Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2476 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 958 der Abgeordneten Benjamin Raschke und Ursula Nonnemacher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2219 Vorkommen, Auswirkungen und Bekämpfungsmaßnahmen der BeifußAmbrosie in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 658 vom 04.08.2015: Im Land Brandenburg breitet sich die beifußblättrige Ambrosie immer weiter aus. Der Süden Brandenburgs ist deutschlandweit eine der am stärksten von Ambrosia betroffenen Regionen, sehr hohe Belastungen treten in den Städten Drebkau und Vetschau auf1 . Die Beifuß-Ambrosie blüht von Juli bis Oktober und führt zu einem verlängerten Beschwerdezeitraum für Pollenallergiker. Eine Ambrosiapflanze produziert bis zu 60.000 Samen, welche bis zu 40 Jahre keimfähig bleiben. Die Pollen der Ambrosia können starke allergische Reaktion der Atemwegsorgane, der Haut und Augen beim Menschen auslösen. Sie sind klein und können dadurch tief in die Atemwege eintreten und Asthma verursachen. Neben der gesundheitlichen Beeinträchtigung der allergiebetroffenen Bevölkerung, verursacht die Ausbreitung der Ambrosia gesamtwirtschaftliche Kosten, u.a. durch reduzierte Leistungsfähigkeit oder zeitlich begrenzte Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen. Die 2012 erschienene Studie „Gesundheitskosten der Beifuß-Ambrosie in Deutschland“2 geht von einem jährlichen Kostenanstieg von 193 Mio. Euro – maximal 1,19 Mrd. Euro für die Behandlung von Ambrosia -Allergien aus. Pro Patient bedeutet dies einen Kostenanstieg zwischen 97 – 421 Euro pro Jahr. Ich frage die Landesregierung: Vorkommen der Beifuß-Ambrosia 1. Wie stellt sich das Ambrosia-Aufkommen seit Beginn der Erfassung in Brandenburg dar? Bitte jährliche Zahlenangaben zum Aufkommen angeben. 2. Nach welcher Systematik wird das Ambrosia-Aufkommen in Brandenburg statistisch erfasst? 1 Lausitzer Rundschau, 16. Mai 2015: Betroffene warnen vor Ambrosia Vetschau und Drebkau fordern klare Regelungen vom Land zur Bekämpfung des Allergens http://www.lr-online.de/regionen/spreewald/luebbenau-calau/Betroffene-warnen-vorAmbrosia ;art13825,5026207 2 Born, W. et al. (2012): „Gesundheitskosten der Beifuß-Ambrosie in Deutschland“ 3. Wie sind die Meldezahlen von Ambrosia-Vorkommen durch die AmbrosiaScout App, über die Ambrosia-Meldestelle und den Ambrosiaatlas verteilt? Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen AmbrosiaMeldeinstrumente hinsichtlich der Anwendernutzung, des Meldeaufkommens und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis? 4. An welchen Standorten sind Pollenfallen seit wann in Brandenburg aufgestellt worden? Wie oft werden die Pollenfallen ausgewertet? Wie hoch sind die Pollenbelastungen seit Beginn der Erfassung? Bitte monatlich aufschlüsseln. 5. An wie vielen Tagen pro Jahr wurde der für Allergiker relevante Schwellenwert von 10 Pollen / m³ Luft seit der Erfassung an den jeweiligen Erfassungsstandorten überschritten? 6. Welche zukünftigen Maßnahmen plant das Land Brandenburg bis 2019 zur Intensivierung der statistischen Erfassung von Ambrosia-Vorkommen, des Pollenaufkommens und der gesundheitlichen Belastung in der Bevölkerung? 7. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des Ambrosia-Aufkommens mit und ohne Bekämpfungsmaßnahmen in Brandenburg bis zum Jahr 2020 ein? Gesundheitskosten 8. Werden Daten zum durch Ambrosia ausgelösten Allergiegeschehen der Bevölkerung erfasst, z.B. Krankmeldungen, Medikamentenverschreibung, etc.? a) Wenn ja, wie stellt sich das Allergiegeschehen seit Beginn der Erfassung dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum werden die Daten nicht erfasst bzw. welche Pläne bestehen, um diese Daten in Zukunft zu erfassen? 