Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2518 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 977 der Abgeordneten Iris Schülzke BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/2280 Wie weiter mit dem Müll? Wortlaut der Kleinen Anfrage 977 vom 12.08.2015: In den Gemarkungen Hillmersdorf und Oelsig lagern verschiedenste Abfälle. Mehrere Brände auf den Deponien, zuletzt in Oelsig im Juni 2015 durch Brandstiftung, haben immer wieder für Verunsicherung bei den Bürgern in den angrenzenden Ortschaften gesorgt. Im Abfallwirtschaftsplan des Landes ist die Aufgabe der „Gewährleistung der gemeinwohlverträglichen Beseitigung nichtverwertbarer Abfälle“ festgestellt, ebenso „eine konsequente Umsetzung des Prinzips der Nachhaltigkeit, in dem ökologische, ökonomische und soziale Aspekte bei der Abfallbewirtschaftung berücksichtigt werden .“ In Hillmersdorf lagern Mischabfälle, darunter medizinischer Restmüll (direkt vom Patienten abgenommene Wundverbände, auch Spritzen, usw.), in Oelsig lagern Reifen, Schrott und Ähnliches. Beide Deponien befinden sich in Ortsnähe, Hillmersdorf ist leicht eingezäunt, die Reifendeponie ist frei zugänglich. Aus der Bevölkerung und der Kommunalverwaltung gibt es seit Jahren unzählige Bemühungen den Rückbau der Deponien einzuleiten. Die Reifen wurden in Oelsig auf einer ehemaligen Stallanlage und einer Ackerfläche verkippt, in Hillmersdorf wurden der Restmüll, einschließlich der medizinischen Abfälle offen in einem ehemaligen Betriebshof verkippt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche aktuellen Pläne gibt es, diese Deponien zu beseitigen? 2. Für das „Reifenlager“ Oelsig gab es vor wenigen Jahren wiederholt Interessenten , die Reifen und Schrott entsorgen wollten, was immer an rechtlichen Bedingungen scheiterte. Gibt es Unternehmungen in Brandenburg, die Altreifen verarbeiten, verwenden oder verwerten? 3. Gibt es in den Nachbarländern, Unternehmungen die Altreifen verwerten können ? 4. In welchen Abständen werden die Kontrollen in diesen Deponien durchgeführt und wann wurden diese durchgeführt? 5. Erfolgten Messungen und gibt es konkrete Belastungen für Mensch und Umwelt ? Ist der Boden z. Bsp. mit Ölen und Fetten, oder anderen Schadstoffen belastet? 6. Sind die medizinischen Abfälle auf Krankheitskeime, resistente Bakterien, Aids o. Ä. untersucht worden, um mögliche Infektionen gegebenenfalls auszuschließen ? 7. Besteht eine Gefahr fürs Grundwasser und sind dort Messungen durchgeführt worden? 8. Welche Auflagen gab es in den Deponien in den letzten 10 Jahren und welche wurden umgesetzt? (bitte einzeln auflisten) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundsätzlich ist festzustellen, dass es sich bei Hillmersdorf und Oelsig nicht um Deponien , sondern um Abfallbehandlungsanlagen handelt, die nicht mehr betrieben werden. Die Zuständigkeit für die Überwachung des Reifenlagers in Oelsig liegt gemäß Anlage 2 der Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung – AbfBodZV vom 23. September 2004 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. September 2014) beim Landkreis Elbe-Elster. Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Bei dem Abfalllager der ehemaligen REKU GmbH in Stechau/Hillmersdorf handelt es sich um eine nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz genehmigte Abfallbehandlungsanlage. Die Zuständigkeit für die Überwachung liegt gemäß Anlage 2 AbfBodZV beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Die nachfolgenden Antworten beziehen sich deshalb nur auf das Lager der REKU GmbH in Stechau/Hillmersdorf. Frage 1: Welche aktuellen Pläne gibt es, diese Deponien zu beseitigen? Zu Frage 1: Seitens des LUGV wurden alle verwaltungsrechtlichen Mittel (Beseitigungsanordnung / Zwangsgeldfestsetzung) ausgeschöpft, um eine Entsorgung der Abfälle