Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2485 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 955 des Abgeordneten Michael Jungclaus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/2213 Charterbootaufkommen auf Brandenburger Gewässern Wortlaut der Kleinen Anfrage 955 vom 31.07.2015: Die Marina am Röblinsee (Fürstenberg/Havel) weist eine starke Zunahme des Charterbootaufkommens auf. Die Anzahl der zum Verleih angebotenen Boote wuchs nach Angaben der Bürgerinitiative Röblinseesiedlung von zunächst 20 auf 96 Boote im vergangenen Jahr an und soll auf insgesamt 130 Charterboote steigen. Der Ausbau der Liegekapazitäten wird von den AnwohnerInnen und örtlichen Vereinen abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Charterbootaufkommens am Röblinsee? Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Baus von zusätzlichen Steganlagen ? Welche weiteren infrastrukturellen Voraussetzungen müssten an der Marina für eine Erweiterung geschaffen werden? 2. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um sich als Charterbootverleih an Brandenburger Gewässern niederzulassen? 3. Nach welchen Kriterien wird über den Neubau oder eine Erweiterung von Steganlagen für Boote entschieden? 4. Wie ist die Anlage eines Schwimmstegs rechtlich einzuordnen? Ist hierfür keine Genehmigung erforderlich? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie gut ist die benachbarte Schleuse am Röblinsee ausgelastet? Wie sind die durchschnittlichen Wartezeiten? Sieht die Landesregierung hier Kapazitätsprobleme ? Wenn ja, wie soll dem begegnet werden? 6. Wird die Wasserqualität des Röblinsees regelmäßig durch das Land untersucht? Wenn ja, was waren die letzten Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie hat sich das Aufkommen an Charterbooten in Brandenburg insgesamt entwickelt (bitte möglichst differenzieren nach Bootstypen (Segelboote, Motorboote, Bungalowboote usw.) und ob führerscheinpflichtig oder nicht)? An welchen Standorten liegen die meisten Charterboote (bitte Anzahl mit angeben)? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung? 8. Sind der Landesregierung weitere Bauanträge für Steganlagen für Boote in Brandenburg bekannt? Wenn ja, welche Liegekapazitäten sollen jeweils an welchen Standorten geschaffen werden? Für wen sind die Liegeplätze jeweils vorgesehen (Bootsverleih, Vereine usw.)? 9. Wird der Umfang des Bootsverkehrs auf den Brandenburger Gewässern dokumentiert ? Wenn ja, in welcher Form und wo sind die Ergebnisse veröffentlicht? Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg entwickelt und worauf ist dies zurückzuführen? 10. Wie haben sich die Unfallzahlen bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? In welchem Umfang gab es hierbei Personenschäden ? 11. Wie hat sich die Anzahl der Verstöße bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? 12. Wie hat sich die Anzahl der Beanstandungen bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? 13. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Unfallzahlen sowie der Anzahl von Verstößen und Beanstandungen insbesondere im Hinblick auf die Sportbootführerscheinreform aus dem Oktober 2012, die mittlerweile ein führerscheinfreies Fahren von Sportbooten bis 15 PS ermöglicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Charterbootaufkommens am Röblinsee? Wie ist der aktuelle Stand bzgl. des Baus von zusätzlichen Steganlagen? Welche weiteren infrastrukturellen Voraussetzungen müssten an der Marina für eine Erweiterung geschaffen werden? zu Frage 1: Der Wassertourismus im Land Brandenburg und mit ihm der Charterboottourismus hat in den letzten Jahren eine erfreuliche Entwicklung genommen, es ist eine starke Zunahme von Charterbooten festzustellen. Er trägt erheblich zur wirtschaftlichen Leistung und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Land bei. Dies belegt die jüngste Studie "Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus" (im Internet unter http://www.ihkpotsdam .de/starthilfe/Brancheninformationen/tourismus/Thementourismus/wassertou rismus/Das_Projekt_Studie_Wirtschaftliche_Effekte_im_Wassertourismus/2342156). Davon profitieren alle Regionen im Land Brandenburg, somit auch