Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2552 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1001 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer der AfD-Fraktion Drucksache 6/2319 Geburtenentwicklung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1001 vom 13.08.2015: Die demografische Entwicklung ist von vielen Faktoren abhängig, entscheidend aber auch von der Zahl der Neugeburten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Entwicklung ist in den letzten 10 Jahren im Land Brandenburg bzgl. der Geburtenrate zu verzeichnen gewesen? Bitte nach Landkreisen und Jahr aufschlüsseln. 2. Wie vielen Kindern entspricht das durchschnittlich pro Familie? 3. Wie hat sich die Fertilitätsrate in Brandenburg in den letzten 10 Jahren entwickelt ? 4. Wie viele Mütter von Neugeborenen waren zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes über 40 Jahren alt, oder älter? Bei wie vielen handelt es sich hierbei um Erstgeburten? 5. Wie hoch ist der Anteil an Totgeburten die letzten 10 Jahre gewesen? 6. Wie viele Kinder sind in dem angefragten Zeitraum in den ersten drei Lebensjahren verstorben, wie viel davon durch plötzlichen Kindstod? 7. Wie viele im Land Brandenburg in den letzten 10 Jahren geborenen Kinder sind durch eine Leihmutter ausgetragen worden? 8. Wie werden werdende Mütter materiell, finanziell und beratend unterstützt? 9. Wie werden Mütter nach der Geburt materiell, finanziell und beratend unterstützt ? 10. Welche Unterstützung erhalten Familien vor der Geburt, welche Hilfen nach der Geburt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Entwicklung ist in den letzten 10 Jahren im Land Brandenburg bzgl. der Geburtenrate zu verzeichnen gewesen? Bitte nach Landkreisen und Jahr aufschlüsseln . Zu Frage 1: Die Geburtenrate1 ist im Land Brandenburg im Zeitraum zwischen 2004 bis 2013 von 7,0 auf 7,5 gestiegen. Auf kleinräumiger Ebene ist in 13 der 18 Kreise und kreisfreien Städte ein Anstieg der Geburtenrate zu verzeichnen. Der stärkste Anstieg von 9,4 auf 10,8 Lebendgeborene je 1000 Einwohner im angefragten Zeitraum ist in Potsdam zu verzeichnen. Ein Rückgang der Geburtenziffer ist regional festzustellen in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) sowie in den Kreisen Elbe-Elster, Havelland, Potsdam -Mittelmark und Uckermark. Der stärkste Rückgang ist dabei im Kreis Elbe-Elster von 7,0 Geburten je 1000 Einwohner 2004 auf 6,1 Geburten je 1000 Einwohner 2013 festzustellen (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Geburtenrate im Land Brandenburg im Zeitraum zwischen 2004 bis 2013 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Brandenburg a.d.H. 6,8 6,5 7,1 7,7 7,7 7,6 7,9 8,1 8,5 8,1 Cottbus 7,4 6,8 7,0 6,9 7,2 7,8 8,1 7,7 8,0 8,1 Frankfurt (Oder) 7,3 7,2 7,4 8,0 7,5 7,4 7,6 7,0 7,4 6,8 Potsdam 9,4 9,7 9,9 10,8 10,4 10,8 11,4 10,6 11,0 10,8 Barnim 7,0 7,1 7,4 7,2 7,6 7,7 7,8 7,4 8,0 7,4 DahmeSpreewald 6,9 6,6 6,9 7,5 7,4 7,4 7,7 7,3 7,5 7,7 Elbe-Elster 7,0 6,1 6,2 6,5 6,9 6,2 6,2 6,1 6,6 6,1 Havelland 7,5 7,3 7,0 7,1 7,5 7,5 7,4 7,5 7,4 7,4 MärkischOderland 6,5 6,6 6,7 7,0 7,2 7,1 7,5 6,9 7,2 7,2 Oberhavel 7,4 7,6 7,3 7,8 7,6 7,6 8,1 7,5 7,6 7,9 OberspreewaldLausitz 6,2 6,4 5,9 6,4 6,5 6,4 6,7 6,7 7,0 6,8 Oder-Spree 6,5 6,9 6,8 7,1 7,2 7,3 7,2 7,2 7,1 7,5 OstprignitzRuppin 6,4 6,6 7,1 7,0 7,2 7,0 7,4 6,8 7,2 7,4 PotsdamMittelmark 7,3 6,9 7,0 7,3 7,4 7,2 7,4 7,4 7,1 7,1 Prignitz 6,3 6,3 6,1 6,3 6,1 5,9 6,4 6,3 6,6 6,8 Spree-Neiße 6,1 6,0 6,1 6,3 6,5 6,1 5,9 6,2 6,2 6,2 Teltow-Fläming 7,6 7,5 7,3 7,6 7,9 7,6 7,7 7,4 7,7 7,6 Uckermark 7,0 6,5 6,5 6,8 6,8 6,7 6,4 6,4 6,5 6,6 Land Brandenburg 7,0 7,0 7,0 7,3 7,4 7,4 7,6 7,3 7,5 7,5 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 2: Wie vielen Kindern entspricht das durchschnittlich pro Familie? Zu Frage 2: Da der Familienbegriff verschiedene Bedeutungen haben kann und Kinder und Eltern verschiedenen Alters zusammenleben können, wird die durchschnittliche Kinderzahl im Zusammenhang mit Geburten gewöhnlich