Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2605 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1024 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/2374 Kommunalinvestitionsförderung des Bundes für Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1024 vom 20.08.2015: Der Bund unterstützt zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen bis zum Jahr 2018 mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro. Auf das Land Brandenburg entfallen hiervon 3,0842%, dies entspricht ca. 108 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich hierbei mit bis zu 90%, die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände mit mindestens 10% am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten. Zur Umsetzung des Förderprogramms soll durch das Ministerium der Finanzen (MdF) zwischenzeitlich bereits eine Auswahl hinsichtlich der finanzschwachen Landkreise und Kommunen zur Verteilung der Finanzhilfen vorgenommen worden sein. Laut Presseberichten hat die Landeshauptstadt Potsdam keinen Anspruch auf Fördermittel . Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es bereits eine Auswahlentscheidung oder einen Entwurf des Landes hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kommunen und der jeweiligen vorgesehenen Förderhöhen? 2. Welche Bemühungen hat die Landeshauptstadt Potsdam unternommen, um in den Kreis der zu fördernden Kommunen aufgenommen zu werden? 3. Ist es richtig, dass die Landeshauptstadt Potsdam keinen Anspruch auf Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds hat? 4. Aus welchen Gründen hat die Landeshauptstadt Potsdam keinen Anspruch auf diese Fördermittel (bitte ausführlich)? 5. Inwieweit haben Krankenhäuser in der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit , die Förderung von Strukturmaßnahmen direkt beim Land zu beantragen (welche(s) Förderprogramm€?)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es bereits eine Auswahlentscheidung oder einen Entwurf des Landes hinsichtlich der zu berücksichtigenden Kommunen und der jeweiligen vorgesehenen Förderhöhen ? zu Frage 1: Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 1. September 2015 über die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) im Land Brandenburg beschlossen. Der Beschluss enthielt auch eine Entscheidung über der Verteilung der Mittel auf die finanzschwachen Kommunen des Landes. Die als finanzschwach identifizierten Kommunen und die ihnen jeweils zustehende Fördersumme sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. kreisfreie Städte BRB Brandenburg an der Havel 8.260.900 FF Frankfurt (Oder) 6.751.200 CB Cottbus 11.587.600 Gemeinden BAR Liepe 78.700 MOL Buckow (Märkische Schweiz) 172.900 PR Lenzerwische 55.100 LDS Alt ZaucheWußwerk 60.000 MOL Falkenberg 264.200 PR Meyenburg 252.100 LDS Drahnsdorf 67.900 MOL Falkenhagen (Mark) 83.800 PR Plattenburg 400.500 LDS Golßen 295.800 MOL Fichtenhöhe 61.700 PR Wittenberge 2.016.300 LDS Halbe 250.700 MOL Golzow 100.600 SPN Döbern 391.000 LDS Heideblick 429.700 MOL Heckelberg-Brunow 80.400 SPN Drebkau 667.100 LDS Kasel-Golzig 81.500 MOL Küstriner Vorland 302.800 SPN Felixsee 232.100 LDS Krausnick-Groß Wasserburg 69.000 MOL Lebus 367.100 SPN Forst (Lausitz) 2.223.000 LDS Luckau 1.121.900 MOL Letschin 480.800 SPN Groß SchacksdorfSimmersdorf 131.600 LDS Schlepzig 70.700 MOL Lietzen 77.900 SPN Guben 2.060.800 LDS Steinreich 62.200 MOL Lindendorf 163.000 SPN Guhrow 61.800 LDS Unterspreewald 99.000 MOL Märkische Höhe 68.500 SPN Heinersbrück 71.100 EE Bad Liebenwerda 1.106.300 MOL Neulewin 107.100 SPN Jämlitz-Klein Düben 55.900 EE Crinitz 143.400 MOL Oderaue 195.600 SPN Neuhausen/Spree 591.800 EE Falkenberg/Elster 765.200 MOL Prötzel 112.100 SPN Spremberg 2.611.800 EE Fichtwald 79.300 MOL Vierlinden 170.000 SPN Tschernitz 149.700 EE Gorden-Staupitz 115.100 MOL Waldsieversdorf 96.400 SPN Welzow 436.600 EE Herzberg (Elster) 1.073.100 MOL Zechin 78.400 SPN Wiesengrund 165.500 EE Hohenbucko 77.100 OSL Altdöbern 298.100 TF Dahme/Mark 604.400 EE Hohenleipisch 244.900 OSL Schipkau 806.100 TF