Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2604 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1013 der Abgeordneten Christina Schade und Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/2336 Rückzahlung Gewerbesteuervorauszahlungen Vattenfall Wortlaut der Kleinen Anfrage 1013 vom 18.08.2015: Vattenfall hat angekündigt, dass die für 2014 vorausbezahlten Gewerbesteuern zurückzuzahlen seien, da die entsprechenden Gewinne auf Grund von Wertberichtigungen für das Braunkohlegeschäft nicht eingetreten sind. Die betroffenen Kommunen haben angekündigt, gegenüber dem Bund Ausgleichsforderungen aufzumachen. Die Forderungen werden u. a. mit der verfehlten Energiepolitik begründet. Der Minister für Wirtschaft und Energie, Albrecht Gerber, machte das ebenfalls deutlich: „Auch das ist eine Folge der Energiewende: Ein eigentlich wettbewerbsfähiges Energieunternehmen wie Vattenfall wird in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht.“ Der stellv. Vorsitzende des Stromverbraucherschutzvereins NAEB e. V. bezeichnet die Energiepolitik mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz als staatlich-zentrale Planwirtschaft. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet es die Landesregierung, dass die planwirtschaftlichen Elemente der sogenannten Energiewende, zu der die Bevorzugung und Subventionierung der regenerativen Stromerzeugung gehört, zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei eigentlich wettbewerbsfähigen Unternehmen führen? 2. Wie setzt sich die Landesregierung bei der Bundesregierung dafür ein, dass die negativen Folgen der Energiewende vermieden werden? 3. Zieht die Landesregierung Konsequenzen für ihre eigene Politik der Energiestrategie 2030? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet es die Landesregierung, dass die planwirtschaftlichen Elemente der sogenannten Energiewende, zu der die Bevorzugung und Subventionierung der re- generativen Stromerzeugung gehört, zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei eigentlich wettbewerbsfähigen Unternehmen führen? zu Frage 1: Nach Einschätzung der Landesregierung erfolgt die Energiewende nicht planwirtschaftlich . Sie subventioniert – wie mehrfach festgestellt wurde - nicht einseitig und ist mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar. Frage 2: Wie setzt sich die Landesregierung bei der Bundesregierung dafür ein, dass die negativen Folgen der Energiewende vermieden werden? zu Frage 2: Die Landesregierung Brandenburg bringt sich im Rahmen von Novellierungen und der Erarbeitung von Gesetzestexten, die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen, aktiv ein (z.B. mit Anträgen in den formellen Bundesratsverfahren, über die Mitgliedschaft in den Plattformen der Energiewende, den Gremien der Bundesnetzagentur , der Wirtschaftsministerkonferenz sowie über die Bund-Länder-Arbeitskreise im Energiebereich). Frage 3: Zieht die Landesregierung Konsequenzen für ihre eigene Politik der Energiestrategie 2030? zu Frage 3: Ja. Für die der Energiestrategie 2030 zugrunde liegenden Szenarien wurden seinerzeit Annahmen (u.a. technologische Entwicklungen, Entwicklungen des Energieverbrauchs ) unter Berücksichtigung der damaligen gesetzlichen Rahmenbedingungen getroffen. Die vom Bund geplanten Gesetzesänderungen [z.B. Novellierungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWKG) sowie die Erarbeitung eines Strommarktgesetzes] werden sich grundlegend auf den Energiemarkt auswirken. Nach Feststehen der neuen Rahmenbedingungen wird eine Evaluation und ggf. eine Anpassung der Energiestrategie 2030 vorgenommen.