Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2631 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1023 der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion Drucksache 6/2371 Bußgelder SPSG Wortlaut der Kleinen Anfrage 1023 vom 20.08.2015 Die SPSG hat im Frühjahr des vergangenen Jahres angekündigt, 150.000 Euro mehr für die Aufsicht in den Parkanlagen auszugeben. Die Parkwächter dürfen Verstöße gegen die Parkordnung ahnden und Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder einnehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war die Anzahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten in den Potsdamer Parkanlagen 2014 und 2015? 2. In welcher Höhe wurden Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder für welche Ordnungswidrigkeit vergeben? 3. Wieviel Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld wurde insgesamt im Bereich der Potsdamer Gärten eingenommen? 4. Haben sich die Schäden in den Parkanlagen verringert, nachdem die Anzahl der Parkwächter erhöht wurde? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) hat im vergangenen Jahr für das „Aktionsprogramm Neuer Garten“ 150.000 Euro eingesetzt . Das Programm beschränkte sich nicht nur auf den vermehrten Einsatz von Personal, sondern umfasst auch Aufwendungen zur Beseitigung eingetretener Schäden und für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um die Besucherinnen und Besucher besser zu sensibilisieren. Frage 1: Wie hoch war die Anzahl der geahndeten Ordnungswidrigkeiten in den Potsdamer Parkanlagen 2014 und 2015? zu Frage 1: In der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg wurden im Jahr 2014 in den Potsdamer Parkanlagen 1.335 Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet; im Jahr 2015 waren es bisher 1.065 Ordnungswidrigkeitsverfahren. In den Jahren 2014 und 2015 wurden bisher also insgesamt 2.400 Verfahren bearbeitet , 1.055 mündliche Verwarnungen ohne Verwarngeld ausgesprochen und ca. 650 Verfahren an andere Behörden aufgrund der Zuständigkeiten (z.B. Hundehalterverordnung ) abgegeben. Frage 2: In welcher Höhe wurden Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder für welche Ordnungswidrigkeit vergeben? zu Frage 2: Die Ordnungswidrigkeiten werden gemäß Stiftungsanlagenverordnung geahndet. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg erhebt Bußgelder nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), weil die SPSG keinen eigenen Bußgeldkatalog hat. Danach liegt die Höhe der Verwarngelder im Ermessensspielraum der Ordnungsbehörde. Ein Verwarngeld liegt gemäß § 56 Abs.1 OWiG zwischen 5 und 55 Euro. Möglich ist auch eine Verwarnung ohne Verwarngeld als erzieherische Maßnahme. Die Höhe des Bußgeldes kann gemäß §17 Abs. 1 OWiG zwischen 5 bis 1.000 Euro liegen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt. Hier wird die Höhe immer im Einzelfall sorgfältig seitens der Stiftung geprüft (Schwere der Ordnungswidrigkeit, Einsicht, Fahrlässigkeit, Vorsatz etc.). Frage 3: Wieviel Verwarnungsgeld bzw. Bußgeld wurde insgesamt im Bereich der Potsdamer Gärten eingenommen? zu Frage 3: Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hat im Jahr 2014 insgesamt 1.740 Euro und im Jahr 2015 bisher 1.535 Euro an Verwarn- und Bußgeldern eingenommen. Frage 4: Haben sich die Schäden in den Parkanlagen verringert, nachdem die Anzahl der Parkwächter erhöht wurde? zu Frage 4: Zwar haben sich die Schäden im Neuen Garten bzw. in den Parkanlagen nicht signifikant verringert, es konnte aber erreicht werden, dass die Schäden nicht noch weiter zunehmen.