Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2479 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 999 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/2317 Wortlaut der Kleinen Anfrage 999 vom 12.08.2015: Ergebnisbericht zur Stichprobenkontrolle des Schallschutzprogramms BER Am 25.06.2015 wurde der Ergebnisbericht von der Firma Bonk – Maire – Hoppmann GbR zum Thema Stichprobenkontrolle des Schallschutzprogramms BER vorgelegt. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin – Brandenburg hat diese in Auftrag gegeben. Ziel war eine Stichprobenkontrolle anhand von 45 Stichproben nach Aktenlage zur Qualität und Richtigkeit der diesbezüglichen Gutachten und der darauf basierenden Leistungsverzeichnisse. Innerhalb des Berichtes wurde auch beschrieben wie es zur Auswahl der Stichprobe kam: „Die Auswahl der Stichprobe erfolgte durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin- Brandenburg auf Basis der von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zum Stichtag vom 29.09.2014 erstellten Dokumentation aller Schallschutzvorgänge. Es wurden aus sieben Ortslagen jeweils STOB / LV von fünf Objekten, sowie zehn STOB / LV von Beschwerdeführern aus verschiedenen Ortslagen untersucht. Ob die Stichprobe im Hinblick auf die örtliche Verteilung oder die Verteilung nach Gutachterbüros repräsentativ ist, ist nicht bekannt .“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie groß war die Grundgesamtheit der Schallschutzvorgänge (Schalltechnischen Objektbeurteilungen und die darauf basierenden Leistungsverzeichnisse) am Stichtag vom 29.09.2014, die für die Stichprobenwahl berücksichtigt wurde? 2. Welche Gründe lagen für die Festlegung auf die Anzahl von 45 Stichproben vor? 3. Wie hoch ist die Repräsentativität des Stichprobenumfangs in Bezug auf die Grundgesamtheit der Schallschutzvorgänge (Schalltechnischen Objektbeurteilungen und die darauf basierenden Leistungsverzeichnisse) vom 29.09.2014? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie groß war die Grundgesamtheit der Schallschutzvorgänge (Schalltechnischen Objektbeurteilungen und die darauf basierenden Leistungsverzeichnisse) am Stichtag vom 29.09.2014, die für die Stichprobenwahl berücksichtigt wurde? Zu Frage 1: Die Auswahl für die Stichprobenkontrolle erfolgte aus insgesamt 2.993 Wohneinheiten , für die von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) bis zum 29.09.2014 eine Anspruchsermittlung versandt wurde. Frage 2: Welche Gründe lagen für die Festlegung auf die Anzahl von 45 Stichproben vor? Frage 3: Wie hoch ist die Repräsentativität des Stichprobenumfangs in Bezug auf die Grundgesamtheit der Schallschutzvorgänge (Schalltechnischen Objektbeurteilungen und die darauf basierenden Leistungsverzeichnisse) vom 29.09.2014? Zu Frage 2 und 3: Diese Größenordnung ergab sich aus der Notwendigkeit, möglichst schnell und möglichst zielgenau zu einem belastbaren Ergebnis der Stichprobenkontrolle zu kommen. Daher wurden von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) aus den sieben, vom temporären Flugbetrieb auf der Südbahn betroffenen Ortslagen jeweils fünf Stichproben nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die Unterteilung nach Ortslagen diente u.a. der Erfassung aller tätig gewordenen Ingenieurbüros. Gleichzeitig sollten mögliche Unterschiede in Siedlungsstruktur und typischer Beschaffenheit von Wohnraum in den unterschiedlichen Ortslagen abgebildet werden. Darüber hinaus wurden zehn der LuBB vorliegende Beschwerdevorgänge aus dem Bereich der Südbahn mit in die Stichprobenkontrolle aufgenommen.