Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2585 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1020 der Abgeordneten Christina Schade und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/2366 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung (DS 6/2169) auf die Kleine Anfrage „Hybridkraftwerk Prenzlau“ (DS 6/1869) Wortlaut der Kleinen Anfrage 1020 vom 20.08.2015: Die Landesregierung ist verantwortliche für zahlreiche Förderungen, Subventionen und staatliche Eingriffe in marktwirtschaftliche Prozesse der brandenburgischen Energieerzeugung zu Gunsten von erneuerbaren Energien. Dies steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit dem Ziel, die Erderwärmung zu stoppen. Aus der o. g. Antwort der Landesregierung geht hervor, dass der Landesregierung „keine Angaben zum Einfluss der brandenburgischen Energieerzeugung aus den Erneuerbaren Energien Wind- und Solarenergie sowie Biomasse auf das Klima in Brandenburg, auf das Klima in Deutschland oder auf das Klima der Welt vorliegen.“ Tatsächlich gibt es keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis über einen Zusammenhang zwischen CO2-Reduzierung und Stopp der Erderwärmung. Wir fragen die Landesregierung: Wie rechtfertigt die Landesregierung den Einsatz von Steuergeldern, die Mitwirkung zur Erhöhung der Strompreise für den Verbraucher und weitere Eingriffe in marktwirtschaftliche Prozesse, wenn es keine wissenschaftlich fundierte Grundlage über eine Wirkung des eingesparten CO2 hierzu gibt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aus den Vorbemerkungen zur Frage wird ersichtlich, dass es nach Auffassung der Fragesteller „keinen einzigen wissenschaftlichen Nachweis über einen Zusammenhang zwischen CO2-Reduzierung und Stopp der Erderwärmung“ gibt. Offensichtlich getragen von dieser Überzeugung leitet sich die Frage nach dem Einsatz von Fördermitteln für konkrete Klimaschutzmaßnahmen ab. Frage: Wie rechtfertigt die Landesregierung den Einsatz von Steuergeldern, die Mitwirkung zur Erhöhung der Strompreise für den Verbraucher und weitere Eingriffe in marktwirtschaftliche Prozesse, wenn es keine wissenschaftlich fundierte Grundlage über eine Wirkung des eingesparten CO2 hierzu gibt? zur Frage: Nach Auffassung der Landesregierung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr bezweifelt werden, dass für die Erwärmung des globalen Klimas gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter maßgeblich die anthropogen verursachten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind. Sie stützt sich dabei auf eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf den 5. Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). Er fasst den dazu verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisstand zusammen. Für die Landesregierung steht es daher außer Zweifel, dass nur eine deutliche Reduzierung der anthropogenen Treibhausgasemissionen den weiteren globalen Temperaturanstieg auf ein Maß begrenzen kann, das nach heutiger Kenntnis nicht zu unabsehbaren Folgen für künftige Generationen führt. Fast alle seriösen Quellen bestätigen diese Auffassung. Ohne eine wirksame Minderung der globalen Treibhausgasemissionen würde es in der Zukunft zu globalen Klimaveränderungen kommen, deren Auswirkungen auch die natürlichen Lebensgrundlagen im Land Brandenburg in einer Weise beeinträchtigen könnten, die zu unzumutbaren Gefährdungen der Brandenburger Bürgerinnen und Bürger führt. Vor solchen Veränderungen ist Jeder im Land Brandenburg nach Absatz 2 Artikel 39 der Landesverfassung Brandenburgs zu schützen. Auch darauf stützt sich die Landesregierung bei ihren Initiativen für Klimaschutz, CO2-Minderung und für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Allgemeinen und für Projekte wie das Hybridkraftwerk Prenzlau im Besonderen. Hinsichtlich der Strompreise für Verbraucherinnen und Verbraucher verweist die Landesregierung darauf, dass sich diese Preise am Markt bilden. Die Landesregierung ist weder Marktakteur noch greift sie in den Energiemarkt ein. Vielmehr setzt sie sich dafür ein, der Erhöhung der Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Land Brandenburg entgegenzuwirken.