Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2661 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1046 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/2424 Überstunden der Feuerwehrbediensteten der Stadt Potsdam Wortlaut der Kleinen Anfrage 1046 vom 28.08.2015: Die Feuerwehrbediensteten der Stadt Potsdam arbeiten im 24-StundenSchichtdienst durchschnittlich 56 Wochenstunden pro Jahr. Sie werden auf der Grundlage der in Brandenburg geltenden Arbeitszeitverordnungen zu einem sogenannten Dienst mit Arbeitszeiten, einschließlich Bereitschaftsdienst, herangezogen. Wegen nicht bezahlter Überstunden kam es zu Gerichtsverhandlungen zwischen der Stadt Potsdam und Feuerwehrbediensteten. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden , dass die Arbeitszeitregelung gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie verstößt, die maximal 48 Wochenstunden zulasse. Die Stadt Potsdam muss die Feuerwehrbediensteten als Kläger für ihre geleisteten Überstunden entschädigen. Sonderaufsichtsbehörde für die kreisfreie Stadt Potsdam ist das für Brand- und Katastrophenschutz zuständige Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg . Dem Ministerium obliegt also die Dienst- und Fachaufsicht in diesem Bereich. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt und welche Vorgaben und Handlungspflichten ergeben sich aus den Gerichtsurteilen für den Dienstherrn (Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus, des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und Bundesverwaltungsgericht zu diesem Themenbereich)? 2. Wie viele Bedienstete waren/sind bei der Feuerwehr Potsdam jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 beschäftigt? 3. Wie viele Überstunden sind jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 bei der Feuerwehr Potsdam angefallen? Wie viele Überstunden sind davon jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 im Durchschnitt auf einen Feuerwehrbediensteten entfallen? 4. Wie viele Bedienstete der Feuerwehr Potsdam haben jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 wie häufig und in welchem Maße die von der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eingeforderten, maximalen 48 Wochenstunden überschritten? 5. Wie viele Bedienstete haben davon hat jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 die über die 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit in welcher Höhe vergütet bekommen? 6. Wie viele Feuerwehrbedienstete der Stadt Potsdam haben insoweit Klage erhoben ? 7. Welchen Zeitraum betreffen diese Fälle? 8. Welche Auswirkungen haben diese o.g. Urteile für andere Feuerwehrbedienstete in der Stadt Potsdam und im übrigen Brandenburg? Inwieweit können weitere Feuerwehrbedienstete ihre Rechte geltend machen? 9. Wird die Landesregierung ihr Aufsichtsrecht geltend machen, so dass die Stadt Potsdam in Zukunft nicht mehr gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie verstößt und die angefallenen und zukünftigen Überstunden zugunsten der Feuerwehrbediensteten und entsprechend den Gerichtsurteilen vergütet werden? 10. Wird die Landesregierung ihr Aufsichtsrecht geltend machen, damit die Stadt Potsdam zügig die Gerichtsurteile umsetzt? 11. Wird die Landesregierung die geltende Arbeitszeitverordnung mit der 56- Wochenstundenregelung an die 48-Wochenstundenregelung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie anpassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 12. Wird die Landesregierung in der Arbeitszeitverordnung festlegen, wie Überstunden und Arbeitszeit, die über die 48 Wochenstunden hinausgeht, in Geld oder Freizeitausgleich vergütet wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll die konkrete Regelung aussehen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung diesen Sachverhalt und welche Vorgaben und Handlungspflichten ergeben sich aus den Gerichtsurteilen für den Dienstherrn (Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Potsdam und Cottbus, des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und Bundesverwaltungsgericht zu diesem Themenbereich )? zu Frage 1: Eine abschließende Aussage zu eventuellen Handlungspflichten, welche sich aus den