Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2524 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1008 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/2331 Bewährungshilfe für Erwachsene und Jugendliche in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1008 vom 14. August 2015: Die Bewährungshilfe trägt maßgeblich zur Resozialisierung von Straftätern bei, damit diese nicht wieder straffällig werden. Bewährungshelfer unterstützen verurteilte Straftäter , deren Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, beim Kontakt mit den Behörden, bei der Suche nach geeigneten therapeutischen Beratungsstellen und Einrichtungen oder bei sonstigen Alltagsproblemen. Diese Betreuung und Beratung in allen Lebenslagen geht ein her mit der Aufgabe, die gerichtlichen Auflagen und Weisungen sowie die Lebensführung der verurteilten Straftäter zu kontrollieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftäter wurden in Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde? 2. Für wie viele dieser verurteilten Straftäter wurde jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 ein Bewährungshelfer bestellt? 3. Wie viele Bewährungshelfer gab es jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 in Brandenburg? 4. Wie hat sich das Verhältnis von Männern und Frauen, die als Bewährungshelfer /innen tätig sind, jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 entwickelt (Bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 5. Wie hat sich das Verhältnis von verurteilten Straftätern mit Bewährungshilfe und Bewährungshelfern jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 in Brandenburg und im Bundesvergleich entwickelt (Bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 6. Wie viele Personalstellen gab es in der Bewährungshilfe des Landes Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 und wie viele davon waren tatsächlich besetzt (Bitte die Anzahl der Vollzeitäquivalente angeben)? 7. Wie hat sich jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 die Zahl der besetzten Stellen in Vollzeitäquivalenten, die Zahl der Klienten und die Durchschnittsbelastung der Bewährungshelfer in Brandenburg und im Bundesvergleich entwickelt ? 8. Wie viele Personen darf ein Bewährungshelfer maximal betreuen, ohne die Ziele seiner Arbeit zu gefährden? Welche Belastungsnormen hält die Landesregierung für zulässig? 9. Wie viele Tage im Jahr waren die Bewährungshelfer im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 krank? Wie viel Prozent der Bewährungshelfer haben jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 durchschnittlich pro Tag aufgrund von Krankheit gefehlt? 10. Wie viele Bewährungshelfer schieden bzw. scheiden voraussichtlich jeweils in den Jahren 2009 bis 2050 aus? 11. Wie viele Bewährungshelfer sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 eingestellt und wie viele ausgebildet worden? Wie viele Bewährungshelfer sollen jeweils in den Jahren 2015 und 2016 eingestellt und ausgebildet werden? Wie viele Bewährungshelfer müssten jeweils in den Jahren 2009 bis 2050 eingestellt und ausgebildet werden, um die Altersabgänge auszugleichen? 12. Wie stellen sich die Einstellungspraxis und die Arbeitsvertragsgestaltung von Bewährungshelfern in Brandenburg dar? 13. Welche Qualifikationen sind Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelfer ? 14. Welche Möglichkeiten gibt es in Brandenburg diese Qualifikation zu erlangen? 15. Welche Formen der beruflichen Weiterbildung werden den Bewährungshelfern in Brandenburg angeboten? 16. Wie schätzt die Landesregierung die räumliche und sachliche Ausstattung der Bewährungshelfer ein? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Straftäter wurden in Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde? zu Frage 1: Die Anzahl der Straftäter, die in den Jahren 2009 bis 2015 jeweils zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Anzahl der Verurteilungen zu Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung 2009 2.698 2010 2.486 2011 2.326 2012 2.374 2013 2.043 2014 1.900 Frage 2: Für wie viele dieser verurteilten Straftäter wurde jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 ein Bewährungshelfer bestellt? zu Frage 2: Hierzu wird keine Statistik geführt. Es wird lediglich jeweils die Gesamtzahl der Probanden , die unter Bewährungsaufsicht stehen, erfasst (s. hierzu die nachfolgende Tabelle, in der auch diejenigen enthalten sind, die nicht im Land Brandenburg verurteilt wurden). Frage 3: Wie viele Bewährungshelfer gab es jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 in Brandenburg ? zu Frage 3: Die Aufgaben der Bewährungshilfe werden von den Sozialen Diensten der Justiz wahrgenommen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Brandenburg jeweils auch in der Gerichtshilfe und im Täter-Opfer-Ausgleich eingesetzt sind. In dem genannten Zeitraum verfügten die Sozialen Dienste der Justiz durchgängig über 102 Sozialarbeiterstellen. Jahr Anzahl der Bewährungsprobanden , jeweils am 31.12. 2009 5.000 2010 4.675 2011 4.411 2012 3.980 2013 3.709 2014 3.505 30.06.2015 3.434 Frage 4: Wie hat sich das Verhältnis von Männern und Frauen, die als Bewährungshelfer /innen tätig sind, jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 entwickelt (Bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? zu Frage 4: Insoweit wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Jahr Anzahl Sozialarbeiter/innen davon Männer davon Frauen Anteil Frauen in Prozent (Werte gerundet) 2009 100 32 68 68,0 % 2010 98 33 65 66,3 % 2011 97 31 66 68,0 % 2012 103 33 70 68,0 % 2013 102 34 68 67,0 % 2014 102 32 70 69,0 % 2015* 95 30 65 68,4 % *Stichtag = 30. Juni Frage 5: Wie hat sich das Verhältnis von verurteilten Straftätern mit Bewährungshilfe und Bewährungshelfern jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 in Brandenburg und im Bundesvergleich entwickelt (Bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? zu Frage 5: Insoweit sieht sich die Landesregierung zur Beantwortung außerstande, da die Fragestellung – sowohl für sich genommen als auch in Anbetracht der Fragen 1 und 2 – unverständlich ist. Frage 6: Wie viele Personalstellen gab es in der Bewährungshilfe des Landes Brandenburg jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 und wie viele davon waren tatsächlich besetzt (Bitte die Anzahl der Vollzeitäquivalente angeben)? zu Frage 6: Bei den Sozialen Diensten der Justiz gab es in den Jahren 2009 bis 2015 102 Personalstellen im gehobenen Dienst. Die jeweilige tatsächliche Besetzung der Stellen ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. Freistellungen für Verwaltungsaufgaben, die Mitarbeit in Personalvertretungen etc. sind hierbei unberücksichtigt geblieben. Jahr Arbeitskraftanteil im Jahresdurchschnitt 2009 96,15 2010 93,43 2011 94,61 2012 95,73 2013 93,98 2014 89,36 2015 86,05 Frage 7: Wie hat sich jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 die Zahl der besetzten Stellen in Vollzeitäquivalenten, die Zahl der Klienten und die Durchschnittsbelastung der Bewährungshelfer in Brandenburg und im Bundesvergleich entwickelt? zu Frage 7: In Bezug auf die besetzten Stellen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Die Anzahl der Klienten der Bewährungshilfe inkl. Führungsaufsicht ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Bei den Sozialen Diensten der Justiz des Landes Brandenburg