9. Wie hoch berechnet bzw. schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Gesundheitskosten durch Ambrosia-ausgelöste Allergien pro Jahr in Brandenburg ein? Wenn vorhanden, bitte Kostenberechnungen bzw. –schätzungen der letzten Jahre angeben. Maßnahmen zur Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie 10. Wer informiert in welcher Form aktiv die Bevölkerung hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken durch das Ambrosia-Vorkommen? 11. Aus der Bevölkerung ging der Hinweis ein, dass in diesem Jahr noch keine Ambrosia -Informationsmaterialien ausgegeben wurden. Wer ist hierfür verantwortlich und wie viel Informationsmaterialien sind in den letzten 5 Jahren ausgegeben worden? 12. Welches Ressort der Landesregierung hat die Federführung bei der Bekämpfung des Ambrosiaaufkommens in Brandenburg? 13. Wie ist die notwendige ressortübergreifende Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt und geregelt? 14. Seit März 2014 wurde beim LELF eine Stelle „Ambrosiabeauftragte“ geschaffen4. Wie viele Landnutzer haben seitdem eine Beratung zur Ambrosia in Anspruch ge- 3 Sandra Kannabei & Thomas Dümmel (2010): Invasive Schadorganismen infolge der Klimaerwärmung Ambrosia Analysen aus Berlin und Brandenburg 2010 http://ambrosia.met.fuberlin .de/ambrosia/downloads/ambabschluss2010.pdf 4 MLUL (2015): Die Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen, http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/ambrosia_auf_lawiflaechen.pdf nommen? Welche weiteren Aufgaben (neben der Erstellung der Broschüre) hat der/die Ambrosiabeauftragte? Ist vorgesehen, die Stelle über den Zeitpunkt März 2016 hinaus aufrecht zu erhalten? 15. Mit welcher Strategie wird das Ambrosia-Aufkommen in den betroffenen Gebieten eingedämmt? 16. Mit welcher Strategie wird das Ambrosia-Aufkommen in der Peripherie bekämpft, um eine weitere flächenmäßige Ausbreitung zu verhindern? 17. Ist der Landesregierung bekannt, in wie weit die Empfehlungen des Ministeriums zur Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Bekämpfung auf landwirtschaftlichen Flächen zu forcieren? 18. Wie beurteilt die Landesregierung die in ihren Handlungsempfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf Flächen mit geringem Ambrosia-Besatz vor dem Hintergrund, dass die WHO Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat? 19. Wurde der Antrag der Stadt Drebkau an das MASGF für Maßnahmen der Ambrosiabekämpfung mittlerweile bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe werden Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? 20. Im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wurde vorgeschlagen , eine Landeskonferenz zur Ambrosia-Thematik durchzuführen. Plant die Landesregierung eine entsprechende Konferenz? Wenn ja, welches Ziel hat sie und welche Ergebnisse sollen erreichet werden? Erforschung der Ursachen zur Ambrosia-Ausbreitung 21. Wie schätzt die Landesregierung den Anteil an der Verbreitung der Ambrosia konkret durch die Verwendung von kontaminiertem Vogelfutter, der Rekultivierung von Tagebauflächen und dem Einsatz von verunreinigtem Bodensubstrat bei Baumaßnahmen ein? Welche anderen Verbreitungswege der Ambrosia sind der Landesregierung bekannt? 22. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung veranlasst, um die weitere Verbreitung der Ambrosia gemäß den identifizierten Ursachen einzudämmen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: In der 7. Sitzung des Landtagsausschusses für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (ALUL) vom 03. Juni 2015 wurde ausführlich über Vorkommen, Auswirkungen und Bekämpfungsmaßnahmen der Beifuß-Ambrosie in Brandenburg diskutiert . In diesem Zusammenhang wurden durch den Ausschuss mehrere Prüfaufträge ausgesprochen. Zur Klärung hat das MLUL am 22. Juli 