Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2539 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 992 der Abgeordneten Thomas Jung und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2310 100 Abschiebungen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 992 vom 13.08.2015: Die Zahl der Abschiebungen aus Brandenburg soll in diesem Jahr stark gestiegen sein. Wie die Märkische Oderzeitung vom 04.07.2015 schreibt, wurden von Januar bis Juni 100 abgelehnte Asylbewerber in ihre Heimatländer zurückgebracht. Das sind in etwa so viele wie im gesamten vergangenen Jahr (112), wie das Innenministerium am 03.08.2015 mitteilte. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich demnach im Bereich der freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückgekehrten Flüchtlinge ab. Hier waren es zwischen Januar und April 263. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Ausreisepflichtige aus Brandenburg müssen zurzeit das Land verlassen , weil der Asylantrag abgelehnt wurde und keine Duldung vorliegt? 2. Warum schiebt die Landesregierung nicht alle abgelehnten Asylbewerber ab? 3. Welche finanziellen Mittel hat man den freiwillig Zurückkehrenden zugesagt oder ausgezahlt? 4. Wie hat die Landesregierung die Rückkehr der 263 Personen überwacht? 5. Kann die Landesregierung mit Sicherheit sagen, dass die Rückkehrer sich nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland befinden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ausreisepflichtige aus Brandenburg müssen zurzeit das Land verlassen, weil der Asylantrag abgelehnt wurde und keine Duldung vorliegt? zu Frage 1: Zur Zahl der Personen, die auf Grund eines erfolglosen Asylverfahrens und in Ermangelung einer Duldung ausreisepflichtig sind, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Ausländerzentralregister weist lediglich die Anzahl der insgesamt ausreisepflichtigen Personen aus, dies waren zum 31. Juli 2015 für Brandenburg 4.463 Personen. Frage 2: Warum schiebt die Landesregierung nicht alle abgelehnten Asylbewerber ab? zu Frage 2: Zum Vorrang von freiwilligen Ausreisen gegenüber zwangsweisen Rückführungen wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 313 verwiesen. Im Übrigen fanden die Faktoren, die einer Abschiebung abgelehnter Asylbewerber entgegenstehen können, bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 30 der Großen Anfrage 1 sowie auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 313 Erwähnung. Hinsichtlich der Realisierung von Rückführungen aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage 661 verwiesen, wobei die dort für albanische Staatsangehörige getroffene Aussage für alle Herkunftsländer gleichermaßen gilt. Frage 3: Welche finanziellen Mittel hat man den freiwillig Zurückkehrenden zugesagt oder ausgezahlt? zu Frage 3: Die freiwillige Ausreise kann finanziell gefördert werden (siehe auch Antwort der Landesregierung auf die Frage 31 der Großen Anfrage 1). Nicht alle freiwillig Zurückkehrenden erhalten eine finanzielle Unterstützung. Welche finanziellen Mittel grundsätzlich ausgereicht werden können und wofür, ist dem „Merkblatt zur Förderung der freiwilligen Ausreise“, das auf der Internetseite http://germany.iom.int//reaggarp abrufbar ist, zu entnehmen. Bis zum 19. August 2015 wurden freiwillige Ausreisen aus dem Land Brandenburg mit rd. 78.800,00 Euro unterstützt. Hierbei handelt es sich um Mittel aus dem Rückkehrförder- und Starthilfe-Programm „REAG/GARP“ sowie der Reisebeihilfe der International Organization for Migration (IOM). Frage 4: Wie hat die Landesregierung die Rückkehr der 263 Personen überwacht? zu Frage 4: Die IOM hat in Brandenburg von Januar bis einschließlich Juli 531 freiwillige Ausreisen registriert (Zahl ist vorläufig). Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage 313 verwiesen. Frage 5: Kann die Landesregierung mit Sicherheit sagen, dass die Rückkehrer sich nicht mehr in der Bundesrepublik Deutschland befinden? zu Frage 5: Freiwillige Rückkehrer erhalten durch die zuständige Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung , die bei Erreichen des Heimatlandes abgegeben und an die deutsche Ausländerbehörde zurückgesandt wird. Nach der von IOM geführten Statistik kann bei den registrierten Ausreisen nachweislich von einer Rückkehr in das Heimatland ausgegangen werden.