auf Frauen bezogen. Als Kennwert ist dann die zusammengefasste Geburtenziffer2 geeignet. Die durchschnittliche Kinderzahl ist zwischen 2004 und 2013 von 1,28 auf 1,44 gestiegen (vgl. Tabelle 2). Tabelle 2: Zusammengefasste Geburtenziffer (entspricht der durchschnittlichen Kinderzahl je Frau im Land Brandenburg) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 1,28 1,28 1,29 1,37 1,39 1,39 1,40 1,41 1,44 1,44 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistische Jahrbücher 2007 und 2015, Tabelle 1.28 2004 bis 2010 berechnet nach der Altersjahrmethode, 2011 bis 2013 berechnet auf Basis 1990 Frage 3: Wie hat sich die Fertilitätsrate in Brandenburg in den letzten 10 Jahren entwickelt ? Zu Frage 3: Die Fertilitätsrate3 ist im Land Brandenburg, ebenso wie die Geburtenrate und die durchschnittliche Kinderzahl je Frau, zwischen 2004 und 2013 gestiegen (vgl. Tabelle 3). Tabelle 3: Fertilitätsrate (allgemeine Fruchtbarkeitsziffer) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 35,1 35,4 36,5 39,5 41,8 43,3 46,2 47,1 49,1 50,0 Quelle: gbe-bund.de, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Statistisches Bundesamt, Auskunft vom 24.8.2015 Frage 4: Wie viele Mütter von Neugeborenen waren zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes über 40 Jahren alt oder älter? Bei wie vielen handelt es sich hierbei um Erstgeburten ? Zu Frage 4: Im Jahr 2013 wurden im Land Brandenburg 18.355 Geburten gezählt. 612 Mütter waren 40 Jahre und älter. Dies entspricht einem Anteil von 3,3% an allen Lebendgeburten . Für 153 dieser Mütter über 40 Jahren war es das erste Kind (vgl. Tabelle 4). Tabelle 4: Lebendgeborene im Land Brandenburg 2013 von Müttern im Alter von 40 Jahren und mehr Alter der Mutter von ... bis unter ... Jahren Lebendgebore - ne insgesamt Davon als ... Kind der Mutter geboren 1. 2. 3. 4. 5. 6. und weiteres 40 – 45 586 146 198 134 66 20 22 45 und älter 26 7 8 8 2 – 1 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (2015). Lebendgeborene im Land Brandenburg 2013. Auszug aus Tabelle 7. Statistischer Bericht A II 1 – j / 13. Frage 5: Wie hoch ist der Anteil an Totgeburten die letzten 10 Jahre gewesen? Frage 6: Wie viele Kinder sind in dem angefragten Zeitraum in den ersten drei Lebensjahren verstorben, wie viel davon durch plötzlichen Kindstod? Zu den Fragen 5 und 6: Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Zahl der Lebend- und Totgeborenen, Totgeborene je 100.000, Gestorbene unter drei Jahren sowie Todesursache Plötzlicher Kindstod (ICD 10, R95) über die Jahre 2004 bis 2013 sind in Tabelle 5 dargestellt. Bei den Totgeborenen werden Fälle ab einem Geburtsgewicht von mindestens 500 Gramm gezählt. Der Anteil der Totgeborenen an allen Tot- und Lebendgeborenen schwankte im Zeitraum von 2004 bis 2013 zwischen 0,30 und 0,57 Prozent. Tabelle 5: Totgeborene und Gestorbene unter 3 Jahren Land Brandenburg 2004 bis 2013 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Lebendund Totgeborene 1 18.22 8 17.99 1 17.98 6 18.64 4 18.88 5 18.62 5 19.04 3 18.35 9 18.57 5 18.44 3 Totgeborene 80 81 103 55 77 88 89 80 93 88 Totgeborene je 100.000 Lebend- 438,9 450,2 572,7 295,0 407,7 472,5 467,4 435,8 500,7 477,1 und Totgeborene 1 Gestorbene unter 3 Jahren2 86 80 68 64 47 79 71 79 51 59 Plötzlicher Kindstod (ICD 10, R95)3 6 17 5 7 4 7 0 5 3 5 Quellen: 1 gbe-bund.de, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Statistisches Bundesamt , Auskunft vom 21.8.2015 2 Amt für Statistik Berlin Brandenburg, Bevölkerungsstatistik, Auskunft vom 21.8.2015 3 gbe-bund.de, Statistik der Todesursachen, Auskunft vom 21.8.2015 Bei den Gestorbenen unter drei Jahren hat die Säuglingssterblichkeit (Sterbefälle im ersten Lebensjahr) den größten Anteil. Das heißt beispielsweise, dass 2013 von den 59 gestorbenen Kindern unter drei Jahren allein 51 im ersten Lebensjahr gestorben sind. Die Säuglingssterblichkeit ist im Land Brandenburg zwischen 2004 und 2013 zurückgegangen, von 419 auf 278 je 100.000 Lebendgeborene. Frage 7: Wie