2015 Vertreter der zuständigen Ressorts der Landesregierung, der kommunalen Spitzenverbände sowie der hauptsächlich betroffenen Städte bzw. Landkreise eingeladen. Die gebildete Arbeitsgruppe erarbeitet gegenwärtig ein Programm von Maßnahmen, mit dem langfristig die beifußblättrige Ambrosie eingedämmt werden soll. Frage 1: Wie stellt sich das Ambrosia-Aufkommen seit Beginn der Erfassung in Brandenburg dar? Bitte jährliche Zahlenangaben zum Aufkommen angeben. Frage 2: Nach welcher Systematik wird das Ambrosia-Aufkommen in Brandenburg statistisch erfasst? Frage 3: Wie sind die Meldezahlen von Ambrosia-Vorkommen durch die Ambrosia-Scout App, über die Ambrosia-Meldestelle und den Ambrosiaatlas verteilt? Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedlichen Ambrosia-Meldeinstrumente hinsichtlich der Anwendernutzung , des Meldeaufkommens und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis? Zu den Fragen 1 bis 3: Die Ambrosia-Vorkommen werden über die Online-Eingabe im Ambrosia-Atlas, die Ambrosia-Meldestelle beim LUGV und über die App „Ambrosia-Scout“ erfasst. Die Meldungen enthalten folgende Pflichtangaben: - Lage und Datum, - Finder, - Flächentyp (Nutzungsklasse) und vermutetes Eigentum, - Anzahl und Entwicklungsstand, - vermutete Art der Einschleppung, - ggf. durchgeführte Beseitigung. Wahlweise sind Bestandsdichten und –höhen zu erfassen. Für alle genannten Werte sind statistische Auswertungen möglich. Meldungen über Ambrosia -Vorkommen in Brandenburg (Quelle Ambrosia -Atlas):Jahr der Erfassung Anzahl gemeldeter Vorkommen davon über die App gemeldet 2009 149 2010 506 2011(Start der App) 295 22 2012 314 30 2013 300 18 2014 79 7 2015 (Stand 06.08.2015) 97 2 Im Ambrosia-Atlas werden die Meldungen von Ambrosia-Vorkommen kumulativ erfasst . Es erfolgt keine räumliche oder zeitliche Bereinigung oder Abgrenzung von Funden gegeneinander. Das Meldeaufkommen hängt stark von der Intensität der Informationskampagnen und der Bewilligung der sogenannten Ambrosia-SCOUTS in den Kommunen im Rahmen von MAE-Maßnahmen (Mehraufwandsentschädigungen) ab. Die Datenbank unterscheidet nicht Online eingegebene Vorkommen von denen, die von der Meldestelle nach analog übergebenen Meldebögen erfasst wurden. Der Anteil der über die Ambrosia-App gemeldeten Vorkommen geht aus der Tabelle hervor. Da die App jedoch neben dem Meldeinstrument auch eine große Informationsquelle zur Ambro- siaproblematik darstellt, sind die reinen Meldezahlen nicht strikt als Nutzen dieser App anzusehen. Bis Juni 2015 gab es 10.819 Handybesitzer, die sich die App auf ihr Handy geladen haben. Die verschiedenen Meldeinstrumente kommen den unterschiedlichen Ansprüchen der Bürger entgegen und ermöglichen eine optimale Ausnutzung aller Meldepotenziale . Die Aufwendungen für die Datenverifizierung und Datenbankpflege sind bei allen drei Formen gleich. Frage 4: An welchen Standorten sind Pollenfallen seit wann in Brandenburg aufgestellt worden ? Wie oft werden die Pollenfallen ausgewertet? Wie hoch sind die Pollenbelastungen seit Beginn der Erfassung? Bitte monatlich aufschlüsseln. Zu Frage 4: Die Stiftung Deutscher Polleninformationsdienst betreibt deutschlandweit Pollenmessestellen , davon 2 in Brandenburg (Potsdam, Treuenbrietzen). Die Daten des Deutschen Polleninformationsdienstes sind auf der Internetseite http://www.pollenstiftung.de/ambrosia/daten-zum-pollenflug/ abrufbar. Der Betrieb zusätzlicher Pollenfallen wurde im Rahmen des Brandenburger Ambrosia -Aktionsprogramms zur Erfassung der Ambrosia-Pollen organisiert. Die zusätzlichen Fallen stehen im Hauptverbreitungsgebiet der Pflanzen, in der Stadt Drebkau (als Leihfalle des Deutschen Wetterdienstes (DWD)) seit 2009 und in Cottbus seit 2011. Die Auswertungen erfolgen auf freiwilliger Vereinbarung