Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2633 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1034 der Abgeordneten Rainer Genilke, Sven Petke, Frank Bommert und Dr. Jan Redmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/2389 Neue Generation ÖPP: Ausbau und Modernisierung A 10/A 24 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1034 vom 24.08.2015: Unter Öffentlich-Privaten Partnerschaften versteht man die längerfristige vertraglich geregelte Zusammenarbeit von privaten Investoren und öffentlicher Hand. Im Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode haben SPD und Die Linke festgeschrieben: „Es werden keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) realisiert.“ Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat kürzlich eine neue Welle von ÖPP Projekten angekündigt. Diese Neue Generation ÖPP umfasst bisher zehn Projekte. Insgesamt ist ein Investitionsvolumen von 14 Milliarden Euro für Neubau, Erhaltungs- und Betriebsmaßnahmen bereitgestellt . Das erste Projekt wird erfreulicherweise im Land Brandenburg realisiert werden . Mit Unterstützung privater Partner ist geplant, die A 10 zwischen dem Dreieck Havelland und dem Dreieck Pankow/Landesgrenze Berlin/Brandenburg sechsstreifig auszubauen. Zudem soll die A 24 zwischen Dreieck Havelland und der Ausfahrt Neuruppin modernisiert werden. Das Projekt beinhaltet die Bauleistungen, den Betrieb, die Erhaltung sowie die anteilige Finanzierung über einen dreißigjährigen Vertragszeitraum . Das Projekt soll als Verfügbarkeitsmodell realisiert werden - das heißt, der Auftragnehmer erhält eine von der Verfügbarkeit der Strecke abhängige, nutzerorientierte Vergütung. Bei Einschränkungen, z.B. gesperrten Spuren durch Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden die monatlichen Vergütungen entsprechend reduziert. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung des Projektes „Ausbau und Modernisierung A 10/A 24“ als ÖPP? 2. Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dazu entschieden, keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft zu realisieren? 3. Wieso legt die Landesregierung statt pauschaler Ablehnung nicht konkrete Eckdaten für ÖPP vor, welche eine Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Partnern ermöglichen, bei welcher beide Seiten ihre be- sonderen Stärken und Fähigkeiten einbringen könne, um gemeinsam effektive und gute Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen? 4. Auf welcher Grundlage werden beim Verfügbarkeitsmodell die Entgeltkürzungen für Unterschreitungen der vereinbarten Verfügbarkeit der Strecke berechnet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Realisierung des Projektes „Ausbau und Modernisierung A 10/A 24“ als ÖPP? zu Frage 1: Das Land hat ein Interesse an einem gut ausgebauten Straßen- und Autobahnnetz. Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind in Brandenburg der sechsstreifige Ausbau der A 10 Nord und für Teile der A 24 vorgesehen. Für beide Abschnitte hat die Brandenburgische Straßenbauverwaltung Baurecht geschaffen. Aufgrund der baulichen Zustände insbesondere der A 24 ist eine zeitnahe Realisierung notwendig. Bei den genannten Baumaßnahmen handelt es sich um Baumaßnahmen Bundes. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel zum Ausbau der Autobahnen obliegt daher dem Bund. Das Land Brandenburg wird hierbei im Wege der Auftragsverwaltung für den Bund tätig werden. Frage 2: Aus welchen Gründen hat sich die Landesregierung dazu entschieden, keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft zu realisieren ? Frage 3: Wieso legt die Landesregierung statt pauschaler Ablehnung nicht konkrete Eckdaten für ÖPP vor, welche eine Arbeitsteilung und Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Partnern ermöglichen, bei welcher beide Seiten ihre besonderen Stärken und Fähigkeiten einbringen könne, um gemeinsam effektive und gute Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen? zu den Fragen 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung wurde vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen in seiner Sitzung am 20. März 2013 per Beschluss aufgefordert, zukünftig das Finanzierungsverfahren der ÖPP bei der Umsetzung von Projekten des Landes auszuschließen. Diesem Beschluss ging eine Auswertung der Erfahrungen mit den bisherigen ÖPPProjekten voraus. Wie auch im „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“, der von den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder am 14. September 2011 herausgegeben wird der Kostenvorteil von ÖPP-Verfahren für die öffentliche Hand zunehmend in Frage gestellt. Tatsächliche für den Landeshaushalt anfallende Kosten würden zudem häufig verschleiert. Im „Koalitionsvertrag für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages zwischen den die Landesregierung tragenden Parteien SPD Brandenburg und DIE LINKE Brandenburg haben die Vertragspartner vereinbart, keine weiteren Bauvorhaben des Landes im Wege der öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) zu realisieren. Dieser Festlegung sieht sich die Landesregierung verpflichtet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 389 (Drs. 6/1244) verwiesen. Frage 4: Auf welcher Grundlage werden beim Verfügbarkeitsmodell die Entgeltkürzungen für Unterschreitungen der vereinbarten Verfügbarkeit der Strecke berechnet? zu Frage 4: Der ÖPP-Auftragnehmer (AN) wird ein vom Auftraggeber (AG) während des Vertragszeitraumes in regelmäßigen Zeitabständen zu zahlendes Entgelt erhalten, mit dem die jeweiligen Leistungsbestandteile Bau, Erhaltung, Betriebsdienst und Finanzierung vergütet werden. Bei eingeschränkter Verfügbarkeit (z. B. Fahrstreifen- oder Geschwindigkeitsreduktion ) der Vertragsstrecke sowie bei Qualitätsmängeln wird das Entgelt reduziert. Abzüge bei Einschränkung der Verfügbarkeit sollen dem AN einen Anreiz bieten, den Verkehr auf der Vertragsstrecke durch eigene Betriebs- und Erhaltungsleistungen so wenig wie möglich zu behindern. Abzüge bei Qualitätsmängeln sollen dem AN einen Anreiz bieten, seine Leistungen in hoher Qualität zu erbringen.