Fürstenberg/Havel und die Anlieger am Röblinsee. Das Revier im Norden Brandenburgs wird zunehmend mit den benachbarten Mecklenburger Gewässern als Einheit von den Wassertouristen wahrgenommen, so dass sich in den letzten Jahren Verkehr auch nach Brandenburg verlagert hat. Der unteren Wasserbehörde liegen Anträge auf Genehmigung weiterer Steganlagen vor, die derzeit bearbeitet werden. Der Röblinsee ist Teil der Bundeswasserstraße Obere Havel-Wasserstraße und fällt damit in die Zuständigkeit des Bundes (Wasserund Schifffahrtsamt Eberswalde). Von dort muss eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung gemäß § 31 Bundeswasserstraßengesetz (Bundesrecht) eingeholt werden. Zu den weiteren infrastrukturellen Voraussetzungen entscheidet die Kommune im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich verankerten kommunalen Selbstverwaltung. Frage 2: Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um sich als Charterbootverleih an Brandenburger Gewässern niederzulassen? zu Frage 2: Der Charterbootverleih ist an keine gesonderten Voraussetzungen nach der Gewerbeordnung sowie auf ihrer Grundlage erlassener Rechtsvorschriften geknüpft. Lediglich der selbstständige Betrieb dieses stehenden Gewerbes ist mit dem Beginn seiner Ausübung gemäß § 14 der Gewerbeordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den praktischen Betrieb dieser Gewerbetätigkeit wäre es aufgrund der in Frage 1 genannten Voraussetzungen zielführend, bereits zu diesem Zeitpunkt über die für Anlegestellen erforderliche strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung gemäß § 31 Bundeswasserstraßengesetz zu verfügen. Frage 3: Nach welchen Kriterien wird über den Neubau oder eine Erweiterung von Steganlagen für Boote entschieden? zu Frage 3: Nach § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) bedarf die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Steganlagen der Genehmigung der unteren Wasserbehörde. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn dem beabsichtigten Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen und das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Die Genehmigung schließt alle weiteren für das Vorhaben nach Landesrecht und nach dem Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen öffentlichrechtlichen Zulassungen ein. Frage 4: Wie ist die Anlage eines Schwimmstegs rechtlich einzuordnen? Ist hierfür keine Genehmigung erforderlich? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 4: Schwimmstege sind i.d.R. Anlagen in Gewässern i.S. des § 87 BbgWG, die einer wasserrechtlichen Anlagengenehmigung bedürfen. Ausgenommen von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 87 BbgWG sind Fähren und Anlagen, die der erlaubnispflichtigen Benutzung, der Gewässerunterhaltung oder dem Ausbau des Gewässers dienen, einer anderen behördlichen Zulassung aufgrund des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, des Wassergesetzes des Landes Brandenburg oder der Bauordnung bedürfen oder in einem bergrechtlichen Betriebsplan zugelassen werden. Frage 5: Wie gut ist die benachbarte Schleuse am Röblinsee ausgelastet? Wie sind die durchschnittlichen Wartezeiten? Sieht die Landesregierung hier Kapazitätsprobleme? Wenn ja, wie soll dem begegnet werden? zu Frage 5: In der Nachbarschaft zum Röblinsee gibt es zwei Schleusen: Nordwestlich des Röblinsees die Schleuse Steinhavel und östlich des Röblinsees die Schleuse Fürstenberg . Über Daten für die Schleusen an Wasserstraßen des Bundes kann nur die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Angaben machen. Aus den Erhebungen zur Entwicklung des Wassersportentwicklungsplans ist bekannt, dass beide Schleusen im Zeitraum 1997 bis 2007 gemittelte Schleusungszahlen der Kategorie V hatten, d.h. jährlich zwischen 20.000 und 30.000 Schleusungen. Aktuellen Ermittlungen aus den Jahren 2011 bis 2013 zufolge sind beide Schleusen der Kategorie IV zugeordnet. D.h. die Schleusungszahlen sind auf 10.000 bis 20.000/Jahr gesunken. Es ist bekannt, dass sich an einzelnen Tagen Wartezeiten für die Wassertouristen ergeben können, deren Umfang jedoch nicht im Detail bekannt ist. Frage 6: Wird die Wasserqualität des Röblinsees regelmäßig durch das