ein- bis zweimal wöchentlich durch zwei Cottbuser Ärzte. Die Pollenbelastungen in den einzelnen Monaten sind auf der Internetseite des MASGF einsehbar: (http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.331858.de). Die Daten sind jahresweise als Diagramme abgebildet. Auch die aktuelle Pollenbelastung ist dort abrufbar. Aufbereitete Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 5: An wie vielen Tagen pro Jahr wurde der für Allergiker relevante Schwellenwert von 10 Pollen / m³ Luft 5 seit der Erfassung an den jeweiligen Erfassungsstandorten überschritten? Zu Frage 5: Die Überschreitung des relevanten Schwellenwertes von 10 Pollen / m³ Luft in Tagen sind für die Erfassungsstandorte Drebkau und Cottbus in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 5 Sandra Kannabei & Thomas Dümmel (2010): Invasive Schadorganismen infolge der Klimaerwärmung Ambrosia Analysen aus Berlin und Brandenburg 2010 http://ambrosia.met.fuberlin .de/ambrosia/downloads/ambabschluss2010.pdf 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (bis 28.7.) Drebkau 20 43 25 27 20 27 5 Cottbus - - 16 4 1 3 0 Frage 6: Welche zukünftigen Maßnahmen plant das Land Brandenburg bis 2019 zur Intensivierung der statistischen Erfassung von Ambrosia-Vorkommen, des Pollenaufkommens und der gesundheitlichen Belastung in der Bevölkerung? Zu Frage 6: Es ist geplant, den Ambrosia-Meldeatlas zu überarbeiten, u. a. in Bezug auf die Meldungen von kommunaler Ebene. Weiterhin ist geplant, in der Stadt Vetschau ebenfalls eine Pollenfalle als Leihgabe des DWD betreiben zu lassen. Weitere Schritte werden gegenwärtig im Rahmen des Maßnahmeprogramms abgestimmt . Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung des Ambrosia-Aufkommens mit und ohne Bekämpfungsmaßnahmen in Brandenburg bis zum Jahr 2020 ein? Zu Frage 7: In welcher Frist die bisherigen Schritte und das aktuell zu erarbeitende Maßnahmeprogramm zu einer spürbaren Reduzierung führen, lässt sich gegenwärtig nicht einschätzen . Ohne jegliche Bekämpfungsmaßnahmen ist mit einer Verdichtung und Vergrößerung der Vorkommen im Schwerpunktgebiet sowie mit etablierten Vorkommen außerhalb zu rechnen. Gesundheitskosten Frage 8: Werden Daten zum durch Ambrosia ausgelösten Allergiegeschehen der Bevölkerung erfasst, z.B. Krankmeldungen, Medikamentenverschreibung, etc.? a) Wenn ja, wie stellt sich das Allergiegeschehen seit Beginn der Erfassung dar (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum werden die Daten nicht erfasst bzw. welche Pläne bestehen, um diese Daten in Zukunft zu erfassen? Zu Frage 8: Allergien sind keine meldepflichtigen Erkrankungen und werden somit nicht erfasst. Ambrosia bezogene Daten zum Allergiegeschehen der Bevölkerung, wie z. B. Krankmeldungen oder Medikamentenverschreibung, liegen damit nicht vor. Frage 9: Wie hoch berechnet bzw. schätzt die Landesregierung die zusätzlichen Gesundheitskosten durch Ambrosia-ausgelöste Allergien pro Jahr in Brandenburg ein? Wenn vorhanden, bitte Kostenberechnungen bzw. –schätzungen der letzten Jahre angeben. zu Frage 9: Aktuelle Berechnungen oder Schätzungen zu Kosten der durch Ambrosia verursachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen liegen der Landesregierung nicht vor. Im September 2014 wurde über einen Beschluss der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz der Bund gebeten, eine Kosten-Folgen-Abschätzung vorzunehmen. Ergebnisse liegen bislang nicht vor. Die nächste Bund-Länder-Sitzung findet im September 2015 statt. Maßnahmen zur Bekämpfung der Beifuß-Ambrosie Frage 10: Wer informiert in welcher Form aktiv die Bevölkerung hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken durch das Ambrosia-Vorkommen? Zu Frage 10: Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger können sich über das Internetangebot unter www.masgf.brandenburg.de/info/ambrosiainfo informieren und ggf. Druckmaterialen (Flyer zum Erkennen und sicheren Umgang mit der Pflanze, Infopostkarte zur Ambrosia-App) anfordern. In einem Merkblatt des Landesamtes für Arbeitsschutz mit dem Titel „ Schutz der Beschäftigten bei der Bekämpfung von Ambrosia“ werden die notwendigen zu ergreifenden Schutzmaßnahmen aufgeführt. Das Merkblatt kann von der Internetseite http://arbeitsschutzverwaltung.