Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2611 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1017 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2363 Nur knapp 100 der 124 versprochenen Streifen unterwegs Wortlaut der Kleinen Anfrage 1017 vom 20.08.2015: Nur mit Mühe können derzeit 100 Streifenwagen im Land eingesetzt werden. Nach GdP fehlt das Personal. Jetzt fahren schon Praktikanten von der Polizeischule Streife . Jeder Zweite Streifen-Polizist ist noch in der Ausbildung. Noch bis 2018 werde die Anzahl der Polizeibeamten im Land auf 7600 absinken. Erst dann kommen die jetzt ausgebildeten Nachwuchskräfte in den regulären Dienst. Ich frage die Landesregierung: 1.) Was gedenkt die Landesregierung gegen den Fehlbestand an Polizeibeamten in Brandenburg zu unternehmen? 2.) Wo liegt für die Landesregierung die neue Untergrenze an Streifenwagen im täglichen Einsatz? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Aussage, dass jeder zweite Streifen-Polizist noch in der Ausbildung ist, ist nicht korrekt. Streifenpolizisten haben die Ausbildung bereits abgeschlossen. Richtig ist allerdings, dass Polizeianwärter während ihrer Ausbildung auch ein Praktikum im Streifendienst absolvieren. Frage 1: Was gedenkt die Landesregierung gegen den Fehlbestand an Polizeibeamten in Brandenburg zu unternehmen? zu Frage 1: Auf der Grundlage der aktuellen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist ein Ungleichgewicht zwischen Stellenausstattung und Personalbestand nicht festzustellen . Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 16 (Landtagsdrucksache Nr. 6/112) verwiesen. Frage 2: Wo liegt für die Landesregierung die neue Untergrenze an Streifenwagen im täglichen Einsatz? zu Frage 2: Es gibt keine „neue Untergrenze an Streifenwagen“ im täglichen Einsatz. Vielmehr wird zur Besetzung der Streifenbereiche in den Polizeiinspektionen auf die Beantwortung der Frage 12 in den Kleinen Anfragen Nr. 583 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1652), Nr. 584 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1653), Nr. 587 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1657), Nr. 589 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1655), Nr. 590 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1654), Nr. 591 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1735), Nr. 592 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1663), Nr. 596 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1730), Nr. 597 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1731), Nr. 598 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1658), Nr. 604 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1732), Nr. 606 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1741), Nr. 608 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1734), Nr. 624 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1724) und Nr. 634 (Landtagsdrucksache Nr. 6/1717) verwiesen. Die Polizeiinspektion Flughafen gewährleistet die Besetzung der Streifenbereiche rund um die Uhr mit grundsätzlich mindestens vier Funkstreifenwagen.