viele im Land Brandenburg in den letzten 10 Jahren geborenen Kinder sind durch eine Leihmutter ausgetragen worden? Zu Frage 7: Die Zahl der Kinder, die von einer Leihmutter ausgetragen wurden, ist nicht bekannt. Das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz (ESchG) verbietet ärztliche Leistungen bei Leihmutterschaften. Die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz gesetzlich verboten (zusätzlich: § 1591 ff BGB zur Mutterschaft). Frage 8: Wie werden werdende Mütter materiell, finanziell und beratend unterstützt? Frage 9: Wie werden Mütter nach der Geburt materiell, finanziell und beratend unterstützt ? Frage 10: Welche Unterstützung erhalten Familien vor der Geburt, welche Hilfen nach der Geburt? zu den Fragen 8 bis 10: Die Fragen 8 bis 10 werden zusammen beantwortet. Werdende Mütter und ihre Familien werden auf vielfältige Weise unterstützt. Einen Überblick zu den verschiedenen Angeboten und Leistungen gibt der Ratgeber für Familien, der jährlich in aktualisierter Auflage vom MASGF herausgegeben wird. Dieser kann im Internet abgerufen oder bestellt werden (http://www.masgf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.220102.de).  Finanzielle Unterstützung Mütter und ihre Familien haben einen Anspruch auf verschiedene Angebote und Leistungen. Zu nennen sind der steuerliche Kinderfreibetrag, das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag für Geringverdienende. Daneben sieht das Einkommenssteuergesetz einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vor. Nach der Geburt haben alle Familien Anspruch auf Elterngeld, das als Einkommensersatzleistung für bis zu 32 Lebensmonate des Kindes gewährt werden kann. Daneben besteht mit der Elternzeit für berufstätige Mütter und Väter die Möglichkeit, für bis zu 36 Monate innerhalb der ersten acht Lebensjahre ihres Kindes/ihrer Kinder eine berufliche Auszeit zu nehmen oder in Teilzeit zu arbeiten. Beide Maßnahmen dienen dazu, dass sich die Eltern der Fürsorge und Erziehung des Kindes/der Kinder verstärkt widmen können. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Mutterschaftsgeld nach § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch als Lohnersatzleistung während der Schutzfristen (sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen danach) sowie für den Entbindungstag zu zahlen. Während dieser Zeit erhalten Frauen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Kalendertag. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (zum Beispiel privat Krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), können Mutterschaftsgeld nach § 13 Abs. 2 Mutterschaftsgesetz in Höhe von höchstens 210 Euro (Einmalzahlung) beim Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle ) beantragen. Zusätzlich zum Mutterschaftsgeld kann gegebenenfalls Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers bestehen. Übersteigt der Nettolohn den kalendertäglichen Betrag von 13 Euro zahlt der Arbeitgeber die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld aus. Vom Land Brandenburg werden Eltern mit geringem Einkommen über Familienferienzuschüsse dabei unterstützt, zusammen mit ihrem Kind/ihren Kindern Urlaub zu machen. Dafür stellt das Land Brandenburg jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Die im Land Brandenburg lebenden Familien mit neugeborenen Kindern erhalten ein Begrüßungspaket, das Informationen über vielfältige Unterstützungsangebote sowie weitere nützliche Hinweise enthält (z.B. Ratgeber für Familien, Elternbriefe, Faltblatt zum Familienpass). Außerdem bietet die Stiftung „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg “ in Not geratenen Familien, alleinerziehenden Frauen und Männern sowie werdenden Müttern finanzielle Unterstützung an, wenn gesetzliche Ansprüche nicht ausreichen und Hilfe auf andere Weise nicht möglich ist.  