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.381538.de?highl ight=Ambrosia heruntergeladen werden. Bei den regelmäßig stattfindenden Amtsärzteberatungen werden die Amtsärzte über den aktuellen Stand der Ambrosiaproblematik in Brandenburg und den Sachstand aus der Arbeit in der Länder-Arbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz, in der das MASGF vertreten ist, informiert. Frage 11: Aus der Bevölkerung ging der Hinweis ein, dass in diesem Jahr noch keine Ambrosia -Informationsmaterialien ausgegeben wurden. Wer ist hierfür verantwortlich und wie viel Informationsmaterialien sind in den letzten 5 Jahren ausgegeben worden? Zu Frage 11: Im Januar 2015 hat das MLUL die Broschüre „Die Bekämpfung der beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen“ herausgegeben. Die erste Auflage betrug 1000 Stück, wegen der großen Nachfrage wurde im Juli 2015 nachgedruckt. Die landwirtschaftlichen Betriebe Brandenburgs wurden außerdem im Juli 2015 über einen gesonderten Warndienst-Hinweis des Pflanzenschutzdienstes „Die beifußblättrige Ambrosie als Ackerunkraut“ (Internet-Informationsplattform ISIP.de) informiert. Im MASGF wurde in diesem Jahr das Informationsfaltplakat (Erkennen der Pflanze, Bestimmen und Umgang, Aufruf zur Meldung und Bekämpfung der AmbrosiaVorkommen ) in einer Neuauflage von 2000 Exemplaren gedruckt. Exemplare davon wurden jedem Gesundheitsamt geschickt sowie die Amtsärztinnen und Amtsärzte informiert, dass diese Materialien über die Pressestelle angefordert werden können. Erstmalig war dieses Faltplakat 2010 in einer Auflage von 4000 Stück und 2013 in einer Auflage von 5000 Stück gedruckt und verteilt worden. Desweiteren wurden Ende 2014 Postkarten in einer Auflage von 5000 Stück als Werbung für die Ambrosia-App gedruckt. Zur Ambrosia-Saison 2011 startete das Land seine Informationskampagne mit der APP „Ambroia-SCOUT“ für Smartphones. Frage 12: Welches Ressort der Landesregierung hat die Federführung bei der Bekämpfung des Ambrosiaaufkommens in Brandenburg? Frage 13: Wie ist die notwendige ressortübergreifende Koordinierung der Bekämpfungsmaßnahmen festgelegt und geregelt? Zu Frage 12 und 13: Die Landesregierung hat sich im Sinne der zweckmäßigsten Lösung dafür entschieden , eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe zu betrauen. Die Arbeitsgruppe, der Vertreter der zuständigen Ressorts, der kommunalen Spitzenverbände sowie der betroffenen Kommunen und Landkreise angehören, hat unter Federführung des MLUL am 22. Juli 2015 zum ersten Mal getagt. Die ressortübergreifende Koordinierung von Bekämpfungsmaßnahmen ist Bestandteil des gegenwärtig von der Arbeitsgruppe zu erarbeitenden Maßnahmenprogramms . Frage 14: Seit März 2014 wurde beim LELF eine Stelle „Ambrosiabeauftragte“ geschaffen6. Wie viele Landnutzer haben seitdem eine Beratung zur Ambrosia in Anspruch genommen ? Welche weiteren Aufgaben (neben der Erstellung der Broschüre) hat der/die Ambrosiabeauftragte? Ist vorgesehen, die Stelle über den Zeitpunkt März 2016 hinaus aufrecht zu erhalten? Zu Frage 14: Zweck des mit MIL- /MLUL-Mitteln finanzierten Projektes ist, die landwirtschaftlichen Betriebe, insbesondere des Hauptverbreitungsgebietes, bei der Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen zu unterstützen. Folgende Schwerpunkte werden im Projekt bearbeitet.  