Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2617 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1014 der Abgeordneten Margitta Mächtig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/2360 Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen der Berufsfeuerwehr Berlin Wortlaut der Kleinen Anfrage 1014 vom 20.08.2015: Im Rahmen meiner Bürgersprechstunden wurde ich darüber informiert, dass Mitglieder der Berufsfeuerwehr Berlin, die am Standort BER ihren Dienst versehen, aufgefordert sind, gleiche Ausbildungsmodule in der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Eisenhüttenstadt zu wiederholen, da die Berliner Abschlüsse nicht anerkannt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass die Ausbildungsabschlüsse der Berliner Feuerwehr in Brandenburg nicht anerkannt werden? Wenn ja, was ist der Grund dafür. 2. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die Abschlüsse der Berufsfeuerwehr Berlin auch in Brandenburg anzuerkennen? 3. Wie viel kostet eine solche Wiederholungsschulung und wer trägt diese Kosten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass die Ausbildungsabschlüsse der Berliner Feuerwehr in Brandenburg nicht anerkannt werden? Wenn ja, was ist der Grund dafür. zu Frage 1: Nein. Gemäß § 14 Absatz 1 Landesbeamtengesetz (LBG) ist eine bei einem anderen Dienstherrn außerhalb des Geltungsbereiches des LBG erworbene Laufbahnbefähigung als Befähigung für eine vergleichbare Laufbahn grundsätzlich anzuerkennen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur, wenn der Petent den Ausbildungsabschluss im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes absolviert und eine Laufbahnprüfung erfolgreich abgelegt hat (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 Laufbahnverordnung (LVO)). Besteht diese Möglichkeit nicht, ist die Gleichwertigkeit der Ausbildung des Petenten mit der Laufbahnbefähigung für den mittleren bzw. gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zu prüfen. Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 LBG besitzt nach näherer Bestimmung der Laufbahnvorschriften die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes auch, wer außerhalb des Vorbereitungsdienstes eine inhaltlich dessen Anforderungen entsprechende berufsbefähigende Ausbildung absolviert hat. Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um die Abschlüsse der Berufsfeuerwehr Berlin auch in Brandenburg anzuerkennen? Frage 3: Wie viel kostet eine solche Wiederholungsschulung und wer trägt diese Kosten? zu den Fragen 2 und 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.