Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2519 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 957 der Abgeordneten Isabelle Vandré der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2218 Psychische Belastung von Studierenden Wortlaut der Kleinen Anfrage 957 vom 03.08.2015: Nach einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) braucht jede/r sechste angehende Akademiker/in professionelle Hilfe, um mit Stress im Studium umgehen zu können. Auch ist die Zahl der Studierenden, die Medikamente gegen Nervenleiden verschrieben bekommen, von 2013 auf 2014 um 17 Prozent gestiegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hat sie über die zunehmende psychische Belastung von Studierenden? 2. Wie viele Studierende wurden mit Symptomen wie z.B. Prüfungsangst, Stress, Depression u.a. in den vergangenen Jahren von den Studentenwerken oder den Hochschulen beraten? Inwiefern gibt es hier Unterschiede zwischen den Hochschulstandorten? 3. Welche Gründe sieht die Landesregierung für psychische Belastung von Studierenden ? 4. Inwiefern teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Druck auf Studierende durch die Studienstrukturreform deutlich zugenommen hat? 5. Welche Unterstützung gibt es für solche Studierenden seitens der Studentenwerke bzw. der Hochschulen? 6. Welche präventiven Angebote gibt es seitens der Studentenwerke bzw. der Hochschulen? 7. Inwiefern sind die Studentenwerke bzw. die Hochschulen ausreichend auf den gestiegenen Bedarf vorbereitet? 8. Welche Maßnahmen im Bereich von Studium und Lehre würden zu einer Verringerung der psychischen Belastung beitragen und inwiefern sieht die Lan- desregierung die Notwendigkeit, hier selbst aktiv zu werden bzw. die Hochschulen zu Veränderungen bewegen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat sie über die zunehmende psychische Belastung von Studierenden ? Zu Frage 1: Nach aktuellen Angaben der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (2013) geben 7% der Studierenden an deutschen Hochschulen eine gesundheitliche Beeinträchtigung an, die veränderte Studienbedingungen verlangt, um den Studienerfolg zu sichern. Von diesen gesundheitlichen Beeinträchtigungen umfasst ein Anteil von ca. 42 % psychische Erkrankungen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Studierende mit psychischen Erkrankungen an den brandenburgischen Hochschulen immatrikuliert sind. Die brandenburgischen Hochschulen bewerten die Situation einer psychischen Belastung von Studierenden differenziert. Etwa die Hälfte der Hochschulen sieht eine zunehmende Tendenz psychischer Belastung der Studierenden, insbesondere aufgrund der Nachfrage von Beratungsangeboten. Im Übrigen sehen die Hochschulen jedoch keine zunehmenden psychischen Belastungen. Frage 2: Wie viele Studierende wurden mit Symptomen wie z.B. Prüfungsangst, Stress, Depression u.a. in den vergangenen Jahren von den Studentenwerken oder den Hochschulen beraten? Inwiefern gibt es hier Unterschiede zwischen den Hochschulstandorten ? Zu Frage 2: Die Hochschulen erfassen keine Fallzahlen zur Inanspruchnahme von Beratungsangeboten , insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen. Die Psychologische Beratungsstelle der Universität Potsdam verzeichnete für das Jahr 2013 rund 400 Kontakte. Im Rahmen des Projekts „back UP team“ nahmen im Zeitraum 2011 bis 2013 ca. 200 Studierende und im Zeitraum 2014 bis 2015 noch einmal ca. 100 Studierende an Beratungsangeboten teil. Die Studentenwerke Potsdam und Frankfurt (Oder) verweisen auf ein annähernd konstantes Niveau der Anzahl von Studierenden mit psychischen Belastungen sowie der Nachfrage von Beratungs- und Betreuungsleistungen in den letzten Jahren. Anzahl der Studierenden mit psychischen Belastungen (Beratungsstellen der Studentenwerke ): Standort: 2013 2014 Potsdam 134 129 Brandenburg 29 28 Wildau 31 32 Frankfurt (Oder) 8 4 Eberswalde 31 31 Cottbus 41 41 Gesamt 274 265 Unterschiede zwischen den Hochschulstandorten resultieren zum einen aus dem Verhältnis der Anzahl von Studierenden mit psychischen Belastungen zur Gesamtzahl der Studierenden der einzelnen Hochschulen, zum anderen aus Art und Umfang der Beratungsangebote, wie auch der individuell fallbezogenen Inanspruchnahme dieser Angebote. Eine mögliche Häufung der Beratung verschiedener Symptome an den einzelnen Hochschulstandorten wird aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfasst. Frage 3: Welche Gründe sieht die Landesregierung für psychische Belastung von Studierenden ? Zu Frage 3: Psychische Belastungen von Studierenden korrelieren mit den allgemein bekannten psychischen Belastungen in der Gesellschaft. Einhergehend mit der Offenheit des Umgangs mit diesen Belastungen in der Gesellschaft zeigt sich auch die Bereitschaft Beratungsangebote anzunehmen, so auch im Studium. Dabei sind die zugrundeliegenden Probleme für psychische Belastungen von Studierenden individuell, heterogen und komplex. Persönliche und studienbezogene Probleme interagieren miteinander . Der Landesregierung liegen jedoch keine wissenschaftlichen Untersuchungen oder Befragungen von Studierenden vor, die verallgemeinernde Schlussfolgerungen zulassen. Frage 4: Inwiefern teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Druck auf Studierende durch die Studienstrukturreform deutlich zugenommen hat? Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine deutliche Zunahme des Drucks auf Studierende an den brandenburgischen Hochschulen durch die Studienstrukturreform schließen lassen. Hierzu wird auch auf den Bericht der Landesregierung „Bilanz zu den Wirkungen der Bologna-Reform in Brandenburg“ (DS 5/2692) insbesondere Abschnitt VI.7 – Die Arbeitsbelastung der Studierenden (S. 141 f.) und Abschnitt VII – Die Studierendenzufriedenheit (S. 147) verwiesen. Frage 5: Welche Unterstützung gibt es für solche Studierenden seitens der Studentenwerke bzw. der Hochschulen? Zu Frage 5: Studentenwerke und Hochschulen unterstützen Studierende mit psychischen Belastungen (auch präventiv) mit einer großen Vielfalt von komplexen wie spezifischen Maßnahmen, mit denen sie erforderliche Voraussetzungen schaffen, um einen Studienerfolg zu ermöglichen. Diese zielen grundsätzlich darauf ab, Studierenden bereits vor Aufnahme des Studiums und in den verschiedenen Studienphasen ausreichend allgemeine und individuelle Betreuungs- und Beratungsangebote anzubieten, um Situationen zu vermeiden, die zu schweren psychischen Belastungen führen können. Seitens der Studentenwerke werden Studierende mit psychischen Belastungen durch psychotherapeutische Beratungsstellen unterstützt. Anlaufstellen für Studierende mit psychischen Belastungen an den Hochschulen sind u.a. Studienberatung, Studierendenservice, Behindertenbeauftragte, Familienbüro. Ziel ist es, die betreffenden Studierenden zu stabilisieren und an fachkompetente Beratungsinstanzen zu vermitteln. Zu den von den Hochschulen vorgehaltenen Angeboten gehören Einzelberatungen (bspw. als Erstberatungen mit Clearing-Charakter, Kriseninterventionen oder begleitende Coaching-Sitzungen in der Studienendphase), telefonische und E-MailBeratungen , Plattformen des Austauschs von Studierenden untereinander, sowie Gruppenangebote (psychologische Workshops und Seminare), deren Themen kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt werden. Ergänzend kommt einer weiteren Anzahl von unterstützenden Maßnahmen vor allem präventive Bedeutung zu, wie z.B. Tutorien, Mentorenprogrammen oder abgestuften Beratungssystemen, die in Rahmenprüfungs- und Studienordnungen verankert sind. Diese ermöglichen eine Fachstudienberatung, wenn bestimmte Grenzen im Leistungsfortschritt unterschritten werden, und konkrete Hilfestellung für Studierende, die nicht von sich aus Beratung suchen. Strukturell sind die Angebote für Studierende mit psychischen Belastungen sowohl an den Hochschulen selbst, als auch mit den Studentenwerken und externen Fachstellen (z.B. sozialpsychiatrische Dienste, psychologische Beratungsstellen, stationäre Versorgungsträger) vernetzt. Frage 6: Welche präventiven Angebote gibt es seitens der Studentenwerke bzw. der Hochschulen ? Zu Frage 6: Zu den bereits unter Frage 5 dargelegten Präventivmaßnahmen treten weitere vielfältige und komplexe Maßnahmen der Hochschulen hinzu, wie die Angebote der Carreerservices und des Colleges an der BTUCS – hier in der Phase der Studienorientierung bzw. –vorbereitung. Zu diesen zählen ebenfalls Beratung und Trainings zum Selbst- und Zeitmanagement, wissenschaftlichen Arbeiten, zu Schreibblockaden etc.. Präventive Maßnahmen im Rahmen des Diversity Managements setzen insbesondere bei der Heterogenität der Studierenden an. Schließlich zielen auch Programme zu gesundheitsgerechtem