bemisst sich die Belastung nach Pensen (sog. Mischpensen). Ein Pensum im Arbeitsfeld der Bewährungshilfe inkl. Führungsaufsicht entspricht 60 Probanden, im Arbeitsfeld Gerichtshilfe 80 Aufträge pro Quartal und im Täter-Opfer-Ausgleich 30 Aufträge pro Quartal. Die Durchschnittsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste hat sich in den vier Landgerichtsbezirken im Zeitraum 2009 bis 2015 wie folgt entwickelt : LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2009 am 31.03.2009 30.06.2009 30.09.2009 31.12.2009 Cottbus 1,2 1,2 1,2 1,2 Frankfurt (Oder ) 1,3 1,3 1,3 1,3 Neuruppin 1,3 1,3 1,5 1,4 Potsdam 1,4 1,3 1,3 1,3 Brandenburg insgesamt 1,3 1,3 1,3 1,3 LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2010 am 31.03.2010 30.06.2010 30.09.2010 31.12.2010 Cottbus 1,2 1,2 1,2 1,0 Jahr Anzahl der Bewährungs- und Führungsaufsichtsprobanden, jeweils am 31.12. 2009 5.545 2010 5.271 2011 5.023 2012 4.610 2013 4.351 2014 4.184 30.06.2015 4.127 Frankfurt (Oder ) 1,3 1,4 1,3 1,3 Neuruppin 1,3 1,5 1,5 1,4 Potsdam 1,3 1,2 1,2 1,2 Brandenburg insgesamt 1,3 1,3 1,3 1,2 LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2011 am 31.03.2011 30.06.2011 30.09.2011 31.12.2011 Cottbus 1,0 1,0 1,0 1,0 Frankfurt (Oder ) 1,3 1,4 1,2 1,1 Neuruppin 1,4 1,3 1,3 1,2 Potsdam 1,3 1,2 1,2 1,1 Brandenburg insgesamt 1,2 1,2 1,2 1,1 LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2012 am 31.03.2012 30.06.2012 30.09.2012 31.12.2012 Cottbus 1,0 0,9 0,9 0,9 Frankfurt (Oder ) 1,1 1,0 1,0 1,0 Neuruppin 1,2 1,2 1,1 1,3 Potsdam 1,1 1,1 1,2 1,2 Brandenburg insgesamt 1,1 1,0 1,0 1,1 LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2013 am 31.03.2013 30.06.2013 30.09.2013 31.12.2013 Cottbus 0,9 0,9 0,9 0,8 Frankfurt (Oder ) 0,9 0,9 1,0 0,9 Neuruppin 1,1 1,2 1,1 1,1 Potsdam 1,2 1,2 1,0 1,1 Brandenburg insgesamt 1,0 1,0 1,0 1,0 LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2014 am 31.03.2014 30.06.2014 30.09.2014 31.12.2014 Cottbus 0,9 0,9 0,9 0,9 Frankfurt (Oder ) 0,9 0,9 1,0 0,9 Neuruppin 1,1 1,1 1,1 1,0 Potsdam 1,1 1,0 0,9 0,9 Brandenburg 1,0 1,0 1,0 0,9 insgesamt LG-Bezirke durchschnittliche Belastung nach Pensen im Jahr 2015 31.03.2015 30.06.2015 Cottbus 0,9 0,9 Frankfurt (Oder) 1,0 1,1 Neuruppin 1,0 1,0 Potsdam 1,0 1,1 Brandenburg insgesamt 1,0 1,0 Bundesweite Statistiken werden in diesem Bereich mangels Vergleichbarkeit (unterschiedliche Organisationsmodelle im Bereich Bewährungshilfe/Soziale Dienste der Justiz) nicht geführt. Frage 8: Wie viele Personen darf ein Bewährungshelfer maximal betreuen, ohne die Ziele seiner Arbeit zu gefährden? Welche Belastungsnorm hält die Landesregierung für zulässig ? zu Frage 8: In der Bewährungshilfe gibt es keine generelle Fallzahlobergrenze. Aus Sicht der Landesregierung wären Fallzahlen von mehr als 75 grundsätzlich bedenklich. Frage 9: Wie viele Tage im Jahr waren die Bewährungshelfer im Durchschnitt jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 krank? Wie viel Prozent der Bewährungshelfer haben jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 durchschnittlich pro Tag aufgrund von Krankheit gefehlt ? zu Frage 9: Die Abwesenheitstage der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialen Dienste der Justiz werden statistisch erst seit 2013 erfasst und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar: Kalenderjahr Krankentage = Kalendertage Bewährungshelfer /innen Kalendertage durchschnittl. Krankheitstage pro Jahr (gerundet) durchschnittl. Fehlzeit der Bewährungshelfer /in pro Tag in % (gerundet) 2013 3263 102 365 32 8,8 2014 2688 102 365 26,4 7,2 Stichtag 23.08.2015 1512 95 365 16 4,4 Frage 10: Wie viele Bewährungshelfer schieden bzw. scheiden voraussichtlich