Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2564 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 982 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2285 Lehrerentlassungen in den Sommerferien Wortlaut der Kleinen Anfrage 982 vom 12.08.2015: In den vergangenen Jahren waren immer wieder Lehrer am Ende des Schuljahres entlassen worden, obwohl sie zu Beginn des neuen Schuljahres wieder eingestellt wurden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Lehrkräfte in Brandenburg a) sind verbeamtet, b) haben einen unbefristeten Vertrag als Angestellte(r), c) haben einen befristeten Vertrag? (bitte „c“ für jedes Schuljahr seit 2013/2014 aufschlüsseln) 2. Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende eines Schuljahres aus, ohne dass sie einen neuen Vertrag im nächsten Schuljahr erhielten? (bitte für jedes Schuljahr seit 2013/2014 auflisten) 3. In wie vielen Fällen hatten Lehrkräfte einen befristeten Vertrag bis zum Ende des Schuljahres und haben erst mit Beginn des neuen Schuljahres einen neuen Vertrag bekommen? (bitte für jedes Schuljahr seit 2013/2014 auflisten) 4. Welche Gründe gibt es für die in den Fragen 2 und 3 geschilderte Praxis? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Während die Dauer des Schuljahres in § 43 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 1. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres festgelegt ist, werden die unterrichtsfreien Zeiten durch Sommerferien im Rahmen der Kultusministerkonferenz von Jahr zu Jahr wechselnd bestimmt. Der Unterricht wird somit aufgrund schulrechtlicher – nicht arbeitsvertraglicher oder beamtenrechtlicher – Bestimmungen auf durchschnittlich rund 39 Wochen verteilt. Es gehört daher zu den Besonderheiten des Lehrerberufs, dass eine Verteilung der Arbeitszeit auf die sonst üblichen 44 Arbeitswochen nicht möglich ist. Arbeitsvertragliche Befristungen knüpfen zum Teil an diese Sachlage an. Bei den Befristungen ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG) erfolgen die Befristungen in der Regel zum Ende eines Schul(halb)jahres, d. h. zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres. Bei den Befristungen mit dem Sachgrund der Vertretung einer anderen Lehrkraft ist das Ende hingegen an die Rückkehr der vertretenen Lehrkraft geknüpft, die nach Erfahrungen der Praxis häufig mit dem Beginn der Sommerferien zusammenfällt, ohne dass hierauf vom Land Einfluss genommen werden kann. Sofern für Lehrkräfte mit zunächst befristeten Arbeitsverträgen ein dauerhafter Bedarf entsteht, erhalten diese ein Angebot für einen unbefristeten Arbeitsvertrag im Rahmen der Bestenauslese, und es erfolgt regelmäßig zeitnah die Verbeamtung . Frage 1: Wie viele Lehrkräfte in Brandenburg a) sind verbeamtet, b) haben einen unbefristeten Vertrag als Angestellte(r), c) haben einen befristeten Vertrag? (bitte „c“ für jedes Schuljahr seit 2013/2014 aufschlüsseln ) Zu Frage 1: Zu a und b: Entsprechend der APSIS-Auswertung zum Stichtag 31.05.2015 waren 14.352 verbeamtete Lehrkräfte und 2.842 unbefristet tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport tätig. Zu c: Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte für die erfragten drei Schuljahre: Tabelle 1: Befristet beschäftigte Lehrkräfte Schuljahr befristet beschäftigte Lehrkräfte 2012/2013 550 2013/2014 675 2014/2015 727 Quelle: APSIS-Auswertung 1 Land Brandenburg (Langfassung) zum Stichtag 31.05. Frage 2: Bei wie vielen Lehrkräften lief der befristete Vertrag zum Ende eines Schuljahres aus, ohne dass sie einen neuen Vertrag im nächsten Schuljahr erhielten? (bitte für jedes Schuljahr seit 2013/2014 auflisten) Zu Frage 2: Die Anzahl der Lehrkräfte, deren befristeter Vertrag mit Beginn der Sommerferien bzw. mit einer Auslauffrist kurz nach Beginn der Sommerferien der jeweiligen Schuljahre endete, ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Tabelle 2: Befristungen bis zum Beginn der Sommerferien Schuljahr Anzahl der Fälle 2012/2013 (Ferienbeginn 20.06.2013) 79 2013/2014 (Ferienbeginn 10.07.2014) 97 2014/2015 (Ferienbeginn 16.07.2015) 142 Quelle: Abfrage der Regionalstellen des Landesschulamts Frage 3: In wie vielen Fällen hatten Lehrkräfte einen befristeten Vertrag bis zum Ende des Schuljahres und haben erst mit Beginn des neuen Schuljahres einen neuen Vertrag bekommen? (bitte für jedes Schuljahr seit 2013/2014 auflisten) Zu Frage 3: Die Anzahl der Fälle, in denen befristete Verträge mit Beginn der Sommerferien bzw. mit einer Auslauffrist kurz nach Beginn der Sommerferien endeten und die Lehrkräfte erst mit Beginn des neuen Schuljahres einen neuen Vertrag bekamen, ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Tabelle 2: Befristungen bis zum Beginn der Sommerferien und mit neuem Vertrag Schuljahr Anzahl der Fälle 2013/2014 29 2014/2015 24 2015/2016 58 Quelle: Abfrage der Regionalstellen des Landesschulamts Frage 4: Welche Gründe gibt es für die in den Fragen 2 und 3 geschilderte Praxis? Zu Frage 4: Eine Ausnutzung der Ferienzeit zur Umgehung arbeitsvertraglicher Zahlungspflichten liegt im Land Brandenburg nicht vor. Die Anzahl befristeter Arbeitsverträge, die bis zum Beginn der Sommerferien abgeschlossen werden, ist deutlich sehr niedrig. Ein Großteil dieser Arbeitsverträge ist sachgrundbefristet zur Vertretung anderer Lehrkräfte , insbesondere in Fällen von Langzeiterkrankungen, Elternzeit oder Sonderurlaub /Beurlaubungen. Kehren die zu vertretenen Lehrkräfte zurück, endet auch das befristete Arbeitsverhältnis. Die erworbenen Urlaubsansprüche werden gewährt. Die Befristung von Arbeitsverträgen ist den gesetzlichen Regelungen zum Befristungsrecht geschuldet. Die Weiterbeschäftigung in den Ferien bei Fehlen eines Vertretungsgrundes würde zu einer arbeitsgerichtlichen Entfristung führen. Die Folge wären unbefristete Arbeitsverhältnisse, für die der fachliche Bedarf dauerhaft unter Umständen nicht gegeben ist, was zugleich den Spielraum für zielgerichtete (bedarfsentsprechende ) Neueinstellungen reduziert. Nur in den Fällen, in denen wider Erwarten die zu vertretende Lehrkraft ihren Dienst mit Beginn des Schuljahres nicht wieder aufnimmt oder durch die Erkrankung anderer Lehrkräfte mit Beginn des Schuljahres neuer Vertretungsbedarf entsteht, wird gegebenenfalls mit Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis wegen Wegfalls des Befristungsgrundes mit Beginn der Sommerferien endete, ein neuer befristeter Arbeitsvertag zur Krankheitsvertretung abgeschlossen.