Ergänzen/Optimieren der Handlungsempfehlungen für die Bekämpfung der beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen: In einem Landwirtschaftsbetrieb des Starkbefallsgebietes wird der Einfluss der acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen auf unterschiedlich ambrosiabelasteten Flächen geprüft. Auf der Basis der Ergebnisse werden die vorhandenen fachlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Ambrosia in unterschiedlichen Kulturen aufbereitet.  Vermitteln der Empfehlungen an landwirtschaftliche Betriebe im Schwerpunktgebiet  Bearbeiten von Anfragen betroffener landwirtschaftlicher Betriebe, Beratung, fachliche Begleitung  Konzept „Optimierung der Ambrosiabekämpfung auf landwirtschaftlichen Flächen im Hauptverbreitungsgebiet“ 6 MLUL (2015): Die Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen, http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/ambrosia_auf_lawiflaechen.pdf Seit Einrichtung des Projektes sind etwa 40 bis 50 Landnutzer angesprochen und beraten worden, in der Mehrzahl Landwirtschaftsbetriebe. Im April 2014 wurden außerdem insgesamt 117 Teilnehmer landwirtschaftlicher Betriebe des Hauptverbreitungsgebietes zum Umgang mit ambrosiabelasteten Flächen geschult. Die Projektstelle wurde durch das MIL/MLUL befristet bis Ende März 2016 genehmigt und finanziert. Über die nach Ende des Projektzeitraums erforderlichen Schritte muss im Rahmen des Maßnahmenprogramms entschieden werden. Frage 15: Mit welcher Strategie wird das Ambrosia-Aufkommen in den betroffenen Gebieten eingedämmt? Zu Frage 15: Die Landwirtschaftsbetriebe der betroffenen Gebiete werden weiterhin gezielt auf die Möglichkeiten der Bekämpfung von Ambrosia hingewiesen (siehe auch Antwort zu Frage 14). An den Bundes- und Landesstraßen wird zur Eindämmung der Ambrosia im Straßenbereich im Rahmen des leistbaren, normalen Mahdregimes der Schwerpunkt auf den richtigen Mahdzeitpunkt hinsichtlich der Pollenbildung sowie der Samenreifung gelegt. Die Ergebnisse einer Pilotstudie führen zu einem ersten Mähgang spät bzw. unmittelbar vor der Blüte bis in die Blüte (Mai bis Juni) sowie zu einem weiteren Mähgang unmittelbar nach der Blüte Anfang September bis Oktober je nach Vegetationsfortschritt . Das Mähgut soll zukünftig grundsätzlich im Seitenbereich der Bundesautobahnen verbleiben, um eine Verschlechterung des Neuaustriebes zu erreichen. Über weitere Maßnahmen wird im Rahmen der Arbeitsgruppe entschieden. Frage 16: Mit welcher Strategie wird das Ambrosia-Aufkommen in der Peripherie bekämpft, um eine weitere flächenmäßige Ausbreitung zu verhindern? Zu Frage 16: In den angrenzenden Gebieten bzw. im Übergangsbereich zur Peripherie ist sowohl auf landwirtschaftlichen Flächen wie auch an den Straßenrändern von Bundes- und Landesstraßen der gleiche Maßstab wie in den unmittelbar betroffenen Gebieten anzuwenden . Frage 17: Ist der Landesregierung bekannt, in wie weit die Empfehlungen des Ministeriums zur Bekämpfung der Beifußblättrigen Ambrosie auf landwirtschaftlichen Flächen umgesetzt werden? Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Bekämpfung auf landwirtschaftlichen Flächen zu forcieren? Zu Frage 17: Belastbare Erkenntnisse, in wie weit die Empfehlungen umgesetzt werden, liegen derzeit nicht vor. Eine Forcierung der Bekämpfung ist Bestandteil des zu erarbeitenden Maßnahmenprogramms . Frage 18: Wie beurteilt die Landesregierung die in ihren Handlungsempfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf Flächen mit gerin- gem Ambrosia-Besatz vor dem Hintergrund, dass die WHO Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft hat? Zu Frage 18: In der Broschüre wird darauf hingewiesen, dass nach der Ernte von Getreide eine zusätzliche Behandlung stattfinden sollte, um