdem die Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen von der Landesregierung unter den eingangs zitierten Mehrbelastungsvorbehalt gestellt ist, frage ich nach der jeweiligen Höhe der Ausgaben des Landes im Haushaltsjahr 2014 für die in den einzelnen Nummern beschriebenen Aufgaben, und zwar jeweils für: 1. die Aufgaben aus den Bereichen Ordnungsverwaltung und Personenstandswesen, insbesondere die Genehmigungspflicht für das Sammeln von Orden und Ehrenzeichen sowie die Ausstellung von Ersatzurkunden oder Besitzzeugnissen; die Verfahren zur Beantragung der Eheaufhebung; die Beglaubigung von in Brandenburg ausgestellten öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland, 2. die Bestellung aller Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, 3. den schulpsychologischen Dienst, 4. die Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, 5. die Führung der Denkmalliste, 6. die Aufgaben des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV), 7. das Einladungs- und Rückmeldewesen für Früherkennungsuntersuchungen von Kindern und Jugendlichen, 8. die Überwachung der Apotheken, Arzneimittel und Medizinprodukte, 9. Vollzugsaufgaben des Naturschutzes; insbesondere die Schutzgebietsausweisungen , Pflege und Entwicklungsmaßnahmen in FFH-Gebieten außerhalb der Großschutzgebiete sowie Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren, 10. die Genehmigung und Überwachung von Anlagen gemäß der 4. BundesImmissionsschutzverordnung - ohne industrielle Anlagen (Verfahren u. a. für Windkraft - und Tierhaltungsanlagen sowie Aufgaben aus den Bereichen Abfall, Altlasten, gebietsbezogener Immissionsschutz und Luftreinhalteplanungen?), 11. Vollzugsaufgaben, insbesondere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren im Bereich Wasserwirtschaft und Wasserversorgung sowie Abwasserangelegenheiten , 12. die hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben des Landesbetriebes Forst (LFB); unter gesonderter Ausweisung für die Teilaufgaben wie das Sperren von Wald sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, die direkt auf die gemeindlichen Verwaltungen übertragen werden sollen, 13. die Flurneuordnung (unter gesonderter Ausweisung der Kosten des Verbandes für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg), 14. die Vollzugsaufgaben des Verbraucherschutzes: die flächendeckende Überwachung des Absatzmarktes für Tierfelle und die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Hufbeschlaggesetz, 15. den Grenzveterinärdienst, 16. die Straßenverkehrsrechtsangelegenheiten: Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerangelegenheiten , Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO, Sachverständigenwesen Kfz, Berufskraftfahrerqualifikation, Überwachung Untersuchungsstellen und zulassungsrechtliche Schutzmaßnahmen, 17. die Genehmigung öffentlicher Bauvorhaben des Bundes und der Länder, 18. die Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern, 19. die Bestellung der Meisterprüfungsausschüsse, 20. die Annahme der Erklärung über den Austritt aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsvereinigung, die Körperschaft des öffentlichen Rechts sind sowie die Aufgaben der Regionalplanung (Kosten der Regionalen Planungsgemeinschaften ) sowie der Kosten der Verwaltung der Naturparke (nicht des Nationalparks und der Biosphärenreservate). Ferner frage ich, für welche der vorstehenden Nummern Ausgabenreduzierungen und Stelleneinsparungen bereits von der Landesregierung beschlossen wurden, welchen Umfang diese haben und in welcher Höhe daher Beträge von den Ausgaben des Jahres 2014 abzuziehen sind. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Die Fragen können gegenwärtig nicht beantwortet werden. Dies hat folgende Gründe : - Die im Leitbildentwurf in der Anlage 2 vorgeschlagene Liste an Aufgabenübertragungen ist nicht abschließend und kann auch erweitert werden. Bezüglich einzelner Aufgaben wird im und während des breiten öffentlichen Dialogs die konkret zu übertragende Aufgabe präzisiert. Für die noch zu konkretisierenden Aufgaben ist eine Ausgabenabschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. - Beispielhaft kann die Forstverwaltung genannt werden: es bedarf erst einer genauen Aufgabenabgrenzung zwischen der Landeswaldbewirtschaftung, den gemeinwohlorientierten und hoheitlichen Aufgaben des Landesbetriebes Forst, um zu bestimmen, welcher Ausgabenumfang von einer Kommunalisierung betroffen wäre. Eine sachgerechte Beantwortung der Frage würde es zudem erforderlich machen, dass zwischen den unterschiedlichen Ausgabentypen (Hauptgruppen) unterschieden wird. Zu nennen sind hierbei die Personalausgaben , die Sachmittelausgaben aber auch andere Einzelpositionen. Zu berücksichtigen wären darüber hinaus auch die Einnahmen, die das Land aufgabenbezogen erzielt, weil diese die Netto-Ausgaben des Landes reduzieren . Die entsprechenden Detailerhebungen stehen noch aus, sollen aber bis Mitte nächsten Jahres weitgehend abgeschlossen sein. - Weiterhin wurden vom Landtag Brandenburg mit dem Haushaltsplan 2015/2016 und von der Landesregierung Brandenburg mit der aktualisierten Personalbedarfsplanung der Landesverwaltung zum 31.12.2018 für mehrere der von der Funktionalreform betroffenen Politikfelder Anpassungen in der Stellenausstattung beschlossen. Auch hier wird im Ergebnis des breiten öffentlichen Dialogs zu ermitteln sein, in welchem Umfang sich diese Anpassungen auf die Ausgabenbilanz auswirken.