Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2609 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1054 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB / Freie Wähler Gruppe Drucksache 6/2456 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1054: Maut auf der B101 Wie festzustellen, sind auf der B101 vierspurig von Luckenwalde Richtung Berlin an verschiedenen Stellen Verkehrszeichen angebracht, die darauf hinweisen, dass die Benutzung der B101 durch LKW-Fahrzeuge mautpflichtig ist. Auch in der Presse wurde diesbezüglich berichtet. Dies bedeutet, dass die Bundesrepublik Deutschland als Straßeneigentümer über die Bundesstraße B101 nunmehr Einnahmen generiert. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Landkreis TeltowFläming seit 1998 mit der Bundesrepublik Deutschland den ursprünglich geplanten dreistreifigen Ausbau zu einem vierstreifigen Ausbau vertraglich vereinbart hat, und dass aus dieser Vereinbarung heraus sich der Landkreis Teltow-Fläming mehr als 20 Mio. € an den Straßen- und Brückenbaukosten zu beteiligen hat. Ohne die Partnerschaft und Mitfinanzierung des Landkreises Teltow-Fläming wäre die B101 neu nie vierspurig geworden. Deshalb stellt sich nunmehr schon die Frage, warum dann Einnahmen aus dieser Investition allein in die Kasse des Bundes fließen sollen? Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Landkreis Teltow-Fläming und der Bundesrepublik Deutschland war nicht erkennbar, dass es in Zukunft so etwas wie eine Maut geben würde, deshalb wurde eine entsprechende Regelung auch nicht in den Vertrag aufgenommen. Ohne die 4 Spurigkeit keine Maut. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wieviel hat der Landkreis Teltow-Fläming bisher an den Bund für die 4 Spurigkeit gezahlt? 2. Wieviel muss er lt. Vertrag noch zahlen? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis davon, seit wann diese Mautpflicht gilt? 4. Hat die Landesregierung prinzipiell die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe Maut auf mautpflichtigen Straßen eingebracht wird (Toll Collect/ Bundesregierung)? 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dem Landkreis Teltow-Fläming ein entsprechender Teilerlös aus dem Mautumlagen zusteht? Wenn ja, warum ist die Landesregierung der Auffassung? Wenn nein, warum ist die Landesregierung nicht dieser Auffassung? 6. Da die Maut ja Einnahmeerlöse aus einer Investition bedeutet, die auch der Landkreis Teltow-Fläming mitfinanziert hat, fragt sich, ob die Landesregierung einen entsprechenden Antrag beim Bund unterstützen würde, dass der Landkreis Teltow-Fläming seine eigenen Beiträge für die B101 vom Bund ganz oder teilweise zurückbekommt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wieviel hat der Landkreis Teltow-Fläming bisher an den Bund für die 4 Spurigkeit gezahlt? Zu Frage 1: Der Landkreis Teltow-Fläming hat bisher 18,8 Mio. € gezahlt. Frage 2: Wieviel muss er laut Vertrag noch zahlen? Zu Frage 2: Er hat vereinbarungsgemäß noch 5,6 Mio. € zu zahlen. Frage 3: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, seit wann diese Mautpflicht gilt? Zu Frage 3: Gemäß der Verordnung zur Anordnung des Beginns der Mauterhebung auf Abschnitten von Bundesstraßen (BStrMautErhebV) vom 2. Juli 2012 (BAnz AT 04.07.2012 V1) wurde der 1. August 2012 als der Tag des Beginns der Mauterhebung auf Bundesstraßen bestimmt. Die exakte Strecke der B 101n ist unter der laufenden Nummer 72 der Anlage zur BStrMautErhebV vom 2. Juli 2012 benannt. Frage 4: Hat die Landesregierung prinzipiell die Möglichkeit, in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe Maut auf mautpflichtigen Straßen eingebracht wird (Toll Collect /Bundesregierung)? Zu Frage 4: Die Mautsätze und Mautberechnung sind in § 3 des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz - BFStrMG) geregelt. Frage 5: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass dem Landkreis Teltow-Fläming ein entsprechender Teilerlös aus den Mautumlagen zusteht? Wenn ja, warum ist die Landesregierung der Auffassung? Wenn nein, warum ist die Landesregierung nicht dieser Auffassung? Frage 6: Da die Maut ja Einnahmeerlöse aus einer Investition bedeutet, die auch der Landkreis Teltow-Fläming mitfinanziert hat, fragt sich, ob die Landesregierung einen entsprechenden Antrag beim Bund unterstützen würde, dass der Landkreis TeltowFläming seine eigenen Beiträge für die B101 vom Bund ganz oder teilweise zurückbekommt ? Zu Fragen 5 und 6: Das BFStrMG regelt in § 1 Abs. 1, dass die Maut nur für die Benutzung 1. der Bundesautobahnen und 2. der Bundesstraßen oder Abschnitte von Bundesstraßen erhoben werden darf, für die der Bund nach § 5 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz der Träger der Baulast ist. In § 11 des BFStrMG ist geregelt, dass das Mautaufkommen dem Bund zusteht. Die unter 2. genannte vertragliche Vereinbarung hatte nicht zur Folge, dass der Landkreis Teltow-Fläming Baulastträger über den entsprechenden Abschnitt der B 101n geworden ist. Somit hat er auch keinen Anspruch auf die Mauteinnahmen.