abgeschnittene oder aufgelaufene Ambrosia-Pflanzen zu beseitigen. Diese kann mechanisch oder mit Hilfe zugelassener Herbizide erfolgen. Glyphosathaltige Herbizide sind für diese Anwendung zugelassen . Die Broschüre verweist aber im gleichen Kapitel darauf, dass mechanische Maßnahmen zu bevorzugen sind. Zur Frage der gesundheitlichen Beeinträchtigung von Glyphosat wird auf die Veröffentlichungen des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR) verwiesen. Frage 19: Wurde der Antrag der Stadt Drebkau an das MASGF für Maßnahmen der Ambrosiabekämpfung mittlerweile bewilligt? Wenn ja, in welcher Höhe werden Mittel zur Verfügung gestellt? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 19: Der Stadt Drebkau wurde seitens des MASGF der Antrag auf Gewährung von Zuschüssen aus Lottomitteln in Höhe von 9.300,00 Euro am 13.07.2015 in voller Höhe bewilligt. Einen weiteren Antrag der Stadt Vetschau auf Gewährung von Zuschüssen aus Lottomitteln in Höhe von 12.400,00 € hat das MLUL bewilligt. Frage 20: Im Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wurde vorgeschlagen , eine Landeskonferenz zur Ambrosia-Thematik durchzuführen. Plant die Landesregierung eine entsprechende Konferenz? Wenn ja, welches Ziel hat sie und welche Ergebnisse sollen erreichet werden? Zu Frage 20: Mit der gebildeten Arbeitsgruppe wird die Intention einer Landeskonferenz erfüllt (siehe Antwort zu den Fragen 12 und 13). Eine erste Sitzung der auf Initiative des MLUL gebildeten Arbeitsgruppe hat am 22. Juli stattgefunden. Erster Arbeitsschwerpunkt der Gruppe und Ergebnis der Sitzung ist der Entwurf eines Maßnahmenprogramms mit folgender Zielstellung: Im Hauptbelastungsgebiet sollen langfristig die Ambrosiavorkommen auf das Maß anderer Pflanzen mit ähnlichem allergenen Potenzial wie z. B. Beifuß reduziert werden . Die weitere Verbreitung ist zu verhindern. Vorkommen, die außerhalb des Hauptverbreitungsgebietes festgestellt wurden, sind auszurotten. Erforschung der Ursachen zur Ambrosia-Ausbreitung Frage 21: Wie schätzt die Landesregierung den Anteil an der Verbreitung der Ambrosia konkret durch die Verwendung von kontaminiertem Vogelfutter, der Rekultivierung von Tagebauflächen und dem Einsatz von verunreinigtem Bodensubstrat bei Baumaßnahmen ein? Welche anderen Verbreitungswege der Ambrosia sind der Landesregierung bekannt ? Zu Frage 21: Eine grundsätzliche Aussage zum Anteil der Verbreitungsquellen von Ambrosia ist nicht möglich. Die Verwendung von ambrosiabelastetem Vogelfutter ist die Ursache der meisten Vorkommen in privaten Gartenflächen. Diese Vorkommen bestehen zumeist aus einzelnen Pflanzen und haben ein geringes Potenzial, sich zu etablieren. In der Regel werden sie mit der normalen Gartennutzung nach kurzer Zeit wieder beseitigt. Das Verbreitungspotenzial ausgehend von Tagbauflächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden können, wird gegenwärtig als gering eingeschätzt. Hauptquelle der Verbreitung ist nach Einschätzung der Landesregierung gegenwärtig die Verbreitung über ambrosiabelastetes Erdmaterial. Weitere Verbreitungswege können u. a. das Verschleppen von Samen über Mahdtechnik an Straßenrändern bzw. über Bodenbearbeitungs- und Erntetechnik auf landwirtschaftlichen Flächen sein. Frage 22: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung veranlasst, um die weitere Verbreitung der Ambrosia gemäß den identifizierten Ursachen einzudämmen? Zu Frage 22: Neue Ambrosiavorkommen an Straßenrändern bzw. auf landwirtschaftlichen Flächen teilt die Meldestelle des LUGV den zuständigen Fachressorts, dem Landesbetrieb Straßenwesen bzw. dem Pflanzenschutzdienst des LELF mit. Von diesen werden die Beseitigungsmaßnahmen veranlasst. Die einzelnen Maßnahmen werden gegenwärtig im Rahmen der Arbeitsgruppe abgestimmt .