Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2572 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1006 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2329 Rechtsextremisten in den Reihen der Brandenburger Polizei Wortlaut der Kleinen Anfrage 1006 vom 14.08.2015: Nach Recherchen des RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) gibt es ernstzunehmende Hinweise auf ein Rechtsextremismus-Problem in der Brandenburger Polizei. So soll es in der Polizeiinspektion Uckermark gleich mehrere Vorfälle mit neonationalsozialistischem Hintergrund gegeben haben. Dabei liegen die jetzt bekannt gewordenen Fälle teilweise schon Jahre zurück. Ich frage die Landesregierung: 1. Gab es neben den jetzt bekannt gewordenen Fällen in der Vergangenheit weitere Hinweise rechtsextremer Umtriebe? Falls ja, schlüsseln Sie bitte jeden Fall – die nun bekannt gewordenen mit eingeschlossen – nach Datum, Hinweisgeber, konkreter Anschuldigung und betroffener Dienststelle auf. 2. Bei welchen der unter Frage 1 genannten Fälle erfolgte die Einleitung eines dienst- oder strafrechtlichen Verfahrens. 3. Bei welchen der unter Frage 1 genannten Fälle kam es zu dienst- oder strafrechtlichen Konsequenzen. Was waren die Konsequenzen im Einzelnen? 4. Wie viele Brandenburger Polizeibeamte sind derzeit in den polizeilichen Auskunftssystemen mit dem personengebundenen Hinweis „Rechtsmotiviert“ (REMO) versehen? 5. Sind der Landesregierung auch Fälle von Extremismus in den Reihen der Brandenburger Polizei bekannt, die sich nicht dem Rechtsextremismus zuordnen lassen? Falls ja, schlüsseln Sie bitte jeden Fall wie in Frage 1 auf. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gab es neben den jetzt bekannt gewordenen Fällen in der Vergangenheit weitere Hinweise rechtsextremer Umtriebe? Falls ja, schlüsseln Sie bitte jeden Fall – die nun bekannt gewordenen mit eingeschlossen – nach Datum, Hinweisgeber, konkreter Anschuldigung und betroffener Dienststelle auf. Frage 2: Bei welchen der unter Frage 1 genannten Fälle erfolgte die Einleitung eines dienstoder strafrechtlichen Verfahrens. Frage 3: Bei welchen der unter Frage 1 genannten Fälle kam es zu dienst- oder strafrechtlichen Konsequenzen. Was waren die Konsequenzen im Einzelnen? zu den Fragen 1 bis 3: In der nachstehenden Tabelle sind die der Landesregierung bekannten Fälle dargestellt : lfd . Nr . Datum Hinweisgeber konkrete Anschuldigung betroffene Dienststelle Einleitung eines dienst- oder strafrechtlichen Verfahrens dienst- oder strafrechtliche Konsequenzen 1. 12.11.2 005 und 18.11.2 006 25.10.2 014 04.08.2 015 PP PP RBB Teilnahme an zwei rechtsgerichteten Demonstrationen Keine Identitätsfeststellung von Jugendlichen, die "Heil Hitler" und "Deutschland den Deutschen" gerufen haben sollen, erfolgt . Äußerung von "Nazisprüchen “ gegenüber Kollegen LKA BB PI UM Disziplinarverfahren Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt und Einleitung eines Disziplinarverfahrens Strafanzeige wegen Volks-verhetzung, Disziplinarverfahren, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte Verweis (noch nicht rechtskräftig ) Laufendes Verfahren Laufendes Verfahren 2. 27.11.2 012 PP Nutzung eines Handy-Klingeltons "Nachricht von der Ostfront" PI UM nein Mitarbeitergespräch 3. 09.04.2 015 PP Der Ehemann und der Bruder einer Beamtin sollen in der rechtsextremen PI UM Nein. Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse vor. Umsetzung lfd . Nr . Datum Hinweisgeber konkrete Anschuldigung betroffene Dienststelle Einleitung eines dienst- oder strafrechtlichen Verfahrens dienst- oder strafrechtliche Konsequenzen Szene aktiv sein. 4. 21.03.2 013 FHPol Volksverhetzung FHPol Strafanzeige Verwarnung nach Jugendstrafrecht sowie Erteilung einer Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Entlassungsverfahren wegen charakterlicher Nichteignung für den Polizeiberuf 5. 21.03.2 013 FHPol Volksverhetzung FHPol Strafanzeige Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO Entlassungsverfahren wegen charakterlicher Nichteignung für den Polizeiberuf Frage 4: Wie viele Brandenburger Polizeibeamte sind derzeit in den polizeilichen Auskunftssystemen mit dem personengebundenen Hinweis „Rechtsmotiviert“ (REMO) versehen? zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf automatisiertem Wege besteht keine Recherchemöglichkeit nach einer bestimmten Berufsgruppe. Frage 5: Sind der Landesregierung auch Fälle von Extremismus in den Reihen der Brandenburger Polizei bekannt, die sich nicht dem Rechtsextremismus zuordnen lassen? Falls ja, schlüsseln Sie bitte jeden Fall wie in Frage 1 auf. zu Frage 5: Nein.