Gerichtsurteilen für den Dienstherrn ergeben, kann nicht getroffen werden, da durch die beklagten Kommunen (Stadt Potsdam, Stadt Cottbus) gegen die Nichtzulassung der Revision beim Oberverwaltungsgericht Berlin – Brandenburg Beschwerde eingelegt wurde. Frage 2: Wie viele Bedienstete waren/sind bei der Feuerwehr Potsdam jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 beschäftigt? zu Frage 2: Der nachstehenden Tabelle ist die Anzahl der Bediensteten der Feuerwehr Potsdam zu entnehmen: Jahr Anzahl der Bediensteten 2007 140 2008 162 2009 164 2010 189 2011 191 2012 188 2013 193 2014 202 Die Anzahl der Bediensteten wurde der jährlich durch das Ministerium des Innern und für Kommunales erhobenen Statistik entnommen. Frage 3: Wie viele Überstunden sind jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 bei der Feuerwehr Potsdam angefallen? Wie viele Überstunden sind davon jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 im Durchschnitt auf einen Feuerwehrbediensteten entfallen? Frage 4: Wie viele Bedienstete der Feuerwehr Potsdam haben jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 wie häufig und in welchem Maße die von der europäischen Arbeitszeitrichtlinie eingeforderten, maximalen 48 Wochenstunden überschritten? Frage 5: Wie viele Bedienstete haben davon hat jeweils in den Jahren 2007 bis 2015 die über die 48 Wochenstunden hinausgehende Arbeitszeit in welcher Höhe vergütet bekommen ? Frage 6: Wie viele Feuerwehrbedienstete der Stadt Potsdam haben insoweit Klage erhoben? zu den Fragen 3 bis 6: Dem Ministerium des Innern und für Kommunales liegen diesbezüglich keine Informationen vor. Frage 7: Welchen Zeitraum betreffen diese Fälle? zu Frage 7: Die verhandelten Fälle betreffen den Zeitraum von 2007 bis 2013. Frage 8: Welche Auswirkungen haben diese o.g. Urteile für andere Feuerwehrbedienstete in der Stadt Potsdam und im übrigen Brandenburg? Inwieweit können weitere Feuerwehrbedienstete ihre Rechte geltend machen? zu Frage 8: Aufgrund der Revision der Städte Cottbus und Potsdam gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichtes Berlin – Brandenburg kann derzeit keine Aussage über mögliche Auswirkungen für weitere Bedienstete in der Stadt Potsdam und im übrigen Land Brandenburg getroffen werden. Frage 9: Wird die Landesregierung ihr Aufsichtsrecht geltend machen, so dass die Stadt Potsdam in Zukunft nicht mehr gegen die europäische Arbeitszeitrichtlinie verstößt und die angefallenen und zukünftigen Überstunden zugunsten der Feuerwehrbediensteten und entsprechend den Gerichtsurteilen vergütet werden? zu Frage 9: Seitens der Landesregierung wird es derzeit als nicht notwendig erachtet, aufsichtsrechtliche Maßnahmen hinsichtlich der Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit für die Beamten des Polizeivollzugsdienstes, des feuerwehrtechnischen Dienstes und des Justizvollzugsdienstes des Landes Brandenburg (Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug – BbgAZVPFJ) bzw. der Abgeltung der Überstunden zu ergreifen. Frage 10: Wird die Landesregierung ihr Aufsichtsrecht geltend machen, damit die Stadt Potsdam zügig die Gerichtsurteile umsetzt? zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 9. Frage 11: Wird die Landesregierung die geltende Arbeitszeitverordnung mit der 56- Wochenstundenregelung an die 48-Wochenstundenregelung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie anpassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 11: Bereits mit Verordnung vom 10. Juli 2014 wurde die BbgAZVPFJ angepasst. Frage 12: Wird die Landesregierung in der Arbeitszeitverordnung festlegen, wie Überstunden und Arbeitszeit, die über die 48 Wochenstunden hinausgeht, in Geld oder Freizeitausgleich vergütet wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie soll die konkrete Regelung aussehen? zu Frage 12: Eine Festlegung wie die Überstunden und Arbeitszeit, welche über die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinausgehen, abgegolten werden soll, wird nicht durch die Brandenburgische Arbeitszeitverordnung Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug geregelt . Dies liegt in der alleinigen Zuständigkeit der einzelnen Dienstherrn.