jeweils in den Jahren 2009 bis 2050 aus? zu Frage 10: Insoweit wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Bis einschließlich 23. August 2015 sind die tatsächlich ausgeschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt . Jahr 200 9 201 0 201 1 201 2 201 3 201 4 201 5 201 6 201 7 201 8 201 9 202 0 Anzahl ausschei - dende Mitarbeiter /-innen 1 3 3 3 3 4 7 0 1 3 3 5 Jahr 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Anzahl ausscheidende Mitarbeiter/- innen 1 0 0 3 4 6 4 3 4 3 Jahr 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 Anzahl ausscheidende Mitarbeiter/- innen 4 1 2 1 1 4 3 6 8 2 Jahr 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048 2049 2050 Anzahl ausscheidende Mitarbeiter/- innen 1 1 1 6 3 0 2 2 2 2 Frage 11: Wie viele Bewährungshelfer sind jeweils in den Jahren 2009 bis 2015 eingestellt und wie viele ausgebildet worden? Wie viele Bewährungshelfer sollen jeweils in den Jahren 2015 und 2016 eingestellt und ausgebildet werden? Wie viele Bewährungshelfer müssten jeweils in den Jahren 2009 bis 2050 eingestellt und ausgebildet werden, um die Altersabgänge auszugleichen? zu Frage 11: Die Justiz bildet keine Bewährungshelfer aus. Die Aufgaben der Bewährungshilfe gehören zum Berufsbild des Sozialarbeiters bzw. Sozialpädagogen. Die Ausbildung erfolgt an Fachhochschulen. Die Anzahl der für die Sozialen Dienste der Justiz eingestellten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Es ist beabsichtigt, freiwerdende Stellen bei gleichbleibendem Bedarf nachzubesetzen. Einstellungen in den Jahren 2009 - 2015: Jahr befristet eingestellt unbefristet eingestellt 2009 1 2010 3 2011 5 2012 1 2013 2 2014 2 1 2015 2 4 Frage 12: Wie stellen sich die Einstellungspraxis und die Arbeitsvertragsgestaltung von Bewährungshelfern in Brandenburg dar? zu Frage 12: Freiwerdende Stellen werden grundsätzlich unbefristet nachbesetzt. Bei Elternzeitvertretungen werden Stellen auch befristet besetzt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter bei den Sozialen Diensten der Justiz sind z. T. im Angestellten-, z. T. im Beamtenverhältnis beschäftigt. Die Arbeitsverträge der Angestellten entsprechen den jeweils geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen. Frage 13: Welche Qualifikationen sind Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelfer ? zu Frage 13: Einstellungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit bei den Sozialen Diensten der Justiz sind ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplomsozialarbeiterin /Diplomsozialarbeiter bzw. Diplomsozialpädagogin/Diplomsozialpädagoge oder Bachelor of Arts „Soziale Arbeit“. Darüber hinaus ist die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge erforderlich . Frage 14: Welche Möglichkeiten gibt es in Brandenburg diese Qualifikation zu erlangen? zu Frage 14: Der Studiengang Bachelor of Arts „Soziale Arbeit“ wird im Land Brandenburg an den Fachhochschulen in Potsdam und Cottbus angeboten. Frage 15: Welche Formen der beruflichen Weiterbildung werden den Bewährungshelfern in Brandenburg angeboten? zu Frage 15: Den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der Sozialen Dienste der Justiz werden an der Justizakademie in Königs Wusterhausen jährlich 15 bis 16 Fortbildungsveranstaltungen (z. B. zur Risikoeinschätzung und zum Umgang mit Sexualstraftätern, zur motivierenden Gesprächsführung und zum Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsumenten ) angeboten. Frage 16: Wie schätzt die Landesregierung die räumliche und sachliche Ausstattung der Bewährungshelfer ein? zu Frage 16: Die räumliche und sachliche Ausstattung der Sozialen Dienste der Justiz wird für angemessen und auskömmlich erachtet.