Land untersucht? Wenn ja, was waren die letzten Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 6: Der Röblinsee wird zum einen als gegenüber der EU nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtiges Gewässer hinsichtlich der Gewässergüte im operativen Monitoringprogramm mit problemorientierter Messfrequenz auf chemische und biologische Parameter durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz untersucht. Die letzte Untersuchung war 2010. Die Ergebnisse sind im Gewässersteckbrief online abrufbar unter http://www.mlul.brandenburg.de/w/seen/135_Roeblinsee.pdf. Zum anderen wird die Badegewässerqualität des Röblinsees als berichtspflichtiges EU-Badegewässer nach der Badegewässerrichtlinie zum Schutz der menschlichen Gesundheit aufgrund der Badegewässerrichtlinie durch den Landkreis Oberhavel untersucht. Die Überwachungs- und Einstufungsergebnisse werden der Öffentlichkeit mit der interaktiven Badestellenkarte des Landes (www.badestellen.brandenburg.de) regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt. In allgemeiner Form können die Ergebnisse auch im RBB-Videotext auf Tafel 770 abgerufen werden. Frage 7: Wie hat sich das Aufkommen an Charterbooten in Brandenburg insgesamt entwickelt (bitte möglichst differenzieren nach Bootstypen (Segelboote, Motorboote, Bungalowboote usw.) und ob führerscheinpflichtig oder nicht)? An welchen Standorten liegen die meisten Charterboote (bitte Anzahl mit angeben)? Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung? zu Frage 7: Auf Grundlage der aktuellen Studie über "Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus in Berlin und Brandenburg" liegen erstmals belastbare Zahlen über den Wassertourismus in der Region vor. Aktuell konnten bei den heutigen Anbietern in der Region Berlin und Brandenburg 1.124 Motoryachten/Hausboote/Segelboote und 156 Flöße (Bungalowboote etc.) für mehrtägige Bootstouren ermittelt werden, wobei der Anteil der Segelyachten mit unter 3 % sehr gering ist. Die Zahl der Boote unter 15 m Länge ist nicht bekannt; nur diese dürfen gemäß § 9 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 4 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSchSportbootVermV) auf den gemäß Anlage 5 (zu § 9 Absatz 2 Nr. 1) der BinSchSportbootVermV bezeichneten Wasserstraßen des Bundes (Charterscheinreviere) gefahren werden. Auf den Landeswasserstraßen gilt für Charterboote die "Verordnung zum Führen von Charterbooten ohne Fahrerlaubnis auf ausgewählten schiffbaren Gewässern des Landes Brandenburg." Die Standorte der Charterboote sind im Detail nicht bekannt. Zur Bewertung der bisherigen Entwicklung des Wassertourismus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 8: Sind der Landesregierung weitere Bauanträge für Steganlagen für Boote in Brandenburg bekannt? Wenn ja, welche Liegekapazitäten sollen jeweils an welchen Standorten geschaffen werden? Für wen sind die Liegeplätze jeweils vorgesehen (Bootsverleih, Vereine usw.)? zu Frage 8: Im LUGV, das als obere Wasserbehörde für die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung von Gewässerausbauvorhaben zuständig ist, befinden sich gegenwärtig Planungen von folgenden Anlagen in der Bearbeitung: - Hafen Liebenwalde mit ca. 25-35 Liegeplätzen (Vollständigkeitsprüfung), - Sportboothafen in Zerpenschleuse mit ca. 110 Liegeplätzen (im Genehmigungsverfahren), beide im Bereich des Langen Trödels, der in absehbarer Zeit fertiggestellt und wiedereröffnet wird. Die Genehmigungen nach § 87 BbgWG werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten als untere Wasserbehörde erteilt. Die erfragten Angaben könnten nur mit nicht zumutbarem Aufwand bei den unteren Wasserbehörden ermittelt werden. Frage 9: Wird der Umfang des Bootsverkehrs auf den Brandenburger Gewässern dokumentiert? Wenn ja, in welcher Form und wo sind die Ergebnisse veröffentlicht? Wie hat sich das Verkehrsaufkommen in den vergangenen zehn Jahren in Brandenburg entwickelt und worauf ist dies zurückzuführen? zu Frage 9: Das Verkehrsaufkommen auf Landesgewässern wird nicht erfasst und dokumentiert. Für Bundesgewässer sind die Wasserstraßenämter des Bundes zuständig. Gleichwohl ist eine allgemeine Zunahme des Wassertourismus