zu erreichen. Diese Bemühungen blieben mangels nicht vorhandener bzw. nicht ausreichender Vermögenswerte erfolglos. Nach Einschätzung der zuständigen Überwachungsbehörde , dem LUGV, gehen von dem Lager der ehemaligen REKU GmbH keine unmittelbaren Gefahren für Mensch und Umwelt aus. Eine Finanzierung der Entsorgung der dort lagernden Abfälle aus Haushaltsmitteln des Landes Brandenburg kommt deshalb nicht in Frage. Frage 2: Für das „Reifenlager“ Oelsig gab es vor wenigen Jahren wiederholt Interessenten, die Reifen und Schrott entsorgen wollten, was immer an rechtlichen Bedingungen scheiterte. Gibt es Unternehmungen in Brandenburg, die Altreifen verarbeiten, verwenden oder verwerten? Zu Frage 2: Über Bemühungen, aus dem Reifenlager Oelsig Reifen und Schrott zu entsorgen, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Es existieren im Land Brandenburg neun Unternehmen, die Reifen verarbeiten, verwenden bzw. verwerten. Frage 3: Gibt es in den Nachbarländern, Unternehmungen die Altreifen verwerten können? Zu Frage 3: Zu Unternehmen in Nachbarländern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 4: In welchen Abständen werden die Kontrollen in diesen Deponien durchgeführt und wann wurden diese durchgeführt? Zu Frage 4: Es gibt seitens des LUGV keinen speziellen Kontrollplan für das Abfalllager in Stechau. Das LUGV kontrolliert diese Anlage in Abständen von ca. einem Jahr hinsichtlich Veränderungen durch Inaugenscheinnahme. Die letzte Kontrolle erfolgte am 25.06.2015. Darüber hinaus gibt es seit Juni 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Amt Schlieben, dem Landkreis Elbe-Elster und dem LUGV zu koordinierten Kontrollen der Anlage und der Sicherung des Geländes. Frage 5: Erfolgten Messungen und gibt es konkrete Belastungen für Mensch und Umwelt? Ist der Boden z. Bsp. mit Ölen und Fetten, oder anderen Schadstoffen belastet? Zu Frage 5: Im Zusammenhang mit den behördlichen Ermittlungen wurden Boden- und Grundwasseruntersuchungen durchgeführt. Es konnten keine Kontaminationen bzw. Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden. Frage 6: Sind die medizinischen Abfälle auf Krankheitskeime, resistente Bakterien, Aids o. Ä. untersucht worden, um mögliche Infektionen gegebenenfalls auszuschließen? Zu Frage 6: Eine bakteriologische und virologische Kontrolle der medizinischen Abfälle wurde nicht gezielt durchgeführt. Frage 7: Besteht eine Gefahr fürs Grundwasser und sind dort Messungen durchgeführt worden ? Zu Frage 7: Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen und verwaltungsrechtlichen Ermittlungen wurden umfangreiche Beprobungen und Untersuchungen der Abfallläger durchgeführt. Es kann festgestellt werden, dass Grundwasserverunreinigungen und Bodenkontaminationen nicht gegeben sind. Frage 8: Welche Auflagen gab es in den Deponien in den letzten 10 Jahren und welche wurden umgesetzt? (bitte einzeln auflisten) Zu Frage 8: Folgende verwaltungsrechtliche Verfügungen erfolgten seitens des LUGV: * 22.07.2008: - Erlass einer Ordnungsverfügung (OV) zur Beseitigung der illegal gelagerten Abfälle mit sofortiger Vollziehung * 29.10.2008 - Erlass einer nachträglichen Anordnung zur Erbringung einer Sicherheitsleistung für die genehmigte Anlage * 14.11.2008 - Strafanzeige wegen Verdacht einer Straftat nach § 327 StGB gestellt * 11.08.2009 - Erlass einer OV für die genehmigte Anlage (Betriebsuntersagung und Rückbau der Abfalllagerung) * 13.08.2009 - Festsetzung von Zwangsgeld im Vollzug d. OV v. 22.07.2008 * 21.02.2011 - OV als Beseitigungsanordnung, erlassen gegen den neuen Eigentümer Den Verfügungen wurde nicht Folge geleistet. Zwangsgelder konnten nicht beigetrieben werden, da die verantwortlichen Personen mittellos sind (eidesstattliche Erklärung liegt nach Mitteilung der Landeskasse vor); die Gesellschaft wurde aufgelöst.