Verhalten durch Bewegung, gesunde Ernährung, Stressabbau und Zeitmanagement, wie z. Bsp. von der TH Wildau und der Technikerkrankenkasse gemeinsam getragen, auf Prävention ab. Frage 7: Inwiefern sind die Studentenwerke bzw. die Hochschulen ausreichend auf den gestiegenen Bedarf vorbereitet? Zu Frage 7: Im Rahmen der Hochschulautonomie werden die vorgenannten vorhandenen einschlägigen Angebote und Netzwerke der Studentenwerke und Hochschulen perspektivisch erhalten bzw. bedarfsorientiert weiterentwickelt und ausgebaut. Aufgrund der zunehmenden Heterogenität der Studierenden und den damit verbundenen hohen Anforderungen unternehmen die Hochschulen Anstrengungen, die Mitarbeiter in ihren Kompetenzen durch Weiterbildungsangebote weiter zu stärken. Die staatliche Finanzhilfe für die Studentenwerke wurde für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 gegenüber dem Jahr 2014 um 200 T€ erhöht. Dadurch wird es möglich, das Beratungsangebot der Studentenwerke nachhaltig zu stärken. Frage 8: Welche Maßnahmen im Bereich von Studium und Lehre würden zu einer Verringerung der psychischen Belastung beitragen und inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit, hier selbst aktiv zu werden bzw. die Hochschulen zu Veränderungen bewegen? Zu Frage 8: Über geeignete Maßnahmen im Bereich von Studium und Lehre haben die Landeshochschulen im Rahmen der Hochschulautonomie zu befinden. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, dass sich die Landeshochschulen ihrer diesbezüglichen Verpflichtung nicht bewusst seien. Gesetzliche Regelungen, insbesondere im Brandenburgischen Hochschulgesetz und der Hochschulprüfungsverordnung (HSPV) vom 4. März 2015 (GVBl. II Nr.12) setzen normativ die erforderlichen Rahmenbedingungen . Exemplarisch seien genannt:  Nachsteuerung bei der Arbeitsbelastung von Studierenden durch konkrete Regelungen in § 4 HSPV zur Modularisierung des Lehrangebots,  Ausschöpfung von Bandbreiten der Regelstudienzeit: § 3 Abs. 2 HSPV: Die strukturelle und inhaltliche Gliederung des Studiengangs muss die Studierbarkeit des Lehrangebots einschließlich der praktischen Studienabschnitte sowie des Abschlusses aller Module innerhalb der Regelstudienzeit gewährleisten.  Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 HSPV sollen die Studiengänge so gestaltet werden, dass sie Zeiträume für Studienaufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis bieten (Mobilitätsfenster).  Weiterhin müssen die Hochschulen gemäß § 19 Abs. 1 S. 4, § 22 Abs. 1 S. 4 und 5 sowie § 23 Abs. 2 BbgHG in den Studien- und Prüfungsordnungen sowie in den Rahmenordnungen für alle Studiengänge Härtefallregelungen und Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs bei Studierenden mit Kinderbetreuungs - und Pflegepflichten sowie von Studierenden mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen (§ 19 Abs. 1 Satz 5 BbgHG) und Behinderungen vorsehen.  Möglichkeiten der Prüfungswiederholung bei Nichtbestehen bzw. Notenverbesserung , § 6 Abs. 4 HSPV. War den Hochschulen bislang die Anzahl der Wiederholungsversuche freigestellt, so sieht die neue Hochschulprüfungsverordnung zum Schutz der Studierenden vor, dass Modulprüfungen bei Nichtbestehen in der Regel mindestens zweimal wiederholt werden können.  Im Regelfall erfolgt nur eine Prüfung pro Modul; der Prüfungsumfang ist auf das notwendige Maß zu beschränken, § 6 Abs. 1 HSPV.  Weiterhin sind Maßnahmen zur Weiterentwicklung der strukturierten Studieneingangsphase , insbesondere der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, Aufbau von Colleges zum Ausgleich von Wissensdefiziten und zur Integration in die fachwissenschaftliche Arbeit zu nennen.  Mit dem Ausbau der Qualitätssicherung im Bereich Studium, Prüfung und Lehre unter Beteiligung der Studierenden sowie regelmäßiger Evaluationen der Lehre gemäß § 27 Abs. 1 und 2 BbgHG sowie der regelmäßigen Berichterstattung zum Qualitätsmanagement der Hochschulen gegenüber der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörde sind weitere Maßnahmen vorgesehen. Die Weiterentwicklung der internen Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen wird regelmäßig in der vom Wissenschaftsministerium durchgeführten AG Qualität der Lehre , in der die Vizepräsidentinnen und -präsidenten für Lehre und Studium aller Landeshochschulen vertreten sind, erörtert und ausgewertet.