zu verzeichnen. Der Erfolg in Brandenburg ist nicht zuletzt auf innovative Angebote wie die HuckleberryFinn -Flöße oder Bungalowboote zurückzuführen. Frage 10: Wie haben sich die Unfallzahlen bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? In welchem Umfang gab es hierbei Personenschäden? zu Frage 10: Vorbemerkung zu den nachfolgenden Angaben (gilt auch für die Antworten zu Fragen 11 und 12): Aufgrund der Neuregelung des Führerscheinrechtes ("15 PS-Regelung"; Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 2. Oktober 2012 (BGBl. 2012, I, Nr.47, S. 2102)) zum Ablauf der Saison 2012 kam die Neuregelung erst im Jahr 2013 zum Tragen. Erst ab diesem Zeitpunkt erfolgte auch die gesonderte statistische Erfassung der Unfälle von Motorbooten, die ohne Führerschein geführt werden. Für den Vergleich mit den Daten bis 2012 sollte dies bitte berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind für die Zeit bis 2002 keine vergleichbaren statistischen Daten verfügbar. Die dargestellten Zahlen beinhalten lediglich die Fälle, die bei der Wasserschutzpolizei bekannt geworden sind. Unfallzahlen bei Motorbooten in Brandenburg: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 141 134 84 120 117 101 162 123 139 120 138 138 Mit führerscheinfreien Fahrzeugen verzeichnete die Wasserschutzpolizei (WSP) in Brandenburg in den Jahren 2013 und 2014 23 bzw. 21 Unfälle. Bei den registrierten Unfällen wurden in den Jahren durchschnittlich 15 Personen verletzt (zwischen 6 Personen im Jahr 2010 und 25 im Jahr 2004). Bei Unfällen unter Beteiligung führerscheinfreier Fahrzeuge wurden 2014 drei Personen und 2013 eine Person verletzt (zum Vergleich: Insgesamt wurden in 2014 8 Personen verletzt, im Jahr 2013 7 Personen). Frage 11: Wie hat sich die Anzahl der Verstöße bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? zu Frage 11: (Siehe Vorbemerkung zur Antwort auf Frage 10) Verstöße bei Motorbooten in Brandenburg 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 3410 4626 4710 4940 5035 6045 5974 5002 4312 4662 5075 5132 Im Jahr 2014 wurden 5.132 Verstöße gegen schifffahrtsrechtliche Gesetze /Verordnungen (5.075 Verstöße in 2013) in der Sportbootschifffahrt verfolgt. Auf die führerscheinfrei geführten Fahrzeuge entfielen 2014 631 Verstöße (410 Verstöße in 2013). Dies entspricht einem Anteil von 12,3% (2013 8,1%). Frage 12: Wie hat sich die Anzahl der Beanstandungen bei Motorbooten in Brandenburg zumindest seit dem Jahr 2000 entwickelt (bitte untergliedern nach führerscheinpflichtigen und nicht führerscheinpflichtigen Booten)? zu Frage 12: (Siehe Vorbemerkung zur Antwort auf Frage 10) Beanstandungen im Rahmen der Kontrollen von Motorbooten in Brandenburg (erst ab 2007 dokumentiert): 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 k.A. k.A. k.A. k.A. 4797 5953 5837 4893 4309 4629 4984 5091 Von den führerscheinfreien Sportmotorbooten wurden 1.209 Fahrzeuge (551 Fahrzeuge in 2013) beanstandet, was einem Anteil von 23,7 % der beanstandeten Sportboote (11,1 % in 2013) entspricht. Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Unfallzahlen sowie der Anzahl von Verstößen und Beanstandungen insbesondere im Hinblick auf die Sportbootführerscheinreform aus dem Oktober 2012, die mittlerweile ein führerscheinfreies Fahren von Sportbooten bis 15 PS ermöglicht? zu Frage 13: Derzeit lassen sich keine nennenswerten Auswirkungen der Neuregelung belegen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind keine signifikanten Sicherheits- /Verkehrsbeeinträchtigungen erkennbar. Eine tragfähige, seriöse Einschätzung wird erst über einen längeren Betrachtungszeitraum möglich sein. Die Wasserschutzpolizei (WSP) des Landes Brandenburg verfolgt dazu die Entwicklung. Intern rechnete die WSP erst ab der Saison 2014 mit stärkerer Nutzung der Regelung , da dann auch Anbieter von Bootstechnik vermehrt technische Angebote in Ausgestaltung der Regelungen offerierten. Dies lässt sich jedoch aus den Erhebungen bisher nicht ableiten. Im Ergebnis ist keine signifikante Zunahme der Schiffsunfälle oder der Beanstandungsquote in den Jahren 2013 und 2014 im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Führerscheinregelung zu verzeichnen.