Weitere Unterstützungen Als Beratungsstruktur für Familien fungieren die fünf Familienverbände im Land Brandenburg (Deutscher Familienverband, Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, Familienbund der Katholiken, Selbsthilfegruppen Alleinerziehender, Verband alleinerziehender Mütter und Väter), deren Tätigkeit vom MASGF mit jährlich rund 150.000 Euro gefördert wird. Im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz zuständig für den Vollzug des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Das MuSchG gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das Landesamt für Arbeitsschutz erteilt Auskunft und Rat zu Fragen, die mit der Anwendung des MuSchG zusammenhängen. Grundsätzlich bestehen laut MuSchG Beschäftigungsverbote für werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen. Das Netzwerk Gesunde Kinder (NGK) wurde konzeptionell im Land Brandenburg entwickelt und steht allen Familien offen – während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in den ersten drei Lebens-jahren des Kindes. Geschulte ehrenamtliche Patinnen und Paten begleiten junge Familien, von denen sie alle Informationen für die gesunde und soziale Entwicklung ihres Kindes unter Berücksichtigung staatlicher, regionaler, kommunaler, medizinischer und privater Förderangebote unmittelbar in ihrer Lebenswelt bedarfsgerecht und unbürokratisch aus einer Hand erhalten. Dabei arbeiten die ehrenamtlichen Patinnen und Paten in lokalen Netzwerken mit Hebammen, Frauen- und Kinderärztinnen bzw. -ärzten, Schwangerenberatung, Jugend -, Sozial- und Gesundheitsamt über verbindliche Kooperationsvereinbarungen zusammen. Das NGK stärkt die gesundheitlichen, sozialen und erzieherischen Kompetenzen der Eltern und stabilisiert frühkindliche Beziehungen. Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern können so frühzeitig erkannt und individuelle Hilfe und Unterstützung auf Wunsch vermittelt werden. Seit Gründung 2006 begleiteten die 19 regionalen Netzwerke mit derzeit rund 1.300 ehrenamtlichen Patinnen und Paten an 39 Standorten mehr als 8.200 Familien und deren Kinder. Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes am 01.01.2012 wurden die Unterstützungsangebote , die bisher für Mütter bzw. Familien mit Kindern im SGB VIII bereits verankert waren auf die werdenden Eltern ausgeweitet. Dazu gehören vor allem die Leistungen gemäß § 16 SGB VIII zur allgemeinen Förderung der Erziehung, Beratung und Unterstützung in Fragen der Partnerschaft sowie zum Aufbau elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte. Im Rahmen der Bundesinitiative Frühen Hilfen werden seit 2012 die Netzwerke Frühe Hilfe in den Landkreisen und kreisfreie Städte auf- und ausgebaut. Diese sind auf die Zielgruppe der Frühen Hilfen - Schwangere und Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern – ausgerichtet und sollen Angebote zur Beratung, Unterstützung und auch der direkten frühen Hilfe, z.B. durch den Einsatz von Familienhebammen mit einander verbinden. Leistungen der Familienhebammen stehen insbesondere für Frauen in der Schwangerschaft sowie Mütter bzw. Familien mit psychosozialen und gesundheitlichen Belastungen zur Verfügung stehen. Inzwischen arbeitet fast in allen Landkreisen mindestens eine Familienhebamme und kann bei Bedarf in Familien eingesetzt werden. Des Weiteren stehen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Erziehungs- und Familienberatungsstellen mit ihren Angeboten zur Verfügung. Durch den Ausbau von aufsuchenden oder begleitenden Ehrenamtsstrukturen mit bisherigen Modellen von Besuchs- oder Begrüßungsdiensten sowie weiteren qualifizierte Angebote zur Stärkung von Erziehungskompetenz (Eltern-Kind-Gruppen, Familienzentren , Müttertreff) werden die Angebote vervollständigt. Den Landkreisen und kreisfreie Städten im Land Brandenburg stehen jährlich rund 1,5 Mio € zur Verfügung . Schwangere Frauen, Mütter/Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgen, können gemeinsam mit ihren Kindern Leistungen gemäß § 19 SGB VIII in betreuten Wohnformen erhalten. Während der Leistung ist der notwendige Unterhalt der betreuten Personen sowie ggf. Krankenhilfe sicherzustellen.