Jüterbog 1.412.500 EE Kremitzaue 97.800 LOS Bad Saarow 582.800 TF Niedergörsdorf 699.200 EE Lebusa 92.200 LOS Eisenhüttenstadt 3.161.400 TF Nuthe-Urstromtal 760.500 EE LichterfeldSchacksdorf 115.700 LOS Friedland 356.500 TF Trebbin 1.074.600 EE Plessa 325.100 LOS Fürstenwalde/Spree 3.598.800 UM Berkholz-Meyenburg 148.100 EE Röderland 475.800 LOS Storkow (Mark) 1.034.800 UM Boitzenburger Land 386.200 EE Rückersdorf 170.900 LOS Tauche 452.200 UM Casekow 224.300 EE Sallgast 174.400 OPR Herzberg (Mark) 73.800 UM Gartz (Oder) 286.800 EE Schlieben 297.400 OPR Lindow (Mark) 352.800 UM Grünow 107.200 EE Schönewalde 369.000 OPR Neustadt (Dosse) 398.100 UM Hohenselchow-Groß Pinnow 91.800 EE Schraden 62.300 PM Brück 430.700 UM Lychen 362.900 EE Sonnewalde 392.200 PM Golzow 153.300 UM Mark Landin 121.300 EE Tröbitz 85.700 PM Mühlenfließ 105.400 UM Pinnow 101.200 EE UebigauWahrenbrück 653.500 PM Niemegk 232.200 UM Randowtal 110.000 HVL Märkisch Luch 147.300 PM Planebruch 123.100 UM Schöneberg 100.800 HVL Nennhausen 220.300 PM Treuenbrietzen 864.300 UM Uckerfelde 114.700 HVL Rathenow 2.810.700 PR Cumlosen 89.900 UM Passow 175.600 MOL Alt Tucheband 92.500 PR Groß Pankow (Prignitz) 463.500 UM Zichow 71.900 Landkreise EE Elbe-Elster 3.040.700 PR Prignitz 3.525.400 TF Teltow-Fläming 6.574.300 OSL OberspreewaldLausitz 5.832.500 SPN Spree-Neiße 3.799.900 UM Uckermark 5.327.200 OPR OstprignitzRuppin 4.284.100 Frage 2: Welche Bemühungen hat die Landeshauptstadt Potsdam unternommen, um in den Kreis der zu fördernden Kommunen aufgenommen zu werden? Frage 3: Ist es richtig, dass die Landeshauptstadt Potsdam keinen Anspruch auf Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderfonds hat? Frage 4: Aus welchen Gründen hat die Landeshauptstadt Potsdam keinen Anspruch auf diese Fördermittel (bitte ausführlich)? zu den Fragen 2, 3 und 4: Gemäß § 6 Abs. 3 KInvFG obliegt den Ländern jeweils entsprechend den landesspezifischen Gegebenheiten die Auswahl der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände. Die Landesregierung definiert Finanzschwäche nach den Kriterien pflichtige Haushaltssicherungskonzepte, überdurchschnittliche Kassenkreditbestände und Arbeitslosenquote jeweils bezogen auf die Zeiträume 2012-2014. Gemeinden und kreisfreie Städte werden als finanzschwach definiert, sofern eines der beiden Kriterien:  mindestens zwei pflichtige Haushaltssicherungskonzepte in den Jahren 2012- 2014,  mindestens zwei überdurchschnittliche Kassenkreditbestände am Jahresende in den Jahren 2012-2014, erfüllt ist. Für Landkreise ist entscheidend, dass mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:  mindestens zwei pflichtige Haushaltssicherungskonzepte in den Jahren 2012- 2014,  mindestens zwei Kassenkreditbestände am Jahresende in den Jahren 2012- 2014,  mindestens zwei Arbeitslosenquoten über dem Landesdurchschnitt in den Jahren 2012-2014. Gemäß diesen objektiven Kriterien gelten 111 Gemeinden, 3 kreisfreie Städte sowie 7 Landkreise als finanzschwach im Vergleich zu den anderen brandenburgischen Kommunen. Basierend auf den genannten Kriterien ist die Landeshauptstadt Potsdam nicht als finanzschwach im Vergleich zu den anderen brandenburgischen Kommunen anzusehen und hat dementsprechend keinen Anspruch auf Fördermittel gemäß KInvFG. Da sich die Auswahl der berechtigten Kommunen nach objektiven Kriterien richtet, konnte die Landeshauptstadt Potsdam keinen Einfluss auf diese Entscheidung nehmen . Frage 5: Inwieweit haben Krankenhäuser in der Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit, die Förderung von Strukturmaßnahmen direkt beim Land zu beantragen (welche(s) Förderprogramm€?) zu Frage 5: Die Krankenhausförderung im Land Brandenburg erfolgt durch eine Investitionspauschale nach dem Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (Brandenburgische Krankenhausentwicklungsgesetz – BbgKHEG) in Verbindung mit der Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung – BbgKHEGIPV). Das Land fördert nach diesen Regelungen Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan aufgenommen sind.