Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2619 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1018 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/2364 Enteignungen auch in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 1018 vom 20.08.2015: Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) ist überzeugt, dass Flüchtlinge auch in Mietwohnungen eingewiesen werden können, die seit Jahren leer stehen. "Unter Einschränkung des Grundrechtes auf Eigentum", so Klingebiel wörtlich (Quelle NDR.de 11.08.2015). Die Besitzer der leer stehenden Wohnungen bekämen dann eine Kostenerstattung. Faktisch bedeutet das eine vorübergehende Enteignung der Wohnungsbesitzer. Dies wäre zwar über die Ländergesetze für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch heute schon möglich, aber nur wenn Gefahr im Verzug ist. Ich frage die Landesregierung: 1.) Sind solche Enteignungen auch in Brandenburg geplant? 2.) Wenn ja, in welchem Umfang, wo und auf welcher Rechtsgrundlage? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind solche Enteignungen auch in Brandenburg geplant? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Objekte, die für die Unterbringung von Asylsuchenden und ausländischen Flüchtlingen geeignet scheinen, diesem Zweck durch Enteignungen zugeführt werden sollen. Frage 2: Wenn ja, in welchem Umfang, wo und auf welcher Rechtsgrundlage? zu Frage 2: Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen.