Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2568 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1009 der Abgeordneten Roswitha Schier und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/2332 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 879 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1009 vom 14.08.2015: In der Antwort 4 auf die Kleine Anfrage 879 wird die Frage nach blockierten Plätzen durch Ausreisepflichtige mit einem Verweis auf die Antworten zur Kleinen Anfrage 686 vom 22. Mai 2015 beantwortet. In dieser Kleinen Anfrage geht es aber nicht um Plätze, die durch Ausreisepflichtige blockiert werden, sondern um die Übernahme zusätzlicher Flüchtlinge aus Berlin. Die Antworten treffen deshalb nicht auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 879 zu. Seit dem 31.12.2014 hat sich die Anzahl ausreisepflichtiger Personen übrigens von 3.136 auf 4.230 erhöht. Bei einer konsequenteren Rückführung wäre die Unterbringung in Zelten wahrscheinlich gar nicht erforderlich. In der Antwort auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage 879 verweist die Landesregierung auch auf Antworten aus der Großen Anfrage zur Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Brandenburg. Da heißt es in der Antwort auf die Frage 33 beispielsweise , dass die Landesregierung verstärkt auf Beratung und Maßnahmen der freiwilligen Ausreise setzt. Wir fragen die Landesregierung deshalb erneut: 1. Wie will die Landesregierung künftig gewährleisten, dass die vorhandenen Plätze nicht durch ausreisepflichtige Personen blockiert werden? 2. Vertritt die Landesregierung vor dem Hintergrund stark ansteigender Zahlen Ausreisepflichtiger nach wie vor die Auffassung, dass die Ausreise freiwillig erfolgen soll? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie will die Landesregierung künftig gewährleisten, dass die vorhandenen Plätze nicht durch ausreisepflichtige Personen blockiert werden? zu Frage 1: Für die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist darauf hinzuweisen, dass beschleunigte Rückführungen direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung durchgeführt werden, wenn die Asylverfahren bereits während des Aufenthaltes in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen werden können und alle anderen Voraussetzungen für eine Rückführung (z. B. Heimreisedokumente) vorliegen. Darüber hinaus unterstützt das Land die kommunalen Ausländerbehörden bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht. So übernimmt die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg im Wege der Amtshilfe die Identitätsklärung sowie die Passund Passersatzpapierbeschaffung ausreisepflichtiger Ausländer. Zur Förderung der freiwilligen Ausreise beteiligt sich das Land Brandenburg an dem REAG/GARP-Programm „Bundesweite Unterstützung der freiwilligen Rückkehr“ der International Organization for Migration (IOM). Ungeachtet dessen stehen bei einer Vielzahl ausreisepflichtiger Personen, die sich im Land Brandenburg aufhalten, der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht zeitweise oder dauerhafte rechtliche oder tatsächliche Vollzugshindernisse entgegen. Diese umfassen auch zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote und inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, wie zum Beispiel die Bindung an eigene minderjährige Kinder, Reiseunfähigkeit, fehlende Passpapiere, unterbrochene Verkehrswege. Frage 2: Vertritt die Landesregierung vor dem Hintergrund stark ansteigender Zahlen Ausreisepflichtiger nach wie vor die Auffassung, dass die Ausreise freiwillig erfolgen soll? zu Frage 2: Der Vorrang der freiwilligen Ausreise ausreisepflichtiger Ausländer ist gesetzlich geregelt (vgl. §§ 58, 59 Aufenthaltsgesetz, Artikel 7 der EU-Rückführungsrichtlinie). Freiwillige Ausreisen müssen im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als milderes Mittel immer zuerst zur Anwendung kommen. Abschiebungen müssen jedoch dann erfolgen, wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt und auch keines der beschriebenen Abschiebungshindernisse vorliegt.