Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2488 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 996 der Abgeordneten Birgit Bessin, Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2314 Haftpflichtversicherung für Asylbewerber Wortlaut der Kleinen Anfrage 996 vom 13.08.2015: Unabhängig von der Unterbringungsart von Asylbewerbern sind diese selbstverständlich im Alltag und damit im öffentlichen Raum unterwegs. Hier kann es, wie überall, zu Vorfällen kommen, die einen Haftpflichtanspruch begründen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Haftpflichtfälle, verursacht durch Asylbewerber sind im Land Brandenburg in den letzten beiden Jahren bekannt geworden? 2. Wie und durch wen sind aufgetretene Haftpflichtfälle reguliert worden? 3. Welche anderen, nicht staatlichen Organisationen haben möglicherweise geholfen, entstandene Schäden? 4. Welche Regularien sind allgemein vorgesehen, ist es perspektivisch geplant, Asylbewerber z.B. über Gruppenverträge in einer Haftpflichtversicherung zu versichern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Haftpflichtfälle, verursacht durch Asylbewerber sind im Land Brandenburg in den letzten beiden Jahren bekannt geworden? Frage 2: Wie und durch wen sind aufgetretene Haftpflichtfälle reguliert worden? Frage 3: Welche anderen, nicht staatlichen Organisationen haben möglicherweise geholfen, entstandene Schäden? zu den Fragen 1 bis 3: Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) sind im genannten Zeitraum keine Haftpflichtfälle aufgetreten. Hinsichtlich der in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebrachten Asylsuchenden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über Haftpflichtfälle vor. Frage 4: Welche Regularien sind allgemein vorgesehen, ist es perspektivisch geplant , Asylbewerber z. B. über Gruppenverträge in einer Haftpflichtversicherung zu versichern? zu Frage 4: Asylsuchende müssen wie alle anderen Privatpersonen in Deutschland nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit ihrem pfändbaren Vermögen für einen von ihnen verursachten Schaden haften. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung besteht in Deutschland nur für den Halter oder die Halterin eines Kraftfahrzeuges. Weitere gesetzliche Regelungen, insbesondere zur Pflichtversicherung von durch Asylsuchende verursachte Haftungsschäden durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung existieren nicht. Das Landesaufnahmegesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz enthält auch keine rechtliche Verpflichtung, von Asylsuchenden verursachte Schäden durch die öffentliche Hand auszugleichen. Die ZABH plant für ihren Zuständigkeitsbereich nicht, für Asylsuchende eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass Landkreise oder kreisfreie Städte für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich den Abschluss entsprechender Gruppenversicherungen für Asylsuchende planen.